Veröffentlichtes Profil

Matthias Koch

Matthias Koch: Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht in Oldenburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht · Rechtsanwaltskanzlei Matthias Koch

Donnerschweer Str. 205, 26123 Oldenburg

Telefon: +49 441 20553526

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Koch
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Matthias Koch ist Rechtsanwalt in Oldenburg und wird auf der Kanzlei-Webseite als Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht vorgestellt. Die Rechtsanwaltskanzlei Matthias Koch bietet Beratung im Allgemeinen Strafrecht, bei Bußgeldverfahren, im Fahrerlaubnisrecht, im Verkehrsrecht und im Verkehrsstrafrecht an. Das Angebot richtet sich an Ratsuchende mit Fragen zu diesen Fachgebieten. Im Allgemeinen Strafrecht umfasst es die Beratung bei allen Delikten laut Strafgesetzbuch. Weitere Leistungen betreffen Probleme mit dem Fahrerlaubnisrecht, Belange des Verkehrsrechts und Delikte des Verkehrsstrafrechts. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung als umfassend und unverbindlich und verweist auf jahrelange Erfahrung. Bei Bußgeldverfahren und Problemen mit dem Fahrerlaubnisrecht nennt sie eine schnelle Beratung. Die Kanzlei befindet sich in der Donnerschweer Str. 205 in Oldenburg. Sie ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-koch.de, rechtsanwalt-koch.de

Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion

Matthias Koch ist Rechtsanwalt in Oldenburg und wird auf der Kanzlei-Webseite als Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht vorgestellt. Seine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Donnerschweer Str. 205, 26123 Oldenburg. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt dagegen ausdrücklich Allgemeines Strafrecht, Bußgeldverfahren, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht. Ratsuchende mit einem arbeitsrechtlichen Anliegen sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme zunächst klären, ob die Kanzlei die gewünschte Beratung oder Vertretung übernimmt. Typische arbeitsrechtliche Themen sind Kündigungen, Arbeitszeugnisse sowie Fragen zu Vergütung und Arbeitsverträgen. Im Allgemeinen Strafrecht umfasst das beschriebene Beratungsangebot Delikte nach dem Strafgesetzbuch. Anlass einer Anfrage können beispielsweise ein Ermittlungsverfahren, eine polizeiliche Vorladung oder ein Strafbefehl sein. Hinter diesem Tätigkeitsfeld stehen regelmäßig Fragen zum Verfahrensstand, zur Bedeutung behördlicher Schreiben und zu den Rechten beschuldigter Personen. Welche anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall in Betracht kommt, hängt unter anderem vom konkreten Vorwurf und dem bisherigen Verlauf des Verfahrens ab. Eine erste Anfrage dient daher zunächst der Einordnung des Anliegens. Im Verkehrsrecht können etwa die Folgen eines Verkehrsunfalls, Haftungsfragen und die Kommunikation mit Versicherungen eine Rolle spielen. Bei Bußgeldverfahren geht es häufig um vorgeworfene Verkehrsverstöße und mögliche Sanktionen. Davon zu unterscheiden sind das Fahrerlaubnisrecht und das Verkehrsstrafrecht: Während ersteres die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen betrifft, behandelt letzteres strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Ein einzelnes Ereignis kann mehrere dieser Bereiche berühren. Für die erste Besprechung sind deshalb vorhandene Schreiben von Polizei, Behörden, Gerichten oder Versicherungen als Grundlage hilfreich. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Oldenburg; Innenstadt, Eversten und Osternburg gehören zum genannten städtischen Umfeld. Eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg, die je nach Verfahrensart und Zuständigkeit für strafrechtliche oder zivilrechtliche Streitigkeiten relevant sein können. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst kurz zusammenfassen und anschließend telefonisch oder per E-Mail mit der Kanzlei klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg

Für die straf- und verkehrsrechtlich beschriebenen Tätigkeiten von Matthias Koch sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg von Bedeutung. Amtsgerichte verhandeln zahlreiche Strafsachen und entscheiden grundsätzlich auch über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide, soweit die jeweilige Zuständigkeit gegeben ist. Landgerichte befassen sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile der Amtsgerichte. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können abhängig von Streitwert und weiteren Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt werden. Fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten mit Behörden gehören dagegen regelmäßig zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist typischerweise die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig; die beiden genannten Oldenburger Gerichte sind dafür grundsätzlich nicht die erste Anlaufstelle. Die Rechtsanwaltskanzlei Matthias Koch hat ihre Anschrift in der Donnerschweer Str. 205 in 26123 Oldenburg. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Eversten und Osternburg genannt; aus diesen Angaben ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung des Kanzleisitzes zu einem dieser Viertel. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder die Nähe zu einem bestimmten Gericht ist damit nicht belegt. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anreist, kann die vollständige Adresse für eine aktuelle Routenplanung verwenden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Verbindungen und Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Da Termine nach Vereinbarung stattfinden, lässt sich vor einer persönlichen Anfahrt telefonisch oder per E-Mail klären, wann ein Gespräch möglich ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder eines anderen arbeitsrechtlichen Problems hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, einschlägige Ergänzungen und der bisherige Schriftwechsel hilfreich. Je nach Anliegen können eine Kündigung, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist wann geschehen, wann ist ein Schreiben zugegangen und welches Ziel verfolgt die Anfrage? Im Arbeitsrecht können kurze Fristen maßgeblich sein. Da die vorliegende Kanzleibeschreibung vor allem straf- und verkehrsrechtliche Leistungen nennt, sollte vorab geklärt werden, ob das konkrete arbeitsrechtliche Anliegen übernommen wird.
Was ist bei einer ersten Mandatsanfrage zu einem strafrechtlichen Vorwurf wichtig?
Eine erste Anfrage sollte erkennen lassen, welcher Vorwurf im Raum steht und ob bereits Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht vorliegen. Wichtig sind außerdem bekannte Termine, Aktenzeichen und der aktuelle Verfahrensstand. Eine Vorladung, Anklageschrift oder ein Strafbefehl kann dabei unterschiedliche Verfahrenssituationen anzeigen. Beschuldigte haben im Strafverfahren unter anderem ein Schweigerecht; welche Vorgehensweise im Einzelfall sinnvoll ist, erfordert jedoch eine individuelle Prüfung. Die bloße Kontaktaufnahme bedeutet noch nicht, dass ein Mandat angenommen wurde oder die Kanzlei bereits Fristen überwacht.
Wie unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung?
Ein Bußgeldverfahren betrifft eine vorgeworfene Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einen Verkehrsverstoß. Als Folgen kommen je nach Fall eine Geldbuße, Punkte und ein Fahrverbot in Betracht. Ein Fahrverbot untersagt das Fahren für einen begrenzten Zeitraum, während eine Entziehung der Fahrerlaubnis die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beendet. Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen können neben einem Bußgeld- oder Strafverfahren stehen. Für eine Anfrage ist deshalb wichtig, von welcher Stelle das Schreiben stammt und welche Maßnahme darin genannt wird. Zustellung und enthaltene Fristen sind ebenfalls für die Einordnung relevant.
Welche Informationen werden für eine verkehrsrechtliche Anfrage nach einem Unfall benötigt?
Hilfreich sind Angaben zu Unfallzeit, Unfallort, beteiligten Fahrzeugen und dem bekannten Ablauf. Hinzukommen können Fotos, Kontaktdaten von Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der beteiligten Versicherungen. Auch bereits vorhandene Gutachten, Reparaturunterlagen oder Unterlagen zu Verletzungen können für die Prüfung bedeutsam sein. Verkehrsunfälle können sowohl zivilrechtliche Ersatzfragen als auch ein Bußgeld- oder Strafverfahren auslösen. Eine übersichtliche Darstellung sollte deshalb unterscheiden, ob es um die Schadenregulierung, einen behördlichen Vorwurf oder mögliche Folgen für die Fahrerlaubnis geht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Matthias Koch

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-koch.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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