Veröffentlichtes Profil

Marc Ecklebe

Marc Ecklebe – Rechtsanwalt für Privatpersonen und Unternehmen

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Marc Ecklebe

Schloßstraße 20, 51429 Bergisch Gladbach

Telefon: +49 2204 9828797

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Marc Ecklebe
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Marc Ecklebe ist Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in der Schloßstraße 20 in Bergisch Gladbach. In Bensberg betreibt er eine Rechtsanwaltskanzlei in interdisziplinärer Bürogemeinschaft mit der KBNO Steuerberatungsgesellschaft mbH. Beide Kanzleien arbeiten als eigenständige Unternehmen und führen ihre fachlichen Expertisen bei Bedarf zusammen. Das Beratungsangebot richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen aller Größenordnungen. Für Privatpersonen nennt die Webseite Arbeitsrecht, Erbrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie rechtliche Auseinandersetzungen und Steuererklärungen. Zum Angebot für Unternehmen gehören Gründungsberatung, Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, Forderungseinzug und Inkasso sowie Nachfolgeberatung. Daneben werden Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, betriebliche Steuererklärungen, die Begleitung von Betriebsprüfungen, betriebswirtschaftliche Beratung und Human Resources aufgeführt. Die Zusammenarbeit umfasst rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen. Bei Bedarf vermittelt das Netzwerk Kontakte zu Banken, Notariaten, Versicherungen sowie Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen. Auch die Suche nach geeignetem Personal, einem Investor oder Nachfolger wird unterstützt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ecklebe-rechtsanwalt.de, ecklebe-rechtsanwalt.de

Beratung in Bergisch Gladbach – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Marc Ecklebe hat seinen Kanzleisitz in der Schloßstraße 20 in Bergisch Gladbach, im Stadtteil Bensberg. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Typische Anliegen sind die Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zu Vergütung und Arbeitszeit sowie Auseinandersetzungen über Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Bereich eine rechtliche Einordnung ihrer jeweiligen Situation anhand der vertraglichen Unterlagen und des bisherigen Verlaufs. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, wird im Rahmen der Mandatsklärung besprochen. Das beschriebene Beratungsangebot richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen aller Größenordnungen. Für Beschäftigte können etwa Änderungen ihrer Tätigkeit, ausstehendes Gehalt oder ein angebotener Aufhebungsvertrag Anlass für eine Anfrage sein. Auf Unternehmensseite stehen häufig die Gestaltung und Prüfung von Verträgen oder rechtliche Fragen rund um Personalentscheidungen im Vordergrund. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem Human Resources. Über das Arbeitsrecht hinaus werden für Privatpersonen unter anderem Erbrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen aufgeführt; für Unternehmen gehören Gründungsberatung, Forderungseinzug und Nachfolgeberatung zum beschriebenen Angebot. In Bensberg führt Marc Ecklebe seine Kanzlei in interdisziplinärer Bürogemeinschaft mit der KBNO Steuerberatungsgesellschaft mbH. Beide Kanzleien bleiben eigenständige Unternehmen und verbinden ihre fachlichen Kenntnisse bei Bedarf. Das ist insbesondere dort von Bedeutung, wo rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen zusammentreffen. Welche Aufgaben anwaltlich bearbeitet werden und welche gegebenenfalls die Steuerberatung übernimmt, sollte bei der Kontaktaufnahme abgegrenzt werden. Die Bürogemeinschaft ist daher nicht mit einer einheitlichen Kanzlei gleichzusetzen. Der örtliche Bezug liegt in Bensberg innerhalb des Stadtgebiets von Bergisch Gladbach, zu dem auch Stadtmitte und Refrath gehören. Für einen persönlichen Termin ist die Schloßstraße 20 die angegebene Anlaufadresse. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand dieser Anschrift planen. Das am Standort genannte Amtsgericht Bergisch Gladbach ist für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern nicht zuständig; diese gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Thema, zu beteiligten Personen oder Unternehmen und zu bereits laufenden Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bergisch Gladbach

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Marc Ecklebe befindet sich in der Schloßstraße 20 im Bergisch Gladbacher Stadtteil Bensberg. Der Standort ist damit innerhalb des Stadtgebiets konkret Bensberg und nicht den ebenfalls genannten Stadtteilen Stadtmitte oder Refrath zuzuordnen. Dort besteht die Bürogemeinschaft mit der KBNO Steuerberatungsgesellschaft mbH, wobei beide Kanzleien rechtlich eigenständig arbeiten. Für die Planung eines Besuchs bildet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt. Welche Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder welche Strecke mit dem Pkw geeignet ist, hängt vom jeweiligen Abfahrtsort ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zu einem barrierefreien Zugang sind in den vorliegenden Informationen nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Termin geklärt werden. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Das genannte Amtsgericht Bergisch Gladbach ist grundsätzlich nicht das Gericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Kündigungsschutzverfahren, Klagen auf Arbeitsvergütung oder Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse werden typischerweise vor dem zuständigen Arbeitsgericht geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Arbeitsverhältnisses. Das Amtsgericht Bergisch Gladbach kann dagegen bei anderen im Beratungsangebot genannten Themen eine Rolle spielen, beispielsweise in Nachlasssachen oder bei zivilrechtlichen Zahlungsansprüchen außerhalb eines Arbeitsverhältnisses, sofern die sachlichen und örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Kanzleisitz allein bestimmt somit nicht, welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Schildern Sie, was Sie privat oder geschäftlich bewegt.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Schildern Sie, was Sie privat oder geschäftlich bewegt.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Ergänzungen sowie die zum Anliegen gehörende Korrespondenz hilfreich. Je nach Thema kommen Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis hinzu. Eine kurze zeitliche Übersicht kann verdeutlichen, was wann geschehen ist und welches Ziel mit der Anfrage verfolgt wird. Bereits bekannte Termine und Fristen sollten ausdrücklich genannt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich vorab mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
Im Zusammenhang mit einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen gelten. Für eine Kündigungsschutzklage sieht das Gesetz grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung vor. Daneben können weitere Fragen entstehen, etwa zu Vergütung, Freistellung, Resturlaub und Zeugnis. Für eine anwaltliche Einordnung sind deshalb insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und die Vertragsunterlagen wichtig. Ob und welche Schritte im konkreten Fall in Betracht kommen, hängt von den Umständen ab. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung.
Welche Fragen stellen sich bei der Prüfung eines Arbeitsvertrags oder Aufhebungsvertrags?
Bei Arbeitsverträgen geht es häufig um Aufgabenbereich, Arbeitsort, Vergütung, Arbeitszeit, Probezeit, Kündigungsfristen und mögliche Ausschlussfristen. Ein Aufhebungsvertrag betrifft dagegen die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei können unter anderem Beendigungsdatum, Freistellung, offene Ansprüche, Zeugnis und eine gegebenenfalls vorgesehene Abfindung relevant sein. Zusätzlich können sozialversicherungsrechtliche oder steuerliche Folgen eine Rolle spielen. Die rechtliche Bedeutung einzelner Klauseln lässt sich regelmäßig nur im Zusammenhang mit dem gesamten Vertrag und der persönlichen oder betrieblichen Situation beurteilen. Ein allgemeiner Vertragsvergleich ersetzt diese Prüfung nicht.
Ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten das Amtsgericht Bergisch Gladbach zuständig?
Typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis gehören grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht vor das Amtsgericht Bergisch Gladbach. Dazu zählen beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Ansprüche auf Arbeitsentgelt und Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Regeln und den Umständen des Falls ab, etwa vom gewöhnlichen Arbeitsort. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren beginnt das Verfahren regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Kommt keine Einigung zustande, kann sich die weitere streitige Verhandlung anschließen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Marc Ecklebe

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Schloßstraße 20, 51429 Bergisch Gladbach

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ecklebe-rechtsanwalt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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