- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Freiburg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Anwaltskanzlei Wangler
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Martin Wangler ist Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Wangler in der Rietstraße 40 in VS-Villingen. Die Kanzlei beschreibt ihre Ausrichtung als überwiegend wirtschaftsrechtlich. Zu ihrem Mandantenkreis gehören Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Sie übernimmt sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Mandate im gesamten Bundesgebiet. Als Merkmale ihrer Arbeitsweise nennt die Kanzlei zügiges Handeln und Beratungsleistungen auf gleichbleibend hohem Niveau. Ihren Ansatz beschreibt sie zudem als durchsetzungsstark, zielführend und lösungsorientiert. Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und bei sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt. Die Abrechnung anwaltlicher Leistungen erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach gegebenenfalls getroffenen Honorarvereinbarungen. Als zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Freiburg angegeben. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Martin Wangler wird im Impressum außerdem als inhaltlich Verantwortlicher genannt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: wangler.com, wangler.com
Beratung in Villingen-Schwenningen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Martin Wangler ist Inhaber der Anwaltskanzlei Wangler in der Rietstraße 40 in Villingen-Schwenningen, im Stadtteil Villingen. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei beschreibt ihre Ausrichtung insgesamt als überwiegend wirtschaftsrechtlich und betreut Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Sie übernimmt außergerichtliche und gerichtliche Mandate im gesamten Bundesgebiet. Als zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Freiburg angegeben. Für Ratsuchende verbindet das Profil damit einen Standort in VS-Villingen mit einer Tätigkeit, die nicht auf die Region beschränkt ist. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Je nach Ausgangslage geht es um die Prüfung vorhandener Unterlagen, die Einordnung gegenseitiger Rechte und Pflichten oder die Bearbeitung eines bereits entstandenen Konflikts. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Deshalb sind das Datum eines Schreibens und der Zeitpunkt seines Zugangs wichtige Informationen für eine erste Sachverhaltsschilderung. Im Familienrecht können Trennung, Scheidung und die damit verbundenen wirtschaftlichen und persönlichen Fragen im Vordergrund stehen. Dazu gehören insbesondere Unterhalt, Vermögensauseinandersetzungen sowie Sorge- und Umgangsfragen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Betrachtung ihrer familiären Verhältnisse und der vorhandenen Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen. Nicht jedes Anliegen führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren; auch eine außergerichtliche Klärung kann Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit sein. Welche Bearbeitung möglich ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die Adresse in der Rietstraße liegt im innerstädtischen Bereich von Villingen. Damit ist die Kanzlei auch für Anfragen aus Schwenningen oder Marbach räumlich einzuordnen; die konkrete Anfahrt richtet sich nach dem Ausgangspunkt und dem gewählten Verkehrsmittel. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Villingen-Schwenningen, dessen Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit familienrechtliche Verfahren bearbeitet. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Wer Martin Wangler über Anwalt-Seiten.de kontaktieren möchte, kann die im Profil verfügbaren Kontaktangaben zur Orientierung nutzen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Für die Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu Beteiligten und etwaige Fristen hilfreich. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Villingen-Schwenningen
Die Anwaltskanzlei Wangler hat ihren Sitz in der Rietstraße 40 in 78050 Villingen-Schwenningen, im Stadtteil Villingen. Die Adresse ist dem innerstädtischen Umfeld von Villingen zuzuordnen. Für Ratsuchende aus Schwenningen und Marbach ist dabei zu berücksichtigen, dass sich der Kanzleistandort in Villingen und nicht im jeweils eigenen Stadtteil befindet. Eine Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung und welche Zufahrt geeignet sind, sollte anhand aktueller Fahrplan- und Verkehrsinformationen geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine gesicherten Informationen zu konkreten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang zum Kanzleigebäude. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen als örtlicher Gerichtsstandort von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und bearbeiten insbesondere Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht. Ob gerade dieses Gericht örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Falls ab; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt gilt eine andere gerichtliche Zuordnung: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Das genannte Amtsgericht ist hierfür grundsätzlich nicht das zuständige Gericht. Ein konkretes Arbeitsgericht wird in den Profilangaben nicht benannt. Die bundesweite Mandatsbearbeitung der Kanzlei ist unabhängig von dieser örtlichen Einordnung zu betrachten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze zeitliche Darstellung und die wesentlichen Unterlagen hilfreich. Dazu gehören insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und gegebenenfalls relevante Korrespondenz. Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten, insbesondere bei Kündigungen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen nicht automatisch. Welche Schritte erforderlich sind, lässt sich erst nach Prüfung des konkreten Sachverhalts beurteilen.
- Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte können außergerichtlich bearbeitet werden, etwa durch die Klärung unterschiedlicher Vertragsauslegungen oder Verhandlungen über offene Ansprüche. Ob dies sinnvoll und möglich ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, der Gesprächsbereitschaft der Beteiligten und laufenden Fristen ab. Auch bei bereits eingeleiteten arbeitsgerichtlichen Verfahren ist eine einvernehmliche Lösung möglich; dafür ist insbesondere die Güteverhandlung vorgesehen. Eine außergerichtliche Verhandlung ersetzt jedoch nicht automatisch notwendige fristgebundene Verfahrensschritte. Für eine Mandatsanfrage hilft es, bisherige Gespräche und das eigene Anliegen knapp zu beschreiben.
- Welche Unterlagen können bei einer Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt relevant sein?
- Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Thema. Bei einer Scheidung können Angaben zur Eheschließung, zur Trennung und zu gemeinsamen Kindern bedeutsam sein. Geht es um Unterhalt, spielen regelmäßig Einkommensnachweise und Informationen zu wirtschaftlichen Verpflichtungen eine Rolle. Bereits vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Beschlüsse oder Schreiben der anderen Seite erleichtern die Einordnung. Für den Erstkontakt genügt häufig zunächst eine strukturierte Übersicht über die offenen Fragen. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen sollten erst nach Abstimmung über den geeigneten Übermittlungsweg versandt werden.
- Ist für Scheidung, Sorge und Umgang immer das Amtsgericht am Kanzleisitz zuständig?
- Nein. Die Wahl einer Kanzlei legt nicht fest, welches Gericht ein familienrechtliches Verfahren führt. Die örtliche Zuständigkeit folgt gesetzlichen Regeln und kann beispielsweise an Aufenthaltsorte der Ehegatten oder den gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes anknüpfen. Zudem gelten je nach Verfahrensart unterschiedliche Voraussetzungen. Scheidungen, Sorge- und Umgangsverfahren werden von Familiengerichten bearbeitet, die bei den Amtsgerichten eingerichtet sind. Für eine erste Anfrage sind daher Angaben zu den Wohnorten der Beteiligten und zu bereits bestehenden Verfahren hilfreich. Das zuständige Gericht wird anhand der jeweiligen Umstände bestimmt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Wangler
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kanzlei und Anfahrt
Rietstraße 40, 78050 Villingen-Schwenningen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: wangler.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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