- Qualifikation
- Zulassung seit 1997
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Kai-Uwe Trolldenier
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Kai-Uwe Trolldenier vertritt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Seine Kanzlei in Schwerin befindet sich am Platz der Freiheit 15. Ein weiteres Büro besteht in Gadebusch in der Bahnhofstraße 4. Die Webseite verweist auf seine Fachgebiete, benennt in den vorliegenden Seiteninhalten jedoch keine konkreten Rechtsgebiete. Kai-Uwe Trolldenier studierte bis 1994 Juristerei an der Humboldt-Universität zu Berlin. Das zweite Staatsexamen legte er 1997 in Mecklenburg-Vorpommern ab; die Anwaltszulassung erfolgte im November 1997. Zwei Rechtsanwaltsfachangestellte betreuen die Büros. Sie bearbeiten selbständig Prozess- und Verfahrenskostenhilfeangelegenheiten, Zwangsvollstreckungen und Insolvenzvorbereitungen. Diese Aufgabenverteilung entlastet den Rechtsanwalt, damit er sich um die entscheidenden Fragen des jeweiligen Falles kümmern kann. Carolin Piccenini ist seit August 2012 für das Büro tätig und betreut den Standort Schwerin. Diana Karsch gehört seit August 2019 zum Team und ist für das Büro in Gadebusch zuständig.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-trolldenier.de, ra-trolldenier.de
Beratung in Schwerin – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Uwe Trolldenier ist im Profil von Anwalt-Seiten.de mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sowie mit Familienrecht verzeichnet. Die Kanzlei Kai-Uwe Trolldenier hat ihren Schweriner Standort am Platz der Freiheit 15, 19053 Schwerin; ein weiteres Büro befindet sich in der Bahnhofstraße 4 in Gadebusch. Die Kanzlei vertritt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Die Anwaltszulassung besteht seit November 1997. Für Ratsuchende ergeben sich aus den beiden angegebenen Rechtsgebieten unterschiedliche Anknüpfungspunkte: zum einen Fragen aus dem Berufsleben, zum anderen rechtliche Anliegen im Zusammenhang mit Partnerschaft, Trennung und Familie. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Beschäftigte möchten beispielsweise ein erhaltenes Schreiben einordnen lassen oder wissen, welche Bedeutung einzelne Vertragsregelungen haben. Unternehmen befassen sich unter anderem mit der Gestaltung von Arbeitsbedingungen und personellen Maßnahmen. Bei einer anwaltlichen Prüfung stehen regelmäßig die vertraglichen Grundlagen, der tatsächliche Geschehensablauf und vorhandene Unterlagen im Mittelpunkt. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen eine Rolle spielen können, ist die Angabe konkreter Daten bereits bei einer ersten Anfrage hilfreich. Im Familienrecht gehören Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsregelungen zu den typischen Themen. Auch die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung können Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet hier zunächst eine Einordnung, welche persönlichen und finanziellen Umstände für das jeweilige Anliegen relevant sind. Je nach Fragestellung können Angaben zu Kindern, Einkommen, bestehenden Vereinbarungen oder bereits laufenden Verfahren benötigt werden. Eine außergerichtliche Verständigung und ein gerichtliches Verfahren sind dabei unterschiedliche Wege, deren Bedeutung vom Einzelfall abhängt. Der örtliche Bezug liegt in Schwerin mit seinen Stadtteilen, darunter Altstadt, Lankow und Großer Dreesch. Die Kanzleianschrift am Platz der Freiheit dient als Ausgangspunkt für die Planung eines persönlichen Termins; eine Zuordnung zu einem der genannten Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Familiengerichtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit am Amtsgericht Schwerin geführt. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Schwerin ist dagegen weder das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen noch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten heranziehen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, die beteiligten Personen oder Unternehmen und Hinweise auf Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend lassen sich mit der Kanzlei die benötigten Unterlagen, ein möglicher Termin und die Voraussetzungen einer Mandatsübernahme klären. Die Anfrage allein ersetzt noch keine Vereinbarung über die anwaltliche Vertretung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Schwerin
Der Schweriner Standort der Kanzlei Kai-Uwe Trolldenier befindet sich am Platz der Freiheit 15, 19053 Schwerin. Als Stadtteile am Standort sind Altstadt, Lankow und Großer Dreesch genannt; die vorliegenden Angaben ordnen die Kanzleianschrift jedoch keinem dieser Stadtteile ausdrücklich zu. Für einen Besuch aus dem Stadtgebiet oder dem Umland ist deshalb die konkrete Adresse maßgeblich. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Verbindungs- beziehungsweise Routeninformationen planen. Bestimmte Haltestellen, direkte Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Termin geklärt werden. Neben Schwerin besteht ein weiteres Büro in Gadebusch, Bahnhofstraße 4; der gewünschte Besprechungsort sollte daher bei der Terminabstimmung benannt werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Schwerin relevant. Dort werden bei gegebener örtlicher und sachlicher Zuständigkeit als Familiengericht beispielsweise Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen behandelt. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht Schwerin. Das Landgericht Schwerin befasst sich unter anderem mit bestimmten allgemeinen Zivilsachen, ist jedoch für die beiden hier genannten Schwerpunkte regelmäßig nicht das erstinstanzliche Gericht. Auch familienrechtliche Beschwerden führen grundsätzlich nicht zum Landgericht, sondern zum zuständigen Oberlandesgericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Betreff und Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Betreff und Nachricht.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, die Kündigung oder Abmahnung und einschlägiger Schriftverkehr wichtig. Bei einer Kündigung sollte auch festgehalten werden, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Je nach Streitpunkt können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitnachweise oder betriebliche Regelungen hinzukommen. Eine kurze chronologische Darstellung hilft, den Hintergrund verständlich zu machen. Da insbesondere bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen gelten können, sollte eine Anfrage vorhandene Fristen und Zugangsdaten ausdrücklich nennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Können arbeitsrechtliche Fragen auch ohne laufenden Streit geprüft werden?
- Arbeitsrechtliche Anliegen entstehen nicht erst nach einer Kündigung oder bei einem Gerichtsverfahren. Auch vor dem Abschluss oder der Änderung eines Arbeitsvertrags können Fragen zu Aufgaben, Arbeitszeit, Vergütung, Befristung oder Kündigungsregelungen bestehen. Unternehmen und Beschäftigte betrachten dabei häufig unterschiedliche Aspekte derselben Vereinbarung. Für eine Anfrage ist es hilfreich, den aktuellen Vertragsstand und die Punkte zu benennen, die unklar erscheinen. Bei Entwürfen sollte erkennbar sein, ob bereits etwas unterschrieben wurde oder eine Entscheidung noch aussteht. Eine solche Prüfung dient der rechtlichen Einordnung; sie setzt keinen bestehenden Konflikt voraus.
- Welche Informationen werden bei einer ersten Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt benötigt?
- Hilfreich sind zunächst Angaben zur familiären Situation und zum konkreten Thema: Geht es um die Scheidung selbst, um finanzielle Fragen oder um Regelungen für gemeinsame Kinder? Je nach Anliegen können das Trennungsdatum, die Wohnsituation, bestehende Vereinbarungen und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben relevant sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommen und wirtschaftliche Verhältnisse eine Rolle. Für die erste Kontaktaufnahme genügt regelmäßig eine strukturierte Übersicht; besonders persönliche Unterlagen sollten abgestimmt übermittelt werden. Welche Nachweise anschließend erforderlich sind, richtet sich nach den Fragen, die tatsächlich geprüft werden sollen.
- Müssen Fragen zu Sorge und Umgang immer vor Gericht geklärt werden?
- Sorge- und Umgangsfragen können grundsätzlich auch durch eine Verständigung der Beteiligten geklärt werden. Dabei stehen die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Beratungsangebote, etwa durch das Jugendamt, können die Suche nach einer tragfähigen Regelung unterstützen. Nicht jede Meinungsverschiedenheit erfordert deshalb ein gerichtliches Verfahren. Wenn eine Einigung nicht gelingt oder eine verbindliche gerichtliche Entscheidung erforderlich erscheint, kommt ein Verfahren vor dem zuständigen Familiengericht in Betracht. Für eine anwaltliche Anfrage sind vorhandene Absprachen, gerichtliche Beschlüsse und eine sachliche Darstellung der offenen Fragen hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Uwe Trolldenier
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-trolldenier.de
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