Veröffentlichtes Profil

Daniel Zeeb

Daniel Zeeb – Fachanwalt für Sozialrecht in Augsburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht · Anwaltskanzlei Zeeb

Prinzregentenstr. 1, 86150 Augsburg

Telefon: +49 821 5085461

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Zeeb
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Daniel Zeeb ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Augsburg. Seine Anwaltskanzlei befindet sich in der Prinzregentenstr. 1. Den fachlichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Sozialrecht, in dem er sich nach eigener Darstellung weiter spezialisiert hat. Die Kanzlei richtet sich an Mandanten mit Anliegen in diesem Rechtsgebiet. Als Einzelanwalt bearbeitet Zeeb sämtliche übernommenen Mandate persönlich. Er nimmt alle Gerichtstermine selbst wahr und fertigt die Schriftsätze eigenhändig an. Für seine Mandanten ist er der alleinige Ansprechpartner und steht für telefonische sowie schriftliche Kontakte zur Verfügung. Zur Kommunikation bietet die Kanzlei außerdem eine OnlineAkte an. Über diese können Mandanten rund um die Uhr und unabhängig vom Aufenthaltsort den aktuellen Stand ihres Falls einsehen sowie Dokumente abrufen oder senden. Die Websoftware lässt sich über das Internet ohne zusätzliche Programme oder Geräte bedienen und ist mit PC, Notebook, Tablet oder Smartphone nutzbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-zeeb.de, rechtsanwalt-zeeb.de

Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion

Daniel Zeeb ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Augsburg. Seine Anwaltskanzlei Zeeb befindet sich in der Prinzregentenstr. 1, 86150 Augsburg. Bei der fachlichen Zuordnung unterscheiden sich die vorliegenden Angaben: Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt, während die Kanzleibeschreibung das Sozialrecht als Schwerpunkt seiner Tätigkeit bezeichnet. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung relevant, weil beide Rechtsgebiete unterschiedliche Rechtsverhältnisse betreffen, sich bei einzelnen Lebenssituationen aber berühren können. Ob ein konkretes arbeitsrechtliches oder sozialrechtliches Anliegen übernommen werden kann, sollte deshalb bei der ersten Anfrage geklärt werden. Im Sozialrecht stehen häufig Entscheidungen von Sozialleistungsträgern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen etwa Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sowie die gesetzliche Unfallversicherung. Mandantinnen und Mandanten suchen hier beispielsweise eine Einordnung von Bescheiden, Unterstützung bei einem Widerspruch oder eine Vertretung im gerichtlichen Verfahren. Arbeitsrechtliche Fragen betreffen dagegen insbesondere Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse und die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Berührungspunkte entstehen unter anderem, wenn nach dem Ende einer Beschäftigung Sozialleistungen beantragt werden oder gesundheitliche Einschränkungen Auswirkungen auf das Arbeitsleben haben. Nach der Kanzleibeschreibung bearbeitet Daniel Zeeb als Einzelanwalt sämtliche übernommenen Mandate persönlich. Er fertigt die Schriftsätze selbst an, nimmt Gerichtstermine selbst wahr und bleibt der alleinige Ansprechpartner. Kontakte sind telefonisch und schriftlich möglich. Ergänzend bietet die Kanzlei eine OnlineAkte an, über die Mandanten den aktuellen Stand ihres Falls einsehen und Dokumente abrufen oder senden können. Der Zugang ist über das Internet mit PC, Notebook, Tablet oder Smartphone ohne zusätzliche Programme möglich und steht unabhängig von Aufenthaltsort und Tageszeit zur Verfügung. Die Adresse in der Augsburger Innenstadt bietet einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom Ausgangspunkt ab. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Augsburg in Betracht; sozialrechtliche Verfahren gehören grundsätzlich vor die Sozialgerichte. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann anhand der im Profil verfügbaren Kontaktangaben erfolgen. Für die Anfrage sind eine kurze Schilderung des Anliegens, die beteiligten Stellen und Hinweise auf bereits laufende Fristen hilfreich. Anschließend lassen sich die mögliche Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und der weitere Austausch klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Augsburg

  • Amtsgericht Augsburg
  • Landgericht Augsburg
  • Arbeitsgericht Augsburg
  • Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)

Die Anwaltskanzlei Zeeb liegt in der Prinzregentenstr. 1 in der Augsburger Innenstadt. Damit ist sie im zentralen Stadtgebiet verortet; auch für Menschen aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen oder Oberhausen kann die Adresse ein Anlaufpunkt für eine Mandatsanfrage sein. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, richtet sich nach dem jeweiligen Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Informationen nicht genannt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für das im Profil aufgeführte Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Augsburg relevant. Arbeitsgerichte verhandeln typischerweise Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, ausstehende Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Ob das Arbeitsgericht Augsburg im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt unter anderem von den gesetzlichen Gerichtsstandsregeln ab. Beim in der Kanzleibeschreibung hervorgehobenen Sozialrecht führt der gerichtliche Weg dagegen grundsätzlich zur Sozialgerichtsbarkeit. Dort werden etwa Streitigkeiten über Bescheide von Sozialleistungsträgern geführt, häufig nach einem vorgeschalteten Widerspruchsverfahren. Das Amtsgericht Augsburg und das Landgericht Augsburg gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gleiches gilt für das genannte Oberlandesgericht München mit seiner Zweigstelle Augsburg. Sie sind für die typischen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten sowie für sozialgerichtliche Klagen nicht die regulären Eingangsgerichte. Die bloße Nähe eines Gerichts zur Kanzlei bestimmt daher nicht den zuständigen Rechtsweg.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • einer von Deutschlands TOP Rechtsanwälten im Bereich Sozialrecht, FOCUS-Spezial (2016)
  • einer von Deutschlands TOP Rechtsanwälten im Bereich Sozialrecht, FOCUS-Spezial (2017)
  • einer von Deutschlands TOP Rechtsanwälten im Bereich Sozialrecht, FOCUS-Spezial (2018)
  • einer von Deutschlands TOP Rechtsanwälten im Bereich Sozialrecht, FOCUS-Spezial (2019)
  • einer von Deutschlands TOP Rechtsanwälten im Bereich Sozialrecht, FOCUS-Spezial (2020)
  • einer von Deutschlands TOP Rechtsanwälten im Bereich Sozialrecht, FOCUS-Spezial (2021)
  • einer von Deutschlands TOP Rechtsanwälten im Bereich Sozialrecht, FOCUS-Spezial (2022)
  • einer von Deutschlands TOP Rechtsanwälten im Bereich Sozialrecht, FOCUS-Spezial (2023)
  • einer von Deutschlands TOP Rechtsanwälten im Bereich Sozialrecht, FOCUS-Spezial (2024)
  • einer von Deutschlands TOP Rechtsanwälten im Bereich Sozialrecht, FOCUS-Spezial (2025)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Passt mein Anliegen eher zum Arbeitsrecht oder zum Sozialrecht?
Arbeitsrecht betrifft vor allem das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa bei Kündigung, Vergütung oder Arbeitszeugnis. Sozialrecht betrifft insbesondere Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern, beispielsweise im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung oder Pflege. Manche Sachverhalte betreffen beide Bereiche: Der Verlust eines Arbeitsplatzes kann sowohl arbeitsrechtliche Fragen als auch Fragen zu Sozialleistungen auslösen. Für eine erste Anfrage hilft es, zu benennen, gegen wen sich das Anliegen richtet und welche Schreiben bereits vorliegen. So lässt sich der fachliche Klärungsbedarf genauer zuordnen.
Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
Für die erste Einordnung einer Kündigung sind regelmäßig das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen von Bedeutung. Auch Angaben dazu, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, können wichtig sein. Je nach Streitpunkt kommen Entgeltabrechnungen oder bisherige Korrespondenz hinzu. Da im Arbeitsrecht kurze gesetzliche Fristen gelten können, sollte eine Anfrage zeitnah erfolgen und den Zugang der Kündigung ausdrücklich erwähnen. Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich im ersten Austausch klären.
Was sollte ich bei einer Anfrage zu einem Bescheid eines Sozialleistungsträgers mitteilen?
Hilfreich sind Angaben dazu, welcher Leistungsträger entschieden hat, um welche Leistung es geht und welche Entscheidung beanstandet wird. Der vollständige Bescheid einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung bildet regelmäßig eine wichtige Grundlage. Ebenso relevant können das Datum des Zugangs, vorausgegangene Anträge und bereits geführter Schriftverkehr sein. Falls schon ein Widerspruch eingelegt wurde oder ein Widerspruchsbescheid vorliegt, gehört auch dies zur ersten Sachverhaltsschilderung. Im Sozialrecht können Fristen zu beachten sein. Eine allgemeine Anfrage ersetzt deshalb keine individuelle Prüfung des Bescheids und des Verfahrensstands.
Muss ein arbeitsrechtlicher oder sozialrechtlicher Konflikt sofort vor Gericht gehen?
Nicht jedes Anliegen führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren. Im Arbeitsrecht können zunächst die rechtliche Einordnung und ein außergerichtlicher Austausch im Vordergrund stehen. Bei bestimmten Anliegen sind allerdings gerichtliche Fristen bedeutsam, unabhängig davon, ob Gespräche laufen. Im Sozialrecht ist vor einer Klage häufig ein Widerspruchsverfahren vorgesehen, in dem der zuständige Träger seine Entscheidung überprüft. Welche Verfahrensstufe einschlägig ist, hängt von der Entscheidung und dem jeweiligen Anliegen ab. Für eine Mandatsanfrage sind daher Angaben zu bisherigen Schritten, Schreiben und Fristen besonders hilfreich.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Daniel Zeeb

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,9 von 5 · 126 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-zeeb.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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