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- Strafverteidigung Dornbach
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Ricarda Dornbach ist Rechtsanwältin in Dresden. Ihre Kanzlei Strafverteidigung Dornbach ist auf alle Themenbereiche des Strafrechts spezialisiert. Als besondere Schwerpunkte nennt sie Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Sie verteidigt Mandanten und Mandantinnen bundesweit und beschreibt die Wahrung der Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren als Aufgabe ihrer Tätigkeit. Zu ihren Dienstleistungen gehören Unterstützung bei Vernehmungen, Hilfe bei Durchsuchungen, Soforthilfe bei Untersuchungshaft sowie juristische Unterstützung bei Anklage und Strafbefehl. Die Beratung erfolgt persönlich oder per E-Mail, Telefon und Videokonferenz. Dornbach legt nach eigener Darstellung Wert auf verständliche Erklärungen ohne viel Fachjargon, eine realistische Einschätzung des Strafprozesses und Transparenz über anfallende sowie voraussichtliche Kosten. Im persönlichen Gespräch erläutert sie mögliche Vorgehensweisen und richtet die Prozessstrategie an der Entscheidung der Mandanten aus. Ein unverbindliches, kostenfreies Erstgespräch dient dem Kennenlernen und einer ersten Einschätzung des Sachverhalts. Termine werden nach Vereinbarung vergeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: strafverteidigung-dornbach.de, strafverteidigung-dornbach.de
Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Ricarda Dornbach führt die Kanzlei Strafverteidigung Dornbach in der Königsbrücker Straße 59 in 01099 Dresden. Der Hauptschwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Strafrecht; daneben nennt das Profil Verkehrsrecht und Familienrecht. Innerhalb des Strafrechts benennt Dornbach insbesondere das Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht und Verkehrsstrafrecht als besondere Schwerpunkte. Sie verteidigt Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Als Aufgabe ihrer Tätigkeit beschreibt sie die Wahrung der Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren. Ratsuchende finden hier damit vor allem einen strafrechtlich ausgerichteten Zugang zu rechtlichen Konflikten, einschließlich solcher mit Bezug zum Straßenverkehr. Anlass für eine strafrechtliche Anfrage können etwa eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, eine Festnahme, eine Anklage oder ein Strafbefehl sein. Zu den ausdrücklich genannten Dienstleistungen gehören Unterstützung bei Vernehmungen, Hilfe bei Durchsuchungen sowie Soforthilfe bei Untersuchungshaft. Im Jugendstrafrecht stehen neben dem Tatvorwurf die besonderen gesetzlichen Regeln für Jugendliche und gegebenenfalls Heranwachsende im Mittelpunkt. Verfahren wegen Betäubungsmittel- oder Sexualdelikten können sensible persönliche Lebensbereiche berühren. Welche Fragen im Einzelnen zu klären sind, hängt vom Vorwurf, vom Verfahrensstand und von den vorhandenen Unterlagen ab. Das Verkehrsrecht betrifft allgemein beispielsweise Unfallfolgen, Schadensersatz, Bußgeldverfahren und Fragen zur Fahrerlaubnis. Eine Verbindung zum strafrechtlichen Schwerpunkt entsteht insbesondere bei Vorwürfen wie einer Trunkenheitsfahrt oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Im Familienrecht sind Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht typische Anliegen. Die konkreten familienrechtlichen Leistungen werden in den vorliegenden Angaben nicht weiter aufgeschlüsselt. Deshalb lässt sich bei der ersten Anfrage klären, ob und in welchem Umfang das jeweilige Anliegen übernommen werden kann. Die Kanzleianschrift liegt in der Dresdner Neustadt. Sie bietet damit einen örtlichen Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Dresden, etwa aus Altstadt, Blasewitz, Plauen oder Pieschen. Für die genannten Rechtsgebiete kommen insbesondere das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden, in bestimmten Rechtsmittelverfahren auch das Oberlandesgericht Dresden in Betracht. Persönliche Termine werden nach Vereinbarung vergeben; daneben ist Beratung per E-Mail, Telefon und Videokonferenz möglich. Für die Planung eines Besuchs können aktuelle Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs oder die Anfahrt mit dem Pkw geprüft werden. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort bereitgestellten Kontaktinformationen für eine Anfrage nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, der Hinweis auf vorhandene Schreiben und etwaige Termine erleichtern die erste Zuordnung. Das Erstgespräch dient nach den Kanzleiangaben dem Kennenlernen und einer ersten Einschätzung. Dornbach beschreibt verständliche Erläuterungen, eine realistische Einschätzung des Strafprozesses und Kostentransparenz als Bestandteile ihrer Arbeitsweise. Mögliche Vorgehensweisen werden persönlich besprochen; die Prozessstrategie richtet sie an der Entscheidung der Mandantschaft aus.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden
- Amtsgericht Dresden
- Landgericht Dresden
- Arbeitsgericht Dresden
- Oberlandesgericht Dresden
Die Kanzlei Strafverteidigung Dornbach befindet sich an der Königsbrücker Straße 59 in der Dresdner Neustadt. Damit liegt der Standort in einem innerstädtischen Umfeld außerhalb der Altstadt. Für Ratsuchende aus anderen Dresdner Stadtteilen wie Blasewitz, Plauen oder Pieschen hängt die geeignete Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Ein Besuch lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen, die aktuelle Verkehrslage und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Angaben zu eigenen Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Da Termine nach Vereinbarung stattfinden, können organisatorische Fragen zum persönlichen Besuch bei der Kontaktaufnahme geklärt werden. Alternativ nennt Dornbach Beratung per Telefon, E-Mail und Videokonferenz. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden relevant. Am Amtsgericht werden unter anderem Strafverfahren vor dem Strafrichter oder Schöffengericht sowie Strafbefehlsverfahren geführt. Das Landgericht verhandelt insbesondere schwerwiegendere Strafsachen und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch Jugendstrafsachen werden je nach Zuständigkeit an Amts- oder Landgerichten behandelt. Verkehrsrechtliche Bußgeldsachen gelangen nach einem Einspruch typischerweise zum Amtsgericht; zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können je nach Zuständigkeit vor Amts- oder Landgericht geführt werden. Familienrechtliche Verfahren, etwa zu Scheidung, Unterhalt oder Umgang, gehören grundsätzlich vor das Familiengericht beim Amtsgericht. Das Oberlandesgericht Dresden ist unter anderem für familienrechtliche Beschwerden und bestimmte strafrechtliche Rechtsmittel zuständig. Das Arbeitsgericht Dresden bearbeitet dagegen arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier genannten Schwerpunkte regelmäßig nicht das zuständige Gericht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich jeweils nach den gesetzlichen Regeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. In einem unverbindlichen, kostenfreien Erstgespräch bietet Ricarda Dornbach die Gelegenheit, sie kennenzulernen und eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zu erhalten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: In einem unverbindlichen, kostenfreien Erstgespräch bietet Ricarda Dornbach die Gelegenheit, sie kennenzulernen und eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zu erhalten.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen eines Strafverfahrens wichtig?
- Für die erste Einordnung sind vor allem der mitgeteilte Tatvorwurf, die beteiligte Behörde und der aktuelle Verfahrensstand von Bedeutung. Hilfreich sind vorhandene Schreiben, etwa eine Vorladung, ein Durchsuchungsbeschluss, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl. Auch Zustelldaten, angekündigte Termine und erkennbare Fristen können wichtig sein. Eine kurze, sachliche Übersicht erleichtert das erste Gespräch; eine vollständige eigene rechtliche Bewertung ist dafür nicht erforderlich. Bei sensiblen Unterlagen kann zunächst geklärt werden, auf welchem Weg diese übermittelt werden sollen. Ob eine Vertretung übernommen wird, ist gesondert zu vereinbaren.
- Was unterscheidet Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?
- Das Jugendstrafrecht berücksichtigt in besonderer Weise Alter, Entwicklung und Erziehungsbedarf. Es gilt für Jugendliche, die bei der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann es unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls angewendet werden. Neben der Frage, ob ein Tatvorwurf nachweisbar ist, spielen deshalb persönliche Lebensumstände eine besondere Rolle. Auch die möglichen Rechtsfolgen unterscheiden sich vom allgemeinen Strafrecht. Für eine erste Anfrage sind insbesondere das Alter zur Tatzeit, der Vorwurf und bereits vorliegende behördliche Schreiben relevant.
- Wann überschneiden sich Verkehrsrecht und Strafrecht?
- Eine Überschneidung besteht, wenn ein Geschehen im Straßenverkehr nicht nur einen zivilrechtlichen Anspruch oder eine Ordnungswidrigkeit betrifft, sondern den Verdacht einer Straftat begründet. Beispiele sind Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall. Daneben können Fragen zur Fahrerlaubnis, zum Versicherungsschutz und zu Schadensersatz entstehen. Diese Bereiche folgen unterschiedlichen Regeln und können in getrennten Verfahren behandelt werden. Für die Zuordnung einer Anfrage ist deshalb hilfreich, ob das Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft, Bußgeldstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder Versicherung stammt.
- Welche Unterlagen können bei einer Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Kindern relevant sein?
- Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem familienrechtlichen Thema. Bei Unterhaltsfragen können Informationen zu Einkommen, bestehenden Verpflichtungen und bisherigen Vereinbarungen bedeutsam sein. Geht es um Sorge oder Umgang, helfen Angaben zur familiären Situation, zu bestehenden Regelungen und zu bereits laufenden Verfahren. Bei einer Scheidung können unter anderem der Zeitpunkt der Trennung und vorhandene gerichtliche Schreiben eine Rolle spielen. Für die erste Kontaktaufnahme genügt meist zunächst eine übersichtliche Beschreibung des Anliegens. Welche Nachweise anschließend erforderlich sind und ob die Vertretung übernommen werden kann, wird im weiteren Austausch geklärt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ricarda Dornbach
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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5,0 von 5 · 111 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafverteidigung-dornbach.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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