Veröffentlichtes Profil

Simone Sperling

Simone Sperling – Fachanwältin für Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht · Anwaltskanzlei Simone Sperling

Enderstr. 59/ SEC, 01277 Dresden

Telefon: +49 351 2699394

Qualifikation
Zulassung seit 2004
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Simone Sperling

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Simone Sperling ist seit 2004 als zugelassene Rechtsanwältin tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Ihre Kanzlei befindet sich im Seidnitz Center Dresden; eine Zweigstelle besteht in Radeburg. Zu ihren Tätigkeitsbereichen gehören außerdem Verkehrsrecht sowie Zivil- und Inkassorecht. Sie berät und vertritt Mandanten bei Scheidungen, Erbstreitigkeiten, Kündigungen und Konflikten im Verkehrs- und Zivilrecht. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Vorsorgeplanung. Diese umfasst die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Kontovollmachten und Sorgerechtsverfügungen sowie die Ausarbeitung von Testamenten. Simone Sperling übernimmt sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung und führt Verhandlungen. Dabei entwickelt sie Lösungen, die langwierige Verfahren möglichst vermeiden sollen. Ihre Beratung beschreibt sie als verständlich, persönlich und zielorientiert. Sie nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil und bietet deutschlandweite Vertretung an. Persönliche Beratungsgespräche sind in Dresden und Radeburg möglich. Termine können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Die Beauftragung einer Scheidung ist auch online möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltskanzlei-sperling.de, anwaltskanzlei-sperling.de

Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Simone Sperling ist seit 2004 zugelassen und führt die Anwaltskanzlei Simone Sperling in Dresden. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils auf Anwalt-Seiten.de. In diesem Rechtsgebiet stehen häufig Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Arbeitszeugnissen oder Konflikten während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses im Mittelpunkt. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei zunächst darum, den Sachverhalt anhand der vorhandenen Unterlagen einzuordnen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Schritte zu besprechen. Simone Sperling übernimmt Beratung, Vertretung und Verhandlungen. Im Familienrecht berät und vertritt Simone Sperling insbesondere bei Scheidungen. Typische Anliegen in diesem Zusammenhang sind außerdem Unterhaltsfragen, die Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte sowie Sorge- und Umgangsregelungen für Kinder. Im Erbrecht gehören Erbstreitigkeiten zu ihren Tätigkeitsbereichen. Allgemein können dabei etwa die Auslegung eines Testaments, Pflichtteilsansprüche oder unterschiedliche Vorstellungen innerhalb einer Erbengemeinschaft eine Rolle spielen. Daneben ist sie im Verkehrsrecht sowie im Zivil- und Inkassorecht tätig. Diese Bereiche betreffen beispielsweise die Abwicklung von Verkehrsunfällen, vertragliche Auseinandersetzungen und die Durchsetzung offener Forderungen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Vorsorgeplanung. Dazu zählen die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Kontovollmachten und Sorgerechtsverfügungen sowie die Ausarbeitung von Testamenten. Hinter diesen Dokumenten stehen unterschiedliche Anliegen: die Vertretung bei fehlender eigener Handlungsfähigkeit, die Festlegung medizinischer Behandlungswünsche, die Vorsorge für minderjährige Kinder und die Gestaltung der Vermögensnachfolge. Welche Themen zusammen betrachtet werden sollten, hängt von der persönlichen und familiären Situation ab. Die Tätigkeit von Simone Sperling umfasst sowohl außergerichtliche Lösungsversuche als auch die gerichtliche Vertretung; Verhandlungen sollen nach Möglichkeit helfen, langwierige Verfahren zu vermeiden. Die Dresdner Kanzlei liegt im Seidnitz Center, Enderstr. 59/ SEC, 01277 Dresden. Eine Zweigstelle besteht in Radeburg; an beiden Orten sind persönliche Beratungsgespräche möglich. Je nach Gegenstand eines Verfahrens kommen am Standort insbesondere das Arbeitsgericht Dresden sowie das Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht Dresden in Betracht. Für die Anfahrt können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw eingeplant werden; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die Kontaktdaten des Profils nutzen. Termine lassen sich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular anfragen. Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Angabe, ob eine Beratung in Dresden oder Radeburg gewünscht ist.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden

  • Amtsgericht Dresden
  • Landgericht Dresden
  • Arbeitsgericht Dresden
  • Oberlandesgericht Dresden

Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Simone Sperling ist am Standort vor allem das Arbeitsgericht Dresden von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzklagen sowie Streitigkeiten über Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse verhandelt. Arbeitsrechtliche Verfahren gehören zu einer eigenständigen Gerichtsbarkeit; das Landgericht und das Oberlandesgericht sind dafür keine Rechtsmittelgerichte. Das Amtsgericht Dresden ist mit seinem Familiengericht typischerweise für Scheidungen sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren zuständig. Als Nachlassgericht bearbeitet es unter anderem Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, können dagegen vor die Zivilabteilungen des Amtsgerichts oder das Landgericht Dresden gehören. Maßgeblich sind unter anderem Streitgegenstand und Streitwert. Das Oberlandesgericht Dresden befasst sich insbesondere mit Rechtsmitteln in Zivil- und Familiensachen. Welche örtliche Zuständigkeit besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Fall und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Die Kanzlei befindet sich im Seidnitz Center an der Enderstr. 59/ SEC und damit im Dresdner Stadtgebiet außerhalb der Altstadt. Für Ratsuchende aus Blasewitz, der Neustadt, Plauen oder Pieschen hängt die geeignete Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Bei der Planung einer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich ein Blick auf die aktuellen Verbindungen; bei einer Anreise mit dem Pkw sollten Zufahrt und Parkmöglichkeiten vorab geklärt werden. Konkrete Linien oder Stellplätze sind hier nicht belegt. Neben Dresden steht mit der Zweigstelle in Radeburg ein weiterer Ort für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Konflikts am Arbeitsplatz hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, das Kündigungsschreiben und die dazugehörige Korrespondenz relevant. Je nach Streitpunkt können auch Entgeltabrechnungen, Abmahnungen oder ein Arbeitszeugnis hilfreich sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist wann passiert, welche Schreiben sind eingegangen und welches Anliegen besteht? Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Deshalb sind das Eingangsdatum eines Schreibens und bereits bekannte Termine wichtige Angaben für die Anfrage. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom einzelnen Sachverhalt ab.
Welche Themen werden bei einer ersten Beratung zur Scheidung üblicherweise besprochen?
Bei einer ersten Beratung geht es häufig um den Zeitpunkt der Trennung, die familiäre Situation und die Frage, welche Punkte bereits geklärt oder noch umstritten sind. Dazu können Unterhalt, gemeinsame Vermögenswerte, die Ehewohnung und der Versorgungsausgleich gehören. Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern kommen gegebenenfalls Sorge- und Umgangsfragen hinzu. Eine Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen und ein Überblick über Einkommen und Versorgung können die Vorbereitung unterstützen. Nicht jede Scheidung umfasst dieselben Streitfragen. Auch eine digitale Kontaktaufnahme ändert nichts daran, dass die Scheidung durch das Familiengericht ausgesprochen wird.
Worin unterscheiden sich ein Nachlassverfahren und ein Erbstreit?
Das Nachlassgericht übernimmt bestimmte gerichtliche Aufgaben nach einem Todesfall, etwa die Eröffnung von Testamenten oder die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins. Ein Erbstreit betrifft dagegen häufig widerstreitende Ansprüche zwischen Beteiligten, beispielsweise Pflichtteilszahlungen oder Auskunft über den Nachlass. Solche Ansprüche werden gegebenenfalls in einem zivilgerichtlichen Verfahren geklärt. Für eine erste Anfrage sind vorhandene Testamente, gerichtliche Schreiben und Angaben zu den familiären Beziehungen häufig hilfreich. Welche Verfahrensart in Betracht kommt, lässt sich erst anhand des konkreten Anliegens und der verfügbaren Unterlagen einordnen.
Wie unterscheiden sich Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament?
Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer für eine Person in den darin festgelegten Angelegenheiten handeln darf. Eine Patientenverfügung hält Wünsche zu medizinischen Maßnahmen für bestimmte Situationen fest, in denen die betroffene Person sich nicht selbst äußern kann. Ein Testament betrifft hingegen die Vermögensnachfolge nach dem Tod. Ergänzend können Kontovollmachten oder Sorgerechtsverfügungen eigene Themen abdecken. Die Dokumente ersetzen einander daher nicht. Bei einer Besprechung zur Vorsorgeplanung stehen typischerweise persönliche Vorstellungen, familiäre Verhältnisse, vorhandene Regelungen und die jeweiligen Formanforderungen im Mittelpunkt. Allgemeine Muster bilden individuelle Konstellationen nicht zwangsläufig vollständig ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Simone Sperling

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-sperling.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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