Veröffentlichtes Profil

Reppel Bausen

Reppel Bausen in Siegen: Kanzlei für Mittelstand, Handwerk und Familie

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwälte – Fachanwälte – Notar · Reppel Bausen - Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaft mbB

Weidenauer Straße 196, 57076 Siegen

Telefon: +49 271 222 962 0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Reppel Bausen - Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaft mbB
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Reppel Bausen versteht sich als Kanzlei für Mittelstand, Handwerk und Familie. Von den Standorten Netphen und Siegen aus ist die Kanzlei überörtlich und bundesweit tätig. Der Schwerpunkt der Rechtsberatung liegt im Zivilrecht. Genannt werden insbesondere Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht mit Kündigungsschutz, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Forderungseinzug und Inkasso. Im Arbeitsrecht vertritt die Kanzlei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören die Beratung im Marken-, Wettbewerbs-, Medien- und Urheberrecht. Weitere Tätigkeitsfelder sind unter anderem Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, IT-Recht sowie Strafrecht und Bußgeldsachen. Im Versicherungsrecht werden die Prüfung von Verträgen, die Durchsetzung von Leistungsansprüchen und die Vertretung gegen die Versicherung genannt. Transparenz und ständige Fortbildung bilden nach Angaben der Kanzlei die Grundlage ihrer Tätigkeit. Zum Team gehören Steffen Reppel, Jörg Bausen, Thomas Plett und Özge Büyükyilmaz. Jörg Bausen ist als Rechtsanwalt und Notar aufgeführt. Die Kontaktseite bietet anwaltliche und notarielle Online-Formulare.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-siegerland.de, kanzlei-siegerland.de

Beratung in Siegen – Einordnung der Redaktion

Reppel Bausen – Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaft mbB ist in Siegen an der Weidenauer Straße 196 ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei beschreibt ihre Ausrichtung mit Mittelstand, Handwerk und Familie und ist von Siegen und Netphen aus überörtlich und bundesweit tätig. Ihre Rechtsberatung ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Zum genannten Team gehören Steffen Reppel, Jörg Bausen, Thomas Plett und Özge Büyükyilmaz. Jörg Bausen ist außerdem als Notar aufgeführt; anwaltliche Interessenvertretung und notarielle Tätigkeit erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Im Arbeitsrecht vertritt Reppel Bausen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Damit umfasst die Tätigkeit beide Seiten des Beschäftigungsverhältnisses. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Kündigungsschutz wird in der Kanzleibeschreibung ausdrücklich genannt. Mandantinnen und Mandanten können hinter diesem Schwerpunkt insbesondere die rechtliche Einordnung arbeitsbezogener Unterlagen und Konflikte erwarten. Je nach Anliegen geht es um eine außergerichtliche Klärung oder eine gerichtliche Auseinandersetzung. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen relevant sein, weshalb das Datum des Zugangs für die erste Schilderung wichtig ist. Das Familienrecht betrifft häufig persönliche Veränderungen mit rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Dazu zählen Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Bei einer ersten Anfrage hilft es, die betroffenen Themen voneinander zu unterscheiden und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu benennen. Eine familienrechtliche Bearbeitung setzt regelmäßig Informationen zu familiären Verhältnissen und, bei finanziellen Fragen, zu Einkommen und Vermögen voraus. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, lässt sich im weiteren Austausch klären. Der Siegener Standort liegt im Stadtteil Weidenau. Damit ist die Kanzlei nicht der Siegener Innenstadt zuzuordnen; auch Geisweid gehört zum örtlichen Umfeld. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Siegen in Betracht. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Siegen ist dagegen nicht das typische Eingangsgericht für arbeitsrechtliche oder familiengerichtliche Verfahren. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die Kontaktdaten des Profils nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp zusammenfassen. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, wichtige Termine und Angaben zu bereits vorhandenen Schreiben. Die Kanzlei bietet auf ihrer eigenen Kontaktseite zudem anwaltliche und notarielle Online-Formulare an. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Bearbeitung erfolgt, bedarf einer ausdrücklichen Abstimmung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Siegen

Die Anschrift Weidenauer Straße 196, 57076 Siegen, verortet Reppel Bausen im Stadtteil Weidenau. Der Standort ist damit von der Siegener Innenstadt zu unterscheiden. Neben Innenstadt und Weidenau gehört Geisweid zu den genannten Stadtteilen im örtlichen Umfeld. Für die Planung eines Besuchs ist die konkrete Kanzleianschrift maßgeblich. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Fahrplan- und Verkehrsinformationen prüfen. Belegte Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Wer besondere Anforderungen an den Zugang hat, sollte diese deshalb vor einem Termin direkt klären. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Siegen relevant. Dort werden als Familiengericht bei gegebener Zuständigkeit insbesondere Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, hängt von der jeweiligen Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Allein die Lage der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, beispielsweise Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten über Arbeitsentgelt. Weder das Amtsgericht Siegen noch das Landgericht Siegen ist dafür das reguläre Eingangsgericht. Das Landgericht Siegen befasst sich insbesondere mit Zivil- und Strafsachen nach den jeweiligen Zuständigkeitsregeln. Für die beiden hier hervorgehobenen Rechtsgebiete ist daher eine Unterscheidung zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag hilfreich. Auch Angaben zum Beginn der Beschäftigung, zur Tätigkeit und zu vorausgegangenen Abmahnungen können Bedeutung haben. Bei Kündigungen bestehen häufig kurze gesetzliche Fristen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, wann das Schreiben eingegangen ist und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt von den Umständen ab und lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung der Kündigung ableiten.
Kann eine Kanzlei im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten?
Eine arbeitsrechtlich tätige Kanzlei kann grundsätzlich Mandate von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern bearbeiten. Daraus folgt jedoch nicht, dass sie in derselben Auseinandersetzung beide Seiten vertreten darf. Vor einer Mandatsübernahme muss geprüft werden, ob widerstreitende Interessen vorliegen. Für diese Prüfung sind die Namen der Beteiligten und gegebenenfalls verbundener Unternehmen wichtig. Inhaltlich unterscheiden sich die Anliegen: Beschäftigte fragen beispielsweise nach Vergütung oder Kündigungsschutz, Arbeitgeber nach Vertragsgestaltung oder dem Umgang mit arbeitsrechtlichen Konflikten.
Welche Themen sollten bei einer Anfrage zu Trennung und Scheidung benannt werden?
Hilfreich ist eine Übersicht, ob es um die Scheidung selbst, Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, Vermögensfragen oder gemeinsame Kinder geht. Auch der Zeitpunkt der Trennung und bereits bestehende Vereinbarungen können für die Einordnung wichtig sein. Nicht alle Folgen einer Trennung werden automatisch in einem einzigen Verfahren geregelt. Die erste Anfrage muss dennoch keine vollständige rechtliche Darstellung enthalten. Eine verständliche Beschreibung der aktuellen Situation und der offenen Fragen erleichtert es, den weiteren Informationsbedarf festzustellen.
Welche Unterlagen können bei Fragen zu Unterhalt, Sorge und Umgang relevant sein?
Bei Unterhaltsfragen sind häufig Einkommensnachweise, Angaben zu regelmäßigen Belastungen und vorhandene Unterhaltstitel oder Vereinbarungen relevant. Geht es um elterliche Sorge oder Umgang, können bisherige Regelungen, gerichtliche Beschlüsse und eine sachliche Beschreibung der Betreuungssituation hilfreich sein. Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Anliegen. Sensible Informationen über Kinder und andere Familienangehörige sollten nicht ungeordnet übermittelt werden. Im ersten Austausch lässt sich klären, welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie eingereicht werden können.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Reppel Bausen

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,9 von 5 · 94 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Weidenauer Straße 196, 57076 Siegen

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-siegerland.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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