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- Anwaltskanzlei Oliver Ufermann
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Duisburg vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Oliver Ufermann ist auf der Webseite der Anwaltskanzlei Oliver Ufermann als Ansprechpartner mit der Bezeichnung RA aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich am Friedrich - Albert - Lange - Platz 1 in 47051 Duisburg. Der Internetauftritt steht unter der Überschrift Strafrecht und nennt Strafverteidigungen als einen der Schwerpunkte. Daneben werden Disziplinarrecht, Ausländerrecht und Versicherungsrecht ausdrücklich als Schwerpunkte aufgeführt. Die Darstellung der Tätigkeit umfasst damit Strafverteidigungen sowie die drei weiteren genannten Rechtsgebiete. Als telefonischen Kontakt veröffentlicht die Kanzlei die Nummer 0203 27772; zusätzlich ist die Telefaxnummer 0203 26683 angegeben. Auf der Homepage weist Oliver Ufermann darauf hin, dass sich diese noch im Aufbau befindet und in Kürze erstellt sein wird. Die vorliegenden Angaben beschränken sich auf diese Schwerpunkte, den Ansprechpartner und die Kontaktdaten der Kanzlei in Duisburg.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: strafrechtler.de
Beratung in Duisburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Oliver Ufermann ist Ansprechpartner der Anwaltskanzlei Oliver Ufermann am Friedrich-Albert-Lange-Platz 1 in 47051 Duisburg. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Davon zu unterscheiden ist die Schwerpunktdarstellung auf dem Internetauftritt der Kanzlei: Dieser steht unter der Überschrift Strafrecht und führt Strafverteidigungen sowie Disziplinarrecht, Ausländerrecht und Versicherungsrecht auf. Für Ratsuchende ist diese unterschiedliche Darstellung bei der ersten Anfrage relevant. Welche Angelegenheiten Oliver Ufermann aktuell übernimmt und ob die eigene Fragestellung dazu gehört, sollte deshalb unmittelbar mit der Kanzlei geklärt werden. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Vergütung, zu Abmahnungen oder zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten suchen dabei beispielsweise eine Einordnung von Vertragsunterlagen, eines Kündigungsschreibens oder eines angebotenen Aufhebungsvertrags. Auch Arbeitszeugnisse und offene Ansprüche nach dem Ausscheiden können Gegenstand einer Anfrage sein. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen bedeutsam werden. Eine erste Darstellung des Anliegens sollte daher neben dem Sachverhalt auch relevante Daten und bereits erhaltene Schreiben erkennen lassen, ohne damit eine individuelle rechtliche Prüfung vorwegzunehmen. Die auf der Kanzleiwebseite genannten weiteren Schwerpunkte betreffen andere Lebenssituationen. Strafverteidigung setzt etwa bei einem Ermittlungsverfahren, einer Anklage oder einer gerichtlichen Verhandlung an. Im Disziplinarrecht geht es insbesondere um den Vorwurf einer Dienstpflichtverletzung bei Beamtinnen und Beamten. Ausländerrechtliche Anliegen können Aufenthaltstitel oder behördliche Entscheidungen betreffen. Im Versicherungsrecht entstehen Fragen häufig aus dem Umfang des Versicherungsschutzes oder einer abgelehnten Leistung. Bei der Kontaktaufnahme hilft es, das betroffene Rechtsgebiet und den derzeitigen Verfahrensstand klar zu benennen. Die Duisburger Kanzleianschrift liegt im zentralen Stadtbereich Mitte. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Innenstadt als auch für Anfragen aus Neudorf, Ruhrort, Hamborn und Rheinhausen. Am Standort befinden sich das Arbeitsgericht Duisburg, das Amtsgericht Duisburg und das Landgericht Duisburg; welches Gericht zuständig ist, richtet sich jedoch nach dem konkreten Verfahren. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de lassen sich zunächst die Profilangaben und die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten heranziehen. Sinnvoll sind eine knappe Schilderung, Angaben zu laufenden Fristen und eine Rückrufmöglichkeit. Als telefonischen Kontakt veröffentlicht die Kanzlei 0203 27772. Ob ein Mandat übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Termin stattfindet, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Duisburg
- Amtsgericht Duisburg
- Landgericht Duisburg
- Arbeitsgericht Duisburg
Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Duisburg relevant. Arbeitsgerichte behandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse. Die örtliche Zuständigkeit hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab; eine Duisburger Kanzleianschrift allein legt sie nicht fest. Für Strafverfahren kommen je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung das Amtsgericht Duisburg oder das Landgericht Duisburg in Betracht. Zivilrechtliche Streitigkeiten über private Versicherungsverträge können ebenfalls vor Amts- oder Landgericht geführt werden. Maßgeblich sind dabei insbesondere Streitwert sowie sachliche und örtliche Zuständigkeit. Ausländerrechtliche Streitigkeiten mit Behörden gehören dagegen typischerweise zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Auch gerichtliche Disziplinarverfahren werden grundsätzlich in der Verwaltungsgerichtsbarkeit behandelt, gegebenenfalls durch besondere Disziplinarkammern; die drei genannten Gerichte decken somit nicht sämtliche aufgeführten Tätigkeitsfelder ab. Die Anwaltskanzlei Oliver Ufermann befindet sich am Friedrich-Albert-Lange-Platz 1, 47051 Duisburg, im zentralen Stadtbereich Mitte. Für Ratsuchende aus Neudorf, Ruhrort, Hamborn oder Rheinhausen ist dies ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Bei der Planung einer Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Konkrete Verbindungen, Fahrtzeiten und Parkmöglichkeiten sollten anhand der aktuellen Verkehrsinformationen geprüft werden. Belegte Angaben zu eigenen Stellplätzen, einem barrierefreien Zugang oder besonderen Zugangsregelungen liegen nicht vor. Solche organisatorischen Fragen lassen sich vor einem Besuch direkt mit der Kanzlei abstimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Anfrage sind insbesondere die Art des Schreibens, das Datum seines Zugangs und der bisherige Verlauf des Arbeitsverhältnisses relevant. Arbeitsvertrag, Kündigung oder Abmahnung sowie dazugehöriger Schriftverkehr können die spätere Prüfung unterstützen. Bei Vergütungsfragen kommen Abrechnungen und Angaben zu offenen Zahlungen hinzu. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte eine Anfrage auf bereits bekannte Termine oder Fristen hinweisen. Welche Unterlagen im Einzelfall tatsächlich erforderlich sind, wird im Rahmen der Mandatsklärung abgestimmt.
- Kann eine Strafverteidigung bereits während eines Ermittlungsverfahrens angefragt werden?
- Eine Anfrage zur Strafverteidigung ist nicht erst nach einer Anklage möglich. Bereits ein Ermittlungsverfahren, eine polizeiliche Vorladung oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft kann Anlass sein, anwaltliche Unterstützung zu suchen. Für die erste Einordnung sind die eigene Rolle im Verfahren, der benannte Tatvorwurf, die zuständige Behörde und etwaige Termine wichtig. Eine umfassende Bewertung setzt regelmäßig nähere Kenntnisse des Verfahrens voraus; dabei kann die Akteneinsicht eine zentrale Rolle spielen. Die Anfrage allein begründet noch keine bestätigte Übernahme der Verteidigung.
- Wie unterscheidet sich ein Disziplinarverfahren von einem arbeitsrechtlichen Streit?
- Das Disziplinarrecht betrifft insbesondere mögliche Dienstpflichtverletzungen von Beamtinnen und Beamten. Ein arbeitsrechtlicher Streit betrifft dagegen typischerweise Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis. Deshalb ist zunächst wichtig, ob ein Beamtenverhältnis oder eine Beschäftigung auf Grundlage eines Arbeitsvertrags besteht. Ein Sachverhalt kann außerdem parallel strafrechtliche Fragen aufwerfen, ohne dass die Verfahren dadurch identisch werden. Für eine Mandatsanfrage sind der dienstrechtliche Status, die mitgeteilten Vorwürfe und bereits vorliegende behördliche Schreiben hilfreiche Ausgangspunkte. Die zuständigen Stellen und Verfahrensregeln unterscheiden sich nach dem jeweiligen Status.
- Was sollte eine Anfrage zu einem Aufenthaltstitel oder einem ausländerrechtlichen Bescheid enthalten?
- Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zum bestehenden Aufenthaltsstatus und die Information, ob bereits ein Antrag oder eine behördliche Entscheidung vorliegt. Bei einem Bescheid sind auch das Zustellungsdatum und mitgeteilte Fristen relevant. Das Ausländerrecht unterscheidet verschiedene Aufenthaltszwecke und Verfahrenssituationen, weshalb allgemeine Aussagen eine Prüfung der Unterlagen nicht ersetzen. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt zunächst eine übersichtliche Darstellung. Wie sensible Dokumente übermittelt werden sollen und welche Nachweise benötigt werden, sollte vorab mit der angefragten Kanzlei geklärt werden.
- Welche Unterlagen helfen bei einer Anfrage wegen einer abgelehnten Versicherungsleistung?
- Bei Streitigkeiten mit einer privaten Versicherung bilden der Versicherungsschein, die maßgeblichen Versicherungsbedingungen und das Ablehnungsschreiben häufig die Grundlage der Prüfung. Hinzu kommen je nach Anliegen die Schadenmeldung, Nachweise zum Versicherungsfall und der bisherige Schriftwechsel. Wichtig ist außerdem, welche Leistung verlangt wurde und wie der Versicherer seine Entscheidung begründet. Nicht jede Leistungsablehnung beruht auf derselben rechtlichen Frage: Es kann etwa um den Vertragsumfang, Ausschlüsse oder vertragliche Pflichten gehen. Eine erste Anfrage sollte diesen Ablauf knapp zusammenfassen und bekannte Fristen benennen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Oliver Ufermann
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafrechtler.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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