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- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Gönül Kurt ist seit 2002 als Rechtsanwältin in München tätig. Im selben Jahr nahm die Anwaltskanzlei Kurt ihre Tätigkeit auf. Die Kanzlei befindet sich in der Landwehrstr. 35 in München. Als Tätigkeitsschwerpunkte nennt die Webseite Familienrecht, Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Migrationsrecht und Erbrecht. Gönül Kurt erhielt 2005 die Zulassung als Fachanwältin für Familienrecht und absolvierte 2007 den Fachanwaltslehrgang Strafrecht. Seit 2015 ist sie Dozentin an der privaten, staatlich anerkannten Fachhochschule des Mittelstands (FHM). Seit 2017 ist sie gewähltes Mitglied des Migrationsbeirates München. Die Webseite nennt in einer englischsprachigen Beschreibung allgemeines Zivilrecht für Unternehmen, Privatpersonen und lokale Verwaltungen. Für die rechtliche Betreuung verweist die Kanzlei auf ihre Erfahrung und Fachkenntnis. Zum Serviceangebot der Webseite gehören Informationen zum ersten Besuch, Terminsvertretung und Downloads. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwaltskanzlei-kurt.de, anwaltskanzlei-kurt.de
Beratung in München – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Gönül Kurt ist seit 2002 in München tätig. Im selben Jahr nahm die Anwaltskanzlei Kurt ihre Arbeit auf; ihr Standort ist die Landwehrstr. 35, 80336 München. Das Profil nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt sowie Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Im Jahr 2005 erhielt Gönül Kurt die Zulassung als Fachanwältin für Familienrecht, 2007 absolvierte sie den Fachanwaltslehrgang Strafrecht. Der Lehrgang ist dabei von einer Fachanwaltsbezeichnung zu unterscheiden. Seit 2015 ist sie außerdem Dozentin an der privaten, staatlich anerkannten Fachhochschule des Mittelstands. Im Strafrecht können sich Ratsuchende mit einem Ermittlungsverfahren, einer Vorladung, einem Strafbefehl oder einer Anklage konfrontiert sehen. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst in diesem Gebiet typischerweise die Einordnung des Verfahrensstands, die Prüfung des Tatvorwurfs und die Wahrnehmung von Verfahrensrechten. Welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, hängt unter anderem von der jeweiligen Rolle im Verfahren und den verfügbaren Unterlagen ab. Aus der bloßen Bezeichnung eines Tatvorwurfs lässt sich der weitere Verlauf nicht zuverlässig ableiten. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zu Sorge und Umgang im Mittelpunkt. Erbrechtliche Anliegen betreffen beispielsweise Testamente, Erbfolge, Pflichtteilsansprüche oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Im Arbeitsrecht geht es unter anderem um Kündigungen, Arbeitsentgelt und Zeugnisse; Kündigungsschutzrecht wird auch auf der Kanzleiwebseite ausdrücklich genannt. Miet- und pachtrechtliche Fragen können Vertragsinhalte, Zahlungsforderungen, Mängel oder die Beendigung eines Vertragsverhältnisses betreffen. Bei all diesen Themen helfen eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht und vollständige Vertrags- oder Verfahrensunterlagen dabei, das Anliegen einzuordnen. Die Adresse in der Landwehrstraße liegt im innerstädtischen Bereich Münchens. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Innenstadt als auch zu Anfragen aus Stadtteilen wie Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling und Bogenhausen. Am Standort sind insbesondere das Amtsgericht München, das Landgericht München I, das Arbeitsgericht München und das Oberlandesgericht München für unterschiedliche Verfahrensarten von Bedeutung. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich jedoch nach dem konkreten Fall und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die Profilangaben zur Orientierung nutzen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine erste Anfrage sollte das Rechtsgebiet, das wesentliche Anliegen und gegebenenfalls bereits bekannte Termine oder Fristen benennen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Übernahme des Anliegens möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein erster Besprechungstermin vereinbart werden kann.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München
- Amtsgericht München
- Landgericht München I
- Arbeitsgericht München
- Oberlandesgericht München
Für die im Profil von Gönül Kurt genannten Rechtsgebiete kommen in München unterschiedliche Gerichte in Betracht. Strafverfahren werden abhängig von Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeit unter anderem vor dem Amtsgericht München oder dem Landgericht München I geführt. Das Landgericht kann außerdem mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts befasst sein. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen oder Sorge- und Umgangssachen gehören grundsätzlich vor das Familiengericht beim Amtsgericht. Dort ist auch das Nachlassgericht angesiedelt, das beispielsweise Erbscheinsverfahren bearbeitet. Streitige erbrechtliche Ansprüche können dagegen vor die Zivilgerichte gehören. Bei Wohnraummietsachen ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig; für andere Miet- und Pachtstreitigkeiten gelten teilweise andere Zuständigkeitsregeln. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, werden regelmäßig beim Arbeitsgericht München verhandelt. Das Oberlandesgericht München ist insbesondere bei bestimmten Rechtsmitteln in Familien- und Zivilsachen relevant. Die Anwaltskanzlei Kurt befindet sich in der Landwehrstr. 35 im innerstädtischen Bereich Münchens. Die genannten Stadtteile Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling und Bogenhausen bilden weitere örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende, belegen aber keine zusätzlichen Kanzleistandorte. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw infrage. Die konkrete Verbindung und die örtlichen Parkmöglichkeiten sollten anhand der Adresse und aktueller Verkehrsinformationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Auch ein Gerichtstermin ist gesondert zu planen, da Kanzleiadresse und jeweiliger Verhandlungsort nicht übereinstimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens wichtig?
- Für die erste Einordnung sind vor allem die Art des Schreibens, die absendende Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und anstehende Termine von Bedeutung. Wichtig ist außerdem, ob die betroffene Person als beschuldigte Person, Zeugin oder Zeuge oder als verletzte Person beteiligt ist. Vorladung, Strafbefehl und Anklageschrift kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Eine kurze zeitliche Übersicht kann das Erstgespräch erleichtern. Welche Angaben zur Sache und welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, lässt sich im Rahmen der individuellen anwaltlichen Prüfung klären.
- Was wird bei einer arbeitsrechtlichen Anfrage zu einer Kündigung üblicherweise benötigt?
- Typischerweise sind der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben, gegebenenfalls Vertragsänderungen und einschlägige Korrespondenz hilfreich. Auch der Zeitpunkt, zu dem eine Kündigung zugegangen ist, spielt für die rechtliche Einordnung eine wichtige Rolle. Im Kündigungsschutzrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb bekannte Daten bereits in der ersten Anfrage genannt werden sollten. Weitere Themen können offene Vergütung, Urlaub oder ein Arbeitszeugnis sein. Ob und welche Ansprüche bestehen, hängt unter anderem vom Beschäftigungsverhältnis und den konkreten Umständen der Beendigung ab.
- Welche Unterlagen helfen bei Streitigkeiten aus einem Miet- oder Pachtvertrag?
- Ausgangspunkt ist regelmäßig der vollständige Vertrag einschließlich Anlagen und späterer Vereinbarungen. Je nach Anliegen können Abrechnungen, Zahlungsübersichten, Übergabeprotokolle, Fotos oder der bisherige Schriftwechsel hinzukommen. Bei Mängeln ist eine zeitliche Darstellung hilfreich, aus der hervorgeht, wann welche Umstände bekannt wurden und welche Mitteilungen erfolgten. Miet- und Pachtverhältnisse sind rechtlich nicht in jeder Hinsicht gleich zu behandeln; auch Wohnraum und Gewerberäume unterscheiden sich. Für die erste Anfrage sollten deshalb die Nutzung des Objekts und der konkrete Streitpunkt deutlich werden.
- Können Fragen zu Trennung, Unterhalt und Kindern gemeinsam angesprochen werden?
- Diese Themen hängen häufig zusammen und können in einer ersten Anfrage gemeinsam beschrieben werden. Rechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Fragestellungen, für die jeweils eigene Voraussetzungen und gegebenenfalls eigene Verfahren gelten. Für die Vorbereitung können Angaben zur familiären Situation, bestehende Vereinbarungen und bereits vorliegende gerichtliche Schreiben hilfreich sein. Bei Unterhaltsfragen sind regelmäßig auch wirtschaftliche Verhältnisse relevant. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und welche Fragen zuerst geklärt werden sollten, ergibt sich aus der individuellen Situation und möglichen laufenden Fristen.
- Was ist vor einer erbrechtlichen Mandatsanfrage zu klären?
- Zunächst hilft die Unterscheidung, ob es um die Gestaltung der eigenen Nachfolge oder um Fragen nach einem Todesfall geht. Bei einem bereits eingetretenen Erbfall können vorhandene Testamente, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Verhältnissen wichtig sein. Auch die eigene Stellung, etwa als mögliche erbende oder pflichtteilsberechtigte Person, gehört zur ersten Orientierung. Ein Erbscheinsverfahren ist von einem Streit über Ansprüche zwischen Beteiligten zu unterscheiden. Fristen und rechtliche Folgen lassen sich erst anhand der konkreten Umstände verlässlich beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Gönül Kurt
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5,0 von 5 · 101 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-kurt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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