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- KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de ist eine Fachanwaltskanzlei am Palaisplatz 3 in Dresden. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern gehören Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Strafrecht. Weitere Bereiche sind unter anderem IT-Recht, Medizinrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht und Vergaberecht. Die Kanzlei koordiniert rechtliche Angelegenheiten von regionalen und bundesweit tätigen Unternehmen, kleinen und mittelständischen Betrieben, Start-Ups, Verbänden, Kommunen und Versicherungsunternehmen. Auch Privatpersonen werden in rechtlichen Belangen unterstützt. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung als umfassend, spezialisiert und individuell. Zur Arbeitsweise gehören maßgeschneiderte Lösungen und das proaktive Eingehen auf die Bedürfnisse der Mandanten. Im Team sind außerdem ein Mediator, ein Wirtschaftsmediator und ein zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT vertreten. Das Kanzleimanagement ist nach ISO 9001 zertifiziert. Für Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de ist eine Kanzlei von Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten und Fachanwälten am Palaisplatz 3 in 01097 Dresden. Der Hauptschwerpunkt des Profils liegt im Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet begleitet Arbeitsverhältnisse von der Vertragsgestaltung über Fragen im laufenden Beschäftigungsverhältnis bis zu dessen Beendigung. Ratsuchende beschäftigen dabei beispielsweise Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen oder ein Arbeitszeugnis. Auf Unternehmensseite können die Gestaltung arbeitsrechtlicher Abläufe und der Umgang mit personellen Veränderungen eine Rolle spielen. Welche Fragestellungen im Einzelfall zu bearbeiten sind, hängt von den vertraglichen Grundlagen und dem konkreten Sachverhalt ab. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen erwarten Mandantinnen und Mandanten häufig zunächst eine Einordnung von Unterlagen und zeitlichen Abläufen. Zu den typischen Anlässen gehören eine erhaltene Kündigung, ein angebotener Aufhebungsvertrag oder Unklarheiten über einzelne Vertragsklauseln. Auch Fragen zur Befristung und zur betrieblichen Mitbestimmung zählen zum Arbeitsrecht. Gerade bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen Bedeutung haben. Allgemein ist deshalb für eine erste Anfrage hilfreich, das betreffende Ereignis, wichtige Daten und das eigene Anliegen nachvollziehbar zu beschreiben. Damit lässt sich der Gegenstand einer möglichen Beratung abgrenzen, ohne die rechtliche Prüfung vorwegzunehmen. Neben dem Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht als Tätigkeitsfelder. Hinzu kommen unter anderem IT-Recht, Medizinrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht und Vergaberecht. Unterstützt werden Privatpersonen ebenso wie regionale und bundesweit tätige Unternehmen, kleine und mittelständische Betriebe, Start-ups, Verbände, Kommunen und Versicherungsunternehmen. Im Team sind außerdem ein Mediator, ein Wirtschaftsmediator und ein zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT vertreten. Diese zusätzlichen Qualifikationen lassen für sich genommen jedoch keine Aussage darüber zu, welches Vorgehen für ein bestimmtes Anliegen geeignet ist. Der Kanzleisitz am Palaisplatz liegt in der Inneren Neustadt und damit zentral im Dresdner Stadtgebiet. Er ist ein Anlaufpunkt für Ratsuchende aus der Neustadt sowie aus Altstadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist am Standort insbesondere das Arbeitsgericht Dresden relevant; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort bereitgestellten Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Als Kontaktwege nennt die Kanzlei Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular. Eine knappe Schilderung des Anliegens sowie der Hinweis auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Abstimmung über eine mögliche Terminvereinbarung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden
- Amtsgericht Dresden
- Landgericht Dresden
- Arbeitsgericht Dresden
- Oberlandesgericht Dresden
Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Dresden von Bedeutung. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Auch bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen werden dort geführt. Ob das Arbeitsgericht Dresden im konkreten Fall örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Das Amtsgericht Dresden, das Landgericht Dresden und das Oberlandesgericht Dresden gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind keine Rechtsmittelinstanzen für arbeitsgerichtliche Verfahren. Für die weiteren genannten Tätigkeitsfelder können diese Gerichte gleichwohl relevant sein. Beim Amtsgericht werden beispielsweise Familiensachen und Nachlassangelegenheiten sowie bestimmte Zivil- und Strafsachen bearbeitet. Zivilrechtliche Streitigkeiten aus dem Bau-, Verkehrs- oder Versicherungsrecht können je nach Streitgegenstand und Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt werden. Das Oberlandesgericht befasst sich unter anderem mit Rechtsmitteln in gesetzlich zugewiesenen Zivil- und Familiensachen. Nicht jeder rechtliche Konflikt führt allerdings zu einem gerichtlichen Verfahren; auch außergerichtliche Klärungen gehören zum rechtlichen Umfeld dieser Tätigkeitsbereiche. Die Kanzlei befindet sich am Palaisplatz 3 in der Inneren Neustadt, einem zentralen Bereich Dresdens auf der Neustädter Elbseite. Der Standort lässt sich in das innerstädtische Verkehrsnetz einordnen. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sind der jeweilige Ausgangspunkt und die aktuelle Verkehrssituation maßgeblich. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und Parkbedingungen sollten vor einem vereinbarten Besuch geprüft werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Telefon, E-Mail und Mitteilung als Pflichtfelder gekennzeichnet. Über drei Upload-Felder können Dateien oder Unterlagen vom Typ PDF, DOCX, JPG oder PNG beigefügt werden; jede Datei sollte nicht größer als 2 MB sein.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Rechtsberatung kann erst nach der Kontaktaufnahme direkt mit dem Anwalt stattfinden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine Rechtsberatung kann erst nach der Kontaktaufnahme direkt mit dem Anwalt stattfinden.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Telefon, E-Mail und Mitteilung als Pflichtfelder gekennzeichnet. Über drei Upload-Felder können Dateien oder Unterlagen vom Typ PDF, DOCX, JPG oder PNG beigefügt werden; jede Datei sollte nicht größer als 2 MB sein.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Thema. Häufig bilden der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Ergänzungen, einschlägige Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht die Grundlage. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig sein, bei einer Abmahnung oder Kündigung das jeweilige Schreiben und der Zeitpunkt des Zugangs. Hilfreich ist außerdem eine knappe Beschreibung dessen, was geklärt werden soll. Für die erste Kontaktaufnahme genügt meist eine sachliche Übersicht; welche weiteren Dokumente über welchen Weg übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend abstimmen.
- Warum spielt der Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung eine Rolle?
- Im Arbeitsrecht können Fristen darüber entscheiden, welche Möglichkeiten zur gerichtlichen Klärung noch bestehen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Daneben können weitere Fristen, etwa für Zahlungsansprüche, relevant sein. Der Zugang ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Sachverhaltsklärung. Bei einer Mandatsanfrage sind das Datum des Erhalts und vorhandene Schreiben wichtige Informationen. Ob eine Frist im Einzelfall läuft, wie sie zu berechnen ist und welche Ausnahmen bestehen, erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, ein Zeugnis oder eine Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Vereinbarungen zur Beendigung können außerdem sozialrechtliche Folgen haben, etwa beim Arbeitslosengeld. Für eine rechtliche Einordnung sind daher nicht nur einzelne Vertragsformulierungen, sondern auch die Ausgangssituation, offene Ansprüche und der geplante weitere Verlauf der Beschäftigung von Bedeutung.
- Wie läuft ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht typischerweise ab?
- In einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet in der Regel zunächst eine Güteverhandlung statt. Dabei wird erörtert, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Kommt keine Einigung zustande, kann sich ein Kammertermin anschließen, in dem der Streit weiter verhandelt und gegebenenfalls Beweis erhoben wird. Ein Verfahren kann durch Vergleich oder Urteil enden. Vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Bei den Kosten gilt eine Besonderheit: Die eigenen Anwaltskosten werden im erstinstanzlichen Urteilsverfahren grundsätzlich nicht von der Gegenseite erstattet, auch wenn man gewinnt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: dresdner-fachanwaelte.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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