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- Adjuris Rechtsanwälte & Steuerberater
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Adjuris Rechtsanwälte & Steuerberater bietet seit mehr als 15 Jahren Rechts- und Steuerberatung im norddeutschen Raum an. Die Kanzlei hat Standorte in Schwerin und Rostock und vertritt Mandanten sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch deutschlandweit. Zu den angebotenen Fachgebieten gehören Steuerstrafrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht sowie weitere zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Bereiche. Im Team ist Thomas Piehl als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) aufgeführt. Seine Tätigkeitsgebiete umfassen Strafrecht, Steuerstrafrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Thomas Burmester ist als Steuerberater mit den Bereichen Steuerberatung und Steuerstrafrecht genannt. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als auf individuelle Lösungen in den angebotenen Rechtsgebieten ausgerichtet. Für Ehe und Scheidung sowie Erbrecht werden kostenfreie Erstberatungen angeboten. Der Schweriner Standort befindet sich in der Johannes-Stelling-Straße 1. Über das Kontaktformular können Besprechungstermine angefragt und Anliegen zu den einzelnen Fachgebieten übermittelt werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: adjuris-mv.de, adjuris-mv.de
Beratung in Schwerin – Einordnung der Redaktion
Das Profil „Steuerstrafrecht Schwerin“ stellt Adjuris Rechtsanwälte & Steuerberater am Standort Johannes-Stelling-Straße 1, 19053 Schwerin, vor. Als Hauptschwerpunkt des Profils ist Arbeitsrecht angegeben, daneben Familienrecht. Die Profilbezeichnung ist deshalb von den hier ausgewiesenen Schwerpunkten zu unterscheiden. Adjuris bietet seit mehr als 15 Jahren Rechts- und Steuerberatung im norddeutschen Raum an und unterhält Standorte in Schwerin und Rostock. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten in Mecklenburg-Vorpommern sowie deutschlandweit. Ihr Angebot umfasst außerdem Steuerstrafrecht, Strafrecht, Erbrecht und weitere zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Bereiche. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen rund um die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dazu zählen die Einordnung von Arbeitsverträgen, Auseinandersetzungen über Vergütung oder Arbeitszeugnisse sowie Abmahnungen und Kündigungen. Ratsuchende können in diesem Rechtsgebiet eine Prüfung der rechtlichen Ausgangslage und eine Erläuterung möglicher außergerichtlicher oder gerichtlicher Vorgehensweisen erwarten. Welche Unterlagen und Fristen relevant sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Im Kanzleiteam ist Thomas Piehl als Rechtsanwalt aufgeführt; zu seinen genannten Tätigkeitsgebieten gehört neben Strafrecht, Steuerstrafrecht und Erbrecht auch Arbeitsrecht. Der zweite Profilschwerpunkt Familienrecht betrifft unter anderem die rechtlichen Folgen einer Trennung, Scheidungsverfahren und Fragen des Unterhalts. Auch die elterliche Sorge, der Umgang mit Kindern und vermögensrechtliche Fragen zwischen Ehegatten gehören zu den typischen Anliegen. Eine anwaltliche Befassung kann dabei helfen, die unterschiedlichen Themen voneinander abzugrenzen und den Klärungsbedarf zu erfassen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als auf individuelle Lösungen ausgerichtet. Welches Teammitglied ein familienrechtliches Anliegen übernimmt und welche Form der Besprechung möglich ist, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Örtlicher Anlaufpunkt ist die Kanzleianschrift in Schwerin. Das Profil richtet sich damit auch an Ratsuchende aus den genannten Stadtteilen Altstadt, Lankow und Großer Dreesch, ohne dass daraus eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile folgt. Am Standort befinden sich Amtsgericht und Landgericht Schwerin; familiengerichtliche Angelegenheiten werden grundsätzlich beim Amtsgericht behandelt, arbeitsrechtliche Streitigkeiten hingegen regelmäßig vor den Arbeitsgerichten. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Kontaktformular genutzt werden, um das Anliegen zu schildern und einen Besprechungstermin anzufragen. Eine kurze Angabe zum Rechtsgebiet, zum bisherigen Verlauf und zu bekannten Terminen erleichtert die erste Zuordnung. Zuständigkeit, benötigte Unterlagen und weitere Schritte können anschließend abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Schwerin
Der Schweriner Standort von Adjuris Rechtsanwälte & Steuerberater befindet sich in der Johannes-Stelling-Straße 1, 19053 Schwerin. Als Stadtteile am Standort sind Altstadt, Lankow und Großer Dreesch genannt. Eine konkrete Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für Ratsuchende aus verschiedenen Teilen Schwerins bildet die Adresse den örtlichen Bezugspunkt für eine mögliche persönliche Besprechung. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Anschrift planen; konkrete Verbindungen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht dokumentiert. Vor einem Besuch empfiehlt sich deshalb eine Terminabstimmung und gegebenenfalls eine Nachfrage zu den Zugangsmöglichkeiten. Für den Profilschwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Schwerin relevant. Bei Amtsgerichten sind die Familiengerichte angesiedelt, die insbesondere Scheidungsverfahren sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen bearbeiten. Ob im einzelnen Fall das Amtsgericht Schwerin örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten. Das Landgericht Schwerin ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen und auch nicht die übliche Rechtsmittelinstanz gegen familiengerichtliche Entscheidungen. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit wesentlich: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Amtsgericht und Landgericht Schwerin sind hierfür grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Das Landgericht bearbeitet insbesondere bestimmte Zivil- und Strafverfahren; seine Bedeutung für andere Kanzleigebiete ersetzt daher nicht die gesonderte Zuständigkeitsprüfung bei arbeitsrechtlichen Anliegen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Anliegen, Fachgebiet beziehungsweise Thema, Name, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder angegeben. Firma, Telefon und eine Nachricht können ebenfalls angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet für Ehe & Scheidung sowie Erbrecht eine kostenfreie Erstberatung an. Im Erbrecht wird eine erste rechtliche Einschätzung angeboten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet für Ehe & Scheidung sowie Erbrecht eine kostenfreie Erstberatung an. Im Erbrecht wird eine erste rechtliche Einschätzung angeboten.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Anliegen, Fachgebiet beziehungsweise Thema, Name, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder angegeben. Firma, Telefon und eine Nachricht können ebenfalls angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können relevante E-Mails, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können. Eine Anfrage über ein Kontaktformular bedeutet noch nicht, dass ein Mandat angenommen oder eine Frist überwacht wird. Die Übernahme und etwaige zeitkritische Schritte sollten deshalb ausdrücklich geklärt werden.
- Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können je nach Sachlage durch Gespräche, schriftliche Verhandlungen oder eine Vereinbarung geklärt werden. Typische Themen sind offene Vergütung, der Inhalt eines Zeugnisses oder die Bedingungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob eine außergerichtliche Lösung in Betracht kommt, hängt unter anderem von den Positionen beider Seiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren hat eine einvernehmliche Beilegung Bedeutung, insbesondere im Gütetermin. Verhandlungen schließen laufende Fristen jedoch nicht automatisch aus. Bei einer Mandatsanfrage sind daher sowohl das gewünschte Ziel als auch bekannte Termine relevant.
- Welche Themen sollten vor einer Anfrage zu Trennung und Scheidung zusammengestellt werden?
- Hilfreich ist eine Übersicht darüber, seit wann die Trennung besteht, ob gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind und welche Fragen bereits geklärt oder noch umstritten sind. Häufig betreffen die Anliegen Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögen und Verbindlichkeiten sowie den späteren Versorgungsausgleich. Je nach Fragestellung können Einkommensnachweise, vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben wichtig sein. Nicht jede Unterlage muss bereits mit der ersten Anfrage übermittelt werden. Zunächst genügt häufig eine sachliche Zusammenfassung; welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, lässt sich im weiteren Kontakt abstimmen.
- Werden Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt gemeinsam geklärt?
- Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt hängen im Familienalltag zusammen, sind rechtlich aber unterschiedliche Themen. Die elterliche Sorge betrifft Entscheidungen für das Kind, der Umgang den persönlichen Kontakt und der Kindesunterhalt die finanzielle Versorgung. Es können deshalb unterschiedliche Klärungswege und gegebenenfalls getrennte Verfahren erforderlich sein. In Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt; auch das Jugendamt kann eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage ist hilfreich, die aktuelle Betreuungssituation, vorhandene Vereinbarungen oder Beschlüsse und den konkreten Streitpunkt jeweils getrennt darzustellen. Eine pauschale Lösung lässt sich daraus nicht ableiten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Steuerstrafrecht Schwerin
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,8 von 5 · 17 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: adjuris-mv.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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