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- Anwalts- und Notarkanzlei Much, Busch & Eslam
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Die Anwalts- und Notarkanzlei Much, Busch & Eslam hat ihren Standort in der Bahnhofstraße 59 in Wiesbaden. Auf ihrer Webseite nennt sie Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht als fachanwaltliche Schwerpunkte. Als Anwälte werden Gregor Much, Hansjörg Busch, Robert Eslam-Bahadorie und Benedikt Much aufgeführt. Die Kanzlei bietet Beratung durch ihre Rechtsanwälte oder Notare an und vertritt Interessen in rechtlichen Angelegenheiten. Für Fragen und die Vereinbarung eines Beratungstermins verweist sie auf ihre Kontaktmöglichkeiten per Telefon und E-Mail. Die veröffentlichten Mandantenstimmen berichten unter anderem von der Vertretung gegenüber einer Versicherung nach einem Verkehrsunfall sowie von der Klärung damit zusammenhängender Fragen. In diesen Erfahrungsberichten werden auch Kommunikation, Information und Erreichbarkeit angesprochen. Ein darüber hinaus näher abgegrenzter Mandantenkreis wird im vorliegenden Seiteninhalt nicht benannt. Die Kontaktseite bestätigt die Anschrift in Wiesbaden sowie die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse der Kanzlei.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-wi.de, anwalt-wi.de
Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion
Die Anwalts- und Notarkanzlei Much, Busch & Eslam ist in der Bahnhofstraße 59 in 65185 Wiesbaden ansässig. Unter der Profilbezeichnung „Much Busch Eslam“ steht das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt im Mittelpunkt. Die Kanzlei nennt auf ihrer Webseite daneben Verkehrsrecht und Versicherungsrecht als fachanwaltliche Schwerpunkte. Als Rechtsanwälte sind Gregor Much, Hansjörg Busch, Robert Eslam-Bahadorie und Benedikt Much aufgeführt. Das Beratungsangebot umfasst nach der Kanzleibeschreibung anwaltliche und notarielle Tätigkeiten. Welche Person eine konkrete Anfrage übernimmt, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Im Arbeitsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen betreffen die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Arbeitszeiten, Urlaub oder ein Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge gehören zu den häufigen Anlässen für eine anwaltliche Anfrage. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses und der vorhandenen Unterlagen. Dabei können der zeitliche Ablauf, vertragliche Vereinbarungen sowie tarifliche oder betriebliche Regelungen eine Rolle spielen. Bei manchen Anliegen sind kurze gesetzliche Fristen zu berücksichtigen. Die zusätzlich genannten Gebiete Verkehrsrecht und Versicherungsrecht können sich beispielsweise nach einem Verkehrsunfall überschneiden. Dann stehen häufig Haftungsfragen, die Regulierung von Sachschäden oder die Kommunikation mit einer Versicherung im Raum. Versicherungsrechtliche Fragen können außerdem den Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes oder eine abgelehnte Leistung betreffen. Die veröffentlichten Mandantenstimmen erwähnen unter anderem eine Vertretung gegenüber einer Versicherung nach einem Verkehrsunfall. Daraus lässt sich jedoch weder ein bestimmter Ablauf noch ein Ergebnis für andere Angelegenheiten ableiten. Mit ihrer Adresse in der Bahnhofstraße liegt die Kanzlei im zentralen Wiesbadener Stadtgebiet. Der Standort ist damit auch ein Bezugspunkt für Anfragen aus Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Wiesbaden in Betracht. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen im Verkehrs- oder Versicherungsrecht können vor das Amtsgericht Wiesbaden oder das Landgericht Wiesbaden gehören. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um Schwerpunkt und Anschrift abzugleichen. Die Kanzlei nennt Telefon und E-Mail als Kontaktwege für Fragen und Terminvereinbarungen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens sowie Hinweise auf bereits zugegangene Schreiben oder anstehende Termine erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wiesbaden
- Amtsgericht Wiesbaden
- Landgericht Wiesbaden
- Arbeitsgericht Wiesbaden
- Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Die Bahnhofstraße 59 liegt im zentralen Stadtgebiet von Wiesbaden und verortet die Anwalts- und Notarkanzlei Much, Busch & Eslam im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus Mitte sowie aus Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich als Anreisemöglichkeiten in Betracht. Konkrete Verbindungen, die aktuelle Verkehrslage und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Termin geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine näheren Informationen zum Gebäudezugang oder zu eigenen Stellplätzen der Kanzlei. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist insbesondere das Arbeitsgericht Wiesbaden relevant. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit etwa Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt. Ein arbeitsgerichtliches Verfahren beginnt regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Für zivilrechtliche Ansprüche nach Verkehrsunfällen oder Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen kommen das Amtsgericht Wiesbaden und das Landgericht Wiesbaden in Betracht. Die Abgrenzung richtet sich unter anderem nach dem Streitwert und gesetzlichen Sonderzuständigkeiten; auch die örtliche Zuständigkeit ist gesondert zu bestimmen. Der ebenfalls genannte Hessische Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz in Kassel, nicht in Wiesbaden. Er gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und befasst sich insbesondere mit Rechtsmitteln in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Für die üblichen arbeitsrechtlichen Verfahren zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie privatrechtliche Verkehrs- und Versicherungssachen ist er nicht das zuständige Gericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, vorhandene Nachträge und die für das Anliegen maßgeblichen Schreiben hilfreich. Je nach Thema können Abrechnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, den Sachverhalt nachzuvollziehen. Wichtig sind insbesondere Angaben dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist und welche Termine bereits feststehen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich vorab mit der angefragten Kanzlei klären.
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Beide können Fragen zum Beendigungszeitpunkt, zu offenen Zahlungen, Urlaub und Zeugnis auslösen. Bei einem Aufhebungsvertrag können zusätzlich sozialversicherungsrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Für die rechtliche Einordnung sind der genaue Wortlaut und die Umstände wesentlich. Da insbesondere bei Kündigungen kurze Fristen gelten können, sollte eine Anfrage den Zugangstag und erkennbare Termine benennen.
- Wie läuft eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich ab?
- In einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt. Dabei erörtert das Gericht mit den Parteien, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Kommt keine Einigung zustande, kann sich das Verfahren mit weiteren Stellungnahmen und einem Kammertermin fortsetzen. Je nach Streitfrage werden Unterlagen ausgewertet oder Beweise erhoben. Nicht jede arbeitsrechtliche Anfrage führt allerdings zu einem Gerichtsverfahren; auch außergerichtliche Klärungen sind möglich. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab und nicht allein vom Kanzleistandort.
- Welche Informationen sind bei einem Verkehrsunfall oder einer abgelehnten Versicherungsleistung wichtig?
- Nach einem Verkehrsunfall helfen eine nachvollziehbare Schilderung des Ablaufs, vorhandene Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen sowie der bisherige Schriftverkehr bei der Einordnung. Bei einer abgelehnten Versicherungsleistung sind insbesondere der Versicherungsvertrag, die einschlägigen Bedingungen, die Schadenmeldung und die Begründung der Ablehnung von Bedeutung. Verkehrsrecht und Versicherungsrecht können sich dabei überschneiden, etwa wenn sowohl die Haftung als auch der Versicherungsschutz streitig sind. Eine erste Anfrage sollte deutlich machen, welche Forderungen erhoben wurden und welche Antworten oder Fristsetzungen bereits vorliegen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Much Busch Eslam
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Much Busch Eslam liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 56 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwalts- und Notarkanzlei Much, Busch & Eslam insgesamt und nicht auf Much Busch Eslam persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-wi.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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