Veröffentlichtes Profil

Peter NEUMANN

Dr. Peter Neumann in Dresden: Erbrecht, Immobilienrecht und Staatsrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Peter Neumann

Leubnitzer Straße 30, 01069 Dresden

Telefon: +49 351 417466-62

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Peter Neumann
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Peter Neumann hat ihren Sitz in der Leubnitzer Straße 30 in Dresden. Sie bietet Rechtsberatung, rechtliche Gutachten und Prozessführung an. Im Zentrum stehen Fragen des Erbens und Vererbens. Dazu gehören die gesetzliche Erbfolge, Testament, Pflichtteilsrecht sowie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Kanzlei bespricht die Wirkungen der gesetzlichen Erbfolge und erarbeitet Lösungen, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden. Dabei berücksichtigt sie Korrekturmöglichkeiten vor dem Erbfall oder durch ein Testament. Weitere Tätigkeitsfelder sind Immobilienrecht, Staatsrecht, Verfassungsprozess, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess sowie Individualbeschwerden im Zusammenhang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Mandanten mit Anliegen zur Unternehmensgründung, zum Gesellschaftsrecht, zur Unternehmensnachfolge oder zur Unternehmensansiedlung in Mittel- und Osteuropa. Die Kanzlei übernimmt Verhandlungen mit Geschäftspartnern und bietet Mediation für Mandanten und deren Partner an. Termine können vereinbart und Terminvorschläge per Fax oder E-Mail übermittelt werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwaelte-neumann.de, rechtsanwaelte-neumann.de

Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Peter Neumann ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Peter Neumann in der Leubnitzer Straße 30, 01069 Dresden, ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. In der Kanzleibeschreibung stehen dagegen Fragen des Erbens und Vererbens im Zentrum. Für Ratsuchende ist diese unterschiedliche Gewichtung bei der Kontaktaufnahme von Bedeutung: Sie können ihr Anliegen einem Rechtsgebiet zuordnen und nachfragen, ob die gewünschte Beratung oder Vertretung übernommen wird. Zum beschriebenen Leistungsangebot gehören Rechtsberatung, rechtliche Gutachten und Prozessführung. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Mandantinnen und Mandanten suchen hier häufig eine Einordnung von Schreiben des Arbeitgebers oder Unterstützung bei Meinungsverschiedenheiten über vertragliche Pflichten. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt am Standort insbesondere das Arbeitsgericht Dresden in Betracht. Bei Kündigungen und anderen zeitgebundenen Anliegen können kurze Fristen eine Rolle spielen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, worum es geht, wann ein maßgebliches Schreiben zugegangen ist und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Die beschriebene erbrechtliche Tätigkeit umfasst gesetzliche Erbfolge, Testament und Pflichtteilsrecht. Dazu treten Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Hinter diesen Themen stehen beispielsweise Fragen zur Vermögensnachfolge, zur Absicherung persönlicher Wünsche und zur Vertretung bei fehlender eigener Entscheidungsfähigkeit. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem Immobilienrecht, Staatsrecht, Verfassungsprozess, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess sowie Individualbeschwerden im Zusammenhang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Für unternehmerische Anliegen werden Unternehmensgründung, Gesellschaftsrecht, Unternehmensnachfolge und Unternehmensansiedlung in Mittel- und Osteuropa aufgeführt. Auch Verhandlungen mit Geschäftspartnern und Mediation gehören zum beschriebenen Angebot. Gerade bei einer Unternehmensnachfolge können sich gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Fragen berühren. Die Dresdner Anschrift bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Altstadt, Neustadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen; eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist in den Angaben nicht enthalten. Neben dem Arbeitsgericht sind je nach Gegenstand Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht Dresden relevant. Die Anfahrt lässt sich anhand der vollständigen Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist das Profil mit den dort verfügbaren Kontaktangaben. Eine kurze Schilderung des Anliegens und der Hinweis auf etwaige Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Nach der Kanzleibeschreibung können Termine vereinbart und Terminvorschläge per Fax oder E-Mail übermittelt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden

  • Amtsgericht Dresden
  • Landgericht Dresden
  • Arbeitsgericht Dresden
  • Oberlandesgericht Dresden

Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Dresden relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Erbrechtliche Angelegenheiten aus der Kanzleibeschreibung können hingegen das Amtsgericht Dresden als Nachlassgericht betreffen, beispielsweise bei Erbscheinsverfahren oder der Eröffnung von Testamenten. Streitige Ansprüche auf einen Pflichtteil oder aus anderen zivilrechtlichen Sachverhalten können je nach Zuständigkeitsregeln vor das Amtsgericht oder Landgericht Dresden gehören. Das Landgericht Dresden und das Oberlandesgericht Dresden kommen außerdem für bestimmte Rechtsmittelverfahren in Zivilsachen in Betracht. Das Oberlandesgericht ist dabei keine Rechtsmittelinstanz für arbeitsgerichtliche Verfahren. Auch Immobilien- und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten können die ordentlichen Zivilgerichte beschäftigen. Für Verwaltungsprozesse, Verfassungsprozesse und Individualbeschwerden nach der Europäischen Menschenrechtskonvention bestehen dagegen eigene gerichtliche Zuständigkeiten; die vier genannten Dresdner Gerichte decken diese Tätigkeitsfelder nicht vollständig ab. Welches Gericht konkret zuständig ist, hängt unter anderem vom Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen örtlichen Zuständigkeitsregeln ab. Die Kanzlei befindet sich in der Leubnitzer Straße 30 im Dresdner Stadtgebiet. Die Standortangaben nennen Altstadt, Neustadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen, weisen die Anschrift aber keinem dieser Stadtteile ausdrücklich zu. Eine konkrete Innenstadtlage ist damit nicht belegt. Für die Anreise aus den genannten Stadtteilen lässt sich die Adresse zur Routenplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw nutzen. Angaben zu Haltestellen, Verbindungen, Stellplätzen oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, das Anliegen zu schildern. Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname und E-Mail als Pflichtfelder gekennzeichnet; eine Telefonnummer kann zusätzlich angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, das Anliegen zu schildern. Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname und E-Mail als Pflichtfelder gekennzeichnet; eine Telefonnummer kann zusätzlich angegeben werden.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaften im DAV
  • AHK Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung sinnvoll?
Für die erste Einordnung sind eine kurze zeitliche Übersicht und die wesentlichen Unterlagen hilfreich. Dazu zählen insbesondere Arbeitsvertrag, Kündigung oder Abmahnung sowie einschlägige Korrespondenz. Bei Vergütungsfragen können zusätzlich Abrechnungen wichtig sein. Das Datum, an dem ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist, sollte möglichst genau benannt werden, weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können. Eine erste Anfrage kann außerdem das gewünschte Klärungsziel nennen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden und eine Vertretung möglich ist, wird anschließend abgestimmt.
Worin unterscheiden sich gesetzliche Erbfolge, Testament und Pflichtteil?
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt grundsätzlich, wer erbt, wenn keine wirksame abweichende Verfügung von Todes wegen vorliegt. Mit einem Testament lässt sich die Nachfolge innerhalb der gesetzlichen Grenzen gestalten. Der Pflichtteil kann bestimmten nahen Angehörigen und Ehegatten eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass sichern, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Er ist grundsätzlich ein Geldanspruch und macht die berechtigte Person nicht zum Miterben. Für eine erste Anfrage sind die familiären Verhältnisse und vorhandene erbrechtliche Dokumente wichtige Ausgangspunkte.
Was unterscheidet eine Vorsorgevollmacht von einer Betreuungs- oder Patientenverfügung?
Diese Dokumente betreffen unterschiedliche Aspekte persönlicher Vorsorge. Eine Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson ermächtigen, in festgelegten Angelegenheiten zu handeln. Eine Betreuungsverfügung hält Wünsche für den Fall fest, dass eine rechtliche Betreuung erforderlich wird, insbesondere zur Auswahl der betreuenden Person. Eine Patientenverfügung enthält Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen für Situationen, in denen die betroffene Person ihren Willen nicht selbst äußern kann. Die Dokumente können sich ergänzen. Bei einer Anfrage lässt sich zunächst schildern, welche Lebensbereiche geregelt werden sollen und welche Unterlagen bereits bestehen.
Welche Themen sollten vor einer Anfrage zur Unternehmensnachfolge geordnet werden?
Bei einer Unternehmensnachfolge treffen häufig gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche und organisatorische Fragen zusammen. Für eine erste Orientierung sind die Rechtsform, die Beteiligungsverhältnisse und bestehende Gesellschaftsverträge relevant. Ebenso wichtig ist, ob eine Übergabe zu Lebzeiten oder eine Nachfolge nach dem Todesfall betrachtet werden soll. Vorhandene Testamente und Nachfolgeregelungen können dabei ineinandergreifen oder unterschiedliche Vorgaben enthalten. Eine erste Anfrage sollte den geplanten zeitlichen Rahmen und die beteiligten Personen benennen. Welche weiteren Fachfragen einbezogen werden müssen, hängt von der konkreten Unternehmensstruktur ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Peter NEUMANN

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaelte-neumann.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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