Veröffentlichtes Profil

Kay P. Rodegra

Kay P. Rodegra in Würzburg: Luftfahrtrecht, Reiserecht und Verkehrsrecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt und Journalist · Anwaltskanzlei Rodegra

Schweinfurter Str. 6, 97080 Würzburg

Telefon: +49 931 4654218

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Rodegra
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Kay P. Rodegra ist Rechtsanwalt und Journalist und stellt auf der Webseite seine Arbeit sowie die Anwaltskanzlei Rodegra in Würzburg vor. Die Kanzlei nennt Luftfahrtrecht, Reiserecht, Verkehrsrecht und Verbraucherrecht als Rechtsgebiete. Ihr Standort ist die Schweinfurter Str. 6 in 97080 Würzburg. Als Kontaktmöglichkeiten sind Telefon, Telefax und E-Mail angegeben. Für weitere Fragen steht Kay P. Rodegra nach den Angaben auf der Webseite zur Verfügung. Zum Reiserecht führt die Internetseite die Bereiche News, Veranstaltungen, die Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten und Urteile auf. Die Navigation verweist außerdem auf Informationen zur Person, zur Kanzlei, zur Medientätigkeit und auf Veröffentlichungen. Nähere Angaben zum Mandantenkreis oder zur konkreten Arbeitsweise enthält der vorliegende Quelltext nicht. Die Kontaktseite bestätigt die Kanzleianschrift und nennt Kay P. Rodegra als Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Rodegra.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rodegra-law.de, rodegra-law.de

Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion

Kay P. Rodegra ist Rechtsanwalt und Journalist und stellt auf seiner Internetseite die Anwaltskanzlei Rodegra in Würzburg vor. Die Kanzlei befindet sich in der Schweinfurter Str. 6, 97080 Würzburg. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung führt dagegen Luftfahrtrecht, Reiserecht, Verkehrsrecht und Verbraucherrecht auf. Ratsuchende sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme klären, ob ihr konkretes arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen übernommen werden kann. Diese Unterscheidung hilft, die Angaben des Profils und der Kanzleiwebseite sachlich einzuordnen, ohne daraus eine bestimmte Spezialisierung oder Arbeitsweise abzuleiten. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Vergütung und zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Auch Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Urlaub oder Änderungen der Arbeitsbedingungen können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der zeitliche Ablauf, die beteiligten Personen und die vorhandenen Dokumente von Bedeutung. Insbesondere bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen relevant werden. Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, hängt von den konkreten Umständen ab und lässt sich aus einer allgemeinen Profilbeschreibung nicht beurteilen. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen rund um gemeinsame Kinder. Ratsuchende beschäftigen sich beispielsweise mit der Organisation des Getrenntlebens, den wirtschaftlichen Folgen einer Trennung oder der Ausgestaltung von Sorge und Umgang. Je nach Anliegen können Angaben zu familiären Verhältnissen, Einkommen und bisherigen Vereinbarungen wichtig sein. Familienrechtliche Verfahren werden typischerweise vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Am Standort kommt dafür das Amtsgericht Würzburg in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für Interessierte aus Würzburg, etwa aus Altstadt, Grombühl oder Sanderau, bildet die Anschrift in der Schweinfurter Straße den örtlichen Bezugspunkt. Eine eindeutige Stadtteilzuordnung und konkrete Verkehrsanbindungen sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine anschließende Anfrage die angegebenen Kontaktwege Telefon, Telefax oder E-Mail nutzen. Sinnvoll sind eine knappe Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben und die Frage nach einer möglichen Mandatsübernahme. Ob ein Termin zustande kommt und welche Unterlagen benötigt werden, ist unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg

Die Anwaltskanzlei Rodegra hat ihren Sitz in der Schweinfurter Str. 6, 97080 Würzburg. Als Stadtteile am Standort sind Altstadt, Grombühl und Sanderau genannt; daraus lässt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ableiten. Ebenso ist eine unmittelbare Innenstadtlage nicht belegt. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die vollständige Anschrift als Ausgangspunkt der Routenplanung. Konkrete Haltestellen, Verbindungen oder Parkmöglichkeiten sind den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Vor einem persönlichen Besuch empfiehlt sich daher eine Terminabstimmung, verbunden mit einer Nachfrage zum Zugang und zur örtlichen Orientierung. Für das im Profil genannte Familienrecht ist von den aufgeführten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Würzburg relevant. Dessen Familiengericht befasst sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob es im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Das ebenfalls genannte Landgericht Würzburg ist für diese Familiensachen grundsätzlich nicht die erste Instanz; Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen führen regelmäßig zum Oberlandesgericht, nicht zum Landgericht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind weder Amtsgericht noch Landgericht die üblichen Eingangsgerichte: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, muss anhand des jeweiligen Sachverhalts bestimmt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Prüfung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann das Schreiben tatsächlich zugegangen ist, weil daran gesetzliche Fristen anknüpfen können. Eine Anfrage sollte deshalb auf zeitkritische Umstände hinweisen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Streitpunkt ab. Die bloße Kontaktaufnahme bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde oder Fristen überwacht werden.
Können auch Fragen zum laufenden Arbeitsverhältnis Gegenstand einer Mandatsanfrage sein?
Arbeitsrechtliche Anliegen entstehen nicht erst bei einer Kündigung. Auch Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub, Vergütung, Überstunden oder einem Arbeitszeugnis können Anlass für eine Anfrage sein. Hilfreich ist, das konkrete Thema zu benennen und zwischen bereits eingetretenen Ereignissen und angekündigten Veränderungen zu unterscheiden. Arbeitsvertrag, einschlägige Schreiben und gegebenenfalls vorhandene betriebliche Regelungen bilden häufig die Grundlage einer späteren Prüfung. Ob eine Beratung zu dem betreffenden Thema angeboten wird, sollte vorab geklärt werden, insbesondere wenn Profilangaben und die Rechtsgebietsübersicht einer Kanzleiwebseite voneinander abweichen.
Welche Informationen werden bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung üblicherweise benötigt?
Für die erste Orientierung sind meist Angaben zur Eheschließung, zum Zeitpunkt der Trennung und zu gemeinsamen minderjährigen Kindern hilfreich. Je nach Fragestellung können auch die Wohnsituation, Einkommen, bestehende Vereinbarungen und bereits laufende Verfahren relevant sein. Eine Scheidung und ihre möglichen Folgesachen sind rechtlich nicht in jeder Hinsicht dasselbe Verfahren; etwa Unterhalt oder vermögensrechtliche Fragen können gesondert zu betrachten sein. Für die erste Anfrage genügt häufig eine strukturierte Zusammenfassung. Umfangreiche persönliche Unterlagen sollten erst nach Abstimmung über den benötigten Umfang und den Übermittlungsweg versandt werden.
Was unterscheidet Fragen zum Sorgerecht von Fragen zum Umgang?
Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind und umfasst unter anderem Entscheidungen zu seiner Betreuung, Gesundheit und schulischen Entwicklung. Beim Umgang geht es dagegen um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Themen können zusammenhängen, sind aber rechtlich zu unterscheiden. Bei einer Mandatsanfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu vorhandenen Vereinbarungen und zu gerichtlichen Entscheidungen. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl. Ob eine einvernehmliche Regelung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, lässt sich nur anhand der konkreten Situation einordnen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kay P. Rodegra

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rodegra-law.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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