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- Kanzlei
- Rechtsanwalt Dr. Jörg Schmidt
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schmidt ist in Schwerin tätig und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Versicherungsrecht. Zum Tätigkeitsspektrum seiner Kanzlei gehören außerdem Vertragsrecht, Mietrecht, Grundstücksrecht, Forderungseinzug, Verkehrsrecht, Haftungsrecht, Wirtschaftsrecht und allgemeines Zivilrecht. Die Kanzlei arbeitet gestaltend, beratend und gerichtlich für gewerbliche und öffentliche Mandanten ebenso wie für Einzelmandanten. Weitere Rechtsgebiete werden auf Anfrage im Einzelfall bearbeitet. Das Tätigkeitsgebiet erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Die Kanzlei beschreibt ihre Betreuung als persönlich und individuell, ausgerichtet an den Ansprüchen des Mandanten. Auch komplexe Mandate werden betreut; Termine nimmt die Kanzlei stets selbst wahr. Zum Angebot gehören zudem regelmäßige Vorträge, die Tätigkeit als Schlichter und Mediationen. Dr. Schmidt verfügt außerdem über Erfahrung als Schiedsrichter. Die Kanzlei befindet sich in der Friedensstraße 18 in Schwerin. Das Sekretariat ist montags bis donnerstags vormittags und nachmittags sowie freitags vormittags erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rae-dr-schmidt.de, rae-dr-schmidt.de
Beratung in Schwerin – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jörg Schmidt ist mit der Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Jörg Schmidt in der Friedensstraße 18 in 19053 Schwerin tätig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Daneben ist er Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Versicherungsrecht. Diese Kombination betrifft unterschiedliche rechtliche Lebensbereiche: Fragen aus Beschäftigungsverhältnissen, die rechtliche Begleitung von Bauvorhaben und Auseinandersetzungen über Versicherungsschutz. Die Kanzlei arbeitet gestaltend, beratend und gerichtlich für gewerbliche und öffentliche Mandanten sowie für Privatpersonen. Ihr Tätigkeitsgebiet erstreckt sich über Schwerin hinaus auf das gesamte Bundesgebiet. Im Arbeitsrecht suchen Ratsuchende häufig Orientierung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Dabei kommt es regelmäßig auf den Inhalt der Vereinbarungen und den zeitlichen Ablauf an. Im Bau- und Architektenrecht stehen etwa Bauverträge, Leistungsänderungen, Abnahmen, Mängel und Honorarforderungen im Mittelpunkt. Versicherungsrechtliche Anliegen entstehen unter anderem, wenn der Umfang einer vereinbarten Deckung unklar ist oder Versicherungsleistungen abgelehnt werden. Für eine erste Einordnung sind deshalb je nach Anliegen Vertragsunterlagen, Schriftwechsel und eine nachvollziehbare Darstellung des Sachverhalts wichtig. Ob und welche Schritte in Betracht kommen, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls. Zum weiteren Tätigkeitsspektrum gehören Vertragsrecht, Mietrecht, Grundstücksrecht, Forderungseinzug, Verkehrsrecht, Haftungsrecht, Wirtschaftsrecht und allgemeines Zivilrecht. Daraus ergeben sich beispielsweise Berührungspunkte zwischen Grundstückskauf und Bauvorhaben oder zwischen Haftungsfragen und Versicherungsschutz. Neben der gerichtlichen Arbeit gehören Schlichtung und Mediation zum Angebot; Dr. Schmidt verfügt außerdem über Erfahrung als Schiedsrichter und hält regelmäßig Vorträge. Nach der Kanzleibeschreibung wird die Betreuung persönlich und individuell ausgerichtet. Auch komplexe Mandate werden bearbeitet, und die Kanzlei nimmt Termine selbst wahr. Der örtliche Bezug liegt in Schwerin mit Stadtteilen wie Altstadt, Lankow und Großer Dreesch. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für zivilrechtliche Streitigkeiten kommen insbesondere das Amtsgericht Schwerin und das Landgericht Schwerin in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, wichtige Termine und Angaben zu bereits vorliegenden Schreiben. Anschließend lassen sich Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und ein Gesprächstermin abstimmen. Das Sekretariat ist montags bis donnerstags vormittags und nachmittags sowie freitags vormittags erreichbar.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Schwerin
Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Jörg Schmidt hat ihren Sitz in der Friedensstraße 18 in 19053 Schwerin. Als Stadtteile am Standort sind Altstadt, Lankow und Großer Dreesch genannt; daraus lässt sich jedoch keine konkrete Stadtteilzugehörigkeit der Kanzlei ableiten. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder bestimmte Verkehrsanbindungen sind nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bildet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt der individuellen Routenplanung. Aktuelle Verbindungen und die Bedingungen am Ziel sollten vor einem Besuch geprüft werden. Eine Terminabstimmung ermöglicht es zudem, die Anreise mit der vorgesehenen Besprechung zu koordinieren. Für die zivilrechtlichen Arbeitsfelder der Kanzlei sind das Amtsgericht Schwerin und das Landgericht Schwerin von Bedeutung. Dort können beispielsweise Streitigkeiten über Bauleistungen, Architektenhonorare, Versicherungsleistungen, Zahlungsforderungen oder Haftungsansprüche geführt werden. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Streitgegenstand, Streitwert und örtlichen Anknüpfungspunkten. Wohnraummietsachen gehören grundsätzlich unabhängig vom Streitwert vor das Amtsgericht. Das Landgericht entscheidet über zivilrechtliche Verfahren, die seiner sachlichen Zuständigkeit unterliegen, und kann außerdem als Rechtsmittelgericht tätig werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Lohn oder Zeugnisse, fallen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht an die beiden genannten Zivilgerichte. Der Kanzleisitz in Schwerin allein bestimmt daher weder die Gerichtsbarkeit noch den konkreten Verfahrensort. Bei der bundesweiten Tätigkeit können auch Gerichte außerhalb Schwerins zuständig sein.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Anfrage ist eine kurze, zeitlich geordnete Schilderung hilfreich: Worum geht es, seit wann besteht das Arbeitsverhältnis und welche Schreiben wurden wann übergeben oder empfangen? Je nach Thema sind Arbeitsvertrag, Ergänzungsvereinbarungen, Abmahnungen, Kündigungsschreiben, Abrechnungen oder ein Arbeitszeugnis relevant. Bereits bekannte Termine und Fristen sollten ausdrücklich genannt werden, weil arbeitsrechtliche Anliegen zeitabhängig sein können. Für die erste Kontaktaufnahme genügt zunächst eine verständliche Übersicht; welche Unterlagen anschließend vollständig benötigt werden, lässt sich bei der Abstimmung klären.
- Welche Themen gehören zum Bau- und Architektenrecht?
- Das Bau- und Architektenrecht umfasst unter anderem die Gestaltung und Auslegung von Bau- und Planungsverträgen, Fragen zum vereinbarten Leistungsumfang sowie Streitigkeiten über Vergütung, Nachträge, Verzögerungen und Mängel. Auch Abnahme und Architektenhonorar können eine Rolle spielen. Für eine rechtliche Einordnung sind häufig mehrere Unterlagen zusammenzuführen, etwa Verträge, Leistungsverzeichnisse, Pläne, Protokolle, Rechnungen und Schriftwechsel. Technische und rechtliche Fragen greifen dabei oft ineinander. Ob zusätzlich sachverständige Feststellungen erforderlich sind, hängt vom konkreten Streitpunkt und dem Stand des Vorhabens ab.
- Was ist bei einer Anfrage wegen abgelehnter Versicherungsleistungen wichtig?
- Im Mittelpunkt stehen meist der vereinbarte Versicherungsschutz, das gemeldete Ereignis und die Begründung des Versicherers. Hilfreiche Unterlagen sind der Versicherungsschein, die einschlägigen Bedingungen, die Schadenmeldung und der bisherige Schriftwechsel, insbesondere eine schriftliche Ablehnung. Auch eine Übersicht über Ereignisse und Daten erleichtert die erste Einordnung. Allgemein ist zwischen der Frage, ob jemand für einen Schaden haftet, und der Frage nach einer Leistungspflicht des Versicherers zu unterscheiden. Beide Fragen können zusammenhängen, folgen aber nicht zwingend denselben Voraussetzungen.
- Sind für mein Anliegen das Amtsgericht oder das Landgericht Schwerin zuständig?
- Das hängt von der Art des Rechtsstreits und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Bei zivilrechtlichen Konflikten, etwa aus Bauverträgen oder Versicherungsverträgen, können sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht in Betracht kommen. Maßgeblich sind unter anderem Streitwert, besondere Zuständigkeitsregelungen und der örtliche Bezug. Für Wohnraummietsachen ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig. Typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Der Wohnort einer ratsuchenden Person oder der Kanzleisitz allein genügt deshalb nicht, um das zuständige Gericht festzulegen.
- Kann eine Mediation bei arbeitsrechtlichen oder baurechtlichen Konflikten sinnvoll sein?
- Eine Mediation kann als außergerichtlicher Weg in Betracht kommen, wenn die Beteiligten bereit sind, eigenverantwortlich nach einer Vereinbarung zu suchen. Das kann etwa bei fortbestehenden Arbeitsbeziehungen oder bei Konflikten zwischen Beteiligten eines Bauvorhabens relevant sein. Die vermittelnde Person trifft dabei keine verbindliche Entscheidung wie ein Gericht. Davon zu unterscheiden sind Schlichtungs- und Schiedsverfahren, deren Ablauf und rechtliche Wirkung unterschiedlich ausgestaltet sein können. Ob ein solches Verfahren geeignet ist, hängt unter anderem von Gesprächsbereitschaft, Zeitdruck und Streitgegenstand ab; laufende Fristen sind gesondert zu berücksichtigen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jörg Schmidt
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Friedensstraße 18, 19053 Schwerin
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rae-dr-schmidt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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