Veröffentlichtes Profil

Mario Azzola

Ludwig-Mario Azzola – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht · knab azzola & partner, Rechtsanwälte in Partnerschaftsgesellschaft

Kaiser-Friedrich-Ring 11, 65185 Wiesbaden

Telefon: +49 611 44777 20

Qualifikation
Zulassung seit 1999
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
knab azzola & partner, Rechtsanwälte in Partnerschaftsgesellschaft

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Ludwig-Mario Azzola ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht in Wiesbaden. Seine Tätigkeitsbereiche umfassen Arbeitsrecht, Franchiserecht, Forderungsmanagement, Insolvenzrecht und Wirtschaftsrecht. Im Arbeitsrecht gehören die Beratung und Vertretung zu Rechten und Pflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis, die Gestaltung von Arbeitsverträgen und der arbeitsgerichtliche Prozess zum Angebot. Im Franchiserecht richtet sich die Beratung unter anderem an Franchise-Nehmer und umfasst auch die Beendigung von Franchise-Verhältnissen. Das Forderungsmanagement betrifft die Sicherstellung der wirksamen Begründung sowie die Geltendmachung von Forderungen. Im Insolvenzrecht nennt die Kanzlei die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens durch Sanierung sowie die Vertretung von Schuldnern und Gläubigern im Insolvenzverfahren. Im Wirtschaftsrecht werden Beratung und Vertretung bei juristischen Auseinandersetzungen angeboten. Azzola wurde 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seit 2002 selbstständiger Anwalt. Seit 2009 ist er Partner der Kanzlei hintze knab & azzola, die seit 2018 unter knab azzola & partner firmiert.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: knab-azzola-partner.de, knab-azzola-partner.de

Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion

Mario Azzola ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht bei knab azzola & partner, Rechtsanwälte in Partnerschaftsgesellschaft, in Wiesbaden. In der Kanzleibeschreibung wird er als Ludwig-Mario Azzola geführt. Sein Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht; hinzu kommen Franchiserecht, Forderungsmanagement, Insolvenzrecht und Wirtschaftsrecht. Er wurde 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seit 2002 selbstständig tätig. Seit 2009 gehört er der Partnerschaft an, die zunächst als hintze knab & azzola auftrat und seit 2018 den Namen knab azzola & partner trägt. Im Arbeitsrecht umfasst seine Tätigkeit die Beratung und Vertretung zu Rechten und Pflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis, die Gestaltung von Arbeitsverträgen und arbeitsgerichtliche Prozesse. Typische Anliegen betreffen Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Mandantinnen und Mandanten können dabei vor unterschiedlichen Fragen stehen: Welche Bedeutung haben einzelne Vertragsklauseln, welche Unterlagen dokumentieren einen Konflikt und welche Verfahrensschritte kommen grundsätzlich in Betracht? Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen können kurze Fristen eine Rolle spielen, weshalb der zeitliche Verlauf bereits für die erste Einordnung wichtig ist. Die weiteren Tätigkeitsbereiche betreffen insbesondere wirtschaftliche Vertragsbeziehungen und finanzielle Schwierigkeiten. Im Franchiserecht berät Azzola unter anderem Franchise-Nehmer, auch zur Beendigung von Franchise-Verhältnissen. Das Forderungsmanagement umfasst die wirksame Begründung und Geltendmachung von Forderungen. Im Insolvenzrecht nennt die Kanzlei Sanierung zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens sowie die Vertretung von Schuldnern und Gläubigern im Verfahren. Wirtschaftsrechtliche Beratung und Vertretung betreffen juristische Auseinandersetzungen im geschäftlichen Umfeld. Überschneidungen ergeben sich beispielsweise, wenn offene Forderungen auf wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Vertragspartners treffen. Die Kanzlei befindet sich am Kaiser-Friedrich-Ring 11 in 65185 Wiesbaden in innenstadtnaher Lage. Für Ratsuchende aus Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg ist die Anschrift ein konkreter Orientierungspunkt für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Wiesbaden in Betracht; zivilrechtliche und insolvenzrechtliche Angelegenheiten können andere Gerichte betreffen. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient zunächst dazu, das Anliegen und den gewünschten Beratungsbedarf zu schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu Beteiligten, vorhandenen Unterlagen und bekannten Terminen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche nächsten Schritte vereinbart werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wiesbaden

  • Amtsgericht Wiesbaden
  • Landgericht Wiesbaden
  • Arbeitsgericht Wiesbaden
  • Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Der Kanzleisitz von Mario Azzola liegt am Kaiser-Friedrich-Ring 11 in Wiesbaden und damit im innenstadtnahen städtischen Umfeld. Für eine Anfahrt aus Mitte sowie aus Biebrich, Schierstein, Nordost oder Sonnenberg ist die genaue Anschrift maßgeblich. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich als Anreisemöglichkeiten in Betracht; die geeignete Verbindung hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Diese Punkte sollten deshalb bei der Terminplanung gesondert geprüft beziehungsweise mit der Kanzlei abgestimmt werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Wiesbaden relevant. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse geführt. Das Amtsgericht Wiesbaden kommt für zivilrechtliche Forderungsstreitigkeiten innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit sowie als Insolvenzgericht in Betracht. Insolvenzverfahren betreffen die geordnete Behandlung der Vermögens- und Schuldenlage und die Beteiligung der Gläubiger. Das Landgericht Wiesbaden kann insbesondere für zivilrechtliche Auseinandersetzungen aus Franchise-Verträgen oder anderen wirtschaftlichen Vertragsbeziehungen zuständig sein. Entscheidend sind jeweils Streitgegenstand, Streitwert und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein die Kanzleianschrift. Der ebenfalls genannte Hessische Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz in Kassel, nicht in Wiesbaden. Er gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und ist für gewöhnliche arbeitsrechtliche, insolvenzrechtliche oder privatrechtliche Vertragsstreitigkeiten nicht das zuständige Gericht. Seine Verfahren betreffen öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach den dafür geltenden Zuständigkeitsregeln.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Deutschen Anwaltverein
  • Wiesbadener Anwalt- und Notarverein

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste arbeitsrechtliche Anfrage hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und die Korrespondenz zum Streitpunkt hilfreich. Je nach Anliegen kommen Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Abmahnungen oder ein Kündigungsschreiben hinzu. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann wurden Schreiben übergeben und welches Ziel verfolgt die anfragende Person? Arbeitsrechtliche Fragen können mit kurzen Fristen verbunden sein. Bekannte Termine und Zugangsdaten sollten deshalb in der Anfrage benannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
Wie läuft ein arbeitsgerichtliches Verfahren grundsätzlich ab?
Ein arbeitsgerichtliches Verfahren beginnt regelmäßig mit einer Klage. In erster Instanz findet üblicherweise zunächst eine Güteverhandlung statt, in der das Gericht eine einvernehmliche Lösung mit den Beteiligten erörtert. Kommt keine Einigung zustande, kann ein Kammertermin folgen. Dabei werden die rechtlichen und tatsächlichen Streitpunkte behandelt; gegebenenfalls wird Beweis erhoben. Das Verfahren kann durch einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung enden. Welche Schritte erforderlich sind und wie lange das Verfahren dauert, hängt unter anderem vom Streitgegenstand und vom Umfang der offenen Tatsachenfragen ab.
Welche Fragen stellen sich bei der Beendigung eines Franchise-Verhältnisses?
Bei der Beendigung eines Franchise-Verhältnisses stehen häufig Vertragslaufzeit, Kündigungsregelungen und noch offene wechselseitige Pflichten im Mittelpunkt. Weitere Themen können die Nutzung von Marken, die Rückgabe von Unterlagen oder Ausstattung, ausstehende Zahlungen und nachvertragliche Wettbewerbsregelungen sein. Ob und in welchem Umfang solche Pflichten bestehen, lässt sich nur anhand der vertraglichen Vereinbarungen und der gesetzlichen Vorgaben beurteilen. Für eine Anfrage sind deshalb der Franchise-Vertrag einschließlich Anlagen, spätere Änderungen und die bisherige Korrespondenz zur Beendigung von Bedeutung.
Worin unterscheiden sich Forderungsmanagement und die Vertretung in einem Insolvenzverfahren?
Forderungsmanagement befasst sich mit der rechtlichen Absicherung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen. Typische Grundlagen sind Verträge, Rechnungen, Leistungsnachweise und Angaben zur Fälligkeit. In einem eröffneten Insolvenzverfahren gelten dagegen besondere Regeln für die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger; Insolvenzforderungen werden grundsätzlich zur Insolvenztabelle angemeldet. Für Schuldner können Fragen zur wirtschaftlichen Neuordnung und zum Ablauf des Verfahrens hinzukommen. Ob außergerichtliche Verhandlungen, ein gerichtliches Vorgehen oder insolvenzrechtliche Schritte einschlägig sind, hängt vom Verfahrensstand und der wirtschaftlichen sowie rechtlichen Situation der Beteiligten ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Mario Azzola

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Kanzlei und Anfahrt

Kaiser-Friedrich-Ring 11, 65185 Wiesbaden

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: knab-azzola-partner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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