Veröffentlichtes Profil

Kanzlei Schleifer

Markus Schleifer: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte in Augsburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht · Kanzlei Schleifer

Stettenstraße 19, 86150 Augsburg

Telefon: +49 821 207 137 55

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Schleifer
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Markus Schleifer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg. Er berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte, darunter insbesondere Beschäftigte im Außendienst sowie einzelne Betriebsratsmitglieder und ganze Gremien. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Abmahnungen und Lohnzahlungsansprüche. Außerdem prüft er Arbeitsverträge und Klauseln zu Befristung, Probezeit, Zeugnis und Wettbewerbsverbot. Betriebsräte unterstützt er bei Fragen zu ihren Befugnissen und zu den Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Gremium. Die Vertretung erfolgt in außergerichtlichen Verhandlungen, Schiedsverfahren und vor den Arbeitsgerichten. Im telefonischen Erstgespräch gibt er eine Einschätzung dazu, ob ein Vorgehen gegen eine Kündigung rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Seine Arbeitsweise umfasst die Prüfung der Ausgangslage, die verständliche Erklärung von Handlungsmöglichkeiten und die Entwicklung einer Strategie. Dabei berücksichtigt er persönliche und strategische Aspekte sowie die Möglichkeit einer weiteren konstruktiven Zusammenarbeit. Schleifer verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht und Erfahrung als Personalreferent, Personalleiter und Syndikusanwalt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: schleifer-arbeitsrecht.de, schleifer-arbeitsrecht.de

Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion

Markus Schleifer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg. In der Kanzlei Schleifer in der Stettenstraße 19, 86150 Augsburg, berät und vertritt er ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zum angesprochenen Personenkreis gehören insbesondere Beschäftigte im Außendienst sowie einzelne Betriebsratsmitglieder und vollständige Gremien. Schleifer verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht und war als Personalreferent, Personalleiter und Syndikusanwalt tätig. Sein arbeitsrechtlicher Schwerpunkt verbindet damit die anwaltliche Perspektive mit Erfahrungen aus der betrieblichen Personalarbeit. Für Arbeitnehmer stehen häufig Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Abmahnungen oder offene Lohnzahlungen im Mittelpunkt. Hinter diesen Anliegen können unterschiedliche Fragen stehen: Wie ist eine Beendigungserklärung einzuordnen, welche Regelungen enthält ein angebotener Aufhebungsvertrag und welche Vergütungsbestandteile sind noch offen? Schleifer prüft außerdem Arbeitsverträge und Klauseln zu Befristung, Probezeit, Zeugnis und Wettbewerbsverbot. Gerade bei Beschäftigten im Außendienst können vertragliche Vorgaben zur Tätigkeit und Vergütung eine Rolle spielen. Welche Gesichtspunkte im jeweiligen Fall maßgeblich sind, hängt von den konkreten Vereinbarungen und dem Verlauf des Arbeitsverhältnisses ab. Bei Betriebsräten betrifft die Unterstützung insbesondere die Befugnisse des Gremiums und die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitnehmervertretung. Dabei unterscheiden sich persönliche arbeitsrechtliche Anliegen eines Betriebsratsmitglieds von Fragen, die das gesamte Gremium betreffen. Die Vertretung durch Schleifer umfasst außergerichtliche Verhandlungen, Schiedsverfahren und Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Seine beschriebene Arbeitsweise beginnt mit der Prüfung der Ausgangslage und einer verständlichen Erläuterung der Handlungsmöglichkeiten. Bei der Entwicklung einer Strategie berücksichtigt er persönliche und strategische Aspekte sowie die Möglichkeit, die Zusammenarbeit im Betrieb konstruktiv fortzusetzen. Die Kanzleiadresse liegt im Augsburger Innenstadtbereich. Für Ratsuchende aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen oder Oberhausen bietet sich damit ein innerstädtischer Anlaufpunkt; die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw richtet sich nach dem Ausgangsort. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Augsburg relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben heranziehen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zu beteiligten Parteien, wichtigen Terminen und vorhandenen Unterlagen. Im telefonischen Erstgespräch zu einer Kündigung gibt Schleifer eine Einschätzung, ob ein Vorgehen rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Augsburg

  • Amtsgericht Augsburg
  • Landgericht Augsburg
  • Arbeitsgericht Augsburg
  • Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)

Die Kanzlei Schleifer befindet sich in der Stettenstraße 19 im Innenstadtbereich von Augsburg. Das räumliche Umfeld des Profils umfasst neben der Innenstadt auch Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen. Die innerstädtische Lage lässt sich grundsätzlich sowohl bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw berücksichtigen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Kanzleiadresse allein lassen sich weder eine bestimmte Fahrzeit noch konkrete Parkmöglichkeiten ableiten. Für einen persönlichen Besuch empfiehlt sich eine vorherige Terminabstimmung. Zum ausschließlich arbeitsrechtlichen Schwerpunkt passt unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Augsburg. Arbeitsgerichte führen beispielsweise Verfahren über Kündigungen, ausstehende Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden regelmäßig im Urteilsverfahren behandelt. Für betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, ist dagegen typischerweise das Beschlussverfahren vorgesehen. Ob das Arbeitsgericht Augsburg örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des konkreten Falls und nicht allein nach dem Sitz der Kanzlei. Das Amtsgericht Augsburg, das Landgericht Augsburg und das Oberlandesgericht München mit seiner Zweigstelle Augsburg gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen Kernanliegen sind sie regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Auch Rechtsmittel gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen führen grundsätzlich innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit weiter und nicht zum Landgericht oder Oberlandesgericht. Die Unterscheidung der Gerichtsbarkeiten ist deshalb für die räumliche Einordnung dieses Profils wesentlich.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im telefonischen Erstgespräch erfolgt eine erste Einschätzung, ob es rechtlich und wirtschaftlich Sinn macht, gegen die Kündigung vorzugehen. Die Quelle bezeichnet das Erstgespräch als kostenfrei und bittet um Terminvereinbarung.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Im telefonischen Erstgespräch erfolgt eine erste Einschätzung, ob es rechtlich und wirtschaftlich Sinn macht, gegen die Kündigung vorzugehen. Die Quelle bezeichnet das Erstgespräch als kostenfrei und bittet um Terminvereinbarung.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Arbeitsrecht Beratung Kosten: Was kostet die Beratung? (2025)
  • Hose & Unterhose heruntergezogen: Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung? (2025)
  • Kündigung wegen heimlichem Gesprächsmitschnitt (2026)

Auszeichnungen

  • Als Fachkanzlei für Arbeitsrecht auf arbeitsrechte.de gelistet, arbeitsrechte.de

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und vorhandene Ergänzungsvereinbarungen hilfreich. Bedeutung haben außerdem der Zeitpunkt des Zugangs, die Beschäftigungsdauer und mögliche Besonderheiten wie ein besonderer Kündigungsschutz. Auch vorherige Abmahnungen oder Schriftwechsel können zum Verständnis beitragen. Bei Kündigungen gelten kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage sind es grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Verfahrenshandlung. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung, und gehört eine Abfindung immer dazu?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können etwa das Beendigungsdatum, eine Freistellung, das Zeugnis und eine Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einer Kündigung nicht automatisch. Ansprüche können sich jedoch aus besonderen gesetzlichen Voraussetzungen oder Vereinbarungen ergeben. Aufhebungsverträge können zudem Auswirkungen auf sozialrechtliche Leistungen haben. Für eine allgemeine Vorbereitung der Anfrage sind deshalb der Vertragsentwurf, zeitliche Vorgaben und das persönliche Anliegen wichtige Ausgangspunkte.
Was sollte eine Anfrage zu einer Abmahnung oder zu ausstehendem Lohn enthalten?
Bei einer Abmahnung helfen Angaben dazu, welches Verhalten beanstandet wird, wann sich der Vorfall ereignet haben soll und welche Unterlagen dazu vorliegen. Bei ausstehendem Lohn stehen die betroffenen Abrechnungszeiträume, die vereinbarte Vergütung und bereits geleistete Zahlungen im Vordergrund. Bei variablen Vergütungsbestandteilen können zusätzlich die zugrunde liegenden Vereinbarungen wichtig sein. Beide Themen können durch vertragliche oder tarifliche Regelungen geprägt sein. Insbesondere bei Zahlungsansprüchen können Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, den Sachverhalt bei einer ersten Anfrage nachvollziehbar darzustellen.
Wann betrifft eine arbeitsrechtliche Anfrage den Betriebsrat als Gremium und wann ein einzelnes Mitglied?
Geht es um Informations-, Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte, betrifft die Angelegenheit häufig den Betriebsrat als Gremium. Beispiele sind Fragen zur Beteiligung bei betrieblichen Maßnahmen oder zu erforderlichen Informationen des Arbeitgebers. Davon zu unterscheiden sind persönliche Ansprüche eines Mitglieds aus seinem Arbeitsverhältnis, etwa auf Vergütung. Auch der Schutz der Betriebsratstätigkeit kann eigenständige Fragen aufwerfen. Für eine erste Anfrage ist daher hilfreich, das betroffene Recht und die beteiligten Personen zu benennen. Bei einer Beauftragung durch das Gremium können eine ordnungsgemäße Beschlussfassung und die gesetzlichen Voraussetzungen der Kostentragung relevant werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kanzlei Schleifer

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: schleifer-arbeitsrecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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