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Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Mario Laurischk ist seit 2005 in der Lausitz ansässig und hat seine Kanzlei am Altmarkt 20 in Cottbus. Er berät und vertritt schwerpunktmäßig im Zivilrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Straßenverkehrsrecht. Zum Zivilrecht nennt er das allgemeine Vertrags- und Schadensersatzrecht sowie das Kauf- und Werkvertragsrecht. Auf angrenzenden Rechtsgebieten bietet er intermediäre Unterstützung an. Sein Angebot richtet sich unter anderem an Menschen, die eine Geschäftsidee umsetzen möchten, eine berufliche Veränderung beabsichtigen oder Konflikte mit Vertragspartnern erwarten. In der Zusammenarbeit setzt er auf frühzeitige strategische Planung, analysiert Chancen und Risiken und zeigt Wege auf. Er übernimmt die Vertretung vor Gerichten bundesweit, ausgenommen der Bundesgerichtshof in Zivilsachen. Nach erfolgreichem Abschluss eines Gerichtsverfahrens übernimmt sein Fachpersonal die Zwangsvollstreckung. Für auswärtige Kollegen bietet er Terminsvertretungen an. Eine Kontaktaufnahme auf Englisch ist möglich. Termine finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt, auch außerhalb der angegebenen Kernzeiten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-laurischk.de, rechtsanwalt-laurischk.de
Beratung in Cottbus – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Mario Laurischk ist seit 2005 in der Lausitz ansässig und führt die Rechtsanwaltskanzlei Mario Laurischk am Altmarkt 20 in Cottbus. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Daneben umfasst seine Tätigkeit das Zivilrecht, Handelsrecht und Straßenverkehrsrecht. Damit richtet sich das Angebot unter anderem an Menschen, die eine berufliche Veränderung planen, eine Geschäftsidee umsetzen möchten oder Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern erwarten. Nach der Kanzleibeschreibung stehen eine frühzeitige strategische Planung sowie die Betrachtung von Chancen, Risiken und möglichen Vorgehensweisen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Gestaltung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen sowie um deren Beendigung. Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsverträgen können sowohl vor einer beruflichen Veränderung als auch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses entstehen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Einordnung der vertraglichen Ausgangslage und der vorhandenen Unterlagen. Da bei arbeitsrechtlichen Konflikten Fristen eine Rolle spielen können, sind der zeitliche Ablauf und das Datum wichtiger Schreiben für die erste Sachverhaltsdarstellung von Bedeutung. Zum zivilrechtlichen Tätigkeitsfeld gehören ausdrücklich das allgemeine Vertrags- und Schadensersatzrecht sowie das Kauf- und Werkvertragsrecht. Typische Anliegen betreffen ausstehende Zahlungen, mangelhafte Waren, Streit über handwerkliche Leistungen oder Schäden, deren Ersatz verlangt wird. Das Handelsrecht ergänzt diese Themen um rechtliche Fragen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs. Im Straßenverkehrsrecht können etwa Ansprüche nach Verkehrsunfällen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fahrzeugen Gegenstand einer Anfrage sein. Auf angrenzenden Rechtsgebieten beschreibt die Kanzlei ihr Angebot als intermediäre Unterstützung. Welchen Umfang diese im jeweiligen Anliegen haben kann, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Der Kanzleisitz am Altmarkt liegt in der Cottbuser Innenstadt im Stadtteil Mitte. Damit besteht ein zentraler örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus Sandow und Ströbitz sowie aus der Lausitz. Die Anreise kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind vorab zu prüfen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Cottbus und das Landgericht Cottbus. Diese kommen insbesondere für zivilrechtliche Streitigkeiten in Betracht, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig vor die Arbeitsgerichte gehören. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu beteiligten Parteien und zu bereits laufenden Fristen. Anschließend können die Übernahme des Anliegens und ein Termin abgestimmt werden. Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt, auch außerhalb der angegebenen Kernzeiten. Eine Kontaktaufnahme auf Englisch ist möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Cottbus
Die Rechtsanwaltskanzlei Mario Laurischk befindet sich am Altmarkt 20 in 03046 Cottbus. Der Standort gehört zur Innenstadt im Stadtteil Mitte und verortet die Kanzlei im zentralen Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus Sandow und Ströbitz ist dies ebenso ein innerstädtisches Ziel wie für Menschen aus anderen Teilen von Cottbus. Auch für Anfragen aus der Lausitz bildet die Stadt den örtlichen Bezugspunkt. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine vorherige Prüfung der aktuellen Verbindungen und örtlichen Parkmöglichkeiten. Konkrete Haltestellen, Fahrtzeiten oder Stellplätze sind aus den vorliegenden Angaben nicht ersichtlich. Ein Besuch setzt eine Terminvereinbarung voraus. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Das genannte Amtsgericht Cottbus und das Landgericht Cottbus sind dafür grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Sie können dagegen bei zivilrechtlichen Streitigkeiten über Kaufverträge, Werkleistungen oder Schadensersatz zuständig sein. Welches Gericht ein Verfahren behandelt, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, vom Streitwert und von besonderen gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Auch handelsrechtliche Auseinandersetzungen können vor den ordentlichen Zivilgerichten geführt werden. Für bestimmte Handelssachen kommen beim Landgericht besondere Kammern in Betracht. Im Straßenverkehrsrecht sind die Verfahrensarten zu unterscheiden: Zivilrechtliche Ansprüche nach einem Unfall gehören zur ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit; Verkehrsstrafsachen und gerichtliche Bußgeldverfahren werden häufig beim Amtsgericht behandelt. Allein der Kanzleisitz in Cottbus bestimmt jedoch nicht, welches Gericht für einen konkreten Fall örtlich zuständig ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Konflikt hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, einschlägige Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Anliegen können Abrechnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder der Entwurf eines Aufhebungsvertrags hinzukommen. Wichtig ist auch, wann ein Schreiben zugegangen ist und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können kurze Fristen gelten. Die erste Anfrage sollte deshalb erkennbare Termine und Fristen benennen, ohne dass bereits sämtliche Unterlagen ungeordnet übermittelt werden müssen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab.
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Beide können Fragen zum Beendigungszeitpunkt, zu offenen Vergütungsansprüchen, Urlaub oder Arbeitszeugnis auslösen. Bei einem Aufhebungsvertrag können außerdem die vereinbarten Bedingungen und mögliche sozialrechtliche Folgen bedeutsam sein. Für die rechtliche Einordnung kommt es auf die konkrete Erklärung, die Vertragslage und den zeitlichen Ablauf an. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt daher weder die Prüfung eines vorgelegten Entwurfs noch die Beurteilung einer bereits ausgesprochenen Kündigung.
- Was ist bei einer Anfrage wegen mangelhafter Waren oder Werkleistungen wichtig?
- Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um einen Kaufvertrag oder um einen Werkvertrag geht. Beim Kauf steht grundsätzlich die Übergabe und Übereignung einer Sache im Vordergrund, beim Werkvertrag ein vereinbarter Erfolg, beispielsweise eine Reparatur. Für die Sachverhaltsdarstellung sind Bestellung oder Auftrag, Leistungsbeschreibung, Rechnung und bisheriger Schriftwechsel hilfreich. Fotos und eine nachvollziehbare Beschreibung können den behaupteten Mangel dokumentieren. Auch Liefer-, Fertigstellungs- und gegebenenfalls Abnahmedaten spielen eine Rolle. Welche Rechte bestehen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und den Umständen des Einzelfalls.
- Welche rechtlichen Themen können beim Start einer Geschäftsidee entstehen?
- Bei der Umsetzung einer Geschäftsidee können sich zivilrechtliche und handelsrechtliche Fragen überschneiden. Dazu gehören Verträge mit Lieferanten und Kunden, Leistungsbeschreibungen, Zahlungsbedingungen und Haftungsregelungen. Ob besondere handelsrechtliche Vorschriften gelten, hängt unter anderem von der rechtlichen Stellung der Beteiligten und der Art des Geschäfts ab. Für eine erste Anfrage ist eine verständliche Beschreibung des Vorhabens hilfreich: Welche Leistungen sollen angeboten werden, wer sind die Vertragspartner und welche Vereinbarungen liegen bereits vor? Je nach Vorhaben können zusätzlich andere Rechtsgebiete betroffen sein, deren gesonderte Prüfung erforderlich werden kann.
- Welche Informationen werden bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall benötigt?
- Für eine erste Einordnung sind der Unfallhergang, Ort und Zeitpunkt sowie die beteiligten Fahrzeuge und Personen von Bedeutung. Vorhandene Fotos, Angaben zu Zeugen, Versicherungsdaten und bereits geführter Schriftwechsel können das Bild ergänzen. Bei geltend gemachten Schäden sind etwa Reparaturunterlagen oder vorhandene Gutachten relevant. Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen der zivilrechtlichen Schadensregulierung und einem möglichen Bußgeld- oder Strafverfahren. Diese Verfahren haben unterschiedliche Gegenstände und können nebeneinander bestehen. Behördliche oder gerichtliche Schreiben sollten deshalb mit ihrem Zugangsdatum und darin genannten Fristen in der Anfrage erwähnt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Laurischk Mario
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-laurischk.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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