Veröffentlichtes Profil

Patrick Bergner

Patrick Bergner: Rechtsanwalt in der Dresdner Neustadt

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Patrick Bergner

Königsbrücker Straße 73, 01099 Dresden

Telefon: +49 351 87472733

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Patrick Bergner
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Patrick Bergner ist Rechtsanwalt und führt seit 2015 eine eigene Kanzlei in Dresden. Die Kanzlei befindet sich in der Dresdner Neustadt. Zu den genannten Rechtsgebieten gehören Asylrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Zivilrecht. Im Asylrecht berät und vertritt er betroffene Menschen. Er befasst sich mit Fragen zur Erteilung oder zum Widerruf eines Aufenthaltstitels und unterstützt Rechtsratsuchende, denen Abschiebung oder Ausweisung droht. Im Strafrecht bietet er Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und Vertretung bei Verletzungs- und Gefährdungsdelikten sowie eigenhändigen Delikten und Zustandsdelikten. Auch verkehrsstrafrechtliche Anliegen wie Fahrerflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs werden genannt. Im Verkehrsrecht übernimmt er die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Mandanten erhalten zudem Unterstützung bei polizeilichen Anhörungsbögen, Bußgeldbescheiden, drohenden Punkten in Flensburg oder einem drohenden Führerscheinentzug. Im Familienrecht wird die Vertretung bei Auseinandersetzungen, etwa zum Sorgerecht, genannt. Fortbildung und Information bezeichnet die Kanzlei als Bestandteile ihrer Tätigkeit. Für Beratung und Vertretung bittet sie um rechtzeitige Terminvereinbarung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rak-bergner.de, rak-bergner.de

Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Patrick Bergner führt seit 2015 eine eigene Kanzlei in Dresden. Sein Standort ist die Königsbrücker Straße 73 in der Dresdner Neustadt. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Strafrecht; hinzu kommen Verkehrsrecht, Ausländer- und Aufenthaltsrecht sowie Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem Asylrecht und Zivilrecht. Diese Tätigkeitsfelder betreffen unterschiedliche persönliche Situationen: einen strafrechtlichen Vorwurf, die Folgen eines Verkehrsunfalls, Fragen zum weiteren Aufenthalt in Deutschland oder Auseinandersetzungen innerhalb der Familie. Für Beratung und Vertretung bittet die Kanzlei um rechtzeitige Terminvereinbarung. Im Strafrecht bietet Patrick Bergner Strafverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren an. Genannt werden unter anderem Verletzungs- und Gefährdungsdelikte sowie eigenhändige Delikte und Zustandsdelikte. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst darum, einen erhobenen Vorwurf und den Verfahrensstand einzuordnen. Eine Verbindung zum Verkehrsrecht besteht bei Vorwürfen wie Fahrerflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Daneben übernimmt Bergner die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Auch polizeiliche Anhörungsbögen, Bußgeldbescheide, drohende Punkte in Flensburg und ein möglicher Führerscheinentzug gehören zu den beschriebenen Anliegen. Im Ausländer- und Aufenthaltsrecht befasst sich die Kanzlei mit der Erteilung und dem Widerruf von Aufenthaltstiteln sowie mit drohender Abschiebung oder Ausweisung. Im Asylrecht berät und vertritt Patrick Bergner betroffene Menschen. Typischerweise sind hier behördliche Entscheidungen, der bisherige Verfahrensverlauf und gesetzte Fristen für die erste Einordnung wichtig. Im Familienrecht nennt die Kanzleibeschreibung insbesondere die Vertretung bei Auseinandersetzungen zum Sorgerecht. Dahinter stehen etwa Fragen zur elterlichen Verantwortung und zu gerichtlichen Entscheidungen, bei denen das Kindeswohl maßgeblich ist. Die Lage in der Neustadt verortet die Kanzlei innerhalb des Dresdner Stadtgebiets. Auch für Ratsuchende aus Altstadt, Blasewitz, Plauen oder Pieschen ist die Adresse ein konkreter Anlaufpunkt. Welche Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder welche Anfahrt mit dem Pkw passt, hängt vom Ausgangsort ab. Zu den Gerichten am Standort gehören Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht und Oberlandesgericht Dresden; für die genannten Schwerpunkte sind insbesondere die Straf-, Zivil- und Familiengerichtsbarkeit relevant. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Profil als Ausgangspunkt dienen. Über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten lässt sich eine Terminanfrage mit einer kurzen Schilderung des Anliegens stellen. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu bereits eingegangenen Schreiben und zu bekannten Fristen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme der Vertretung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden

  • Amtsgericht Dresden
  • Landgericht Dresden
  • Arbeitsgericht Dresden
  • Oberlandesgericht Dresden

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Patrick Bergner liegt an der Königsbrücker Straße 73 in der Dresdner Neustadt. Damit befindet sie sich in einem innerstädtischen Umfeld, jedoch nicht im Stadtteil Altstadt. Für Ratsuchende aus anderen Dresdner Stadtteilen wie Blasewitz, Plauen und Pieschen richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise innerhalb des Stadtgebiets in Betracht. Konkrete Verbindungen, die aktuelle Verkehrslage und Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Termin geprüft werden; aus den vorliegenden Angaben ergeben sich dazu keine Einzelheiten. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden bedeutsam. Welches Gericht ein Strafverfahren in erster Instanz führt, hängt unter anderem vom Tatvorwurf und der zu erwartenden Rechtsfolge ab. Das Landgericht entscheidet außerdem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Verkehrsrechtliche Schadensersatzstreitigkeiten können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt werden. Gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gehören grundsätzlich vor das zuständige Amtsgericht. Sorgerechtsverfahren werden beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts behandelt. Das Oberlandesgericht Dresden ist insbesondere für Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen sowie für bestimmte Rechtsmittel in Zivil- und Strafsachen relevant. Das Arbeitsgericht Dresden ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und steht nicht im Mittelpunkt der aufgeführten Schwerpunkte. Streitigkeiten über Asylentscheidungen oder Aufenthaltstitel gehören typischerweise zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, nicht zu den hier genannten Gerichten. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich stets nach dem Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der bezeichnete Tatvorwurf, die ermittelnde Behörde und der bisherige Verfahrensstand relevant. Vorhandene Schreiben, etwa eine polizeiliche Vorladung, ein Anhörungsbogen, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl, zeigen häufig auch Aktenzeichen und Termine. Bei der Anfrage kann außerdem angegeben werden, ob bereits eine Vernehmung oder eine andere Ermittlungsmaßnahme stattgefunden hat. Welche Reaktion auf ein Schreiben sinnvoll ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Die individuelle Prüfung hängt vom konkreten Verfahren und gegebenenfalls vom Inhalt der Ermittlungsakte ab.
Welche Unterlagen spielen nach einem Verkehrsunfall für die Schadensregulierung eine Rolle?
Für die rechtliche Einordnung eines Verkehrsunfalls sind Angaben zu Unfallort, Zeitpunkt, Beteiligten und Ablauf wichtig. Hinzukommen können Fotos, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bereits geführte Korrespondenz mit Versicherungen. Je nach Schaden sind auch Reparaturunterlagen, ein Gutachten oder Nachweise über unfallbedingte Verletzungen relevant. Die Regulierung betrifft sowohl die Haftungsfrage als auch Art und Umfang möglicher Schäden. Welche Unterlagen im Einzelfall tatsächlich benötigt werden, hängt vom Unfallhergang und davon ab, welche Positionen zwischen den Beteiligten streitig sind.
Wie unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafverfahren und Fragen zur Fahrerlaubnis?
Ein Bußgeldverfahren betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten, beispielsweise bestimmte Geschwindigkeitsverstöße. Ein Verkehrsstrafverfahren bezieht sich dagegen auf den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Daneben kann die Fahrerlaubnisbehörde eigenständig Fragen der Fahreignung prüfen. Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind rechtlich unterschiedliche Maßnahmen. Mehrere Verfahren können denselben Vorgang betreffen, ohne identisch zu sein. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die erhaltenen Schreiben und die jeweils zuständige Behörde zu benennen, damit die verschiedenen Verfahrensbereiche auseinandergehalten werden können.
Was ist bei einer Anfrage zu Aufenthaltstitel, Ausweisung oder Asylverfahren wichtig?
Entscheidend für die erste Orientierung sind der aktuelle Aufenthaltsstatus, das bisherige Verfahren und die vorhandenen behördlichen oder gerichtlichen Schreiben. Eine Anfrage sollte erkennen lassen, ob es beispielsweise um die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels, dessen Widerruf, eine Ausweisung oder eine Asylentscheidung geht. Diese Fragen unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen. Auch Zustellungsdaten und mitgeteilte Fristen können erheblich sein. Ob bestimmte rechtliche Schritte in Betracht kommen, erfordert eine individuelle Prüfung; allgemeine Informationen ersetzen weder die Auswertung der Unterlagen noch eine auf den Einzelfall bezogene Beratung.
Welche Fragen werden in einem Sorgerechtsverfahren behandelt?
Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind. Streitigkeiten können sich auf die gemeinsame Ausübung, einzelne Entscheidungsbereiche oder die Übertragung der elterlichen Sorge beziehen. Maßgeblicher Bezugspunkt gerichtlicher Entscheidungen ist das Kindeswohl. Umgangsrecht und Unterhalt sind davon zu unterscheidende Themen, auch wenn sie im familiären Konflikt gleichzeitig auftreten können. Für eine erste Anfrage sind bestehende gerichtliche Entscheidungen, Vereinbarungen und eine sachliche Beschreibung der aktuellen Meinungsverschiedenheiten hilfreich. Welche Verfahrensgestaltung in Betracht kommt, hängt von der konkreten familiären Situation ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Patrick Bergner

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rak-bergner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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