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Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Michelle Akyurt ist Rechtsanwältin und Dipl. Kauffrau in Lübeck. Ihre Kanzlei befindet sich in der Hüxstraße 104. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen unter anderem auf dem Sozialrecht, dem Strafrecht, dem Familienrecht und dem Ausländerrecht. Sie bietet Hilfe bei Rechtsproblemen mit Behörden, mit einem Vertragspartner oder in der Familie an. Besonders liegt ihr die rechtliche Hilfe für Menschen mit Migrationshintergrund am Herzen, die in Lübeck leben. Auf Wunsch kann die Beratung auch vollständig in englischer oder türkischer Sprache erfolgen. Als Anspruch ihrer Arbeit nennt sie, mit juristischer Kompetenz zur Seite zu stehen, damit Ratsuchende zügig zu ihrem Recht kommen. Für weitere Fragen oder eine Terminvereinbarung bietet sie die telefonische Kontaktaufnahme an. Daneben ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail möglich. Über das Kontaktformular können Interessierte ihre Telefonnummer für einen Rückruf hinterlassen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-akyurt.de, kanzlei-akyurt.de
Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion
Michelle Akyurt ist Rechtsanwältin und Dipl. Kauffrau mit einer Kanzlei in der Hüxstraße 104 in Lübeck. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils. Daneben nennt die Kanzleibeschreibung Sozialrecht, Strafrecht und Ausländerrecht als Arbeitsgebiete. Damit richtet sich ihr Angebot an Menschen, die rechtliche Fragen innerhalb der Familie, im Umgang mit Behörden oder im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen klären möchten. Auch Unterstützung bei Rechtsproblemen mit Vertragspartnern wird in der Beschreibung aufgeführt. Welche Fragestellungen im konkreten Fall übernommen werden können, lässt sich bei einer ersten Kontaktaufnahme besprechen. Im Familienrecht geht es häufig um Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Für Mandantinnen und Mandanten können dabei persönliche Beziehungen und wirtschaftliche Veränderungen gleichermaßen im Mittelpunkt stehen. Typische Anliegen betreffen etwa die finanzielle Situation nach einer Trennung, die Betreuung gemeinsamer Kinder oder die vermögensrechtlichen Folgen einer Eheauflösung. Eine anwaltliche Befassung kann zunächst dazu dienen, die verschiedenen Themen zu ordnen und außergerichtliche sowie gerichtliche Klärungswege zu erläutern. Welche Unterlagen dafür relevant sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Die weiteren Tätigkeitsgebiete erfassen andere Lebenslagen: Im Sozialrecht können Entscheidungen über Sozialleistungen oder Auseinandersetzungen mit Leistungsträgern eine Rolle spielen. Im Strafrecht stehen beispielsweise Ermittlungsverfahren und die Einordnung eines strafrechtlichen Vorwurfs im Raum. Das Ausländerrecht betrifft unter anderem Fragen zum Aufenthalt in Deutschland. Michelle Akyurt nennt die rechtliche Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund, die in Lübeck leben, als besonderes Anliegen. Nach der Kanzleibeschreibung ist eine Beratung auf Wunsch vollständig auf Englisch oder Türkisch möglich. Das kann gerade bei persönlichen Familienangelegenheiten und behördlichen Schreiben für die Verständigung bedeutsam sein. Der Kanzleisitz in der Hüxstraße liegt in der Lübecker Innenstadt. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, aus St. Lorenz oder Travemünde ist damit eine innerstädtische Anlaufstelle benannt; die konkrete Anfahrt sollte anhand der Adresse geplant werden. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Lübeck und das Landgericht Lübeck. Familiengerichtliche Angelegenheiten werden grundsätzlich beim Amtsgericht als Familiengericht behandelt, soweit die örtliche Zuständigkeit besteht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Interessierte die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Laut Kanzleibeschreibung sind Anfragen telefonisch und per E-Mail möglich; über das Kontaktformular kann eine Telefonnummer für einen Rückruf hinterlassen werden. Eine kurze Darstellung des Anliegens und Hinweise auf vorhandene Schreiben oder laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lübeck
Die Kanzlei von Michelle Akyurt befindet sich in der Hüxstraße 104, 23552 Lübeck, und damit in der Innenstadt. Der Standort bildet einen örtlichen Bezugspunkt für Ratsuchende aus dem Zentrum ebenso wie aus den ebenfalls genannten Stadtteilen St. Lorenz und Travemünde. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Die geeignete Verbindung beziehungsweise Zufahrt hängt vom Ausgangspunkt und den aktuellen Verkehrsverhältnissen ab. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Informationen nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Termin geklärt werden. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Lübeck von Bedeutung. Dort werden bei bestehender Zuständigkeit als Familiengericht beispielsweise Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist nicht allein die Kanzleianschrift. Je nach Verfahrensart können etwa der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder ausschlaggebend sein. Das Landgericht Lübeck ist für familienrechtliche Verfahren regelmäßig weder Eingangsgericht noch die übliche Beschwerdeinstanz. Im ebenfalls genannten Strafrecht können sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Lübeck zuständig sein. Die Zuordnung richtet sich unter anderem nach Art und Gewicht des Vorwurfs; das Landgericht behandelt außerdem bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Strafurteile. Sozialrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen typischerweise vor die Sozialgerichtsbarkeit, ausländerrechtliche Streitigkeiten regelmäßig vor die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die beiden genannten Lübecker Gerichte decken somit nicht sämtliche Tätigkeitsgebiete dieses Profils ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für einen Rückruf können Sie Ihre Telefonnummer im Kontaktformular hinterlassen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Für einen Rückruf können Sie Ihre Telefonnummer im Kontaktformular hinterlassen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind meist eine kurze Schilderung der familiären Situation und die wichtigsten zeitlichen Angaben hilfreich, etwa zum Beginn der Trennung. Je nach Fragestellung können vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen und Vermögen relevant werden. Geht es um gemeinsame Kinder, sind deren Betreuungssituation und bestehende Regelungen häufig von Bedeutung. Nicht alle Dokumente müssen bereits bei der ersten Anfrage vorliegen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
- Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang automatisch zusammen mit der Scheidung geregelt?
- Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen. Nicht jede Frage wird automatisch im Scheidungsverfahren entschieden. Bestimmte Angelegenheiten können unter gesetzlichen Voraussetzungen als Folgesachen mit der Scheidung verbunden werden; andere werden eigenständig behandelt. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt, während Unterhaltsfragen unter anderem von familiären Beziehungen, Bedarf und Leistungsfähigkeit abhängen. Für eine erste Anfrage ist daher hilfreich, die offenen Punkte einzeln zu benennen und mitzuteilen, ob bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen bestehen.
- Was ist bei einer Anfrage wegen eines Bescheids über Sozialleistungen wichtig?
- Bei sozialrechtlichen Anliegen kommt es zunächst darauf an, welche Leistung betroffen ist, welche Stelle entschieden hat und welchen Inhalt der Bescheid hat. Hilfreich sind das vollständige Schreiben einschließlich einer vorhandenen Rechtsbehelfsbelehrung sowie Angaben dazu, wann es zugegangen ist. Je nach Verfahren können Fristen für einen Widerspruch oder eine Klage laufen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen nicht. Für die allgemeine Einordnung sind außerdem frühere Anträge, bereits eingelegte Rechtsbehelfe und der bisherige Schriftverkehr mit dem Leistungsträger von Bedeutung.
- Welche Angaben helfen bei einer ersten Kontaktaufnahme wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs?
- Für die erste Zuordnung ist wichtig, ob jemand als beschuldigte Person, Zeugin oder Zeuge oder als verletzte Person betroffen ist. Außerdem helfen Angaben dazu, ob bereits ein Schreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts vorliegt. Aktenzeichen, genannte Termine und die Art des Dokuments können den Verfahrensstand verdeutlichen. Eine belastbare Bewertung eines Vorwurfs setzt häufig nähere Kenntnis der Ermittlungsunterlagen voraus. Bei einer Kontaktanfrage muss deshalb noch keine ausführliche Darstellung sämtlicher Geschehnisse erfolgen; zunächst kann geklärt werden, welche Informationen für die weitere Prüfung erforderlich sind.
- Können familiäre Veränderungen auch ausländerrechtliche Fragen auslösen?
- Familiäre Ereignisse wie Heirat, Trennung, Scheidung oder die Geburt eines Kindes können neben familienrechtlichen auch aufenthaltsrechtliche Fragen aufwerfen. Ob ein Zusammenhang besteht, hängt insbesondere von der Staatsangehörigkeit, dem vorhandenen Aufenthaltsstatus und den familiären Umständen ab. Beide Rechtsgebiete folgen unterschiedlichen Voraussetzungen und Verfahrenswegen; eine familienrechtliche Entscheidung beantwortet daher nicht automatisch alle aufenthaltsrechtlichen Fragen. Für eine erste Anfrage können Angaben zum Aufenthaltstitel, zu laufenden Behördenverfahren und zur familiären Situation hilfreich sein. Bestehende behördliche Fristen und Termine sollten dabei ausdrücklich genannt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Michelle Akyurt
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Hüxstraße 104, 23552 Lübeck
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-akyurt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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