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- Anwaltskanzlei Dirk Georg Sander
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dirk Georg Sander ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Oldenburg. Seine Kanzlei richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zu seinen Tätigkeiten gehören die Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen und rechtswidriger Abmahnungen sowie die Durchsetzung von Abfindungen. Er kümmert sich um ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen, Sonderzahlungen, den Ausgleich von Überstunden und die Durchsetzung von Urlaubsansprüchen. Darüber hinaus prüft er Arbeitsverträge auf versteckte Klauseln und deren Wirksamkeit sowie Arbeitszeugnisse auf unpassende Formulierungen. Sander verfügt nach den Angaben der Kanzlei über mehr als 20 Jahre Erfahrung. Bei der Bearbeitung seiner Fälle strebt er eine schnelle und wirtschaftliche Lösung an; bei Bedarf vertritt er Interessen auch in längeren Prozessen vor Gericht. Mandate können telefonisch und per E-Mail bearbeitet werden. Nach der Kontaktaufnahme wird gemeinsam ein Termin vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig. Ein Termin am selben Tag ist möglich. Die Kanzlei befindet sich in der Donnerschweer Str. 42 in Oldenburg.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-sander.net, kanzlei-sander.net
Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion
Dirk Georg Sander ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Oldenburg. Seine Anwaltskanzlei in der Donnerschweer Str. 42 richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie an Arbeitgeber. Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Nach Angaben der Kanzlei verfügt Sander über mehr als 20 Jahre Erfahrung. Inhaltlich geht es um Fragen, die vom Abschluss eines Arbeitsvertrags über die laufende Beschäftigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses reichen. Ratsuchende können dabei sowohl einzelne Dokumente als auch einen bereits entstandenen Konflikt zum Gegenstand ihrer Anfrage machen. Zu den aufgeführten Tätigkeiten zählen die Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen und rechtswidriger Abmahnungen sowie die Durchsetzung von Abfindungen. Eine Abfindung ist bei einer Kündigung allerdings nicht automatisch vorgesehen; sie kann beispielsweise Gegenstand einer Vereinbarung sein. Weitere Anliegen betreffen ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen, Sonderzahlungen, den Ausgleich von Überstunden und Urlaubsansprüche. Bei solchen Streitpunkten kommt es allgemein auf die vertraglichen Grundlagen, den tatsächlichen Ablauf und die vorhandenen Nachweise an. Für eine erste Einordnung können daher Arbeitsvertrag, Abrechnungen und einschlägiger Schriftverkehr eine Rolle spielen. Sander prüft außerdem Arbeitsverträge auf versteckte Klauseln und deren Wirksamkeit sowie Arbeitszeugnisse auf unpassende Formulierungen. Hinter diesen Themen stehen etwa Fragen nach der Verständlichkeit vertraglicher Regelungen oder der Aussage eines Zeugnisses über Leistung und Verhalten. Nach der Kanzleibeschreibung strebt er bei der Bearbeitung eine schnelle und wirtschaftliche Lösung an. Falls erforderlich, vertritt er Interessen auch in längeren gerichtlichen Verfahren. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder eine gerichtliche Klärung in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der Kanzleistandort liegt in Oldenburg unter der Anschrift Donnerschweer Str. 42, 26123 Oldenburg. Für Menschen aus der Innenstadt, Eversten oder Osternburg bietet diese Adresse einen konkreten Anlaufpunkt im Stadtgebiet; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Die am Standort genannten Amts- und Landgerichte sind für typische Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen regelmäßig nicht zuständig: Diese gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und ihr arbeitsrechtliches Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Hinweise auf vorhandene Schreiben und zeitliche Dringlichkeit. Nach der Kontaktaufnahme wird gemeinsam ein Termin vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig; laut Kanzleibeschreibung ist ein Termin am selben Tag möglich. Mandate können zudem telefonisch und per E-Mail bearbeitet werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg
Die Anwaltskanzlei Dirk Georg Sander befindet sich in der Donnerschweer Str. 42 in 26123 Oldenburg. Damit ist der räumliche Bezug zum Oldenburger Stadtgebiet klar benannt. Innenstadt, Eversten und Osternburg sind als Stadtteile am Standort aufgeführt, ohne dass sich daraus eine belegte Lage der Kanzlei innerhalb eines dieser Viertel ergibt. Für Ratsuchende aus diesen Bereichen lässt sich die Anfahrt anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Verkehrslinien oder Stellplätzen liegen nicht vor. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sind deshalb aktuelle Verbindungen und die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen. Telefonische Bearbeitung und Bearbeitung per E-Mail sind nach den Kanzleiangaben ebenfalls möglich. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist zwischen den Gerichtszweigen zu unterscheiden. Das Amtsgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie führen unter anderem Zivil- und Strafverfahren, sind jedoch für typische arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Kündigungsschutzverfahren, Streitigkeiten über Arbeitsentgelt, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Dort beginnt ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren üblicherweise mit einer Güteverhandlung, die eine einvernehmliche Lösung ermöglichen soll. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab; allein die Oldenburger Kanzleianschrift entscheidet darüber nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, Unterlagen per E-Mail zu schicken.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich telefonisch oder per E-Mail möglich. Gemeinsam wird ein passender Termin vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig; ein Termin am selben Tag ist möglich. Im Beratungsgespräch wird eine Lösung für den Fall erarbeitet.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich telefonisch oder per E-Mail möglich. Gemeinsam wird ein passender Termin vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig; ein Termin am selben Tag ist möglich. Im Beratungsgespräch wird eine Lösung für den Fall erarbeitet.
Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, Unterlagen per E-Mail zu schicken.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind insbesondere das betreffende Schreiben, der Arbeitsvertrag und der bisherige Schriftwechsel hilfreich. Bei einer Kündigung spielt auch eine Rolle, wann und wie sie zugegangen ist. Bei einer Abmahnung sind der beschriebene Vorwurf und der tatsächliche Ablauf von Bedeutung. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten; eine zeitnahe Klärung ist deshalb allgemein sinnvoll. Eine erste Anfrage kann den Ablauf knapp zusammenfassen und vorhandene Unterlagen benennen. Ob rechtliche Schritte in Betracht kommen, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen.
- Besteht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses automatisch ein Anspruch auf Abfindung?
- Eine Abfindung entsteht nicht automatisch mit jeder Kündigung. Sie kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem gerichtlichen Vergleich, einem Sozialplan oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Ob über eine Abfindung verhandelt wird, hängt daher vom rechtlichen und tatsächlichen Hintergrund der Beendigung ab. Bei einer Mandatsanfrage sind eine bereits ausgesprochene Kündigung, ein angebotener Aufhebungsvertrag und mögliche Vereinbarungen von Bedeutung. Auch das gewünschte Ziel, etwa die Fortsetzung der Beschäftigung oder eine einvernehmliche Trennung, gehört zur allgemeinen Einordnung.
- Welche Unterlagen helfen bei offenen Gehaltszahlungen, Überstunden oder Urlaubsansprüchen?
- Als Grundlage dienen häufig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls geltende Tarifregelungen, Lohnabrechnungen und Nachweise über erhaltene Zahlungen. Bei Überstunden können Arbeitszeitaufzeichnungen und Informationen zur Anordnung oder Billigung zusätzlicher Arbeit relevant sein. Für Urlaubsfragen sind etwa Urlaubsanträge, Rückmeldungen des Arbeitgebers und Angaben zu bereits genommenen Urlaubstagen hilfreich. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Darstellung, welche Ansprüche für welchen Zeitraum offen sein sollen. Neben gesetzlichen Verjährungsregeln können arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Die Bewertung setzt deshalb eine Prüfung der jeweiligen Grundlagen voraus.
- Was wird bei der Prüfung eines Arbeitsvertrags oder Arbeitszeugnisses betrachtet?
- Bei einem Arbeitsvertrag geht es unter anderem darum, ob Regelungen verständlich sind und mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar erscheinen. Typische Themen sind Vergütung, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Kündigungsfristen und Ausschlussfristen. Ein Arbeitszeugnis wird dagegen auf Vollständigkeit, sachliche Richtigkeit und die Aussage seiner Formulierungen geprüft. Einzelne Wendungen lassen sich häufig erst im Gesamtzusammenhang sinnvoll beurteilen. Für eine Anfrage sind das vollständige Dokument und Angaben zur Tätigkeit hilfreich. Bei einem Zeugnis können außerdem Informationen zu Aufgaben, Verantwortung und Beschäftigungsdauer die Einordnung unterstützen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dirk Georg Sander
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,6 von 5 · 39 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-sander.net
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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