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- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Martin Reichelt ist Rechtsanwalt in Dresden und als Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht qualifiziert. Im Verkehrsrecht gehören die Regulierung von Unfallschäden gegenüber Versicherungen, die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten sowie die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen zu seinen Schwerpunkten. Im Arbeitsrecht berät und vertritt er Arbeitnehmer und Arbeitgeber, etwa bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnissen und Abfindungsverhandlungen. Seine Tätigkeit im Familienrecht umfasst Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Vermögensauseinandersetzung. Dabei strebt er nach Möglichkeit einvernehmliche Lösungen an und vertritt Mandanten auch vor dem Familiengericht Dresden. Im Erbrecht unterstützt er bei Testamentserstellung, Pflichtteilsberechnung, Erbauseinandersetzung und Nachfolgegestaltung. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gehören ebenfalls zu seinem Leistungsspektrum. Reichelt beschreibt seine Arbeitsweise als persönlich und auf transparente Kommunikation sowie eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten ausgerichtet. Anliegen bearbeitet er direkt, ohne sie an Mitarbeiter zu delegieren. Eine erste telefonische Einschätzung ist unverbindlich. Termine in der Kanzlei am Granitzer Weg werden nach Absprache vereinbart.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-reichelt.de, kanzlei-reichelt.de
Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Martin Reichelt führt die Kanzlei Reichelt am Granitzer Weg 10 in 01109 Dresden. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht; das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. In diesem Bereich berät und vertritt er Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Typische Anlässe sind Kündigungen, Abmahnungen, Fragen zum Arbeitszeugnis und Abfindungsverhandlungen. Dahinter stehen häufig unterschiedliche Erwartungen an die Fortsetzung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Eine anwaltliche Prüfung kann dabei helfen, den Sachverhalt rechtlich einzuordnen, Unterlagen zu bewerten und mögliche weitere Schritte zu besprechen. Bei arbeitsrechtlichen Konflikten können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Verkehrsrecht befasst sich Reichelt mit der Regulierung von Unfallschäden gegenüber Versicherungen und mit der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Hinzu kommt die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Für Ratsuchende geht es hier beispielsweise um die Folgen eines Verkehrsunfalls, die Bewertung geltend gemachter Schäden oder einen behördlichen Vorwurf. Welche Unterlagen für eine erste Einordnung benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Häufig sind Schreiben von Versicherungen, Behörden oder Gerichten sowie vorhandene Nachweise zum Geschehen von Bedeutung. Weitere Tätigkeitsfelder sind das Familienrecht und das Erbrecht. Bei Trennung und Scheidung gehören Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Vermögensauseinandersetzungen zu den von Reichelt bearbeiteten Themen. Nach Möglichkeit strebt er einvernehmliche Lösungen an; außerdem vertritt er Mandanten vor dem Familiengericht Dresden. Im Erbrecht unterstützt er bei Testamenten, Pflichtteilsberechnungen, Erbauseinandersetzungen und der Nachfolgegestaltung. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ergänzen dieses Spektrum. Damit umfasst seine Tätigkeit sowohl bestehende Konflikte als auch die rechtliche Gestaltung für künftige Lebenssituationen. Der örtliche Bezug liegt in Dresden mit Stadtteilen wie Altstadt, Neustadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen. Die Kanzleiadresse am Granitzer Weg ist keinem dieser Stadtteile ausdrücklich zugeordnet. Zu den Gerichten am Standort zählen das Arbeitsgericht, das Amtsgericht, das Landgericht und das Oberlandesgericht Dresden; ihre Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Für die Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil als Ausgangspunkt nutzen und ihr Anliegen knapp zusammenfassen. Eine erste telefonische Einschätzung ist nach den Kanzleiangaben unverbindlich; Kanzleitermine werden nach Absprache vereinbart. Reichelt beschreibt seine Arbeitsweise als persönlich, transparent und auf eine realistische Einschätzung ausgerichtet. Er bearbeitet Anliegen direkt, ohne sie an Mitarbeiter zu delegieren.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden
- Amtsgericht Dresden
- Landgericht Dresden
- Arbeitsgericht Dresden
- Oberlandesgericht Dresden
Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Martin Reichelt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Dresden von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Im Verkehrsrecht kommen für zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen das Amtsgericht oder das Landgericht Dresden in Betracht, abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit. Verkehrsbezogene Bußgeldverfahren und zahlreiche Verkehrsstrafverfahren werden beim Amtsgericht verhandelt. Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts Dresden und befasst sich unter anderem mit Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Nachlassangelegenheiten wie Erbscheinsverfahren gehören grundsätzlich zum Amtsgericht als Nachlassgericht; streitige erbrechtliche Ansprüche können dagegen vor die Zivilgerichte gehören. Das Oberlandesgericht Dresden ist insbesondere als Rechtsmittelgericht relevant, etwa bei Beschwerden gegen bestimmte familiengerichtliche Entscheidungen oder Berufungen gegen erstinstanzliche Zivilurteile des Landgerichts. Für arbeitsgerichtliche Rechtsmittel ist es hingegen nicht zuständig. Die Kanzlei befindet sich am Granitzer Weg 10 im Postleitzahlgebiet 01109 Dresden. Eine Zuordnung zu den aufgeführten Stadtteilen Altstadt, Neustadt, Blasewitz, Plauen oder Pieschen ist durch die Angaben nicht belegt; ebenso wenig ist eine Innenstadtlage ausgewiesen. Für einen vereinbarten Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und Angaben zur Barrierefreiheit sollten vorab geprüft beziehungsweise erfragt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine erste telefonische Einschätzung ist unverbindlich. Bevor Sie sich entscheiden, erhalten Sie eine unverbindliche Bewertung Ihres Falls.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine erste telefonische Einschätzung ist unverbindlich. Bevor Sie sich entscheiden, erhalten Sie eine unverbindliche Bewertung Ihres Falls.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind vor einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und die bisherige Korrespondenz zum Konflikt hilfreich. Bei einer Kündigung ist außerdem von Bedeutung, wann das Schreiben zugegangen ist. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, ergänzende Vereinbarungen oder ein Arbeitszeugnis relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte eine Anfrage zeitnah erfolgen. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, lässt sich erst anhand des Einzelfalls beurteilen.
- Worin unterscheiden sich die Regulierung eines Unfallschadens und ein Verkehrsbußgeldverfahren?
- Bei der Unfallregulierung geht es um zivilrechtliche Ansprüche, etwa wegen Fahrzeugschäden oder unfallbedingter Verletzungen. Dabei spielen die Haftungsverteilung und Nachweise über die entstandenen Schäden eine Rolle. Ein Bußgeldverfahren betrifft dagegen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit und mögliche staatliche Sanktionen. Beide Verfahren können auf demselben Ereignis beruhen, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Für eine Anfrage sind deshalb Versicherungsschreiben und Schadensnachweise einerseits sowie Anhörungen oder Bescheide andererseits voneinander zu unterscheiden. Bei einem strafrechtlichen Vorwurf kommt ein weiteres, eigenständiges Verfahren hinzu.
- Welche Fragen sollten vor einer familienrechtlichen Mandatsanfrage geordnet werden?
- Hilfreich ist eine Übersicht darüber, welche Themen bereits geklärt sind und wo Uneinigkeit besteht. Bei einer Trennung können dies die Scheidung selbst, Unterhalt, die Betreuung gemeinsamer Kinder, Umgangsregelungen oder die Aufteilung von Vermögenswerten sein. Vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben sollten in die Vorbereitung einbezogen werden. Einvernehmliche Lösungen können einzelne Streitpunkte reduzieren, ersetzen aber nicht in jeder Situation die erforderlichen rechtlichen Schritte. Welche Unterlagen benötigt werden und ob gerichtlicher Handlungsbedarf besteht, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Geht es bei einer erbrechtlichen Anfrage um Vorsorge oder um einen bereits eingetretenen Erbfall?
- Diese Unterscheidung hilft, das Anliegen von Beginn an einzuordnen. Bei der Vorsorge stehen häufig ein Testament, die Nachfolgegestaltung oder Fragen zur Absicherung persönlicher Entscheidungen im Mittelpunkt. Nach einem Todesfall geht es dagegen beispielsweise um die Erbenstellung, Pflichtteilsansprüche oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Vorhandene Testamente, familiäre Verhältnisse und eine Übersicht über bekannte Vermögenswerte können für die Prüfung wichtig sein. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung betreffen ergänzend Entscheidungen zu Lebzeiten und haben jeweils einen anderen rechtlichen Zweck als ein Testament.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Reichelt
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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5,0 von 5 · 51 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-reichelt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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