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- Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Seine Hauptkanzlei befindet sich in Cottbus; Zweigstellen bestehen in Berlin und Kiel. Er ist Fachanwalt für Strafrecht, zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seine Tätigkeit umfasst allgemeines Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Organisationsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Medizinstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Doping-Strafrecht berät und verteidigt er Profisportler, Leistungs- und Spitzensportler im Amateurbereich sowie Mandanten aus dem Breitensport, auch in parallelen sportrechtlichen Verfahren. Für Unternehmen übernimmt er Compliance-Beratung und die Prüfung interner Abläufe, bei Bedarf mit spezialisierten Kollegen und Steuerberatern. Die Kanzlei unterstützt zudem Angehörige beim Kontakt zu Inhaftierten. Bunzel beschreibt seine Arbeitsweise als diskret und sorgfältig vorbereitet. In dringenden Fällen ist er rund um die Uhr erreichbar. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist kostenlos. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, als Pauschalhonorar pro Verfahrensabschnitt oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Daneben ist er Dozent in der Fachanwaltsausbildung und Autor mehrerer Fachbücher.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: strafverteidiger-cottbus.de, strafverteidiger-cottbus.de
Beratung in Cottbus – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel hat seine Hauptkanzlei an der Wehrpromenade 9 in 03042 Cottbus. Sein Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert dagegen vor allem seine bundesweite Tätigkeit als Strafverteidiger. Diese Unterscheidung ist für Ratsuchende wichtig: Ob ein konkretes arbeitsrechtliches Anliegen übernommen wird, sollte bei der Kontaktaufnahme geklärt werden. Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht sowie zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Neben Cottbus bestehen Zweigstellen in Berlin und Kiel. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen und Arbeitszeugnissen im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten benötigen dabei häufig zunächst eine Einordnung des Konflikts und der maßgeblichen Unterlagen. Berührungspunkte zum Strafrecht können entstehen, wenn im Arbeitsverhältnis Vorwürfe wegen Vermögensdelikten, steuerlicher Unregelmäßigkeiten oder Pflichtverletzungen im Raum stehen. Arbeitsrechtliche und strafrechtliche Fragen folgen jedoch unterschiedlichen Regeln und können getrennte Verfahren auslösen. Die vorhandenen Angaben beschreiben keine näheren Einzelheiten zu Bunzels arbeitsrechtlicher Tätigkeit. Ausführlich belegt ist seine Verteidigung im allgemeinen Strafrecht sowie im Wirtschafts-, Steuer-, Organisations-, Kapital-, Medizin-, Jugend- und Verkehrsstrafrecht. Hinzu kommen Ordnungswidrigkeiten und Doping-Strafrecht, einschließlich paralleler sportrechtlicher Verfahren. Typische Anlässe für eine Anfrage sind Ermittlungen, eine Anklage oder ein Bußgeldbescheid. Für Unternehmen umfasst die Tätigkeit auch Compliance-Beratung und die Prüfung interner Abläufe, bei Bedarf gemeinsam mit spezialisierten Kollegen und Steuerberatern. Zudem unterstützt die Kanzlei Angehörige beim Kontakt zu Inhaftierten. Bunzel beschreibt seine Arbeitsweise als diskret und sorgfältig vorbereitet; für dringende Fälle nennt die Kanzleibeschreibung eine Erreichbarkeit rund um die Uhr. Der örtliche Bezug liegt in Cottbus mit den Stadtteilen Mitte, Sandow und Ströbitz. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den Angaben nicht. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Cottbus und das Landgericht Cottbus, die insbesondere für Strafverfahren Bedeutung haben können. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Profil als Ausgangspunkt dienen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, vorhandener Schreiben und etwaiger Termine erleichtert die Klärung, ob eine Übernahme möglich ist. Kontaktweg, Unterlagenübermittlung und einen möglichen Besprechungstermin sollten Ratsuchende anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abstimmen. Die Anfahrt lässt sich anhand der Kanzleianschrift mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen sind nicht belegt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Cottbus
Die Hauptkanzlei von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel befindet sich an der Wehrpromenade 9 in 03042 Cottbus. Als Stadtteile am Standort sind Mitte, Sandow und Ströbitz genannt; daraus lässt sich keine gesicherte Zuordnung der Adresse zu einem bestimmten Stadtteil ableiten. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder eine bestimmte Nähe zu Gerichtsgebäuden ist durch die Angaben nicht belegt. Für einen persönlichen Termin bietet die vollständige Anschrift die Grundlage zur Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Aktuelle Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und die Parksituation sollten vor der Anfahrt gesondert geprüft werden. Für die dokumentierte strafrechtliche Tätigkeit sind unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Cottbus und das Landgericht Cottbus relevant. Amtsgerichte verhandeln Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht, soweit nicht ein anderes Gericht zuständig ist. Auch gerichtliche Verfahren über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide fallen grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Amtsgerichte. Landgerichte befassen sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen in erster Instanz und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile der Amtsgerichte. Welche Zuständigkeit konkret besteht, richtet sich unter anderem nach Tatvorwurf, gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und örtlichem Bezug. Für das im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführte Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung erforderlich: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor Amts- oder Landgericht. Treffen arbeitsrechtliche Konflikte und strafrechtliche Vorwürfe zusammen, können deshalb unterschiedliche Gerichte mit jeweils eigenständigen Verfahren befasst sein.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Über das Kontaktformular können das Anliegen geschildert und relevante Unterlagen wie Anhörungsbogen, Vorladung oder Strafbefehl als PDF oder Bilder mitgesendet werden (optional, maximal 15 MB). Das Formular fragt Vorname, Nachname, E-Mail, Mobiltelefon und das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ab.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. Für das kostenlose Erstgespräch wird zur telefonischen Kontaktaufnahme aufgefordert.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. Für das kostenlose Erstgespräch wird zur telefonischen Kontaktaufnahme aufgefordert.
Für den Erstkontakt: Über das Kontaktformular können das Anliegen geschildert und relevante Unterlagen wie Anhörungsbogen, Vorladung oder Strafbefehl als PDF oder Bilder mitgesendet werden (optional, maximal 15 MB). Das Formular fragt Vorname, Nachname, E-Mail, Mobiltelefon und das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ab.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Passt eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung zu diesem Profil?
- Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die ausführliche Kanzleibeschreibung überwiegend strafrechtliche Tätigkeiten dokumentiert. Ratsuchende sollten deshalb zunächst klären, ob ihr konkreter arbeitsrechtlicher Fall übernommen werden kann. Für diese Vorabklärung sind die Art des Konflikts, das Datum des betreffenden Schreibens und bereits bekannte Termine wichtig. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Aus der Fachanwaltsbezeichnung für Strafrecht oder Verkehrsrecht lässt sich keine Fachanwaltsqualifikation im Arbeitsrecht ableiten.
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der mitgeteilte Tatvorwurf, die ermittelnde Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und der Stand des Verfahrens relevant. Eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift können erkennen lassen, worum es geht und welche Termine oder Fristen bestehen. Eine knappe zeitliche Übersicht hilft, den Sachverhalt zu strukturieren. Sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden. Welche weiteren Informationen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Vorwurf ab; eine erste Anfrage ersetzt noch keine Prüfung des Falls.
- Was unterscheidet ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren von einem Verkehrsstrafverfahren?
- Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen beispielsweise viele Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße und werden zunächst regelmäßig von einer Verwaltungsbehörde bearbeitet. Verkehrsstraftaten betreffen dagegen strafrechtliche Vorwürfe, etwa bestimmte Fälle der Trunkenheit im Verkehr oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Neben Geldbußen oder Strafen können je nach Verfahren auch Fahrverbote oder Fragen der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Für eine Mandatsanfrage ist daher wichtig, welches Schreiben vorliegt und von welcher Stelle es stammt. Die genaue rechtliche Einordnung ergibt sich nicht allein aus der Alltagsschilderung des Ereignisses.
- Können bei Vorwürfen im Unternehmen Arbeitsrecht und Strafrecht gleichzeitig betroffen sein?
- Ja. Ein innerbetrieblicher Vorwurf kann sowohl arbeitsrechtliche Maßnahmen als auch strafrechtliche Ermittlungen auslösen, beispielsweise bei mutmaßlichen Vermögensdelikten oder steuerlichen Unregelmäßigkeiten. Beide Bereiche haben unterschiedliche Verfahrensregeln und Zuständigkeiten. Außerdem können die Interessen des Unternehmens, seiner Leitung und einzelner Beschäftigter auseinanderfallen. Vor einer Mandatsübernahme muss deshalb geklärt werden, wer Beratung oder Vertretung sucht und ob Interessenkonflikte bestehen. Für eine erste Anfrage sind die eigene Rolle, bereits laufende Verfahren und vorhandene Schreiben hilfreiche Ausgangspunkte, ohne dass damit bereits eine rechtliche Bewertung verbunden ist.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Maik Bunzel
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 118 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafverteidiger-cottbus.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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