Veröffentlichtes Profil

Franz Meschke

Franz Meschke – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Dresden

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Kanzlei am Großen Garten

Wiener Straße 53, 01219 Dresden

Telefon: +49 351 41881590

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei am Großen Garten

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Franz Meschke, LL.M., ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Verkehrsrecht. Seine Kanzlei am Großen Garten befindet sich in der Wiener Straße 53 in Dresden. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Unfallgeschädigte und Privatpersonen. Im Arbeitsrecht vertritt er überwiegend Arbeitnehmer nach Kündigungen und Aufhebungsvertragsangeboten in Dresden und Umgebung, sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten. Zu seinen Tätigkeiten gehören die Prüfung von Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen sowie die Überprüfung und Nachverhandlung von Aufhebungsverträgen. Im Verkehrsrecht setzt er nach Unfällen Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch und verteidigt in Bußgeld- und Strafverfahren. Die Mandatsbearbeitung beginnt mit einer persönlichen Einschätzung der rechtlichen Situation. Eine telefonische Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Gemeinsam mit den Mandanten entwickelt er eine Strategie, übernimmt die Kommunikation mit Arbeitgeber und Gericht, überwacht Fristen und führt Verhandlungen. Voraussichtliche Kosten werden vorab erläutert. Persönliche Termine sollen telefonisch vereinbart werden. Der Zugang zur Kanzlei ist derzeit nicht barrierefrei.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: meschke.pro, meschke.pro

Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion

Franz Meschke, LL.M., ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Dresden. Seine Kanzlei am Großen Garten befindet sich in der Wiener Straße 53, 01219 Dresden. Hauptschwerpunkt seines Profils ist das Arbeitsrecht. Dabei vertritt er überwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Dresden und Umgebung, insbesondere nach einer Kündigung oder bei einem angebotenen Aufhebungsvertrag. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber Arbeitgebern als auch die Vertretung vor den Arbeitsgerichten. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Sachsen an. Im Arbeitsrecht gehören die Prüfung von Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen zu seinen Aufgaben. Hinzu kommen die Überprüfung und Nachverhandlung von Aufhebungsverträgen. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um den Fortbestand des Arbeitsplatzes, die Bedingungen einer Beendigung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen. Eine Abfindung ist nicht automatisch mit jeder Kündigung verbunden. Bei Aufhebungsverträgen können unter anderem Beendigungszeitpunkt, Freistellung und mögliche sozialrechtliche Auswirkungen eine Rolle spielen. Welche Fragen im Vordergrund stehen, hängt von den Unterlagen und der individuellen Ausgangslage ab. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist das Verkehrsrecht. Franz Meschke vertritt Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Versicherung und übernimmt die Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren. Nach einem Verkehrsunfall können beispielsweise die Verantwortlichkeit der Beteiligten, Fahrzeugschäden oder unfallbedingte Verletzungen streitig sein. In Bußgeld- und Strafsachen stehen dagegen die erhobenen Vorwürfe und deren mögliche rechtliche Folgen im Mittelpunkt. Diese Verfahren unterscheiden sich von der zivilrechtlichen Regulierung eines Unfalls und erfordern jeweils eine gesonderte Betrachtung. Die Dresdner Kanzlei ist eine Anlaufstelle für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Altstadt, Neustadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen, sowie aus der Umgebung. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Dresden in Betracht. Verkehrsrechtliche Verfahren können insbesondere das Amtsgericht oder Landgericht Dresden betreffen. Die Anfahrt zur Wiener Straße lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen sind vorab zu prüfen. Der Kanzleizugang ist derzeit nicht barrierefrei. Für eine Kontaktaufnahme können Ratsuchende die Kontaktangaben im Profil auf Anwalt-Seiten.de nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Persönliche Termine sollen telefonisch vereinbart werden. Nach der Kanzleibeschreibung beginnt die Mandatsbearbeitung mit einer persönlichen Einschätzung der rechtlichen Situation. Anschließend wird gemeinsam eine Strategie entwickelt. Die Kanzlei übernimmt die Kommunikation mit Arbeitgeber und Gericht, überwacht Fristen und führt Verhandlungen. Voraussichtliche Kosten werden vorab erläutert.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden

  • Amtsgericht Dresden
  • Landgericht Dresden
  • Arbeitsgericht Dresden
  • Oberlandesgericht Dresden

Die Kanzlei am Großen Garten von Franz Meschke liegt in der Wiener Straße 53 in Dresden. Der Kanzleiname stellt einen Bezug zum Großen Garten her; eine Zuordnung der Anschrift zu einem bestimmten Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für Ratsuchende aus Altstadt, Neustadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen ist die Adresse ein konkreter Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung innerhalb des Stadtgebiets. Welche Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder welche Pkw-Route geeignet ist, hängt vom jeweiligen Startpunkt ab. Aktuelle Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vor einem Termin geprüft werden. Persönliche Besuche sind telefonisch zu vereinbaren; der Zugang ist derzeit nicht barrierefrei. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Dresden relevant. Bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit werden dort beispielsweise Kündigungsschutzklagen und Streitigkeiten über Arbeitsentgelt oder andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geführt. Ein arbeitsgerichtliches Verfahren beginnt in erster Instanz regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Das Landgericht und das Oberlandesgericht sind keine Rechtsmittelgerichte für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten. Im Verkehrsrecht können zivilrechtliche Schadensersatzprozesse nach Unfällen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht Dresden oder dem Landgericht Dresden verhandelt werden. Das Amtsgericht befasst sich außerdem mit gerichtlichen Bußgeldverfahren und zahlreichen Verkehrsstrafverfahren. Das Oberlandesgericht Dresden kann in gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittelverfahren zuständig werden. Welches Gericht tatsächlich entscheidet, richtet sich nach Verfahrensart, Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die kostenfreie Ersteinschätzung sollen die Kündigung, der Aufhebungsvertragsentwurf oder weitere relevante Unterlagen übersandt werden. Persönliche Termine sollen vorab telefonisch vereinbart werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die telefonische Ersteinschätzung ist auch ohne Rechtsschutzversicherung vollständig kostenfrei und unverbindlich. Dabei wird die rechtliche Situation eingeschätzt und erläutert, ob sich ein Vorgehen lohnt. Über mögliche Kosten wird gesprochen, bevor sie entstehen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die telefonische Ersteinschätzung ist auch ohne Rechtsschutzversicherung vollständig kostenfrei und unverbindlich. Dabei wird die rechtliche Situation eingeschätzt und erläutert, ob sich ein Vorgehen lohnt. Über mögliche Kosten wird gesprochen, bevor sie entstehen.

Für den Erstkontakt: Für die kostenfreie Ersteinschätzung sollen die Kündigung, der Aufhebungsvertragsentwurf oder weitere relevante Unterlagen übersandt werden. Persönliche Termine sollen vorab telefonisch vereinbart werden.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einer Kündigung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen hilfreich. Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, Abmahnungen oder bisheriger Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber relevant sein. Bei Kündigungen gelten häufig kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ermöglicht es, die zeitlichen Rahmenbedingungen zu klären. Die bloße Anfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung, und ist eine Abfindung vorgesehen?
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraussetzt. Darin können etwa das Beendigungsdatum, eine Freistellung und eine Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf Abfindung besteht weder bei jeder Kündigung noch bei jedem Aufhebungsvertrag. Zudem können Vereinbarungen über die Beendigung Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und weitere Ansprüche haben. Vor einer Mandatsanfrage sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf, begleitende Schreiben und eine etwaige vom Arbeitgeber gesetzte Rückmeldefrist wichtige Informationen.
Welche Informationen werden zur Prüfung von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall benötigt?
Zur Einordnung eines Unfallgeschehens sind Angaben zu Ort, Zeitpunkt, Beteiligten und Ablauf sowie vorhandene Fotos oder Zeugenkontakte hilfreich. Hinzu kommen gegebenenfalls ein polizeiliches Aktenzeichen, Schriftverkehr mit Versicherungen und Unterlagen über Fahrzeugschäden oder Verletzungen. Typische Streitpunkte sind die Haftungsverteilung und die Frage, welche Schäden auf den Unfall zurückzuführen sind. Neben Reparaturkosten können je nach Sachlage weitere Schadenspositionen eine Rolle spielen. Ob und in welchem Umfang Ersatz verlangt werden kann, hängt von den konkreten Umständen und den verfügbaren Nachweisen ab.
Was ist vor einer Anfrage wegen eines Bußgeldbescheids oder eines verkehrsstrafrechtlichen Vorwurfs wichtig?
Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um eine Ordnungswidrigkeit oder um den Verdacht einer Straftat geht. Für die Einordnung sind das behördliche Schreiben, vorhandene Zustellinformationen und Angaben zum bisherigen Verfahrensablauf wesentlich. Ein Bußgeldbescheid kann andere Folgen und Verfahrensschritte auslösen als eine strafrechtliche Beschuldigung. Gegen einen Bußgeldbescheid ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung ein Einspruch möglich. Bei einer Kontaktanfrage sollten deshalb Art und Datum des Schreibens genannt werden. Eine abschließende Bewertung setzt häufig Kenntnis der Verfahrensakte voraus.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Franz Meschke

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Wiener Straße 53, 01219 Dresden

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: meschke.pro

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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