Veröffentlichtes Profil

Hennig Gernot

Rechtsanwalt Gernot Hennig in Dresden – Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

Fischhausstr. 15 b, 01099 Dresden

Telefon: +49 351 79990157

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L., ist mit seiner Kanzlei in der Fischhausstr. 15 b in Dresden ansässig. Die Kanzlei unterstützt Privatpersonen und Unternehmen in arbeits- und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Zu den genannten Fachgebieten gehören Arbeitsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Wirtschaftsrecht. Im Arbeitsrecht vertritt sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber, etwa bei Kündigungsschutzklagen, Abfindungen und der Vertragsgestaltung. Die wirtschaftsrechtliche Tätigkeit umfasst Unternehmensbetreuung, rechtliche Unterstützung bei Verträgen, juristisches Riskmanagement, Gründungen und Restrukturierungen. Im Markenrecht werden die Anmeldung und Verteidigung von Markenrechten, die Abwehr von Markenrechtsverletzungen sowie Lizenzverhandlungen genannt. Im Urheberrecht befasst sich die Kanzlei mit Lizenzverträgen, Abmahnungen und dem Schutz kreativer Inhalte. Wettbewerbsrechtlich geht sie gegen unfaire Praktiken vor und wehrt unberechtigte Abmahnungen ab. Nach telefonischer oder online erfolgter Kontaktaufnahme wird ein Termin vereinbart. Im Erstgespräch werden der Fall analysiert, Erfolgsaussichten geklärt sowie das weitere Vorgehen und die Kosten besprochen. Die Kanzlei entwickelt individuell zugeschnittene Strategien und übernimmt die Kommunikation und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: recht-hennig.de, recht-hennig.de

Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L., ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L. in der Fischhausstr. 15 b, 01099 Dresden, ansässig. Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt im Arbeitsrecht. Die Kanzlei unterstützt sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Zu den genannten Anliegen gehören Kündigungsschutzklagen, Abfindungen und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, zu vertraglichen Pflichten oder zur Ausgestaltung von Beschäftigungsbedingungen. Eine arbeitsrechtliche Prüfung ordnet die jeweiligen Unterlagen und Umstände ein; welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom einzelnen Sachverhalt ab. Daneben befasst sich die Kanzlei mit wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten von Privatpersonen und Unternehmen. Die Unternehmensbetreuung umfasst rechtliche Unterstützung bei Verträgen, juristisches Riskmanagement sowie die Begleitung von Gründungen und Restrukturierungen. Dabei können beispielsweise die Verteilung vertraglicher Verantwortlichkeiten und mögliche rechtliche Risiken betrieblicher Entscheidungen eine Rolle spielen. Berührungspunkte zum Arbeitsrecht entstehen insbesondere dann, wenn organisatorische Veränderungen auch Beschäftigungsverhältnisse betreffen. Für Ratsuchende ist deshalb eine nachvollziehbare Darstellung der betrieblichen und vertraglichen Ausgangslage hilfreich. Weitere genannte Tätigkeitsfelder sind Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Im Markenrecht gehören die Anmeldung und Verteidigung von Markenrechten, die Abwehr von Markenrechtsverletzungen und Lizenzverhandlungen zum beschriebenen Spektrum. Urheberrechtliche Anliegen betreffen etwa Lizenzverträge, Abmahnungen und den Schutz kreativer Inhalte. Im Wettbewerbsrecht geht es um das Vorgehen gegen unfaire Praktiken und die Abwehr unberechtigter Abmahnungen. Typische Ausgangspunkte sind damit Streitigkeiten über die Nutzung von Kennzeichen, Bildern oder Texten sowie über geschäftliche Werbung. Der örtliche Bezug liegt in Dresden. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Dresden relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Je nach Gegenstand kommen für andere zivilrechtliche Verfahren das Amtsgericht Dresden oder das Landgericht Dresden in Betracht; das Oberlandesgericht Dresden hat insbesondere Aufgaben als Rechtsmittelgericht. Die Kanzleianschrift bietet einen konkreten Anlaufpunkt für Ratsuchende aus dem Dresdner Stadtgebiet, etwa aus Neustadt, Altstadt, Blasewitz, Plauen oder Pieschen. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Nach telefonischer oder online erfolgter Kontaktaufnahme wird ein Termin vereinbart. Im Erstgespräch werden der Sachverhalt, die Erfolgsaussichten, das weitere Vorgehen und die Kosten besprochen. Die Kanzlei übernimmt außerdem die Kommunikation und Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung. Für die erste Einordnung sind eine kurze Sachverhaltsschilderung und Hinweise auf laufende Fristen zweckmäßig.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden

  • Amtsgericht Dresden
  • Landgericht Dresden
  • Arbeitsgericht Dresden
  • Oberlandesgericht Dresden

Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Rechtsanwalt Gernot Hennig ist das Arbeitsgericht Dresden das fachlich einschlägige der genannten Gerichte. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Arbeitsgerichtliche Verfahren beginnen regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Für Rechtsmittel in Arbeitssachen ist nicht das Oberlandesgericht zuständig; hierfür besteht eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit. Bei wirtschaftsrechtlichen Vertragsstreitigkeiten können das Amtsgericht Dresden oder das Landgericht Dresden zuständig sein. Die Zuordnung richtet sich unter anderem nach Streitgegenstand, Streitwert und besonderen gesetzlichen Regeln. Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zivilverfahren gehören grundsätzlich vor die Landgerichte, wobei besondere Zuständigkeitskonzentrationen zu beachten sind. Auch bei urheberrechtlichen Streitigkeiten können besondere Zuständigkeitsregelungen eine Rolle spielen. Das Oberlandesgericht Dresden befasst sich insbesondere mit Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Landgerichte. Allein aus dem Kanzleisitz folgt daher noch nicht, welches Gericht einen konkreten Fall verhandelt. Die Kanzlei befindet sich in der Fischhausstr. 15 b im Dresdner Postleitzahlgebiet 01099. Eine genaue Stadtteilzuordnung oder unmittelbare Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Neustadt, Altstadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen bilden weitere Bezugspunkte innerhalb des genannten Dresdner Stadtgebiets, sind aber keine zusätzlich belegten Kanzleistandorte. Für einen persönlichen Termin kann die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse geplant werden. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und Parkmöglichkeiten sollten vor dem Besuch geprüft werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und eine Nachricht abgefragt.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach einer kurzen telefonischen oder online erfolgten Kontaktaufnahme wird zeitnah ein Termin vereinbart. Im ersten Gespräch werden der Fall analysiert, die Erfolgsaussichten geklärt und das weitere Vorgehen sowie die anfallenden Kosten transparent besprochen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Nach einer kurzen telefonischen oder online erfolgten Kontaktaufnahme wird zeitnah ein Termin vereinbart. Im ersten Gespräch werden der Fall analysiert, die Erfolgsaussichten geklärt und das weitere Vorgehen sowie die anfallenden Kosten transparent besprochen.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und eine Nachricht abgefragt.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Keine Pflicht zur Jobsuche bei Freistellung: BAG setzt klare Grenze
  • Rechtssicherheit als USP: Strategische Folgen der neuen BAG-Dogmatik für Personaldienstleister
  • Das Ende der „unkomplizierten“ Konzernleihe? BAG schränkt Konzernprivileg drastisch ein

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, vorhandene Nachträge und das Kündigungsschreiben oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags relevant. Hinzukommen können Abrechnungen, Abmahnungen und die bisherige Korrespondenz mit dem Arbeitgeber. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis, insbesondere mit Angaben dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen. Eine Anfrage über ein Onlineprofil ersetzt keine fristwahrende Verfahrenshandlung. Ob und welche Schritte erforderlich sind, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Besteht bei einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht allgemein zu einem automatischen Abfindungsanspruch. Abfindungen können sich beispielsweise aus bestimmten gesetzlichen Konstellationen, einem Sozialplan oder einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person ergeben. Auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs kann eine Abfindung vereinbart werden. Eine Kündigungsschutzklage zielt grundsätzlich auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde. Ob eine einvernehmliche Beendigung sinnvoll erscheint und welche Folgen sie hätte, hängt unter anderem von der Vertragslage und möglichen sozialrechtlichen Auswirkungen ab.
Worin unterscheiden sich Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht bei geschäftlichen Veröffentlichungen?
Das Markenrecht schützt Kennzeichen, mit denen Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zugeordnet werden können. Das Urheberrecht betrifft persönliche geistige Schöpfungen, etwa bestimmte Texte, Fotografien oder Gestaltungen. Das Wettbewerbsrecht setzt unter anderem Grenzen für irreführende Werbung und andere unlautere geschäftliche Handlungen. Eine Veröffentlichung kann mehrere dieser Bereiche gleichzeitig berühren. Für eine erste Prüfung sind deshalb der konkrete Inhalt, seine Herkunft, vorhandene Nutzungsvereinbarungen und die Art der Veröffentlichung wichtig. Eine Markenanmeldung ersetzt beispielsweise keine Klärung der Nutzungsrechte an einem verwendeten Bild.
Welche Informationen werden bei einer Abmahnung im Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht benötigt?
Wichtig sind das vollständige Abmahnschreiben einschließlich Anlagen, der Zeitpunkt seines Eingangs und alle darin genannten Fristen. Hilfreich sind außerdem die beanstandete Werbung oder Veröffentlichung, vorhandene Lizenzverträge und die bisherige Korrespondenz. Abmahnungen können unterschiedliche Forderungen enthalten, etwa nach Unterlassung, Auskunft oder Schadensersatz. Eine beigefügte Unterlassungserklärung kann langfristige Verpflichtungen begründen. Ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind, ergibt sich nicht allein aus dem Schreiben. Die Prüfung umfasst regelmäßig sowohl die behauptete Rechtsposition als auch die konkrete beanstandete Handlung.
Wann können bei einer Unternehmensgründung oder Restrukturierung arbeits- und wirtschaftsrechtliche Fragen zusammentreffen?
Bei einer Gründung können neben Liefer-, Dienstleistungs- oder Kooperationsverträgen auch Arbeitsverträge und die Organisation der Beschäftigung relevant werden. Bei Restrukturierungen können Änderungen betrieblicher Abläufe, Zuständigkeiten oder Unternehmensstrukturen Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverhältnisse haben. Wirtschaftliche Planung und rechtliche Prüfung betreffen dabei unterschiedliche, aber miteinander verbundene Ebenen. Für eine Mandatsanfrage sind eine Beschreibung des Vorhabens, die betroffenen Verträge und der vorgesehene Zeitplan hilfreich. Welche Rechtsfragen tatsächlich entstehen, hängt insbesondere von der Unternehmensstruktur, den geplanten Maßnahmen und den beteiligten Personen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Hennig Gernot

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L. insgesamt und nicht auf Hennig Gernot persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: recht-hennig.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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