Veröffentlichtes Profil

Holger Meyer

Rechtsanwalt Holger Meyer in Bremerhaven

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Holger Meyer

Weserstraße 22, 27572 Bremerhaven

Telefon: +49 471 9712010

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Holger Meyer
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Holger Meyer befindet sich in der Weserstraße 22 in Bremerhaven und bietet ihren Mandanten Beratung in Rechtsfragen. Nach der vorliegenden Beschreibung verfügt die Kanzlei über ein Team erfahrener Anwälte, die jeweils auf ihr Fachgebiet spezialisiert sind. Die Tätigkeit umfasst die Bearbeitung juristischer Probleme und die Begleitung von Rechtsverfahren. Dabei werden die Bedürfnisse und Erwartungen der Mandanten in den Mittelpunkt gestellt. Als Arbeitsweise nennt die Beschreibung einen praxisnahen und lösungsorientierten Umgang mit rechtlichen Fragen sowie die sorgfältige Analyse auch komplexer Fälle. Die Kanzlei legt Wert auf enge Kommunikation mit ihren Mandanten und eine transparente Steuerung der Rechtsverfahren. Mandanten werden über jeden Schritt auf dem Laufenden gehalten. Darüber hinaus betont die Darstellung die Einhaltung ethischer Regeln und von Vertraulichkeitsprinzipien im Umgang mit den Klienten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalte.ivof.com

Beratung in Bremerhaven – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Holger Meyer ist mit seiner Kanzlei in der Weserstraße 22, 27572 Bremerhaven, ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern: vom Abschluss eines Arbeitsvertrags über Fragen im laufenden Beschäftigungsverhältnis bis zu dessen Beendigung. Ratsuchende können hinter diesem Schwerpunkt insbesondere die rechtliche Einordnung von Vereinbarungen, betrieblichen Maßnahmen und Konflikten am Arbeitsplatz erwarten. Welche Unterstützung im einzelnen Anliegen möglich ist, lässt sich im Rahmen einer Kontaktaufnahme klären. Eine bestimmte Vertretungsausrichtung auf Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Kündigungen, Abmahnungen, ausstehende Vergütung, Arbeitszeiten und Urlaub. Auch die Formulierung eines Arbeitszeugnisses oder ein angebotener Aufhebungsvertrag können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Dabei kommt es regelmäßig auf die vertraglichen Grundlagen und den tatsächlichen Ablauf im Betrieb an. Neben dem Arbeitsvertrag können beispielsweise Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen eine Rolle spielen. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen müssen nicht zwangsläufig zu einem Gerichtsverfahren führen; je nach Sachverhalt kommen auch eine außergerichtliche Klärung oder Verhandlungen über einzelne Streitpunkte in Betracht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung stellt eine sorgfältige Analyse rechtlicher Probleme sowie einen praxisnahen und lösungsorientierten Umgang mit ihnen heraus. Sie nennt außerdem eine enge Kommunikation und die nachvollziehbare Begleitung von Rechtsverfahren. Mandantinnen und Mandanten sollen über die einzelnen Schritte informiert werden. Für die Zusammenarbeit sind deshalb nicht nur Dokumente, sondern auch eine verständliche Schilderung der persönlichen Situation und der eigenen Erwartungen von Bedeutung. Vertraulichkeit und die Beachtung beruflicher Regeln werden in der Beschreibung ausdrücklich angesprochen. Der örtliche Bezug liegt in Bremerhaven. Für Ratsuchende aus Mitte, Lehe oder Geestemünde bildet die Anschrift in der Weserstraße einen konkreten Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Bremerhaven und das Landgericht Bremen genannt. Klassische Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen gehören allerdings grundsätzlich vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben beziehungsweise eine dort angebotene Kontaktmöglichkeit genutzt werden. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtige Daten und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Einordnung. Termin, benötigte Unterlagen und eine mögliche Mandatsübernahme sind anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bremerhaven

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Holger Meyer befindet sich in der Weserstraße 22 in 27572 Bremerhaven. Mitte, Lehe und Geestemünde sind als Stadtteile am Standort genannt, ohne dass die Kanzleianschrift in den vorliegenden Informationen einem davon zugeordnet wird. Auch eine Innenstadtlage oder eine bestimmte Verkehrsanbindung ist damit nicht belegt. Für einen Besuch lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Verbindungen, Fahrtzeiten und etwaige Parkmöglichkeiten sollten vorab anhand aktueller Informationen geprüft werden. Angaben zur Barrierefreiheit oder zu einem persönlichen Besuch ohne Termin liegen nicht vor. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Unterscheidung der Gerichtsbarkeiten wesentlich. Das Amtsgericht Bremerhaven und das Landgericht Bremen gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse. Solche Verfahren werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Dort beginnt ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren typischerweise mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts erörtert wird. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Das Amtsgericht Bremerhaven und das Landgericht Bremen bearbeiten hingegen insbesondere zivilrechtliche Streitigkeiten außerhalb der besonderen Zuständigkeit der Arbeitsgerichte sowie Strafsachen im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben. Der Kanzleisitz allein legt somit nicht fest, welches Gericht ein konkretes Anliegen behandelt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen sowie die unmittelbar betroffenen Schreiben wichtig. Je nach Anliegen können dazu eine Kündigung, eine Abmahnung, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder ein Zeugnis gehören. Hilfreich ist außerdem eine kurze chronologische Darstellung: Was ist wann geschehen, wer war beteiligt und welche Reaktionen gab es? Auch Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können relevant sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Worauf kommt es bei einer Anfrage wegen einer Kündigung an?
Bei einer Kündigung sind insbesondere das Datum des Zugangs, der Inhalt des Schreibens und die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses wichtig. Dazu gehören beispielsweise die Beschäftigungsdauer und die vereinbarte Kündigungsfrist. Für eine gerichtliche Überprüfung gelten häufig kurze gesetzliche Fristen; eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Ob und welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab und kann erst nach Prüfung der maßgeblichen Informationen beurteilt werden.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Darin können unter anderem das Beendigungsdatum, eine Freistellung, offene Vergütungsansprüche und das Arbeitszeugnis geregelt werden. Auch eine Abfindung kann Gegenstand sein, ist aber nicht automatisch vorgesehen. Aufhebungsverträge können sozialversicherungsrechtliche Folgen haben, etwa beim Arbeitslosengeld. Für die rechtliche Einordnung sind deshalb sowohl der vollständige Vertragstext als auch die Umstände des angebotenen Abschlusses von Bedeutung.
Muss ein Streit über Gehalt oder ein Arbeitszeugnis vor Gericht geklärt werden?
Nicht jede Meinungsverschiedenheit über Vergütung oder ein Arbeitszeugnis erfordert ein Gerichtsverfahren. Zunächst kann es darum gehen, die vertraglichen Grundlagen, Abrechnungen oder den Zeugnisinhalt zu prüfen und die unterschiedlichen Positionen nachvollziehbar darzustellen. Eine außergerichtliche Verständigung ist grundsätzlich möglich, aber nicht in jedem Fall erreichbar. Bleibt der Konflikt bestehen, sind für Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Bei Vergütungsforderungen können neben gesetzlichen Verjährungsregeln auch vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Der passende Verfahrensweg hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Holger Meyer

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalte.ivof.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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