Veröffentlichtes Profil

Mara Ortler

Spezialisierte Rechtsberatung im Migrationsrecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Kanzleigründerin · Kanzlei Mara Ortler

Koellikerstraße 13, 97070 Würzburg

Telefon: +4993173040160

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Mara Ortler
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Spezialisierte Rechtsberatung im Migrationsrecht – für Privatpersonen, Familien, Fachkräfte und Unternehmen. Unter ihrer Leitung hat sich Law & Ortler von einer spezialisierten Einzelkanzlei zu einem wachsenden Team von Anwältinnen entwickelt, das Mandanten bundesweit in allen Bereichen des Migrationsrechts berät und vertritt. Wir vertreten und beraten Sie in allen Fragen des Migrationsrechts. Wir legen großen Wert auf eine gute Verfügbarkeit, schnelle Reaktionszeit, Kostentransparenz und klare Kommunikation. Jeder Fall ist einzigartig und verdient eine individuelle Betreuung. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, Ihre persönliche Situation genau zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen die passende rechtliche Strategie zu entwickeln. Unser Ziel ist nicht nur die rechtliche Bewertung Ihres Anliegens, sondern vor allem eine praktikable und nachhaltige Lösung. Mit fundierter Expertise im Migrationsrecht, transparenter Kommunikation und einem konsequenten Fokus auf Qualität begleiten wir Sie durch alle Phasen Ihres Verfahrens.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: lawandortler.de, lawandortler.de

Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion

Mara Ortler ist als Kanzleigründerin der Kanzlei Mara Ortler in der Koellikerstraße 13 in 97070 Würzburg aufgeführt. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Die vorliegende Kanzleibeschreibung stellt dagegen die Beratung und Vertretung im Migrationsrecht heraus und beschreibt die Entwicklung von Law & Ortler zu einem Team von Anwältinnen. Für Ratsuchende ist diese unterschiedliche Schwerpunktangabe bei der ersten Anfrage relevant: Ob ein konkretes familienrechtliches oder migrationsrechtliches Anliegen übernommen werden kann, sollte vor einer Mandatierung ausdrücklich geklärt werden. Im Familienrecht geht es häufig um Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen, elterliche Sorge und den Umgang mit Kindern. Auch die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe können Gegenstand einer Beratung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung der familiären Situation und der offenen Fragen. Je nach Anliegen spielen beispielsweise Angaben zu Einkommen, bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Beschlüsse eine Rolle. Nicht jede familienrechtliche Auseinandersetzung führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren; auch die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Verständigung gehören zur allgemeinen Orientierung. Die Kanzleibeschreibung benennt Privatpersonen, Familien, Fachkräfte und Unternehmen als Zielgruppen der migrationsrechtlichen Tätigkeit und nennt eine bundesweite Beratung und Vertretung. Typische Anliegen dieses Rechtsgebiets betreffen Aufenthaltstitel, Familiennachzug oder den Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit. Berührungspunkte zum Familienrecht können entstehen, wenn familiäre Beziehungen für einen Aufenthaltsstatus bedeutsam sind. Beide Rechtsgebiete folgen dabei unterschiedlichen Voraussetzungen und Verfahrenswegen. Die Beschreibung hebt zudem klare Kommunikation, Kostentransparenz und die Berücksichtigung der persönlichen Situation als Grundsätze der Betreuung hervor. Die Kanzleiadresse liegt in der Würzburger Altstadt und bietet damit einen innerstädtischen Bezug für Anfragen aus Würzburg, etwa auch aus Grombühl oder der Sanderau. Für familiengerichtliche Verfahren kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Würzburg in Betracht. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Würzburg ist dagegen nicht die reguläre Anlaufstelle für Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und örtliche Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, die Benennung bereits beteiligter Behörden oder Gerichte und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend lassen sich die Übernahme des Falls, benötigte Unterlagen und der weitere Ablauf abstimmen. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg

Die Koellikerstraße 13 liegt in der Würzburger Altstadt. Damit befindet sich die Kanzlei Mara Ortler im innerstädtischen Umfeld und ist auch für Ratsuchende aus den weiteren genannten Stadtteilen Grombühl und Sanderau örtlich einzuordnen. Die zentrale Lage erlaubt grundsätzlich eine Planung der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten verfügbar sind, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Würzburg relevant. Dort werden als Familiensachen beispielsweise Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt, sofern die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Der Kanzleisitz allein bestimmt diese Zuständigkeit nicht. Das Landgericht Würzburg ist für solche Verfahren grundsätzlich weder Eingangsgericht noch die übliche Beschwerdeinstanz; familiengerichtliche Beschwerden führen regelmäßig zum Oberlandesgericht. Für das in der Kanzleibeschreibung hervorgehobene Migrationsrecht sind häufig zunächst Ausländerbehörden oder andere Verwaltungsbehörden zuständig. Gerichtliche Streitigkeiten über Aufenthaltstitel oder asylrechtliche Entscheidungen gehören typischerweise vor die Verwaltungsgerichte und damit nicht vor die beiden genannten Gerichte. Einzelne migrationsrechtliche Verfahren, etwa zur Abschiebungshaft, können dagegen in die Zuständigkeit eines Amtsgerichts fallen. Entscheidend bleibt jeweils der konkrete Verfahrensgegenstand.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation, Angaben zum Zeitpunkt der Trennung und Informationen zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Fragestellung können Heiratsurkunde, vorhandene Eheverträge, Einkommensunterlagen sowie bereits getroffene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen Bedeutung haben. Nicht alle Dokumente werden für jedes Anliegen benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und auf welchem Weg sensible Daten übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Bereits zugestellte gerichtliche Schreiben und darin genannte Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden.
Wie unterscheiden sich Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht und Umgang?
Unterhalt betrifft finanzielle Ansprüche, etwa zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehegatten. Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind und Entscheidungen über dessen Angelegenheiten. Beim Umgang geht es insbesondere um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern oder weiteren berechtigten Bezugspersonen. Diese Themen können gemeinsam auftreten, werden rechtlich aber unterschiedlich beurteilt. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, die offenen Fragen getrennt zu beschreiben und bestehende Regelungen zu nennen. Bei kindbezogenen Verfahren steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.
Wann können Familienrecht und Migrationsrecht gleichzeitig eine Rolle spielen?
Überschneidungen können beispielsweise beim Nachzug zu Ehepartnern oder Kindern sowie bei einer Trennung entstehen, wenn ein Aufenthaltstitel an familiäre Beziehungen anknüpft. Auch die rechtliche Feststellung einer Elternschaft kann für aufenthaltsrechtliche Fragen bedeutsam sein. Familienrechtliche und migrationsrechtliche Entscheidungen werden jedoch nicht automatisch im selben Verfahren getroffen. Für die erste Einordnung sind daher sowohl die familiären Verhältnisse als auch der aktuelle Aufenthaltsstatus und vorhandene Behördenentscheidungen relevant. Ob Unterstützung in beiden Rechtsgebieten angeboten wird, sollte angesichts der unterschiedlichen Schwerpunktangaben dieses Profils ausdrücklich erfragt werden.
Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu Familiennachzug oder einem Aufenthaltstitel?
Hilfreich sind Angaben dazu, für wen die Anfrage gestellt wird, wo sich die betroffenen Personen aktuell aufhalten und welcher Aufenthaltszweck verfolgt wird. Auch die Staatsangehörigkeit, vorhandene Aufenthaltstitel, familiäre Beziehungen und der Stand eines bereits laufenden Antrags können für die Zuordnung wichtig sein. Schreiben von Behörden oder Gerichten enthalten häufig Angaben zum Verfahrensstand und zu Fristen. Eine erste Anfrage sollte solche Fristen benennen, ohne unnötig sensible Unterlagen ungesichert zu versenden. Welche Dokumente anschließend benötigt werden, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Mara Ortler

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Koellikerstraße 13, 97070 Würzburg

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: lawandortler.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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