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- Rechtsanwalt Patrick Bergner
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Patrick Bergner ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei seit 2015 in Dresden. Die Kanzlei befindet sich in der Dresdner Neustadt. Seine Tätigkeit umfasst Asylrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht; außerdem nennt die Webseite Zivilrecht. Im Asylrecht berät und vertritt er betroffene Menschen, klärt Fragen zur Erteilung oder zum Widerruf eines Aufenthaltstitels und unterstützt Rechtsratsuchende, denen Abschiebung oder Ausweisung droht. Im Strafrecht übernimmt er die Verteidigung im Ermittlungsverfahren sowie die Vertretung bei Verletzungs- und Gefährdungsdelikten, eigenhändigen Delikten und Zustandsdelikten. Auch verkehrsstrafrechtliche Belange wie Fahrerflucht gehören zur Tätigkeit. Im Verkehrsrecht übernimmt er die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Er unterstützt Mandanten bei polizeilichen Anhörungsbögen, Bußgeldbescheiden, drohenden Punkten oder dem Entzug des Führerscheins. Im Familienrecht nennt die Webseite die Vertretung bei Auseinandersetzungen, beispielsweise zum Sorgerecht. Fortbildung und Information bezeichnet die Kanzlei als unverzichtbare Bestandteile ihrer Tätigkeit. Für Beratung und Vertretung bittet Bergner um rechtzeitige Terminvereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rak-bergner.de, rak-bergner.de
Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Patrick Bergner führt seit 2015 eine eigene Kanzlei in Dresden. Der Kanzleisitz liegt an der Königsbrücker Straße 73 in der Dresdner Neustadt. Im Profil bildet das Verkehrsrecht den Hauptschwerpunkt; hinzu kommt das Strafrecht. Diese Verbindung ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn ein Geschehen im Straßenverkehr nicht nur Fragen der Schadensregulierung, sondern auch einen strafrechtlichen Vorwurf auslöst. Die Kanzleibeschreibung nennt darüber hinaus Tätigkeiten im Asylrecht, Familienrecht und Zivilrecht. Für Ratsuchende stehen damit unterschiedliche rechtliche Themen im Raum, deren Zuordnung und Umfang bei der ersten Anfrage geklärt werden können. Im Verkehrsrecht übernimmt Patrick Bergner die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Typische Anliegen betreffen die Verantwortlichkeit für einen Unfall, die Bewertung geltend gemachter Schäden und die Unterlagen, die für deren Prüfung benötigt werden. Daneben unterstützt er bei polizeilichen Anhörungsbögen, Bußgeldbescheiden, drohenden Punkten oder dem Entzug des Führerscheins. Für Mandantinnen und Mandanten ist dabei zunächst die Unterscheidung zwischen zivilrechtlichen Ersatzansprüchen, einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und möglichen strafrechtlichen Folgen wichtig. Diese Bereiche können denselben Vorfall betreffen, folgen aber unterschiedlichen Verfahrensregeln. Im Strafrecht umfasst Bergners Tätigkeit die Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem die Vertretung bei Verletzungs- und Gefährdungsdelikten sowie eigenhändigen Delikten und Zustandsdelikten. Zum Tätigkeitsfeld gehören auch verkehrsstrafrechtliche Angelegenheiten wie der Vorwurf der Fahrerflucht. Ratsuchende beschäftigen hier häufig der Inhalt eines behördlichen Schreibens, der Stand der Ermittlungen und die Frage, welche Rolle sie im Verfahren haben. Eine anwaltliche Prüfung dient der Einordnung des konkreten Vorwurfs und der vorhandenen Unterlagen; eine Bewertung allein anhand der Bezeichnung eines Delikts reicht dafür regelmäßig nicht aus. Der Standort in der Neustadt bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Dresden, etwa auch aus Altstadt, Pieschen, Blasewitz oder Plauen. Bei verkehrsrechtlichen Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden in Betracht; welches Gericht zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Die Anfahrt zur Königsbrücker Straße lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen, wobei die konkrete Verbindung vorab geprüft werden sollte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Profil als Ausgangspunkt dienen. In der Anfrage sind eine kurze Schilderung des Anliegens, vorhandene behördliche oder gerichtliche Schreiben und erkennbare Fristen hilfreich. Patrick Bergner bittet für Beratung und Vertretung um rechtzeitige Terminvereinbarung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden
- Amtsgericht Dresden
- Landgericht Dresden
- Arbeitsgericht Dresden
- Oberlandesgericht Dresden
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Patrick Bergner befindet sich an der Königsbrücker Straße 73 in der Dresdner Neustadt. Damit liegt sie im städtischen Umfeld Dresdens, jedoch nicht im Stadtteil Altstadt. Für Ratsuchende aus Neustadt, Pieschen, Blasewitz, Plauen und Altstadt ist die Anschrift der konkrete Bezugspunkt für die Anfahrtsplanung. Eine Anreise kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Welche Verbindung zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrslage ab. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Solche organisatorischen Fragen lassen sich im Zusammenhang mit der erbetenen rechtzeitigen Terminvereinbarung klären. Für den Schwerpunkt Verkehrsrecht sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden relevant. Dort können zivilrechtliche Streitigkeiten über Schadensersatz nach Verkehrsunfällen geführt werden, sofern die jeweilige sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Bußgeldsachen, etwa nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, werden gerichtlich grundsätzlich vor dem Amtsgericht behandelt. Auch Strafverfahren wegen Vorwürfen im Straßenverkehr oder anderer Straftaten können dort verhandelt werden. Das Landgericht ist unter anderem für bestimmte erstinstanzliche Strafverfahren sowie Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Das Oberlandesgericht Dresden kann je nach Verfahrensart und Rechtsmittel mit zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Fragen befasst sein, beispielsweise mit Revisionen in Strafsachen. Das Arbeitsgericht Dresden ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und für die hier ausgewiesenen Schwerpunkte Verkehrsrecht und Strafrecht typischerweise nicht das zuständige Gericht. Allein der Kanzleisitz in Dresden legt den Gerichtsort eines konkreten Verfahrens nicht fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig Angaben zu Unfallort, Unfallzeit, beteiligten Fahrzeugen und dem geschilderten Ablauf hilfreich. Hinzukommen können Fotos, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen, ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der beteiligten Versicherungen. Auch Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen können eine Rolle spielen. Bei Verletzungen sind gegebenenfalls medizinische Unterlagen relevant. Nicht alles muss bereits bei der ersten Anfrage vollständig vorliegen. Wichtig ist, kenntlich zu machen, welche Dokumente vorhanden sind und ob bereits Forderungen gestellt oder Zahlungen geleistet wurden.
- Was unterscheidet einen Anhörungsbogen von einem Bußgeldbescheid?
- Ein Anhörungsbogen dient im Ordnungswidrigkeitenverfahren grundsätzlich dazu, der betroffenen Person Gelegenheit zur Äußerung zu einem Vorwurf zu geben. Ein Bußgeldbescheid enthält dagegen eine behördliche Entscheidung über die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit und die festgesetzten Folgen. Dazu können neben einer Geldbuße weitere verkehrsrechtliche Konsequenzen gehören. Für die Einordnung sind die genaue Bezeichnung des Schreibens, sein Inhalt und gegebenenfalls der Zustellungszeitpunkt wichtig. Bei einer Mandatsanfrage sollten deshalb das vollständige Schreiben und erkennbare Fristen genannt werden. Welche Reaktion im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich daraus erst nach Prüfung beurteilen.
- Können nach einem Verkehrsunfall gleichzeitig Schadensersatzforderungen und ein Strafverfahren entstehen?
- Ja, derselbe Verkehrsvorfall kann mehrere rechtlich getrennte Fragen auslösen. Im Zivilrecht geht es beispielsweise darum, ob und in welchem Umfang Unfallschäden ersetzt werden müssen. Ein Strafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa einer fahrlässigen Körperverletzung oder eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Daneben können Fragen zur Fahrerlaubnis auftreten. Die Verfahren haben unterschiedliche Zwecke und können parallel verlaufen. Für eine erste anwaltliche Einordnung ist daher hilfreich, sämtliche bekannten Versicherungs-, Polizei- und Gerichtsschreiben zum betreffenden Ereignis zu benennen.
- Welche Informationen werden für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs benötigt?
- Hilfreich sind zunächst die Bezeichnung des vorgeworfenen Delikts, die absendende Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und die Information, ob bereits ein Termin oder eine Frist mitgeteilt wurde. Ebenso wichtig ist, ob die anfragende Person als beschuldigte, geschädigte oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird. Eine kurze sachliche Darstellung und vorhandene Schreiben ermöglichen eine erste Zuordnung. Eine abschließende Bewertung ist damit meist noch nicht möglich: Im Ermittlungsverfahren hängt die rechtliche Einschätzung häufig wesentlich vom Inhalt der Ermittlungsakte ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Patrick Bergner
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 193 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Königsbrücker Straße 73, 01099 Dresden
- Mo. - Do.
- 09:00 - 18:00 Uhr
- Fr.
- 09:00 - 15:00 Uhr
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rak-bergner.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 22.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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