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- Kanzlei Lienau
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Patrycja Lienau ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und staatlich geprüfte Übersetzerin für die polnische Sprache. Ihre Kanzlei in Göttingen bietet seit 2006 außergerichtliche und gerichtliche Vertretung an, auch überörtlich. Zu den Tätigkeitsbereichen zählen Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie Angelegenheiten mit Bezug zu Polen. Im Familienrecht umfasst das Angebot Trennungsberatung, Ehescheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltsfragen, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Erbrechtliche Themen sind unter anderem Testamente, Vermächtnisse, Pflichtteil, vorweggenommene Erbfolge und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Mandanten mit Fragen zu Kündigung, Lohn, Urlaub, Überstunden und Aufhebungsverträgen. Bei Angelegenheiten mit Bezug zu Polen werden Immobilienkaufberatung, Vertragsprüfung, Grundbuchauskünfte und die Einholung von Urkunden genannt. Die Arbeitsweise umfasst neben der Konfliktlösung vorbeugende Beratung zur rechtssicheren Gestaltung von Erklärungen und Verträgen. Hinzu kommen Übersetzungen juristischer Texte und Korrespondenzen aus dem Polnischen und ins Polnische.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-lienau.de, kanzlei-lienau.de
Beratung in Göttingen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Patrycja Lienau führt die Kanzlei Lienau in der Florenz-Sartorius-Str. 5 in 37079 Göttingen. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Seit 2006 bietet ihre Kanzlei außergerichtliche und gerichtliche Vertretung an, auch überörtlich. Lienau ist Fachanwältin für Familienrecht und staatlich geprüfte Übersetzerin für die polnische Sprache. Neben der Bearbeitung bestehender Konflikte gehört die vorbeugende Beratung zur Gestaltung von Erklärungen und Verträgen zu ihrer Tätigkeit. Für Ratsuchende sind damit sowohl bereits entstandene Auseinandersetzungen als auch Fragen vor einer vertraglichen Entscheidung mögliche Anknüpfungspunkte. Im Arbeitsrecht betreffen die genannten Themen Kündigungen, Lohn, Urlaub, Überstunden und Aufhebungsverträge. Hinter diesen Anliegen stehen häufig Fragen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, zu offenen Vergütungsansprüchen oder zu den Bedingungen des beruflichen Alltags. Eine rechtliche Prüfung setzt regelmäßig bei Arbeitsvertrag, ergänzenden Vereinbarungen und dem bisherigen Schriftwechsel an. Bei Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Erklärungen können kurze Fristen eine Rolle spielen. Zur allgemeinen Vorbereitung einer Anfrage ist deshalb eine zeitlich geordnete Darstellung hilfreich, aus der insbesondere hervorgeht, wann ein Schreiben zugegangen ist und welche Fragen noch offen sind. Im Familienrecht umfasst das Angebot Trennungsberatung, Ehescheidung, Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhaltsfragen. Hinzu kommen Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Mandantinnen und Mandanten begegnen hier häufig mehreren miteinander verbundenen Themen: der Organisation des getrennten Lebens, der Betreuung gemeinsamer Kinder und der finanziellen Neuordnung. Welche Unterlagen und Verfahrensschritte relevant werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Bei Angelegenheiten mit Bezug zu Polen können außerdem sprachliche Fragen und ausländische Dokumente Bedeutung gewinnen. Zu Lienaus Tätigkeit gehören Übersetzungen juristischer Texte und Korrespondenzen aus dem Polnischen und ins Polnische. Der örtliche Bezug liegt in Göttingen; zum genannten städtischen Umfeld gehören Innenstadt, Weende und Geismar. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist anhand der vorliegenden Angaben nicht belegt. Für familienrechtliche Verfahren ist typischerweise das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit also das Amtsgericht Göttingen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Göttingen. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann beim Profil von Patrycja Lienau beginnen: Für eine Anfrage über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten lassen sich Anliegen, relevante Termine und ein möglicher Polenbezug knapp zusammenfassen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Göttingen
Für die beiden Profilschwerpunkte von Patrycja Lienau sind unterschiedliche Gerichtsbarkeiten maßgeblich. Familienrechtliche Angelegenheiten werden typischerweise vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Das Amtsgericht Göttingen kommt daher bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere für Ehescheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsverfahren in Betracht. Auch der Zugewinnausgleich kann Gegenstand eines familiengerichtlichen Verfahrens sein. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des jeweiligen Falls; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Das ebenfalls genannte Landgericht Göttingen ist für die üblichen familienrechtlichen Verfahren nicht das Eingangsgericht. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, ausstehenden Lohn oder Urlaubsansprüche, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten ausgetragen. Amtsgericht und Landgericht sind dafür grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Die Kanzlei befindet sich in der Florenz-Sartorius-Str. 5, 37079 Göttingen. Innenstadt, Weende und Geismar sind als Stadtteile im örtlichen Umfeld genannt, ohne dass daraus eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei folgt. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage ist durch die Angaben nicht belegt. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte daher die vollständige Anschrift als Ausgangspunkt der Routenplanung dienen. Konkrete Verbindungen, Haltestellen und Parkmöglichkeiten sind den vorliegenden Informationen nicht zu entnehmen und sollten vor einem persönlichen Termin aktuell geprüft werden. Die Kanzlei bietet auch überörtliche Vertretung an; daraus ergibt sich jedoch keine Aussage über bestimmte Formen der Terminwahrnehmung.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind vor einer Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge und das Kündigungsschreiben beziehungsweise der angebotene Aufhebungsvertrag regelmäßig relevant. Hinzu kommen Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zum Zugang eines Schreibens und zu bereits geführten Gesprächen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten; ein Aufhebungsvertrag kann neben dem Beendigungszeitpunkt auch Vergütung, Freistellung und weitere Folgen betreffen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits etwas unterschrieben wurde und welche Termine bevorstehen. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Inhalt der Unterlagen ab.
- Wie lassen sich Fragen zu ausstehendem Lohn, Überstunden oder Urlaub für eine Mandatsanfrage vorbereiten?
- Hilfreich ist eine Übersicht, die Zeiträume, geltend gemachte Ansprüche und die bisherigen Reaktionen des Arbeitgebers voneinander trennt. Als Unterlagen kommen Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Urlaubsanträge und einschlägiger Schriftwechsel in Betracht. Bei Überstunden können insbesondere Anordnung, Kenntnis oder Billigung durch den Arbeitgeber sowie die Dokumentation der geleisteten Arbeit wichtig sein. Für Zahlungsansprüche können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen Bedeutung haben. Welche Ansprüche tatsächlich bestehen und welche Nachweise ausreichen, lässt sich nur anhand der individuellen Vertrags- und Arbeitssituation beurteilen.
- Müssen Scheidung, Unterhalt und die Betreuung gemeinsamer Kinder gemeinsam geklärt werden?
- Diese Themen hängen im Alltag häufig zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Scheidung beendet die Ehe; Unterhalt betrifft finanzielle Ansprüche, während Sorge- und Umgangsrecht die Verantwortung für und den Kontakt zu gemeinsamen Kindern betreffen. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen mit dem Scheidungsverfahren verbunden werden. Andere Fragen lassen sich unabhängig davon behandeln. Für eine erste Anfrage ist eine getrennte Aufstellung der offenen Punkte hilfreich. Dazu gehören bestehende Vereinbarungen, laufende Verfahren und die Frage, ob aktuell dringender Klärungsbedarf besteht.
- Was ist bei einer familienrechtlichen Anfrage mit Bezug zu Polen grundsätzlich zu beachten?
- Ein Bezug zu Polen kann etwa durch Wohnorte, Staatsangehörigkeiten, Vermögen oder dort ausgestellte Urkunden entstehen. Dann können neben der inhaltlichen Streitfrage auch die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht und die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen relevant sein. Für eine Anfrage sollten die beteiligten Länder und bereits bestehende Verfahren oder Entscheidungen erkennbar sein. Bei polnischsprachigen Dokumenten ist zunächst zu klären, welche Unterlagen benötigt werden und welche Anforderungen an Übersetzungen gelten. Eine Übersetzung allein beantwortet noch nicht die Frage, welches Recht im jeweiligen Fall maßgeblich ist.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Patrycja Lienau
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-lienau.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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