Veröffentlichtes Profil

Stephan Wittrock

Stephan Wittrock – Fachanwalt für Strafrecht in Oldenburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwalt Stephan Wittrock

Staugraben 1, 26122 Oldenburg

Telefon: +49 441 923 960

Qualifikation
Zulassung seit 1994
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Stephan Wittrock

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Stephan Wittrock ist seit 1994 Rechtsanwalt und seit 1998 Fachanwalt für Strafrecht. Seine Kanzlei befindet sich am Staugraben 1 in Oldenburg. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Er verteidigt unter anderem Mandanten, die wegen Diebstahls, Betrugs oder Körperverletzung angeklagt sind. Die Beratung und Vertretung umfasst alle Phasen des Strafverfahrens, von der polizeilichen Vernehmung bis zur Gerichtsverhandlung, sowie Berufungs- und Revisionsverfahren. Als Nebenklägervertreter unterstützt er außerdem Opfer von Straftaten. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich und vertrauensvoll. Jeder Fall wird individuell betrachtet; Transparenz und verständliche Kommunikation sollen Mandanten über den aktuellen Verfahrensstand informieren. Termine werden telefonisch vergeben. In der Erstberatung erfasst Stephan Wittrock den Sachverhalt und erläutert mögliche rechtliche Schritte. Im Mandat erarbeitet er in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten rechtliche Strategien und führt Verhandlungen oder gerichtliche Verfahren.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: strafrecht-anwalt-oldenburg.de, strafrecht-anwalt-oldenburg.de

Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion

Stephan Wittrock ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1998 Fachanwalt für Strafrecht. Seine Kanzlei liegt am Staugraben 1 in 26122 Oldenburg. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert dagegen vor allem strafrechtliche Tätigkeiten. Dazu zählen das allgemeine Strafrecht, das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht und das Sexualstrafrecht. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Während die strafrechtliche Vertretung konkret beschrieben ist, sollten Art und Umfang der Bearbeitung familienrechtlicher Anliegen bei der Kontaktaufnahme geklärt werden. Im Strafrecht übernimmt Stephan Wittrock unter anderem die Verteidigung bei Vorwürfen des Diebstahls, des Betrugs oder der Körperverletzung. Die beschriebene Tätigkeit reicht von der polizeilichen Vernehmung über die Gerichtsverhandlung bis zu Berufungs- und Revisionsverfahren. Mandantinnen und Mandanten können in solchen Situationen Fragen zum Tatvorwurf, zum Verfahrensablauf und zur Bedeutung behördlicher Schreiben haben. Im Jugendstrafrecht stehen zusätzlich die besonderen Verfahrensregeln für Jugendliche und gegebenenfalls Heranwachsende im Mittelpunkt. Als Nebenklägervertreter unterstützt Stephan Wittrock außerdem Opfer von Straftaten; ob eine Nebenklage möglich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Zum Familienrecht gehören typischerweise Fragen zu Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Häufig müssen dabei persönliche Lebensverhältnisse, finanzielle Unterlagen und bereits vorhandene Vereinbarungen eingeordnet werden. Diese allgemeine Beschreibung des Rechtsgebiets ist keine Aussage darüber, welche einzelnen familienrechtlichen Verfahren die Kanzlei übernimmt. Nach der belegten Kanzleibeschreibung dient die Erstberatung dazu, den Sachverhalt zu erfassen und mögliche rechtliche Schritte zu erläutern. Für die weitere Zusammenarbeit werden eine individuelle Betrachtung des Falls sowie transparente und verständliche Informationen zum Verfahrensstand beschrieben. Der Standort am Staugraben liegt im Innenstadtbereich von Oldenburg und bietet damit einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Eversten und Osternburg. Am Ort befinden sich das Amtsgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg, deren Zuständigkeit vom jeweiligen Anliegen abhängt. Die Anfahrt kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort aufgeführten Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Termine werden nach den vorliegenden Angaben telefonisch vereinbart. Dabei lassen sich das betroffene Rechtsgebiet, der Anlass der Anfrage und etwaige anstehende Termine zunächst kurz benennen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg

Die Kanzlei von Stephan Wittrock befindet sich am Staugraben 1 im Innenstadtbereich von Oldenburg. Für die beschriebenen strafrechtlichen Tätigkeiten kommen am Standort insbesondere das Amtsgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg in Betracht. Vor dem Amtsgericht werden Strafverfahren geführt, soweit sie in dessen sachliche und örtliche Zuständigkeit fallen. Je nach Fall entscheidet dort ein Strafrichter oder ein Schöffengericht; für Jugendstrafsachen bestehen besondere Spruchkörper. Das Landgericht verhandelt bestimmte schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet außerdem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Revisionen werden dagegen grundsätzlich vor dem zuständigen höheren Gericht geführt, nicht automatisch beim Landgericht. Für das im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführte Familienrecht ist typischerweise das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts maßgeblich. Dort werden unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Ob das Amtsgericht Oldenburg im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht ist für solche familiengerichtlichen Verfahren regelmäßig nicht das zuständige Gericht. Die Lage am Staugraben ordnet die Kanzlei dem innerstädtischen Umfeld zu. Auch aus den Oldenburger Stadtteilen Eversten und Osternburg lässt sich eine Anfahrt dorthin planen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln sind die aktuellen Verbindungen und bei einer Pkw-Anfahrt die örtliche Verkehrsführung sowie verfügbare Parkmöglichkeiten zu prüfen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Entsprechende organisatorische Fragen können bei der telefonischen Terminvereinbarung angesprochen werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei der Erstberatung macht sich Rechtsanwalt Stephan Wittrock ein Bild von Ihrer Situation, erfasst den Sachverhalt und erläutert die möglichen rechtlichen Schritte. Termine werden telefonisch vergeben.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Bei der Erstberatung macht sich Rechtsanwalt Stephan Wittrock ein Bild von Ihrer Situation, erfasst den Sachverhalt und erläutert die möglichen rechtlichen Schritte. Termine werden telefonisch vergeben.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Cannabis-Legalisierung in Oldenburg: Eine neue Ära der Drogenpolitik? (2024)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für die erste Einordnung sind insbesondere vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht hilfreich. Dazu können eine Vorladung, eine Anklageschrift, ein Strafbefehl oder bereits ergangene Entscheidungen gehören. Auch Aktenzeichen, Zustellungsdaten und bekannte Termine erleichtern die Zuordnung. Eine kurze zeitliche Übersicht des Geschehens kann das Gespräch strukturieren. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Terminvereinbarung klären. Die erste Sachverhaltsschilderung ersetzt nicht die Prüfung der Ermittlungsakte; diese kann für die rechtliche Bewertung wesentlich sein.
Was unterscheidet Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?
Im Jugendstrafrecht hat der Erziehungsgedanke besonderes Gewicht. Es gilt für Jugendliche, die bei der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Neben der Tat spielen deshalb auch Entwicklung und persönliche Lebensumstände eine Rolle. Das Verfahren und die möglichen Rechtsfolgen unterscheiden sich teilweise vom Erwachsenenstrafrecht. Bei einer ersten Anfrage sind daher das Alter zum Tatzeitpunkt, der aktuelle Verfahrensstand und vorhandene behördliche Schreiben wichtige Informationen.
Können Betroffene einer Straftat als Nebenkläger am Strafverfahren teilnehmen?
Eine Nebenklage ist nicht bei jeder Straftat möglich. Das Gesetz eröffnet sie insbesondere bei bestimmten Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung sowie in weiteren gesetzlich geregelten Fällen. Nebenklageberechtigte können im Verfahren eigene Beteiligungsrechte wahrnehmen, etwa an der Hauptverhandlung teilnehmen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen Fragen oder Anträge stellen. Ob ein Anschluss zulässig ist und welche Form anwaltlicher Unterstützung infrage kommt, hängt vom Tatvorwurf und der persönlichen Betroffenheit ab. Für eine erste Einordnung sind Informationen zum Geschehen und zum Stand des Strafverfahrens hilfreich.
Was sollte vor einer Mandatsanfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorgerecht geklärt werden?
Zunächst ist hilfreich, das Anliegen möglichst konkret zu benennen: Geht es um eine Scheidung, finanzielle Fragen, die Betreuung gemeinsamer Kinder oder mehrere zusammenhängende Themen? Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen und Angaben zu laufenden Verfahren erleichtern die erste Orientierung. Je nach Fragestellung können später etwa Einkommensnachweise oder familienbezogene Urkunden benötigt werden. Da dieses Profil Familienrecht als Hauptschwerpunkt nennt, die Tätigkeitsbeschreibung aber vor allem Strafrecht erläutert, sollte vorab geklärt werden, ob das konkrete familienrechtliche Anliegen übernommen wird. Bekannte Fristen und Gerichtstermine gehören ebenfalls in die erste Anfrage.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Stephan Wittrock

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafrecht-anwalt-oldenburg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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