Veröffentlichtes Profil

Stephanie Zimmermann

Stephanie Zimmermann – Rechtsanwältin in Oldenburg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin · Anwaltskanzlei Zimmermann

Nadorster Str. 125-127, 26123 Oldenburg

Telefon: +49 441 8853575

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Zimmermann

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Stephanie Zimmermann ist Rechtsanwältin bei der Anwaltskanzlei Zimmermann in Oldenburg. Als Schwerpunkte nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht / Owi-Recht, Verkehrsrecht und Sozialrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Nadorster Str. 125-127 in 26123 Oldenburg und wird als Einzelunternehmen betrieben. Stephanie Zimmermann ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg. Die zuständige Kammer hat ihren Sitz am Staugraben 5 in 26122 Oldenburg. Im Impressum wird Stephanie Zimmermann als Verantwortliche für den Inhalt der Internetpräsenz genannt. Die Kanzlei ist telefonisch unter 0441-8853575 und per E-Mail unter info@ak-zimmermann.de erreichbar. Als Internetadresse ist www.ak-zimmermann.de angegeben. Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherung AG am Victoriaplatz 1 in 40198 Düsseldorf. Angaben zum Mandantenkreis und zur Arbeitsweise enthält der vorliegende Quelltext nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ak-zimmermann.de

Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Stephanie Zimmermann ist bei der Anwaltskanzlei Zimmermann in Oldenburg tätig. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Nadorster Str. 125-127, 26123 Oldenburg. Zimmermann ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg. Für Ratsuchende bieten die beiden im Profil genannten Rechtsgebiete eine erste Orientierung, ob ihr berufliches oder familiäres Anliegen zu den dort ausgewiesenen Tätigkeitsfeldern gehört. Ob eine konkrete Angelegenheit übernommen werden kann, ist im persönlichen Kontakt zu klären. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse. Auch Kündigungen oder die vorgeschlagene einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Bei der Einordnung solcher Fragen sind häufig der zeitliche Ablauf, vertragliche Vereinbarungen und bereits erhaltene Schreiben bedeutsam. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme dient deshalb auch dazu, den zeitlichen Rahmen einer möglichen Prüfung abzustimmen. Das Familienrecht umfasst insbesondere rechtliche Fragen rund um Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt und die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Ratsuchende möchten beispielsweise wissen, welche Themen bei einer Trennung voneinander zu unterscheiden sind oder welche Unterlagen für die Klärung von Unterhaltsfragen benötigt werden. Bei Anliegen zu Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Nicht jede familienrechtliche Frage führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren; auch die außergerichtliche Klärung von Vereinbarungen und unterschiedlichen Vorstellungen gehört allgemein zu diesem Rechtsgebiet. Der örtliche Bezug liegt in Oldenburg. Die Anschrift an der Nadorster Straße ist der konkrete Orientierungspunkt für eine Anfahrt aus dem Stadtgebiet, etwa aus der Innenstadt, Eversten oder Osternburg. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für Familiensachen kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Oldenburg als Familiengericht in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Das Landgericht Oldenburg ist für diese beiden Bereiche regelmäßig nicht die erste Anlaufstelle. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die angegebenen Kontaktdaten nutzen: telefonisch unter 0441-8853575 oder per E-Mail an info@ak-zimmermann.de. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu beteiligten Personen und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Eine erste Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg

Die Anwaltskanzlei Zimmermann hat ihre Anschrift in der Nadorster Str. 125-127 in 26123 Oldenburg. Damit ist für die Planung eines persönlichen Termins ein konkreter Standort im Oldenburger Stadtgebiet benannt. Die ebenfalls genannten Stadtteile Innenstadt, Eversten und Osternburg beschreiben das örtliche Umfeld, belegen jedoch nicht die Lage der Kanzlei innerhalb eines dieser Stadtteile. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage lässt sich aus den Angaben nicht ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Adresse. Wer mit dem Pkw anreist, kann die Anschrift zur Routenplanung verwenden; konkrete Angaben zu Parkmöglichkeiten oder zur Zugänglichkeit der Räume liegen nicht vor. Für den familienrechtlichen Teil des Profils ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Oldenburg relevant. Dort werden bei bestehender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit Familiensachen geführt, beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Der arbeitsrechtliche Hauptschwerpunkt ist dagegen grundsätzlich der Arbeitsgerichtsbarkeit zugeordnet, etwa bei Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten über Arbeitsvergütung zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Amtsgericht und Landgericht Oldenburg sind dafür regelmäßig nicht zuständig. Das Landgericht bearbeitet insbesondere bestimmte allgemeine Zivilsachen und Strafsachen; für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Anliegen ist es typischerweise kein Eingangsgericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind in der Regel der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Schreiben wichtig. Bei einer Kündigung ist auch bedeutsam, wann und wie sie zugegangen ist. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, vorheriger Schriftverkehr oder eine kurze zeitliche Übersicht hinzukommen. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten, insbesondere bei der gerichtlichen Überprüfung einer Kündigung. Deshalb sollte bereits die erste Anfrage auf das Schreiben und dessen Zugangsdatum hinweisen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, wird im weiteren Kontakt geklärt.
Worin unterscheiden sich Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abmahnung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Eine Abmahnung beanstandet regelmäßig ein bestimmtes Verhalten und verbindet dies mit einem Hinweis auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Wiederholung. Diese Unterschiede beeinflussen, welche rechtlichen Fragen zu prüfen sind. Bei einer ersten Anfrage ist daher hilfreich, die Art des erhaltenen Dokuments und etwaige darin genannte Termine mitzuteilen. Die konkreten Auswirkungen lassen sich nur anhand der jeweiligen Umstände beurteilen.
Welche Themen sollten bei einer familienrechtlichen Anfrage nach einer Trennung benannt werden?
Bei einer Trennung können mehrere rechtlich eigenständige Themen zusammentreffen: die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Unterhalt, die Betreuung gemeinsamer Kinder, Vermögensfragen und eine mögliche Scheidung. Für eine erste Anfrage hilft eine kurze Übersicht darüber, welche Punkte offen sind und ob bereits Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben oder laufende Verfahren bestehen. Bei Fragen zu Kindern sind die bisherige Betreuungssituation und bestehende Regelungen häufig relevant. Es ist nicht erforderlich, schon selbst eine rechtliche Bewertung vorzunehmen. Zunächst geht es darum, das Anliegen und mögliche zeitliche Dringlichkeiten verständlich zu beschreiben.
Ist für Unterhalt, Sorge und Umgang immer ein Gerichtsverfahren notwendig?
Familienrechtliche Fragen können teilweise außergerichtlich geklärt werden, etwa durch abgestimmte Vereinbarungen. Ob dies ausreicht, hängt vom Gegenstand, den gesetzlichen Anforderungen und der Situation der Beteiligten ab. Manche Vereinbarungen benötigen eine bestimmte Form; in anderen Fällen kann eine gerichtliche Entscheidung erforderlich werden. Sorge, Umgang und Unterhalt sind dabei unterschiedliche Regelungsbereiche, auch wenn sie dieselbe Familie betreffen. Für eine erste Anfrage ist hilfreich anzugeben, worüber Einigkeit besteht, welche Punkte streitig sind und ob schon verbindliche Regelungen vorliegen. Eine Scheidung selbst erfolgt durch gerichtliche Entscheidung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Stephanie Zimmermann

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Stephanie Zimmermann liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,7 von 5 · 35 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei Zimmermann insgesamt und nicht auf Stephanie Zimmermann persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ak-zimmermann.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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