Veröffentlichtes Profil

Matthias Marx

Matthias Marx – Rechtsanwalt bei lextum Rechtsanwälte in Schwerin

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · lextum Rechtsanwälte

Lutherstraße 1, 19053 Schwerin

Telefon: +49 385 551 57 50

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
lextum Rechtsanwälte

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Matthias Marx ist Rechtsanwalt bei lextum Rechtsanwälte in Schwerin. Die Kanzlei befindet sich in der Lutherstraße 1. Er ist in Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern. Seine Tätigkeit übt er in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Jens Wichmann aus. Auf seiner Webseite beschreibt Marx eine persönliche Betreuung: Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss bleibt er Ansprechpartner für das jeweilige Anliegen. Für Gespräche kommt er auch in die vertraute Umgebung der Mandanten. Zu seiner Arbeitsweise gehören regelmäßige Fortbildung und die Spezialisierung auf ausgewählte Rechtsgebiete. Konkrete Rechtsgebiete oder ein näher bestimmter Mandantenkreis werden im vorliegenden Quelltext nicht genannt. Die Erfolgsaussichten eines Anliegens möchte er frühzeitig offen und ehrlich einschätzen. Außerdem verweist er auf die Kommunikationsinfrastruktur der Kanzlei und die Datensicherheit. Nach seinen Angaben ist er auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erreichbar. Kontaktmöglichkeiten bestehen telefonisch und per E-Mail.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: mm-rechtsanwalt.de, mm-rechtsanwalt.de

Beratung in Schwerin – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Matthias Marx ist bei lextum Rechtsanwälte in Schwerin tätig. Sein Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kanzlei befindet sich in der Lutherstraße 1, 19053 Schwerin. Marx ist in Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern. Er arbeitet in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Jens Wichmann. Für Ratsuchende steht damit ein Profil zur Verfügung, das die anwaltliche Tätigkeit im Arbeitsrecht mit einem konkreten Standort in Schwerin verbindet. Im Arbeitsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütungsansprüche, Arbeitszeiten, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen danach, welche Vereinbarungen gelten, welche Unterlagen für die Einordnung wichtig sind und ob zeitnah gehandelt werden muss. Eine anwaltliche Befassung kann zunächst der Klärung des Sachverhalts dienen; nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung führt zu einem Gerichtsverfahren. Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, hängt insbesondere von den Vertragsgrundlagen und dem bisherigen Geschehen ab. Auf seiner Webseite beschreibt Matthias Marx eine persönliche Betreuung: Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss soll er Ansprechpartner für das jeweilige Anliegen bleiben. Außerdem gibt er an, für Gespräche auch in die vertraute Umgebung der Mandantinnen und Mandanten zu kommen und außerhalb üblicher Arbeitszeiten erreichbar zu sein. Konkrete Termine und Gesprächsorte bedürfen einer Abstimmung. Zu seiner beschriebenen Arbeitsweise gehören regelmäßige Fortbildung, die Konzentration auf ausgewählte Rechtsgebiete sowie eine frühzeitige offene Einschätzung der Erfolgsaussichten. Daneben verweist er auf die Kommunikationsinfrastruktur und Datensicherheit der Kanzlei. Der örtliche Bezug umfasst Schwerin mit Stadtteilen wie Altstadt, Lankow und Großer Dreesch, ohne dass daraus eine Beschränkung auf bestimmte Wohnorte folgt. Die Anfahrt zur Lutherstraße 1 lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw individuell planen. Amtsgericht und Landgericht Schwerin gehören zu den Gerichten am Standort; typische Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen fallen jedoch grundsätzlich in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Wer das Profil auf Anwalt-Seiten.de für eine Kontaktaufnahme nutzt, kann zunächst das arbeitsrechtliche Anliegen, wichtige Daten und den gewünschten Rückkontakt zusammenstellen. Telefon und E-Mail sind als Kontaktwege angegeben. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie das erste Gespräch stattfindet, wird anschließend mit der Kanzlei geklärt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Schwerin

Die Kanzlei von Matthias Marx liegt in der Lutherstraße 1 in Schwerin, im Postleitzahlgebiet 19053. Eine ausdrückliche Zuordnung der Anschrift zu einem bestimmten Stadtteil enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Altstadt, Lankow und Großer Dreesch sind daher als Teile des Schweriner Stadtgebiets zu verstehen, nicht als weitere Kanzleistandorte. Für die Anfahrt aus diesen Stadtteilen kann die Adresse als Ziel einer aktuellen Routenplanung dienen. Ob öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw zweckmäßiger sind, hängt vom Ausgangspunkt und der Terminzeit ab. Konkrete Haltestellen, Verbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt und sollten vor dem Besuch geprüft werden. Auch der Gesprächsort sollte abgestimmt werden, da Marx nach eigener Beschreibung ebenfalls Gespräche in der vertrauten Umgebung seiner Mandantschaft anbietet. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wesentlich. Die genannten Gerichte, Amtsgericht Schwerin und Landgericht Schwerin, gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht zuständig. Kündigungsschutzverfahren, Klagen auf Arbeitsentgelt oder Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem Arbeitsort. Beim Amtsgericht und Landgericht werden dagegen insbesondere allgemeine Zivil- und Strafverfahren nach der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung verhandelt. Allein der Kanzleisitz in Schwerin legt somit weder die zuständige Gerichtsbarkeit noch den konkreten Verfahrensort fest.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Matthias Marx ist persönlich Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zum Abschluss. Zu Gesprächen kommt er gerne in die vertraute Umgebung der Mandanten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Matthias Marx ist persönlich Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zum Abschluss. Zu Gesprächen kommt er gerne in die vertraute Umgebung der Mandanten.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag samt Ergänzungen, einschlägige Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Thema kommen Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis hinzu. Wichtig sind auch Angaben dazu, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist und ob bereits Fristen oder Gerichtstermine bekannt sind. In der ersten Anfrage genügt meist eine verständliche Zusammenfassung des Anliegens. Welche Dokumente anschließend benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Daneben können weitere Fragen entstehen, etwa zur Kündigungsfrist, zur Vergütung oder zu einem angebotenen Aufhebungsvertrag. Für die allgemeine Einordnung sind deshalb das Schreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und die vertraglichen Grundlagen wichtig. Eine bloße Kontaktanfrage bei einer Kanzlei wahrt keine gerichtliche Frist. Ob und welche Schritte im konkreten Fall in Betracht kommen, bedarf einer individuellen Prüfung.
Worin unterscheiden sich eine Abmahnung und eine Kündigung?
Eine Abmahnung beanstandet ein bestimmtes Verhalten im Arbeitsverhältnis und verbindet dies regelmäßig mit einer Warnung vor möglichen Folgen bei einer Wiederholung. Sie beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Eine Kündigung ist dagegen auf dessen Beendigung gerichtet. Ob eine Abmahnung einer Kündigung vorausgehen muss, lässt sich nicht pauschal beantworten; das hängt unter anderem vom Kündigungsgrund ab. Für die Prüfung einer Abmahnung sind der genaue Wortlaut, der geschilderte Vorfall und vorhandene Unterlagen bedeutsam. Welche Reaktion sinnvoll sein kann, ist eine Frage des Einzelfalls.
Muss ein Streit über Gehalt oder ein Arbeitszeugnis sofort vor Gericht gehen?
Nicht jede Auseinandersetzung über Vergütung oder ein Arbeitszeugnis muss gerichtlich ausgetragen werden. Zunächst kann geklärt werden, worüber Uneinigkeit besteht und welche vertraglichen oder gesetzlichen Grundlagen einschlägig sind. Auch eine außergerichtliche Verständigung kommt grundsätzlich in Betracht. Dabei können allerdings Fristen relevant sein, etwa vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen für Zahlungsansprüche. Führt eine Klärung nicht weiter, sind für solche Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Welcher Weg angemessen ist, hängt vom Sachverhalt, den Unterlagen und dem jeweiligen Ziel ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Matthias Marx

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Lutherstraße 1, 19053 Schwerin

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: mm-rechtsanwalt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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