Veröffentlichtes Profil

Julia Monecke

Julia Monecke – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Migrationsrecht in Oldenburg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Migrationsrecht · Rechtsanwältin Julia Monecke

Bahnhofsplatz 2a, 26122 Oldenburg

Telefon: +49 441 71800

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Julia Monecke

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Julia Monecke ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Migrationsrecht in Oldenburg. Ihre Kanzlei befindet sich am Bahnhofsplatz 2a, 26122 Oldenburg, im ersten Obergeschoss. Das Haus liegt direkt gegenüber dem Hauptbahnhof; vor dem Gebäude befindet sich die Bushaltestelle „Hauptbahnhof Süd“. Termine können telefonisch unter 0441 / 71 800 oder durch eine kurze Anfrage per E-Mail an rainmonecke@mail.de vereinbart werden. Auch Termine per Videotelefonie sind möglich. Der entsprechende Wunsch soll bei der Terminvereinbarung angegeben und eine E-Mailadresse hinterlassen werden. Für alle anderen Anfragen nennt die Webseite ausschließlich die Kontaktaufnahme per E-Mail. Julia Monecke ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, die im Impressum als Aufsichtsbehörde genannt wird. Die gesetzliche Berufsbezeichnung Rechtsanwältin wurde ihr in der Bundesrepublik Deutschland, in Niedersachsen, verliehen. Als berufsrechtliche Vorschriften nennt die Webseite unter anderem die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Fachanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rain-monecke.info, rain-monecke.info

Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion

Julia Monecke ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Migrationsrecht in Oldenburg. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die Fachanwaltsbezeichnung für Migrationsrecht ist davon zu unterscheiden: Sie bezeichnet eine zusätzliche fachliche Qualifikation und ist nicht mit den hier aufgeführten Tätigkeitsschwerpunkten gleichzusetzen. Die Kanzlei Rechtsanwältin Julia Monecke befindet sich am Bahnhofsplatz 2a, 26122 Oldenburg. Julia Monecke gehört der Rechtsanwaltskammer Oldenburg an, die zugleich als Aufsichtsbehörde genannt wird. Im Arbeitsrecht stehen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaub oder ein Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Einordnung von Vereinbarungen, Schreiben und zeitlichen Abläufen. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen Bedeutung haben. Für eine erste Besprechung sind deshalb nicht nur die Inhalte der Unterlagen, sondern häufig auch deren Zugangsdatum wichtig. Das Familienrecht umfasst unter anderem die rechtlichen Folgen einer Trennung und Scheidung sowie Fragen zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Dabei können persönliche Lebensumstände, finanzielle Verhältnisse und die Bedürfnisse gemeinsamer Kinder ineinandergreifen. Eine anwaltliche Erstbesprechung dient allgemein dazu, das Anliegen abzugrenzen, vorhandene Unterlagen zu sichten und mögliche weitere Schritte zu erläutern. Welche Themen gemeinsam oder getrennt behandelt werden müssen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Eine allgemeine Profilbeschreibung kann diese individuelle Prüfung nicht ersetzen. Die Kanzleiräume liegen im ersten Obergeschoss direkt gegenüber dem Oldenburger Hauptbahnhof; vor dem Gebäude befindet sich die Bushaltestelle „Hauptbahnhof Süd“. Diese Lage bietet einen konkreten Orientierungspunkt für die Anreise aus der Innenstadt sowie aus Eversten oder Osternburg. Für familienrechtliche Verfahren ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, wobei die örtliche Zuständigkeit gesondert zu prüfen ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht Oldenburg. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dortigen Angaben als Ausgangspunkt für eine Kontaktaufnahme nutzen. Termine lassen sich telefonisch unter 0441 / 71 800 oder mit einer kurzen E-Mail an rainmonecke@mail.de vereinbaren. Videotermine sind ebenfalls möglich; der Wunsch sollte bei der Vereinbarung genannt und eine E-Mailadresse angegeben werden. Für andere Anfragen nennt die Kanzlei ausschließlich den Kontakt per E-Mail. Eine knappe Schilderung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern allgemein die erste Zuordnung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg

Die Kanzlei von Julia Monecke liegt am Bahnhofsplatz 2a in Oldenburg, direkt gegenüber dem Hauptbahnhof. Die Räume befinden sich im ersten Obergeschoss. Mit der unmittelbar vor dem Gebäude gelegenen Bushaltestelle „Hauptbahnhof Süd“ ist ein konkreter Anknüpfungspunkt für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorhanden. Der Bahnhofsbereich bietet zugleich Orientierung für Ratsuchende aus der Innenstadt, Eversten und Osternburg sowie für Personen, die mit dem Zug nach Oldenburg kommen. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw lassen sich die Zufahrt und die jeweils verfügbaren Parkmöglichkeiten vorab prüfen. Über eigene Stellplätze, einen Aufzug oder einen barrierefreien Zugang liegen keine Angaben vor. Von den genannten Gerichten ist für familienrechtliche Anliegen vor allem das Amtsgericht Oldenburg relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge oder Umgang. Ob im Einzelfall das Amtsgericht Oldenburg örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Oldenburg ist dagegen für die üblichen familiengerichtlichen Verfahren nicht das erstinstanzliche Gericht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine andere Gerichtsbarkeit maßgeblich. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Weder das Amtsgericht noch das Landgericht Oldenburg ist dafür im Regelfall zuständig. Die räumliche Nähe einer Kanzlei zu einem Gericht entscheidet somit nicht darüber, wo ein Verfahren geführt wird; ausschlaggebend sind die Art des Streitfalls und die gesetzlichen Regeln zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Wenn ein Termin per Videotelefonie gewünscht ist, soll dies bei der Terminvereinbarung angegeben und eine E-Mailadresse hinterlassen werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Wenn ein Termin per Videotelefonie gewünscht ist, soll dies bei der Terminvereinbarung angegeben und eine E-Mailadresse hinterlassen werden.

Bevorzugter Kontaktweg: email

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können Lohnabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze zeitliche Übersicht. Besonders wichtig ist häufig, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen, weshalb eine Anfrage als zeitkritisch erkennbar sein sollte. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Streitpunkt ab. Originalunterlagen sollten grundsätzlich aufbewahrt werden; für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig zunächst eine verständliche Zusammenfassung des Anliegens.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift anwaltlich einordnen lassen?
Ein Aufhebungsvertrag kann Gegenstand einer arbeitsrechtlichen Prüfung sein. Anders als eine Kündigung beruht er auf einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Typische Prüfungsthemen sind das Beendigungsdatum, offene Vergütungsansprüche, Urlaub, Freistellung, Zeugnis und mögliche Abgeltungsklauseln. Auch Auswirkungen auf sozialrechtliche Leistungen können eine Rolle spielen. Für eine Besprechung sind der vollständige Entwurf, der Arbeitsvertrag und Angaben zu einer gesetzten Entscheidungsfrist hilfreich. Ob eine bestimmte Regelung angemessen ist und welche Folgen sie hat, lässt sich nur anhand der persönlichen und vertraglichen Umstände beurteilen.
Welche Themen sollten vor einer Anfrage zu Trennung oder Scheidung zusammengestellt werden?
Hilfreich ist zunächst eine Übersicht darüber, welche Fragen geklärt werden sollen: etwa die Scheidung selbst, Unterhalt, die gemeinsame Wohnung oder finanzielle Verbindungen. Bei gemeinsamen Kindern können Betreuung, Umgang und elterliche Sorge hinzukommen. Je nach Anliegen werden Angaben zum Trennungszeitpunkt, zu Einkommen und bestehenden Vereinbarungen relevant. Nicht jedes Thema muss bereits vollständig dokumentiert sein, um eine erste Anfrage zu stellen. Eine geordnete Zusammenfassung erleichtert jedoch die Besprechung. Welche Nachweise im weiteren Verlauf erforderlich sind, richtet sich nach den konkret betroffenen familienrechtlichen Fragen.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht, und welches Gericht befasst sich damit?
Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere wichtige Entscheidungen zu seiner Person und seinem Vermögen. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes mit seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden, können im Alltag aber zusammenhängen. Gerichtliche Verfahren hierzu werden beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Vorgaben ab. Maßgeblicher Bezugspunkt gerichtlicher Entscheidungen ist das Kindeswohl; die konkrete Ausgestaltung erfordert eine Betrachtung der jeweiligen familiären Situation.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Julia Monecke

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Julia Monecke insgesamt und nicht auf Julia Monecke persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rain-monecke.info

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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