Veröffentlichtes Profil

Thomas Rader

Thomas Rader in Bonn – Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Verbraucherschutz

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Thomas Rader

Markt 14, 53111 Bonn

Telefon: +49 228 24380851

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Köln
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Thomas Rader

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Thomas Rader hat seine Kanzleianschrift am Markt 14 in 53111 Bonn. Als Tätigkeitsschwerpunkte nennt er Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Verbandsklagerecht und Verbraucherschutz. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Bonner Anwaltverein. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Köln verliehen. Für verschlüsselte E-Mail-Kommunikation stellt die Website einen öffentlichen OpenPGP-Schlüssel zum Download bereit und veröffentlicht den zugehörigen Fingerprint. E-Mail-Adressen der Domains Yahoo, Hotmail und Outlook sind wegen hohen Spam-Aufkommens derzeit gesperrt. Die Beiträge auf seiner Website geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen auch eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Die rechtlichen Ausführungen bezeichnet er als Meinungsäußerungen. Seine Berufshaftpflicht besteht bei der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG; der Versicherungsschutz gilt vor allen europäischen Gerichten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-rader.de, kanzlei-rader.de

Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Thomas Rader hat seine Kanzlei am Markt 14 in 53111 Bonn. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt hingegen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Verbandsklagerecht und Verbraucherschutz als Tätigkeitsschwerpunkte. Diese unterschiedliche Schwerpunktangabe ist für die Orientierung wichtig: Ratsuchende sollten bei einer Anfrage benennen, welchem Bereich ihr Anliegen zuzuordnen ist, und klären, ob Thomas Rader die entsprechende Beratung oder Vertretung übernimmt. Seine Berufsbezeichnung wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Köln verliehen; er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Bonner Anwaltverein. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen rund um Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Auch Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Dabei können insbesondere der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die bisherige Korrespondenz relevant sein. Eine Aussage über die rechtliche Bewertung eines konkreten Falls lässt sich aus der Schwerpunktangabe allein nicht ableiten. Die in der Kanzleibeschreibung genannten weiteren Gebiete betreffen unter anderem geschäftliche Werbung, die Nutzung geschützter Texte oder Bilder sowie Veröffentlichungen über Personen. Wettbewerbsrechtliche Anliegen können etwa bei beanstandeten Werbeaussagen entstehen, urheberrechtliche Fragen bei ungeklärten Nutzungsrechten. Im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht stehen häufig Äußerungen oder Bildveröffentlichungen im Mittelpunkt. Verbraucherschutz und Verbandsklagerecht betreffen daneben die rechtlichen Rahmenbedingungen von Verbrauchergeschäften und die kollektive Durchsetzung bestimmter Verbraucherinteressen. Welches Rechtsgebiet berührt ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab; Überschneidungen sind möglich. Die Anschrift am Markt liegt im Bonner Zentrum und bietet damit einen innerstädtischen Bezug auch für Ratsuchende aus Beuel, Bad Godesberg, Hardtberg oder Poppelsdorf. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Bonn in Betracht, für andere zivilrechtliche Auseinandersetzungen können Amtsgericht oder Landgericht zuständig sein. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die auf Anwalt-Seiten.de angegebenen Kontaktwege anstoßen. Hilfreich sind eine kurze Sachverhaltsschilderung, Angaben zu Beteiligten und Hinweise auf laufende Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend zu klären. Für verschlüsselte E-Mails veröffentlicht die Kanzleiwebsite einen OpenPGP-Schlüssel samt Fingerprint. Nach den vorliegenden Angaben sind E-Mail-Adressen der Domains Yahoo, Hotmail und Outlook derzeit gesperrt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn

  • Amtsgericht Bonn
  • Landgericht Bonn
  • Arbeitsgericht Bonn
  • Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)

Die Kanzleianschrift Markt 14 befindet sich im Zentrum von Bonn. Der innerstädtische Standort ist für Anfragen aus dem Stadtgebiet ebenso ein Bezugspunkt wie für Ratsuchende aus Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Poppelsdorf. Die Anfahrt kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen, Zufahrtsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Anschrift allein ergeben sich keine Angaben zur Barrierefreiheit oder zu verfügbaren Stellplätzen. Auch ein persönlicher Termin sollte vorab abgestimmt werden. Für das im Profil hervorgehobene Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Bonn relevant. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Ob das Arbeitsgericht Bonn örtlich zuständig ist, richtet sich nach den Umständen des Falls und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Bei den ebenfalls genannten Schwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Verbraucherschutz können Verfahren vor den ordentlichen Zivilgerichten stattfinden. Dazu zählen Unterlassungs-, Zahlungs- oder Schadensersatzklagen sowie Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Die Zuständigkeit von Amtsgericht Bonn oder Landgericht Bonn hängt unter anderem vom Streitgegenstand und von besonderen Zuständigkeitsregeln ab; auch gerichtliche Konzentrationen können eine Rolle spielen. Für Verbandsklagen gelten teilweise besondere Zuständigkeiten. Der Bundesgerichtshof ist keine örtliche Eingangsinstanz in Bonn, sondern übernimmt im Zivilrecht insbesondere Aufgaben als Revisionsgericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Bonner Anwaltverein

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze zeitliche Darstellung, die Art des Beschäftigungsverhältnisses und das konkrete Anliegen hilfreich. Bei einer Kündigung oder Abmahnung sind insbesondere das betreffende Schreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs von Bedeutung. Ergänzend können Arbeitsvertrag, Änderungsvereinbarungen, Entgeltabrechnungen und relevante Korrespondenz benötigt werden. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen gelten. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Ob und in welchem Umfang eine Vertretung erfolgt, muss ausdrücklich geklärt werden.
Worin unterscheiden sich wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Anliegen?
Das Wettbewerbsrecht betrifft unter anderem die Zulässigkeit geschäftlicher Handlungen, beispielsweise von Werbung gegenüber Verbrauchern oder Mitbewerbern. Das Urheberrecht schützt dagegen persönliche geistige Schöpfungen und regelt insbesondere deren Nutzung. Bei einem Internetauftritt können beide Bereiche berührt sein: Eine Werbeaussage kann wettbewerbsrechtliche Fragen aufwerfen, während ein verwendetes Foto urheberrechtlich relevant ist. Für eine erste Anfrage sind die beanstandeten Inhalte, ihre Fundstelle, vorhandene Nutzungsvereinbarungen und etwaige Schreiben der Gegenseite hilfreich. Die rechtliche Zuordnung hängt stets vom konkreten Zusammenhang ab.
Welche Informationen sind bei unerwünschten Bildveröffentlichungen oder Äußerungen über eine Person wichtig?
Bei Fragen zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht kommt es wesentlich auf den genauen Inhalt und den Veröffentlichungskontext an. Für eine erste Darstellung sind deshalb die betreffende Äußerung oder Abbildung, die Fundstelle, das Veröffentlichungsdatum und der erkennbare Adressatenkreis hilfreich. Auch bisherige Kommunikation und mögliche Einwilligungen können Bedeutung haben. Nicht jede unangenehme Veröffentlichung ist automatisch rechtswidrig; unter anderem können Meinungsfreiheit, Informationsinteressen und Persönlichkeitsrechte gegeneinander abzuwägen sein. Bei Bildern können zusätzlich urheberrechtliche Fragen entstehen. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt daher nicht die Prüfung der konkreten Veröffentlichung.
Was unterscheidet ein individuelles Verbraucheranliegen von einer Verbandsklage?
Ein individuelles Verbraucheranliegen betrifft beispielsweise Ansprüche aus einem einzelnen Vertrag oder die Verwendung bestimmter Vertragsbedingungen. Eine Verbandsklage dient dagegen unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen der kollektiven Rechtsdurchsetzung durch dafür befugte Organisationen. Einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher können eine solche Klage nicht allein aufgrund ihrer Betroffenheit selbst als Verband führen. Je nach Verfahrensart unterscheiden sich Voraussetzungen, Beteiligungsmöglichkeiten und Wirkungen. Für eine erste Anfrage ist hilfreich, ob es um einen persönlichen Anspruch, eine möglicherweise verbreitete Geschäftspraxis oder ein bereits bekanntes Verbandsverfahren geht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Rader

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Markt 14, 53111 Bonn

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-rader.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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