- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei am Großen Garten
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Franz Meschke, LL.M., ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Verkehrsrecht. Seine Kanzlei am Großen Garten befindet sich in der Wiener Straße 53 in Dresden. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Unfallgeschädigte und Privatpersonen. Im Arbeitsrecht vertritt er überwiegend Arbeitnehmer nach Kündigungen und Aufhebungsvertragsangeboten in Dresden und Umgebung, außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten. Zu seinen Tätigkeiten gehören die Prüfung von Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen sowie die Überprüfung und Nachverhandlung von Aufhebungsverträgen. Im Verkehrsrecht setzt er nach Unfällen Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch und verteidigt in Bußgeld- und Strafverfahren. Die Mandatsbearbeitung beginnt mit einer persönlichen Einschätzung der rechtlichen Situation. Eine telefonische Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Gemeinsam mit den Mandanten entwickelt er eine individuelle Strategie. Er übernimmt die Kommunikation mit Arbeitgeber und Gericht, überwacht Fristen, fertigt Schriftsätze und führt Verhandlungen. Voraussichtliche Kosten werden vorab erläutert. Persönliche Termine sollen telefonisch vereinbart werden; der Zugang zur Kanzlei ist derzeit nicht barrierefrei.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: meschke.pro, meschke.pro
Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion
Franz Meschke, LL.M., ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden. Seine Kanzlei am Großen Garten befindet sich in der Wiener Straße 53, 01219 Dresden. Den Hauptschwerpunkt bildet das Arbeitsrecht: Hier vertritt er überwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Dresden und Umgebung, insbesondere nach einer Kündigung oder bei einem angebotenen Aufhebungsvertrag. Zum Profil gehören außerdem Verkehrsrecht, Strafrecht und Familienrecht. Er ist der Rechtsanwaltskammer Sachsen zugeordnet. Die Mandatsbearbeitung beginnt nach der Kanzleibeschreibung mit einer persönlichen Einschätzung der rechtlichen Situation, auf deren Grundlage das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen wird. Im Arbeitsrecht prüft Franz Meschke Kündigungen, führt Kündigungsschutzverfahren und verhandelt über Abfindungen. Auch die Überprüfung und Nachverhandlung von Aufhebungsverträgen zählt zu seinen Tätigkeiten. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Fortsetzung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die damit verbundenen Bedingungen. Ein Aufhebungsvertrag kann neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, Zeugnis und finanzielle Regelungen betreffen. Da bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kurze Fristen eine Rolle spielen können, sind das Datum des Zugangs eines Schreibens und die vorhandenen Vertragsunterlagen für die erste Einordnung wichtig. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten. Im Verkehrsrecht macht Franz Meschke nach Unfällen Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend. Typische Fragen betreffen die Haftungsverteilung, Fahrzeugschäden und weitere Unfallfolgen. Daneben verteidigt er in Bußgeld- und Strafverfahren. Hier können etwa ein Verkehrsverstoß oder der Vorwurf einer Straftat Anlass für eine Anfrage sein. Das ebenfalls im Profil genannte Familienrecht umfasst allgemein Fragen rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt und elterliche Verantwortung. Welche Bearbeitung im Einzelfall in Betracht kommt, lässt sich anhand des konkreten Anliegens und der dazugehörigen Unterlagen klären. Die Dresdner Adresse an der Wiener Straße bietet einen konkreten Anlaufpunkt für Menschen aus dem Stadtgebiet und dem Umland. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Dresden in Betracht; je nach Gegenstand können auch Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht Dresden zuständig sein. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das Rechtsgebiet, den Anlass und gegebenenfalls laufende Fristen benennen. Persönliche Termine sollen telefonisch vereinbart werden. Nach der Kanzleibeschreibung übernimmt Franz Meschke im Mandat die Kommunikation mit Arbeitgeber und Gericht, die Fristenüberwachung, Schriftsätze und Verhandlungen. Für die Besuchsplanung ist zu beachten, dass der Zugang derzeit nicht barrierefrei ist; die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Adresse geplant werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden
- Amtsgericht Dresden
- Landgericht Dresden
- Arbeitsgericht Dresden
- Oberlandesgericht Dresden
Die Kanzlei am Großen Garten von Franz Meschke liegt in der Wiener Straße 53 in Dresden. Der Kanzleiname nimmt Bezug auf den Großen Garten; eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für Ratsuchende aus Altstadt, Neustadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen sowie dem Dresdner Umland ist die genaue Anschrift daher der Ausgangspunkt für die Wegeplanung. Welche Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder welche Pkw-Route geeignet ist, hängt vom Startpunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Persönliche Besprechungen sollen telefonisch vereinbart werden. Der derzeit nicht barrierefreie Zugang ist bei der Terminplanung zu berücksichtigen. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Dresden relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzklagen und Streitigkeiten über Arbeitsentgelt verhandelt. Zivilrechtliche Ansprüche nach Verkehrsunfällen können je nach Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung vor das Amtsgericht Dresden oder das Landgericht Dresden gehören. Das Amtsgericht befasst sich außerdem mit gerichtlichen Bußgeldverfahren und bestimmten Strafsachen; schwerere Strafverfahren können beim Landgericht geführt werden. Für Scheidungen, Unterhalt und Sorgeangelegenheiten ist grundsätzlich das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts zuständig. Das Oberlandesgericht Dresden kommt insbesondere als Rechtsmittelgericht in Familiensachen sowie in bestimmten Zivil- und Strafverfahren in Betracht. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern auch nach Verfahrensart und örtlichen Anknüpfungspunkten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen und die jüngsten Entgeltabrechnungen hilfreich. Auch Abmahnungen, einschlägige Korrespondenz oder Angaben zu einem bestehenden Betriebsrat können Bedeutung haben. Wichtig ist außerdem, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Kontaktanfrage allein wahrt diese Frist nicht. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom Arbeitsverhältnis und vom Anlass der Kündigung ab.
- Worin unterscheiden sich Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt etwa Freistellung, Zeugnis, Resturlaub und eine Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung ist eine finanzielle Leistung im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes; sie entsteht nicht automatisch bei jeder Kündigung. Aufhebungsverträge können außerdem Auswirkungen auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Für eine anwaltliche Einordnung sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf, mögliche Antwortfristen und die persönlichen Ziele im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis relevant.
- Welche Informationen werden bei Schadensersatzfragen nach einem Verkehrsunfall benötigt?
- Eine erste Prüfung stützt sich typischerweise auf Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und zu den beteiligten Versicherungen. Fotos, Zeugenkontakte, ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen sowie Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen können die Darstellung ergänzen. Bei Verletzungen kommen medizinische Unterlagen hinzu. Ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche bestehen, hängt unter anderem von der Haftungsverteilung und den nachweisbaren Unfallfolgen ab. Bereits geführte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung ist ebenfalls relevant. Die Regulierung eines Fahrzeugschadens und ein mögliches Bußgeld- oder Strafverfahren sind rechtlich unterschiedliche Vorgänge.
- Was ist vor einer Anfrage wegen eines Bußgeld- oder Strafverfahrens wichtig?
- Für die erste Einordnung ist entscheidend, welches Schreiben vorliegt: beispielsweise ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid, eine Vorladung oder ein Strafbefehl. Daraus ergeben sich der Vorwurf, die zuständige Behörde und gegebenenfalls Fristen. Auch das Zustellungsdatum und das Aktenzeichen sind wichtig. Beschuldigte im Strafverfahren und Betroffene im Bußgeldverfahren haben grundsätzlich das Recht, sich nicht zur Sache zu äußern. Die anwaltliche Prüfung kann eine Akteneinsicht einschließen, um die Vorwürfe und Beweismittel einzuordnen. Eine bloße Anfrage ersetzt weder die Mandatsübernahme noch die rechtzeitige Einlegung eines erforderlichen Rechtsbehelfs.
- Welche Angaben helfen bei einer ersten Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorgefragen?
- Hilfreich ist zunächst eine kurze Beschreibung, ob es um eine bevorstehende Trennung, eine Scheidung, finanzielle Fragen oder die Betreuung gemeinsamer Kinder geht. Je nach Anliegen können Angaben zum Trennungszeitpunkt, zu Einkommen, bestehenden Vereinbarungen und bereits laufenden Gerichtsverfahren relevant sein. Vorhandene gerichtliche Schreiben sollten mit ihren Fristen benannt werden. Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind unterschiedliche rechtliche Themen, auch wenn sie im Alltag zusammenhängen. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und welche Fragen gemeinsam bearbeitet werden können, lässt sich im Rahmen einer ersten anwaltlichen Einordnung klären.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Franz Meschke
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: meschke.pro
Letzte redaktionelle Prüfung: 22.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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