Veröffentlichtes Profil

Schmidt Leppersjohann Kasper

Schmidt Leppersjohann Kasper: Rechtsanwälte in Marburg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwälte · Schmidt · Leppersjohann · Kasper Partnerschaftsgesellschaft mbB

Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg

Telefon: +49 6421 94806-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Schmidt · Leppersjohann · Kasper Partnerschaftsgesellschaft mbB
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Schmidt Leppersjohann Kasper in Marburg berät und vertritt Privatmandanten sowie Unternehmen des Mittelstands. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht. Die Kanzlei nennt außerdem Beratung im gesamten Immobilienrecht. Im Bau- und Architektenrecht sind die Fachanwälte Volker Schmidt und Jens Kasper tätig. Dominik Leppersjohann ist als Fachanwalt Ansprechpartner für das Erbrecht. Volker Schmidt unterstützt Mieter und Vermieter bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Die erbrechtliche Tätigkeit umfasst unter anderem Fragen der Nachlassregelung, Unternehmensnachfolge und Testamentsgestaltung sowie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Die Rechtsanwälte begleiten Mandate persönlich und vertreten Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Bei komplexen Fallgestaltungen arbeitet die Kanzlei nach dem 4-Augen-Prinzip. Als Merkmale ihrer Arbeitsweise nennt sie eine persönliche, vertrauliche und zielorientierte Betreuung sowie eine zeitnahe, flexible Terminvereinbarung. Der Kanzleistandort befindet sich in der Frauenbergstraße 8 in Marburg.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-slk.de, kanzlei-slk.de

Beratung in Marburg – Einordnung der Redaktion

Schmidt Leppersjohann Kasper sind als Rechtsanwälte in der Schmidt · Leppersjohann · Kasper Partnerschaftsgesellschaft mbB in Marburg tätig. Der Kanzleistandort liegt in der Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die Kanzlei berät und vertritt Privatmandanten und Unternehmen des Mittelstands. Ihre belegte Tätigkeitsbeschreibung umfasst außerdem unter anderem Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie das gesamte Immobilienrecht. Für Ratsuchende ist bei der ersten Anfrage deshalb eine kurze Beschreibung wichtig, damit sich das Anliegen fachlich zuordnen lässt. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Begründung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu gehören Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnissen. Auf Unternehmensseite können insbesondere die Gestaltung betrieblicher Abläufe und arbeitsvertraglicher Regelungen eine Rolle spielen. Beschäftigte suchen häufig Orientierung zu einem konkreten Schreiben des Arbeitgebers oder zu Veränderungen ihres Arbeitsplatzes. Eine anwaltliche Prüfung setzt regelmäßig voraus, dass Verträge, relevante Korrespondenz und der zeitliche Ablauf nachvollziehbar vorliegen. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen bedeutsam sein. Das ebenfalls im Profil genannte Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie vermögensrechtliche Fragen zwischen Ehegatten. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet meist eine Betrachtung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse. Dabei sind außergerichtliche Verständigungen ebenso ein Thema wie gerichtliche Verfahren. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anliegen ab; häufig sind Angaben zur familiären Situation, zum Einkommen und zu bereits bestehenden Vereinbarungen relevant. Eine konkrete personelle Zuständigkeit für das Familienrecht ist in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Der örtliche Bezug umfasst Marburg mit Altstadt, Südviertel und Wehrda, ohne dass der Kanzleistandort anhand der Angaben einem dieser Stadtteile zugeordnet werden kann. Für Familiensachen ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; die örtliche Zuständigkeit muss gesondert geprüft werden. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Landgericht Marburg. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist das Kanzleiprofil mit den dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten. Eine kurze Sachverhaltsschilderung und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die anschließende Abstimmung. Die Kanzlei nennt eine zeitnahe, flexible Terminvereinbarung und persönliche Mandatsbegleitung; bei komplexen Fallgestaltungen arbeitet sie nach dem Vier-Augen-Prinzip.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marburg

Die Kanzlei Schmidt · Leppersjohann · Kasper Partnerschaftsgesellschaft mbB hat ihren Sitz in der Frauenbergstraße 8 in Marburg. Als Stadtteile am Standort sind Altstadt, Südviertel und Wehrda genannt. Eine genaue Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile oder eine Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben jedoch nicht belegt. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient daher die vollständige Anschrift als Orientierung. Aktuelle Verbindungen, die Zufahrt und mögliche Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch anhand aktueller Verkehrsinformationen geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Linien oder Stellplätze sind nicht angegeben. Auch Angaben zu einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für das im Profil genannte Familienrecht ist von den aufgeführten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Marburg relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und bearbeiten etwa Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob ein Verfahren tatsächlich in Marburg geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit und den Umständen des Falls. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern regelmäßig die Gerichte für Arbeitssachen zuständig. Das Amtsgericht Marburg und das Landgericht Marburg übernehmen diese Aufgabe nicht. Das Landgericht ist vor allem für bestimmte Zivil- und Strafverfahren zuständig und kann damit bei anderen Tätigkeitsfeldern der Kanzlei eine Rolle spielen. Familienrechtliche Beschwerden führen grundsätzlich zum Oberlandesgericht, nicht zum Landgericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Digitales Erbe
  • Bauverträge in der Praxis
  • Elternzeit und Elterngeld
  • Verkehrsrechtliche Besonderheiten bei E-Mobilität
  • Unternehmensgründung und Rechtsformen

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, einschlägige Ergänzungen und die Korrespondenz zum jeweiligen Konflikt hilfreich. Je nach Anliegen können eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben, Entgeltabrechnungen oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, die Vorgänge nachzuvollziehen. Bei Schreiben mit möglichen Fristfolgen ist auch der Zeitpunkt des Zugangs wichtig. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Sensible Daten sollten nicht ungefragt über unsichere Kanäle versandt werden.
Was unterscheidet die Prüfung einer Kündigung von einer Beratung zu einem Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei einer Kündigung stehen unter anderem Wirksamkeitsvoraussetzungen und mögliche Fristen im Mittelpunkt. Bei einem Aufhebungsvertrag können etwa Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis und sozialrechtliche Folgen relevant werden. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung. Für eine anwaltliche Einordnung sind deshalb das konkrete Dokument, die bisherige Beschäftigungssituation und der zeitliche Ablauf wichtig. Beide Themen können zeitnahe Klärung erfordern.
Müssen bei einer Trennung alle familienrechtlichen Fragen in einem einzigen Verfahren geklärt werden?
Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sind rechtlich miteinander verbunden, werden aber nicht zwangsläufig vollständig in einem einzigen Verfahren behandelt. Bestimmte Fragen können außergerichtlich vereinbart werden, andere benötigen eine gerichtliche Entscheidung oder unterliegen besonderen Formanforderungen. Bei einer Scheidung werden bestimmte Folgesachen unter gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam behandelt. Welche Themen zusammenhängen, hängt unter anderem von gemeinsamen Kindern, der wirtschaftlichen Situation und bereits bestehenden Vereinbarungen ab. Für eine erste Anfrage ist eine Übersicht über offene Fragen und schon laufende Verfahren hilfreich.
Ist für mein arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen automatisch ein Gericht in Marburg zuständig?
Der Sitz der beauftragten Kanzlei bestimmt nicht automatisch den zuständigen Gerichtsort. Im Arbeitsrecht können insbesondere der Arbeitsort und der Sitz des Arbeitgebers Bedeutung haben; zuständig sind regelmäßig Arbeitsgerichte. In Familiensachen hängt die örtliche Zuständigkeit von der Art des Verfahrens und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt beteiligter Personen. Das Amtsgericht Marburg kommt daher für bestimmte Familiensachen in Betracht, während das Landgericht Marburg für gewöhnliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht zuständig ist. Die gerichtliche Zuständigkeit wird anhand des konkreten Sachverhalts geprüft.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Schmidt Leppersjohann Kasper

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,3 von 5 · 31 Bewertungen

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Positive Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-slk.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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