Veröffentlichtes Profil

Jens Schmidt

Dr. Jens Schmidt – Fachanwalt für Strafrecht in Saarbrücken

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt – Fachanwalt für Strafrecht · Schmidt Rechtsanwälte

Kaiserslauterer Straße 2, 66123 Saarbrücken

Telefon: +49 681 93 88 721 - 0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Schmidt Rechtsanwälte
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Jens Schmidt ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Gründer der Kanzlei Schmidt Rechtsanwälte in Saarbrücken. Er verfügt über eine mehr als 20-jährige Berufserfahrung im Straf- und Strafvollstreckungsrecht und ist seit mehr als 20 Jahren im Revisionsrecht tätig. Die Kanzlei ist auf Strafrecht ausgerichtet und arbeitet in allen Bereichen des Strafrechts sowie im Bußgeldrecht. Zu den genannten besonderen Kompetenzen gehören Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Arztstrafsachen, Revisionsrecht, Auslieferungsrecht und Vollstreckungshilfe sowie Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten. In Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren verfügt die Kanzlei über langjährige Erfahrung. Im Arztstrafrecht verteidigt sie individuell betroffene Ärzte und berät Kliniken. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten steht die Entwicklung von Strategien zur Vermeidung eines Fahrverbots und der Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister im Vordergrund. Wird Beratung in angrenzenden Rechtsgebieten erforderlich, greift die Kanzlei auf ein enges Netz von Kooperationspartnern zurück. Für Notfälle verweist sie auf eine Erreichbarkeit auch außerhalb der Geschäftszeiten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: drjensschmidt.de, drjensschmidt.de

Beratung in Saarbrücken – Einordnung der Redaktion

Dr. Jens Schmidt ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Gründer der Kanzlei Schmidt Rechtsanwälte in Saarbrücken. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt eingetragen; die vorliegende Kanzleibeschreibung benennt dagegen eine Ausrichtung auf das Strafrecht. Diese unterschiedliche Gewichtung ist für Ratsuchende relevant: Während arbeitsrechtliche Anliegen häufig das Beschäftigungsverhältnis betreffen, steht bei strafrechtlichen Mandaten die Auseinandersetzung mit einem Tatvorwurf oder dessen Folgen im Mittelpunkt. Welche Unterstützung bei einer konkreten arbeitsrechtlichen Frage angeboten wird, sollte daher bei der ersten Anfrage geklärt werden. Für das Straf- und Strafvollstreckungsrecht nennt die Kanzleibeschreibung eine mehr als 20-jährige Berufserfahrung von Jens Schmidt. Ebenso lange ist er im Revisionsrecht tätig. Die Kanzlei arbeitet in allen Bereichen des Strafrechts sowie im Bußgeldrecht. Genannt werden insbesondere Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Arztstrafsachen, Auslieferungsrecht und Vollstreckungshilfe sowie Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Typische Anliegen reichen von einem Ermittlungsverfahren über die Prüfung eines Strafurteils auf Rechtsfehler bis zu Fragen der Strafvollstreckung. Im Arztstrafrecht umfasst die beschriebene Tätigkeit die Verteidigung individuell betroffener Ärzte und die Beratung von Kliniken. Im Arbeitsrecht suchen Beschäftigte und Arbeitgeber beispielsweise Orientierung bei Kündigungen, Vergütungsfragen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Berührungspunkte zum Strafrecht können entstehen, wenn Vorwürfe aus dem beruflichen Umfeld zugleich Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Strafverfahren und arbeitsrechtliche Streitigkeiten folgen allerdings unterschiedlichen Regeln und Zuständigkeiten. Die Kanzlei gibt an, bei Beratungsbedarf in angrenzenden Rechtsgebieten auf Kooperationspartner zurückzugreifen. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten können insbesondere ein drohendes Fahrverbot und mögliche Punkteeintragungen Anlass für eine Anfrage sein; der Ausgang hängt stets vom Einzelfall ab. Die Kanzlei befindet sich in der Kaiserslauterer Straße 2, 66123 Saarbrücken. Zum örtlichen Umfeld gehören die genannten Stadtteile St. Johann, Alt-Saarbrücken und Dudweiler; eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist aus den Angaben nicht gesichert. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Saarbrücken und das Landgericht Saarbrücken, die insbesondere für Strafsachen Bedeutung haben. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Anschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Orientierung. In der Anfrage können Ratsuchende das Rechtsgebiet, den Anlass, vorhandene Schreiben und erkennbare Fristen kurz benennen und um Rückmeldung zur möglichen Übernahme bitten. Für Notfälle verweist die Kanzleibeschreibung auf Erreichbarkeit auch außerhalb der Geschäftszeiten.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Saarbrücken

Saarbrücken ist Sitz des Amtsgerichts Saarbrücken und des Landgerichts Saarbrücken. Für das strafrechtlich ausgerichtete Tätigkeitsprofil von Jens Schmidt sind beide Gerichte relevant. Am Amtsgericht werden unter anderem Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gehören grundsätzlich zur amtsgerichtlichen Zuständigkeit. Das Landgericht befasst sich insbesondere mit schwereren Strafsachen und mit Berufungen gegen Strafurteile des Amtsgerichts. Strafvollstreckungskammern des Landgerichts entscheiden über bestimmte Fragen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Regeln; der Kanzleisitz allein ist dafür nicht ausschlaggebend. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, sind regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig, nicht die beiden genannten ordentlichen Gerichte. Revisionen in Strafsachen werden grundsätzlich vor höheren Gerichten geprüft. Auch bei Auslieferungsfragen können andere gerichtliche Zuständigkeiten bestehen. Die örtliche Einordnung ersetzt deshalb keine Prüfung des jeweiligen Verfahrenswegs. Die Kanzleianschrift lautet Kaiserslauterer Straße 2, 66123 Saarbrücken. Als Stadtteile am Standort sind St. Johann, Alt-Saarbrücken und Dudweiler genannt, ohne dass daraus eine belegte Zuordnung der Adresse zu einem bestimmten Stadtteil folgt. Auch eine Innenstadtlage ist nicht ausdrücklich bestätigt. Für die Anreise innerhalb Saarbrückens oder aus dem Umland können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht kommen. Konkrete Verbindungen, Zufahrten und Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Karten und Fahrpläne geprüft werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Kann ich wegen einer Kündigung oder Abmahnung anfragen, obwohl die Kanzleibeschreibung auf Strafrecht ausgerichtet ist?
Arbeitsrechtliche Anliegen sollten bereits in der ersten Anfrage ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Eine Profilangabe zum Arbeitsrecht und eine Fachanwaltsbezeichnung für Strafrecht beschreiben unterschiedliche Aspekte und lassen allein nicht erkennen, welche konkreten Mandate übernommen werden. Sinnvoll ist eine kurze Darstellung, ob es etwa um eine Kündigung, Abmahnung, Vergütung oder ein Zeugnis geht. Anschließend kann geklärt werden, ob eine Bearbeitung möglich ist oder Unterstützung aus einem anderen fachlichen Bereich benötigt wird. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten können kurze gesetzliche Fristen relevant sein.
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage nach einer Vorladung oder einem Strafbefehl hilfreich?
Für die erste Einordnung sind vor allem die Art des Schreibens, die ausstellende Behörde, das Aktenzeichen und das Datum des Zugangs hilfreich. Ebenso wichtig ist, ob bereits ein Termin oder eine Frist genannt wird und in welcher Rolle die betroffene Person angeschrieben wurde, etwa als beschuldigte Person oder als Zeuge. Eine Vorladung und ein Strafbefehl haben unterschiedliche verfahrensrechtliche Bedeutung. Die Anfrage muss noch keine ausführliche Schilderung des gesamten Geschehens enthalten. Wie vertrauliche Unterlagen übermittelt werden sollen, kann zunächst mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.
Was unterscheidet eine Revision von einer Berufung im Strafverfahren?
Eine Berufung ermöglicht grundsätzlich eine erneute Prüfung der angefochtenen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Dabei kann auch eine erneute Beweisaufnahme stattfinden. Die Revision richtet sich hingegen auf Rechtsfehler des Urteils oder des Verfahrens und ist keine vollständige Wiederholung der Tatsachenverhandlung. Welches Rechtsmittel zulässig ist, hängt insbesondere davon ab, welches Gericht entschieden hat und welche Entscheidung vorliegt. Für Einlegung und Begründung bestehen gesetzliche Fristen und Formanforderungen. Zur allgemeinen Einordnung werden daher regelmäßig das Urteil, Angaben zur Verkündung oder Zustellung und der bisherige Verfahrensstand benötigt.
Welche Rolle spielen Fahrverbot und Punkte bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit?
Ein Bußgeldverfahren kann neben einer Geldbuße auch weitere Folgen haben. Je nach Verstoß kommen Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot in Betracht. Davon zu unterscheiden ist die Entziehung der Fahrerlaubnis, die anderen Voraussetzungen folgt. Für die rechtliche Einordnung sind unter anderem der vorgeworfene Verstoß, der Inhalt des Bescheids, vorhandene Beweismittel und mögliche Voreintragungen relevant. Auch berufliche Auswirkungen können bei der Darstellung der persönlichen Situation eine Rolle spielen. Ob und welche Einwendungen tragfähig sind, lässt sich nur anhand des konkreten Verfahrens beurteilen; eine Vermeidung von Punkten oder Fahrverbot ist nicht generell zusagbar.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jens Schmidt

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,9 von 5 · 71 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: drjensschmidt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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