- Qualifikation
- Zulassung seit 2005
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Kim Müller
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Kim Müller ist seit 2005 Rechtsanwalt und seit 2015 Fachanwalt für Strafrecht. Er vertritt Beschuldigte im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, verteidigt in Hauptverhandlungen nach einer Anklage oder einem Strafbefehl und übernimmt die Einlegung und Begründung von Berufungen und Revisionen. Die genannten Tätigkeitsbereiche umfassen allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftskriminalität, Steuerstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Verkehrsstrafrecht einschließlich Führerscheinrecht sowie Sexualdelikte und Revisionsrecht. Zum angesprochenen Mandantenkreis gehören auch Jugendliche und Heranwachsende sowie Personen mit strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit unternehmerischem Handeln. Grundlage der Verteidigungsarbeit ist zunächst die Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend wird gemeinsam mit den Mandanten unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage eine Verteidigungsstrategie erarbeitet. Bei wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten bietet Müller Beratung zum Verhalten bei Durchsuchungen und Mitarbeiterschulungen an. In Steuerstrafsachen kann der eigene Steuerberater hinzugezogen werden. Die Kanzlei ist auf das Anfertigen von Revisionsschriften spezialisiert und bietet Kollegen hierfür einen Ghostwriting-Service. Beratungstermine können über das Sekretariat vereinbart werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Kim Müller ist seit 2005 zugelassen und führt seit 2015 die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht. Seine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Ofenerdieker Str. 59A in 26125 Oldenburg. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert dagegen insbesondere seine strafrechtliche Tätigkeit. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Die Angaben zu Arbeitsrecht und Familienrecht beschreiben die im Profil aufgeführten Rechtsgebiete, während konkrete Arbeitsweisen und einzelne Tätigkeitsfelder vor allem für die Strafverteidigung dokumentiert sind. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anfragen Kündigungen, Arbeitsverträge, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Dabei geht es häufig darum, die vorhandenen Unterlagen einzuordnen und mögliche Fristen zu erkennen. Im Familienrecht stehen etwa Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten können in diesen Rechtsgebieten eine rechtliche Einordnung ihrer persönlichen oder beruflichen Situation suchen. Ob Kim Müller das jeweilige Anliegen übernimmt und welche Unterlagen dafür erforderlich sind, sollte bei der ersten Kontaktaufnahme geklärt werden. Aus der Fachanwaltsbezeichnung für Strafrecht folgt keine Fachanwaltsqualifikation für Arbeitsrecht oder Familienrecht. Die belegte strafrechtliche Tätigkeit umfasst die Vertretung Beschuldigter im Ermittlungsverfahren, die Verteidigung in Hauptverhandlungen und die Einlegung und Begründung von Berufungen und Revisionen. Genannt werden unter anderem Betäubungsmittel-, Jugend-, Wirtschafts-, Steuer- und Verkehrsstrafrecht einschließlich Führerscheinrecht sowie Sexualdelikte und Kapitalstrafrecht. Ausgangspunkt der Verteidigungsarbeit ist die Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend wird gemeinsam mit den Mandanten anhand der Sach- und Rechtslage eine Verteidigungsstrategie erarbeitet. In Steuerstrafsachen kann der eigene Steuerberater einbezogen werden. Für wirtschaftsstrafrechtliche Angelegenheiten sind zudem Beratung zum Verhalten bei Durchsuchungen und Mitarbeiterschulungen beschrieben. Der örtliche Bezug liegt in Oldenburg; als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Eversten und Osternburg genannt. Eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist damit nicht belegt. Zu den örtlichen Gerichten zählen das Amtsgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg, die insbesondere für Familien- beziehungsweise Strafverfahren Bedeutung haben. Die konkrete Anfahrt zur Ofenerdieker Straße lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse planen; Einzelheiten zur Anbindung sind nicht angegeben. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de sollten das Rechtsgebiet, das Anliegen und gegebenenfalls bereits bekannte Fristen knapp benannt werden. Die Vereinbarung eines Beratungstermins ist laut Kanzleibeschreibung über das Sekretariat möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg
Die Rechtsanwaltskanzlei Kim Müller hat ihre Anschrift in der Ofenerdieker Str. 59A, 26125 Oldenburg. Innenstadt, Eversten und Osternburg sind als Stadtteile am Standort aufgeführt, jedoch nicht als belegte Lage der Kanzlei. Eine Innenstadtlage lässt sich aus den Angaben daher nicht ableiten. Für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die vollständige Adresse als Ausgangspunkt der Planung. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen können bei der Terminvereinbarung angesprochen werden. Für das im Profil genannte Familienrecht ist von den aufgeführten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Oldenburg relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangssachen. Ob im Einzelfall Oldenburg örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab, nicht allein vom Kanzleisitz. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Amtsgericht und Landgericht sind dafür grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Für die ausführlich beschriebene Strafverteidigung können sowohl das Amtsgericht Oldenburg als auch das Landgericht Oldenburg zuständig sein. Am Amtsgericht werden Strafsachen vor dem Strafrichter oder Schöffengericht verhandelt; dort werden auch Strafbefehlsverfahren geführt. Das Landgericht verhandelt insbesondere gewichtigere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Revisionen werden von den gesetzlich zuständigen höheren Gerichten geprüft.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Mit Frau Maas können kurzfristige Termine für Beratungsgespräche unter 0441 / 480 73 68 vereinbart werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Mit Frau Maas können kurzfristige Termine für Beratungsgespräche unter 0441 / 480 73 68 vereinbart werden.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Mein Kommentar zum NWZ-Artikel des Oldenburger Anwaltsvereins vom 24.06.2024
- Datensicherheit in Rechtsanwaltskanzleien – Ergänzung zum Vortrag „Richtiges Verhalten bei Kanzleidurchsuchungen“ (2023)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls Nachträge, das Kündigungsschreiben und einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Aufzeichnungen zu Arbeitszeiten hinzukommen. Wichtig ist außerdem eine zeitliche Übersicht: Wann wurde ein Schreiben übergeben oder empfangen, und welche Schritte sind bereits erfolgt? Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennbare Termine enthalten. Welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden, wird bei der Abstimmung über die Beratung geklärt.
- Welche Informationen werden bei einer ersten Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Kindern benötigt?
- Hilfreich ist zunächst eine knappe Beschreibung, ob es um Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge oder den Umgang mit einem Kind geht. Je nach Thema können Angaben zur familiären Situation, zum Trennungszeitpunkt und zu bereits bestehenden gerichtlichen Entscheidungen oder Vereinbarungen wichtig sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommensunterlagen eine Rolle. Nicht jede Information muss schon in einer ersten Nachricht ausführlich dargestellt werden. Sensible Dokumente sollten über einen abgestimmten Übermittlungsweg ausgetauscht werden. Welche Ansprüche oder Verfahrensschritte in Betracht kommen, lässt sich erst anhand der individuellen Umstände beurteilen.
- Was bedeutet Akteneinsicht für die Vorbereitung einer Strafverteidigung?
- Die Ermittlungsakte enthält die von den Strafverfolgungsbehörden zusammengetragenen Informationen, etwa Aussagen, Berichte und weitere Beweismittel. Akteneinsicht ermöglicht der Verteidigung, den Vorwurf und den bisherigen Ermittlungsstand näher zu prüfen. Der Umfang des Zugangs richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und kann vom Verfahrensstand abhängen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich häufig fundiert besprechen, welche Fragen offen sind und welche Verteidigungsmöglichkeiten geprüft werden sollten. Eine Akteneinsicht garantiert weder einen bestimmten Verfahrensverlauf noch ein bestimmtes Ergebnis; sie dient der sachgerechten Vorbereitung.
- Worin unterscheiden sich Strafbefehl, Berufung und Revision?
- Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die im dafür vorgesehenen Verfahren ohne vorherige Hauptverhandlung ergehen kann. Gegen ihn ist unter gesetzlichen Voraussetzungen ein Einspruch möglich. Die Berufung richtet sich im Strafrecht gegen bestimmte erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts und ermöglicht eine erneute Prüfung von Tatsachen und Rechtsfragen. Eine Revision überprüft ein Urteil dagegen auf Rechtsfehler; sie ist grundsätzlich keine neue Tatsachenverhandlung. Für diese Rechtsbehelfe gelten unterschiedliche Anforderungen und Fristen. Bei einer Mandatsanfrage sind deshalb die Art der Entscheidung sowie Zustellungs- und gegebenenfalls Verkündungsdaten wichtige Angaben.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Kim Müller
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafrecht-oldenburg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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