Veröffentlichtes Profil

Jens Hamschmidt

Jens Hamschmidt – Fachanwalt für Mietrecht & WEG-Recht in Lübeck

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwalt für Mietrecht & WEG-Recht · Kanzlei am Standesamt

Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeck

Telefon: +49 451 20 271 942

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei am Standesamt
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jens Hamschmidt gehört zum Anwaltsteam der Kanzlei am Standesamt in Lübeck und ist Fachanwalt für Mietrecht & WEG-Recht. Als weitere Tätigkeitsgebiete nennt die Webseite Arbeitsrecht, Reiserecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen. Im Arbeitsrecht unterstützt sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnissen. Im Mietrecht und WEG-Recht richtet sich das Angebot an Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer. Dabei geht es um Miete, Mängel, Kündigung, Betriebskosten, WEG-Beschlüsse und WEG-Verwaltung. Im Reiserecht werden Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern und Airlines bei Reisemängeln, Verspätungen oder Annullierungen durchgesetzt. Im Verkehrsrecht begleitet die Kanzlei Mandanten von der ersten Einschätzung bis zur Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung und Vertretung als verständlich, strukturiert und mit klarer Strategie. Eine Erstberatung wird angeboten; Anliegen können telefonisch oder per E-Mail geschildert werden. Termine außerhalb der Bürozeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-am-standesamt.de, kanzlei-am-standesamt.de

Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion

Jens Hamschmidt gehört zum Anwaltsteam der Kanzlei am Standesamt in Lübeck. Er ist Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht; als Hauptschwerpunkt führt das Profil Arbeitsrecht auf, daneben Familienrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeck, und berät sowie vertritt Privatpersonen und Unternehmen. Für Ratsuchende ist die Unterscheidung zwischen Fachanwaltsbezeichnung und aufgeführten Tätigkeitsgebieten wichtig: Die Bezeichnung bezieht sich hier auf Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, während arbeitsrechtliche Anliegen einen weiteren wesentlichen Teil der beschriebenen Tätigkeit bilden. Im Arbeitsrecht unterstützt die Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnissen. Dahinter stehen beispielsweise Fragen zu vertraglichen Pflichten, zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses oder zur Bewertung eines Zeugnisses. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der zeitliche Ablauf und die vorhandenen Schriftstücke relevant. Familienrecht ist ebenfalls im Profil genannt. Typische Anliegen dieses Rechtsgebiets betreffen Trennung, Scheidung, Unterhalt und die elterliche Sorge. Welche familienrechtlichen Fragen Jens Hamschmidt im konkreten Fall übernimmt, sollte bei der Anfrage geklärt werden, da die vorliegende Kanzleibeschreibung hierzu keine Einzelheiten enthält. Ein weiterer konkreter Bezug ergibt sich aus seiner Fachanwaltschaft: Im Mietrecht und WEG-Recht richtet sich das Kanzleiangebot an Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer. Genannt werden Miete, Mängel, Kündigung und Betriebskosten sowie Beschlüsse und Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dabei unterscheiden sich Konflikte innerhalb eines Mietverhältnisses von Auseinandersetzungen über gemeinschaftliches Eigentum. Die Kanzlei nennt außerdem Reiserecht und Verkehrsrecht als Tätigkeitsgebiete. Im Reiserecht geht es insbesondere um Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern und Airlines bei Reisemängeln, Verspätungen oder Annullierungen. Der Standort in Lübeck bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt, St. Lorenz und Travemünde. Die konkrete Anfahrt zur Ratzeburger Allee sollte anhand der Adresse geplant werden; bestimmte Verbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Zu den Gerichten am Standort zählen das Amtsgericht Lübeck und das Landgericht Lübeck, deren Zuständigkeit von der Art des Streitfalls abhängt. Wer über das Profil auf Anwalt-Seiten.de eine Kontaktaufnahme vorbereitet, kann das Anliegen zunächst knapp zusammenfassen und anschließend telefonisch oder per E-Mail schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu beteiligten Personen und zu bereits laufenden Fristen. Eine Erstberatung wird angeboten; Termine außerhalb der Bürozeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lübeck

Die Kanzlei am Standesamt hat ihren Sitz in der Ratzeburger Allee 14a in Lübeck. Für die im Profil genannten Rechtsgebiete ist die gerichtliche Zuständigkeit unterschiedlich: Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Dazu gehören insbesondere Scheidungen sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang. Das Amtsgericht Lübeck kommt hierfür bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit in Betracht. Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen und viele wohnungseigentumsrechtliche Verfahren gehören ebenfalls vor das Amtsgericht. Bei Wohnungseigentumssachen ist insbesondere die Lage des betroffenen Grundstücks für die örtliche Zuordnung maßgeblich. Das Landgericht Lübeck kann bei allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig sein, etwa abhängig von Streitgegenstand und Streitwert. Außerdem entscheidet es im gesetzlich vorgesehenen Umfang über Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen in Zivilsachen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, ist dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, nicht das Amtsgericht oder Landgericht. Aus der bloßen Nennung dieser beiden Gerichte am Kanzleistandort lässt sich deshalb keine Zuständigkeit für sämtliche Anliegen ableiten. Die Ratzeburger Allee ist der konkrete Anlaufpunkt im Lübecker Stadtgebiet. Innenstadt, St. Lorenz und Travemünde bilden weitere im Profil genannte örtliche Bezugspunkte; eine Lage der Kanzlei in einem dieser Stadtteile ist damit nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Bringen Sie alles mit, was zum Fall gehört: Verträge, Schreiben, Bescheide, E-Mails oder Fotos. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Einschätzung.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine Erstberatung an. Schildern Sie Ihr Anliegen kurz telefonisch oder per E-Mail; die Kanzlei sagt Ihnen, wie der nächste sinnvolle Schritt aussehen kann.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine Erstberatung an. Schildern Sie Ihr Anliegen kurz telefonisch oder per E-Mail; die Kanzlei sagt Ihnen, wie der nächste sinnvolle Schritt aussehen kann.

Für den Erstkontakt: Schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Bringen Sie alles mit, was zum Fall gehört: Verträge, Schreiben, Bescheide, E-Mails oder Fotos. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Einschätzung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Schreiben hilfreich. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Auch vorherige Abmahnungen, einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze zeitliche Übersicht können für das Verständnis des Sachverhalts relevant sein. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollten erkennbare Termine bereits bei der Anfrage genannt werden. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Worin unterscheiden sich mietrechtliche Anliegen von Fragen zum Wohnungseigentumsrecht?
Das Mietrecht betrifft vor allem das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern, etwa bei Betriebskosten, Wohnungsmängeln oder der Beendigung eines Mietvertrags. Das Wohnungseigentumsrecht regelt dagegen insbesondere die Beziehungen innerhalb einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowie Fragen zu Beschlüssen und Verwaltung. Wer eine Eigentumswohnung vermietet, kann von beiden Rechtsgebieten betroffen sein. Für die Anfrage hilft deshalb die Angabe, in welcher Rolle man beteiligt ist. Als Unterlagen kommen je nach Thema Mietvertrag, Abrechnungen, Teilungserklärung oder Versammlungsprotokolle in Betracht.
Was sollte eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung enthalten?
Eine familienrechtliche Anfrage kann zunächst benennen, ob es um die Scheidung selbst, Unterhalt, gemeinsame Kinder oder die Aufteilung von Vermögen geht. Eine knappe Übersicht über die familiäre Situation und bereits vorhandene gerichtliche Schreiben erleichtert die Zuordnung. Nicht sämtliche persönlichen Details müssen schon in der ersten Nachricht ausgeführt werden. Bei sensiblen Unterlagen sollte zunächst der geeignete Übermittlungsweg abgestimmt werden. Da Familienrecht mehrere eigenständige Themen umfasst, ist außerdem zu klären, ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann.
Wie unterscheiden sich eine erste Einschätzung und eine gerichtliche Vertretung?
Eine erste Einschätzung dient dazu, den Sachverhalt, die rechtlichen Fragen und mögliche nächste Schritte zu ordnen. Sie bedeutet nicht automatisch, dass anschließend ein gerichtliches Verfahren geführt wird. Je nach Anliegen können zunächst Gespräche, die Prüfung von Dokumenten oder außergerichtlicher Schriftverkehr im Vordergrund stehen. Eine gerichtliche Vertretung betrifft dagegen ein konkretes Verfahren und erfordert eine entsprechende Abstimmung über den Auftrag. Vor einer Mandatierung ist deshalb sinnvoll zu klären, welche Tätigkeit gewünscht ist und welche Fristen oder Gerichtstermine bereits bestehen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jens Hamschmidt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-am-standesamt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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