Veröffentlichtes Profil

GOTTIER ARBEITSRECHT

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte in Frankfurt am Main

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwalt für Arbeitsrecht · GOTTIER ARBEITSRECHT

Waldfriedstraße 25, 60528 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 247523 650

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
GOTTIER ARBEITSRECHT

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

GOTTIER ARBEITSRECHT ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Frankfurt am Main. Sie vertritt schwerpunktmäßig Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Zum juristischen Team gehören Dr. Dominic Gottier, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Nicolas Lepper, Rechtsanwalt. Für Arbeitnehmer liegt ein Schwerpunkt auf Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Beratung umfasst Kündigungs- und Aufhebungsverfahren und reicht von der ersten Einschätzung über die Strategie bis zur Verhandlung der Abfindung. Betriebsräte berät die Kanzlei in allen Fragen der kollektiven Mitbestimmung. Dazu zählen die Wahl, Restrukturierungen sowie Interessenausgleich und Sozialplan. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als strategische Begleitung auf Augenhöhe und legt Wert auf Struktur sowie die Sicherung von Handlungsspielräumen. Eine Erstberatung ist in den Kanzleiräumlichkeiten in Frankfurt oder per Videokonferenz möglich. Termine können online gebucht werden; außerdem ist die Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-gottier.de, ra-gottier.de

Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion

GOTTIER ARBEITSRECHT ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Frankfurt am Main. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Betriebsräten. Zum juristischen Team gehören Dr. Dominic Gottier, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Rechtsanwalt Nicolas Lepper. Die Kanzlei gehört zum Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Inhaltlich verbindet das Profil Fragen des einzelnen Arbeitsverhältnisses mit Themen der betrieblichen Interessenvertretung. Ratsuchende finden damit einen arbeitsrechtlichen Bezug sowohl für persönliche Konflikte mit dem Arbeitgeber als auch für Aufgaben eines Betriebsrats. Für Beschäftigte stehen insbesondere Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Anlass einer Anfrage können eine erhaltene Kündigung, ein angebotener Aufhebungsvertrag oder Gespräche über die Bedingungen eines Ausscheidens sein. Die belegte Beratung umfasst Kündigungs- und Aufhebungsverfahren von der ersten Einschätzung über die Entwicklung einer Strategie bis zur Verhandlung einer Abfindung. Allgemein geht es in solchen Situationen um die rechtliche Einordnung vorhandener Unterlagen, zeitliche Vorgaben und die unterschiedlichen Folgen möglicher Vereinbarungen. Eine Abfindung ist dabei kein automatischer Bestandteil jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Für Betriebsräte umfasst die Tätigkeit Fragen der kollektiven Mitbestimmung. Dazu gehören Betriebsratswahlen, Restrukturierungen sowie Interessenausgleich und Sozialplan. Typische Anliegen betreffen die Beteiligung an geplanten betrieblichen Veränderungen, Informationsrechte und die Gestaltung von Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Während ein Interessenausgleich die geplante Betriebsänderung betrifft, dient ein Sozialplan grundsätzlich dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für Beschäftigte. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als strukturierte strategische Begleitung auf Augenhöhe mit Augenmerk auf vorhandene Handlungsspielräume. Die Kanzleianschrift lautet Waldfriedstraße 25, 60528 Frankfurt am Main. Eine Zuordnung der Adresse zu den genannten Stadtteilen Innenstadt, Westend, Bockenheim, Sachsenhausen oder Nordend ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt am Standort vor allem das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in Betracht; die konkrete Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Fall ab. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Adresse die Grundlage der individuellen Routenplanung. Eine Erstberatung ist in den Kanzleiräumen oder per Videokonferenz möglich. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktinformationen nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und ein Hinweis auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Bei Beschäftigten sind etwa Kündigung oder Vertragsangebot relevant, bei Betriebsräten der betriebliche Anlass und der aktuelle Verfahrensstand. Nach den Kanzleiangaben sind telefonische Anfragen, E-Mails und eine Online-Terminbuchung möglich. Welche Unterlagen benötigt werden und in welcher Form das erste Gespräch stattfindet, lässt sich bei der Terminabstimmung klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt am Main

  • Amtsgericht Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main
  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Für das arbeitsrechtliche Profil von GOTTIER ARBEITSRECHT ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Frankfurt am Main relevant. Arbeitsgerichte führen insbesondere Urteilsverfahren über Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise zu Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen. Fragen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber werden dagegen häufig im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren behandelt. Dazu können Streitigkeiten über Beteiligungsrechte oder die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl zählen. Ob das Arbeitsgericht Frankfurt am Main örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des konkreten Verfahrens, nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für die hier im Vordergrund stehenden Kündigungsschutzverfahren und betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten sind sie typischerweise nicht zuständig. Auch der Rechtsmittelweg vom Arbeitsgericht führt nicht zu diesen Gerichten, sondern innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den dafür vorgesehenen Instanzen. Die Nennung mehrerer Gerichte am Standort bedeutet daher nicht, dass sie für jedes Anliegen aus dem Arbeitsleben gleichermaßen in Betracht kommen. Die Kanzlei befindet sich in der Waldfriedstraße 25 im Frankfurter Stadtgebiet, Postleitzahl 60528. Die Angaben erlauben weder eine belegte Zuordnung zu Innenstadt, Westend, Bockenheim, Sachsenhausen oder Nordend noch die Beschreibung als Innenstadtlage. Für Wege aus diesen Stadtteilen kann die Anfahrt anhand der Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor dem Besuch geprüft werden. Als Alternative zum persönlichen Termin ist eine Erstberatung per Videokonferenz angegeben.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung kann in den Kanzleiräumlichkeiten in Frankfurt oder per Videokonferenz erfolgen. Termine können online gebucht oder telefonisch unter 069 247523 650 beziehungsweise per E-Mail an info@ra-gottier.de angefragt werden.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Erstberatung kann in den Kanzleiräumlichkeiten in Frankfurt oder per Videokonferenz erfolgen. Termine können online gebucht oder telefonisch unter 069 247523 650 beziehungsweise per E-Mail an info@ra-gottier.de angefragt werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage nach einer Kündigung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungsschreiben hilfreich. Wichtig ist außerdem, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen, einschlägige Korrespondenz oder bestehende Vereinbarungen hinzukommen. Eine kurze chronologische Übersicht erleichtert das Verständnis. Da für die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung kurze gesetzliche Fristen gelten, sollte eine Anfrage den Zugang der Kündigung ausdrücklich erwähnen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt von den Umständen des Arbeitsverhältnisses ab.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt etwa Freistellung, Zeugnis, Resturlaub oder eine Abfindung geregelt werden. Solche Vereinbarungen können auch sozialrechtliche Folgen haben, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Für eine erste Anfrage sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf und Informationen zum bisherigen Verlauf der Gespräche relevant. Ob eine bestimmte Regelung angemessen ist und welche Folgen sie hat, lässt sich nur anhand des Einzelfalls beurteilen.
Besteht bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer ein Anspruch auf Abfindung?
Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht. Abfindungen können sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem gerichtlichen Vergleich, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Bei Verhandlungen spielen häufig die rechtliche Ausgangslage und die Interessen beider Seiten eine Rolle. Eine pauschale Berechnung ersetzt deshalb keine Prüfung der Grundlagen. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich anzugeben, ob bereits ein Angebot vorliegt, eine Kündigung ausgesprochen wurde oder ein Sozialplan existiert. Ein bestimmtes Verhandlungsergebnis lässt sich daraus nicht vorab ableiten.
Welche Themen sollten Betriebsräte bei einer Anfrage zu Restrukturierungen beschreiben?
Hilfreich sind Angaben dazu, welche betrieblichen Veränderungen angekündigt wurden, welche Beschäftigtengruppen betroffen sein könnten und welche Informationen der Arbeitgeber bereits übermittelt hat. Auch der Zeitplan, laufende Gespräche und vorhandene Betriebsvereinbarungen können für die Einordnung wichtig sein. Bei Betriebsänderungen kommen unter gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Interessenausgleich und Sozialplan in Betracht. Beide haben unterschiedliche Funktionen: Der Interessenausgleich betrifft die Durchführung der Veränderung, der Sozialplan ihre wirtschaftlichen Folgen für Beschäftigte. Bei einer Beauftragung sind außerdem die betriebsverfassungsrechtlichen Anforderungen an Beschlussfassung und Kostentragung zu berücksichtigen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu GOTTIER ARBEITSRECHT

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-gottier.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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