Veröffentlichtes Profil

Kleikamp Meyer Bartsch

Kleikamp & Meyer – Rechtsanwälte in Dresden

Zuletzt aktualisiert am 22. September 2026

Rechtsanwälte · Kleikamp & Meyer

Ostra-Allee 11, 01067 Dresden

Telefon: +49 351 49703 0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kleikamp & Meyer
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Kleikamp & Meyer ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Dresden. Zu den genannten Rechtsgebieten gehören Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht. Weitere Tätigkeitsfelder sind Kindergarten- und Schulrecht, Miet- und WEG-Recht, Sport- und Vereinsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht. Die Kanzlei vertritt deutschlandweit Privatpersonen, mittelständische Unternehmen, Eigentümergemeinschaften, Erbgemeinschaften, Baukonzerne, Versicherungsgesellschaften, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Das Dresdner Büro wurde unmittelbar nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 eröffnet, zunächst in überörtlicher Sozietät mit den Rechtsanwälten Dr. Schlünder & Partner aus Hamm. Die einzelnen Rechtsanwälte sind fachlich spezialisiert und bilden sich regelmäßig weiter. Die Kanzlei beschreibt einen engen Kontakt zu ihren Mandanten und eine auf deren individuelle Situation zugeschnittene Bearbeitung rechtlicher Probleme. Für die Bearbeitung der Anliegen nutzt sie ein digitales Akten- und Kanzleimanagement. Auch ausschließlich digitale Kommunikation, Videokonferenzen und die virtuelle Teilnahme an Gerichtsverhandlungen sind möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-kmd.de, ra-kmd.de

Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion

Das Profil Kleikamp Meyer Bartsch auf Anwalt-Seiten.de gehört zur Dresdner Rechtsanwaltskanzlei Kleikamp & Meyer mit Sitz an der Ostra-Allee 11 in 01067 Dresden. Als Hauptschwerpunkt nennt das Profil das Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet betrifft die Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Typische Anliegen reichen von Fragen zu Arbeitsverträgen und Vergütung über Arbeitszeit und Urlaub bis zu Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnissen. Für Ratsuchende steht dabei häufig zunächst die Einordnung im Vordergrund: Welche Unterlagen sind wichtig, welche rechtlichen Fragen ergeben sich daraus und welche Möglichkeiten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung kommen grundsätzlich in Betracht? Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen betreffen. Neben einzelnen Vertragsklauseln spielen etwa betriebliche Veränderungen, Aufhebungsverträge oder Streitigkeiten über ausstehendes Arbeitsentgelt eine Rolle. Berührungspunkte zum allgemeinen Zivilrecht und Vertragsrecht entstehen insbesondere dort, wo Vereinbarungen ausgelegt oder Ansprüche aus Verträgen geprüft werden. Beide Bereiche gehören ebenfalls zu den genannten Tätigkeitsfeldern von Kleikamp & Meyer. Darüber hinaus führt die Kanzleibeschreibung unter anderem Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Miet- und WEG-Recht auf. Daraus lässt sich jedoch keine persönliche Zuständigkeit einzelner Rechtsanwälte für sämtliche Bereiche ableiten. Das Dresdner Büro wurde 1990 unmittelbar nach der Wiedervereinigung eröffnet, zunächst in überörtlicher Sozietät mit Dr. Schlünder & Partner aus Hamm. Nach der Kanzleibeschreibung sind die einzelnen Rechtsanwälte fachlich spezialisiert und bilden sich regelmäßig weiter. Kleikamp & Meyer vertritt deutschlandweit unter anderem Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Für die Bearbeitung nutzt die Kanzlei ein digitales Akten- und Kanzleimanagement. Auch ausschließlich digitale Kommunikation und Videokonferenzen sind möglich. Eine virtuelle Teilnahme an Gerichtsverhandlungen wird ebenfalls genannt; ihre Durchführung hängt jedoch von den jeweiligen verfahrensrechtlichen und gerichtlichen Voraussetzungen ab. Die Adresse an der Ostra-Allee liegt im innerstädtischen Bereich der Dresdner Altstadt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Dresden relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch aus Neustadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen lässt sich eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw individuell planen. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens anhand der im Profil verfügbaren Kontaktangaben vorbereitet werden. Hilfreich sind Angaben zum Arbeitsverhältnis, zum Anlass der Anfrage und zu bereits vorliegenden Schreiben. Anschließend sind Zuständigkeit, mögliche Fristen und die Übernahme eines Mandats unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden

  • Amtsgericht Dresden
  • Landgericht Dresden
  • Arbeitsgericht Dresden
  • Oberlandesgericht Dresden

Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt des Profils Kleikamp Meyer Bartsch ist von den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Dresden von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Auch bestimmte kollektivarbeitsrechtliche Angelegenheiten, etwa zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, gehören zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Ob ein Verfahren in Dresden geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Oberlandesgericht Dresden ist keine Rechtsmittelinstanz für arbeitsgerichtliche Verfahren. Für die weiteren in der Kanzleibeschreibung aufgeführten Rechtsgebiete können das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden zuständig sein. Dazu zählen je nach Streitgegenstand und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung zivilrechtliche Auseinandersetzungen aus Verträgen, Bauvorhaben oder Immobilienangelegenheiten. Wohnraummietsachen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit des Amtsgerichts; dort werden auch Familiensachen und Nachlassangelegenheiten bearbeitet. Das Oberlandesgericht Dresden befasst sich unter anderem mit Rechtsmitteln in bestimmten Zivil- und Familiensachen. Welche Instanz im Einzelfall zuständig ist, hängt von der Verfahrensart und weiteren gesetzlichen Kriterien ab. Die Kanzlei befindet sich an der Ostra-Allee 11 im innerstädtischen Altstadtbereich von Dresden. Die Lage bietet einen zentralen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus Neustadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen. Für eine persönliche Besprechung kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Die belegte Möglichkeit von Videokonferenzen und digitaler Kommunikation erlaubt zudem einen Austausch ohne Anfahrt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anlass ab. Häufig bilden der Arbeitsvertrag samt Ergänzungen, einschlägige Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht die Grundlage. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig sein, bei einer Kündigung das Kündigungsschreiben und Angaben zu dessen Zugang. Auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können eine Rolle spielen, soweit sie vorliegen. Für die erste Anfrage genügt zunächst eine geordnete Beschreibung des Problems. Sensible Unterlagen sollten erst über einen mit der Kanzlei abgestimmten Kommunikationsweg übermittelt werden.
Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
Im Kündigungsrecht können kurze gesetzliche Fristen darüber entscheiden, ob und wie eine gerichtliche Überprüfung möglich ist. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Daneben können weitere Fragen entstehen, etwa zu Kündigungsfristen, Vergütung, Freistellung oder Zeugnis. Für die rechtliche Einordnung sind deshalb das Schreiben selbst und der Zeitpunkt seines Zugangs besonders bedeutsam. Eine allgemeine Information ersetzt keine Prüfung des konkreten Sachverhalts; bei einer Mandatsanfrage sollte eine bereits erhaltene Kündigung ausdrücklich erwähnt werden.
Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Er kann neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis, Resturlaub oder eine Abfindung regeln. Eine Abfindung entsteht jedoch nicht automatisch bei jeder Beendigung. Außerdem können sozialversicherungsrechtliche Folgen, insbesondere beim Arbeitslosengeld, relevant werden. Vor einer Mandatsanfrage ist daher hilfreich anzugeben, ob lediglich ein Vertragsentwurf vorliegt, bereits unterschrieben wurde oder zusätzlich eine Kündigung ausgesprochen worden ist.
Wie läuft ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich ab?
In arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt. Dabei wird versucht, den Streit durch eine Einigung beizulegen. Gelingt dies nicht, kann sich ein Kammertermin anschließen, in dem die Streitpunkte weiter erörtert und gegebenenfalls Beweise erhoben werden. Ein Verfahren kann durch Vergleich oder gerichtliche Entscheidung enden. Welche Unterlagen und Darlegungen erforderlich sind, hängt von den geltend gemachten Ansprüchen ab. Ob das Arbeitsgericht Dresden örtlich zuständig ist, richtet sich insbesondere nach den gesetzlichen Gerichtsständen, etwa dem gewöhnlichen Arbeitsort.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kleikamp Meyer Bartsch

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Kanzlei und Anfahrt

Ostra-Allee 11, 01067 Dresden

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-kmd.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 22.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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