Veröffentlichtes Profil

Leon Fritz

Leon Fritz: Rechtsanwalt in Schwerin

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · LEON FRITZ Rechtsanwalt

Heinrich-Mann-Straße 13, 19053 Schwerin

Telefon: +49 385 5810010

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
LEON FRITZ Rechtsanwalt
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Leon Fritz ist Rechtsanwalt in Schwerin. Seine Kanzlei befindet sich in der Heinrich-Mann-Straße 13, 19053 Schwerin. Als Rechtsgebiete nennt die Kanzlei-Webseite Mietrecht, Migrationsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Genauere Angaben zum Mandantenkreis enthält der vorliegende Quelltext nicht. Für Mandantinnen und Mandanten weist die Kanzlei auf eine derzeit eingeschränkte Terminvergabe hin: Termine im Büro werden ausschließlich nach vorheriger Abstimmung per E-Mail vereinbart. Als Grund nennt die Kanzlei ihre derzeitige Arbeitsbelastung. Bei unangekündigtem Erscheinen an der Kanzleiadresse wird nach dem Hinweis regelmäßig nicht die Tür geöffnet. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer und die E-Mail-Adresse info@kanzlei-f.de angegeben. Die Bürozeiten sind montags und mittwochs von 9:00 bis 12:30 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr. Darüber hinaus sind Zeiten nach Vereinbarung genannt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-f.de, kanzlei-f.de

Beratung in Schwerin – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Leon Fritz führt die Kanzlei LEON FRITZ Rechtsanwalt in der Heinrich-Mann-Straße 13, 19053 Schwerin. Das vorliegende Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Davon unterscheiden sich die Angaben der Kanzlei-Webseite: Dort werden Mietrecht, Migrationsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht aufgeführt. Ratsuchende mit einem arbeitsrechtlichen oder familienrechtlichen Anliegen sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme zunächst klären, ob Leon Fritz die betreffende Angelegenheit aktuell übernimmt. Genauere Angaben zum Mandantenkreis liegen nicht vor; eine Ausrichtung ausschließlich auf bestimmte Personengruppen lässt sich daraus nicht ableiten. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen oder die Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Für die erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, einschlägiger Schriftverkehr und eine zeitliche Übersicht der Ereignisse hilfreich. Da in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kurze Fristen eine Rolle spielen können, gehört das Datum des Zugangs wichtiger Schreiben zu den wesentlichen Informationen einer Anfrage. Familienrechtliche Fragen entstehen etwa bei Trennung und Scheidung, bei Unterhalt oder bei der Regelung von Sorge und Umgang. Dahinter können sowohl persönliche Abstimmungsfragen als auch finanzielle und verfahrensrechtliche Themen stehen. Eine allgemeine Orientierung umfasst deshalb die Unterscheidung zwischen Fragen, die außergerichtlich geklärt werden können, und solchen, für die ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Gegenstand ab; in Betracht kommen beispielsweise bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben oder Einkommensnachweise. Der örtliche Bezug liegt in Schwerin. Die Kanzleiadresse in der Heinrich-Mann-Straße ist ein Anlaufpunkt im Stadtgebiet, auch für Anfragen aus Altstadt, Lankow oder Großem Dreesch; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Bei Familiensachen kommt unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Schwerin mit seinem Familiengericht in Betracht. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Schwerin ist dagegen nicht die typische erste Instanz für arbeitsrechtliche oder familienrechtliche Verfahren. Eine Kontaktaufnahme kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens über die auf Anwalt-Seiten.de verfügbaren Kontaktangaben beginnen. Dabei sollten Rechtsgebiet, wichtige Termine und die gewünschte Rückmeldung erkennbar sein. Die Kanzlei weist auf eine derzeit eingeschränkte Terminvergabe wegen ihrer Arbeitsbelastung hin. Bürotermine werden ausschließlich vorab per E-Mail abgestimmt; angegeben ist info@kanzlei-f.de. Unangekündigte Besuche sind nach dem Kanzleihinweis nicht vorgesehen, regelmäßig wird dann nicht geöffnet. Eine Anfrage ersetzt daher weder die Terminbestätigung noch die Klärung einer Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Schwerin

Die Kanzlei von Leon Fritz befindet sich in der Heinrich-Mann-Straße 13 in 19053 Schwerin. Als Stadtteile am Standort werden Altstadt, Lankow und Großer Dreesch genannt. Eine genaue Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile oder eine gesicherte Aussage zu einer Innenstadtlage enthalten die vorliegenden Angaben jedoch nicht. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel ist zu beachten, dass ein Besuch im Büro eine vorherige Terminabstimmung per E-Mail voraussetzt. Für den im Profil genannten Bereich Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Amtsgericht Schwerin relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob gerade das Amtsgericht Schwerin örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen der jeweiligen Angelegenheit. Der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Weder das Amtsgericht Schwerin noch das Landgericht Schwerin ist hierfür regelmäßig die richtige erste Instanz. Das Landgericht bearbeitet insbesondere bestimmte allgemeine Zivilsachen und Strafsachen. Auch für familienrechtliche Verfahren ist es nicht das übliche Eingangsgericht. Die beiden genannten Gerichte bilden somit nicht sämtliche gerichtlichen Zuständigkeiten für die im Profil aufgeführten Schwerpunkte ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Termine mit Mandantinnen und Mandanten im Büro werden derzeit ausschließlich nach vorheriger Abstimmung per E-Mail vereinbart. Bei unangekündigtem Erscheinen wird wegen der derzeitigen Arbeitsbelastung regelmäßig auch nicht die Tür geöffnet.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Termine mit Mandantinnen und Mandanten im Büro werden derzeit ausschließlich nach vorheriger Abstimmung per E-Mail vereinbart. Bei unangekündigtem Erscheinen wird wegen der derzeitigen Arbeitsbelastung regelmäßig auch nicht die Tür geöffnet.

Bevorzugter Kontaktweg: email

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzend können Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zur Tätigkeit und zu vorherigen Abmahnungen hilfreich sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen, weshalb eine zeitnahe Klärung der anwaltlichen Übernahme wichtig ist. Eine bloße Kontaktanfrage bedeutet noch nicht, dass eine Frist geprüft oder eine Vertretung übernommen wurde. In der Anfrage sollte deshalb deutlich werden, welches Schreiben wann eingegangen ist.
Kann eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Arbeitsrechtliche Konflikte müssen nicht zwangsläufig zu einem Gerichtsverfahren führen. Je nach Gegenstand kommen Gespräche, schriftliche Klärungen oder eine außergerichtliche Vereinbarung in Betracht. Das betrifft beispielsweise Unstimmigkeiten über ein Arbeitszeugnis, offene Vergütungsbestandteile oder die Ausgestaltung einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob eine Einigung sinnvoll und rechtlich tragfähig ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Auch während außergerichtlicher Gespräche können Fristen weiterlaufen. Für eine anwaltliche Anfrage ist daher hilfreich, bisherige Angebote und den dazugehörigen Schriftverkehr zusammenzustellen.
Welche Themen sollten bei einer Anfrage zu Trennung oder Scheidung benannt werden?
Bei einer ersten Anfrage hilft es, das vorrangige Anliegen von weiteren offenen Fragen zu unterscheiden. Neben einer möglichen Scheidung können Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen sowie Sorge und Umgang für gemeinsame Kinder eine Rolle spielen. Angaben zum bisherigen zeitlichen Verlauf und zu bereits bestehenden Vereinbarungen erleichtern die Orientierung. Liegen gerichtliche Schreiben vor, sollten deren Datum und etwaige Termine erwähnt werden. Welche Nachweise anschließend erforderlich sind, lässt sich erst anhand der konkreten Fragestellung bestimmen.
Was unterscheidet Fragen zum Sorgerecht von Fragen zum Umgang?
Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind und umfasst beispielsweise Entscheidungen über Gesundheit, Schule und andere wesentliche Lebensbereiche. Beim Umgang geht es insbesondere um persönliche Kontakte zwischen dem Kind und seinen Eltern. Beide Themen hängen im Alltag häufig zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Bei einer Anfrage ist deshalb eine sachliche Beschreibung hilfreich: Geht es um eine bestimmte Entscheidung, um Kontaktzeiten oder um eine bestehende gerichtliche Regelung? Maßgeblicher Orientierungspunkt in entsprechenden Verfahren ist das Kindeswohl.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Leon Fritz

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-f.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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