- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Thüringen
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Stein
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Thomas Stein ist Rechtsanwalt mit Kanzleisitz im Steinweg 5 in Jena. Die Kanzlei nennt Erb-, Vertrags- und Gesundheitsrecht als Tätigkeitsgebiete. Zum weiteren Portfolio gehören Medizinrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungsrecht sowie IT- und Wirtschaftsrecht. Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen mit alltäglichen Fragen des Rechts; einen näher eingegrenzten Mandantenkreis nennt die Webseite nicht. Als Ziel ihrer Arbeit beschreibt die Kanzlei die Durchsetzung der rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Dabei legt sie nach eigener Darstellung Wert auf eine vertrauensvolle, zuverlässige und freundliche Zusammenarbeit. Beratung ist auch per Videokonferenz möglich. Ergänzend kündigt die Webseite an, dass Larissa Zintl schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig sein wird. Genannt werden dabei Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Versorgungsausgleich, Vermögensausgleich und Ehevertragsrecht. Thomas Stein verweist außerdem auf seine Beiträge zu Medizinrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnrecht sowie Wirtschaftsrecht. Die zuständige Zulassungskammer ist die Rechtsanwaltskammer Thüringen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-stein.de, ra-stein.de
Beratung in Jena – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Thomas Stein hat seinen Kanzleisitz im Steinweg 5 in 07743 Jena. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. In diesem Rechtsgebiet geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen von Beschäftigungsverhältnissen: vom Abschluss eines Arbeitsvertrags über Fragen während der laufenden Zusammenarbeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Typische Anliegen betreffen Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende steht dabei häufig zunächst im Vordergrund, Unterlagen und zeitliche Abläufe einzuordnen. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Die Kanzlei Rechtsanwalt Stein nennt darüber hinaus Erb-, Vertrags- und Gesundheitsrecht sowie Medizinrecht, Miet- und Wohnungsrecht, IT- und Wirtschaftsrecht als Tätigkeitsgebiete. Dahinter stehen unterschiedliche Lebenssituationen: Fragen zu Nachlass und Erbfolge, Unklarheiten über vertragliche Pflichten oder Konflikte rund um ein Mietverhältnis. Im Medizin- und Gesundheitsrecht können beispielsweise Behandlungsverhältnisse und Haftungsfragen relevant werden; im IT- und Wirtschaftsrecht unter anderem digitale Verträge und geschäftliche Rechtsbeziehungen. Welche Fragestellung welchem Gebiet zuzuordnen ist und ob eine Bearbeitung übernommen werden kann, lässt sich im Rahmen einer ersten Anfrage klären. Einen näher eingegrenzten Mandantenkreis nennt die Kanzlei nicht. Der Standort im Steinweg liegt im Jenaer Zentrum. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Innenstadt als auch zu Ratsuchenden aus Lobeda und Winzerla. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw richtet sich nach dem Ausgangspunkt und sollte vor einem Besuch geplant werden. Beratung ist nach Angaben der Kanzlei auch per Videokonferenz möglich. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Jena und das Landgericht Gera genannt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind allerdings grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht diese beiden Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtige Daten und der Hinweis auf bereits eingegangene Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Bei arbeitsrechtlichen Fragen sind etwa Arbeitsvertrag, Kündigung oder Abmahnung häufig relevante Unterlagen; deren Übermittlung kann zunächst abgestimmt werden. Ob ein Mandat angenommen wird und wie eine Besprechung stattfindet, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Thomas Stein gehört der Rechtsanwaltskammer Thüringen an. Die Kanzlei beschreibt eine vertrauensvolle, zuverlässige und freundliche Zusammenarbeit als Grundlage ihrer Tätigkeit.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Jena
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Stein befindet sich im Steinweg 5 im Zentrum von Jena. Der Standort ist damit innerstädtisch gelegen und auch für Ratsuchende aus den Stadtteilen Lobeda und Winzerla ein möglicher Anlaufpunkt. Für einen persönlichen Termin kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Die passende Verbindung, aktuelle Verkehrsbedingungen und Abstellmöglichkeiten sollten anhand der konkreten Adresse geprüft werden; bestimmte Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind hier nicht belegt. Neben dem Besuch vor Ort ermöglicht die von der Kanzlei genannte Videoberatung eine Besprechung ohne Anfahrt. Das kann insbesondere bei einer Kontaktaufnahme aus anderen Teilen Jenas oder dem Umland relevant sein. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Das genannte Amtsgericht Jena und das Landgericht Gera sind dagegen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im weiteren Tätigkeitsportfolio können sie etwa bei Vertragsstreitigkeiten oder zivilrechtlichen Haftungsfragen eine Rolle spielen. Wohnraummietsachen werden grundsätzlich vor dem Amtsgericht verhandelt; Nachlassangelegenheiten gehören zu den Aufgaben des Amtsgerichts als Nachlassgericht. Bei medizinrechtlichen Schadensersatzverfahren kommt abhängig von der sachlichen Zuständigkeit insbesondere das Landgericht in Betracht. Welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet, hängt zusätzlich von den Regeln zur örtlichen Zuständigkeit ab und nicht allein vom Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zu vorausgegangenen Abmahnungen können hilfreich sein. Bei Kündigungen laufen häufig kurze gesetzliche Fristen; deshalb ist eine zeitnahe Klärung sinnvoll. Eine erste Anfrage sollte deutlich machen, ob bereits eine Kündigung vorliegt oder lediglich angekündigt wurde. Die Kontaktaufnahme allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme und gewährleistet nicht, dass eine Frist gewahrt wird.
- Kann ein Arbeitsvertrag auch vor der Unterschrift rechtlich eingeordnet werden?
- Arbeitsverträge können bereits vor ihrem Abschluss Gegenstand einer rechtlichen Prüfung sein. Typische Themen sind Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit, Probezeit, Befristung und Kündigungsfristen. Auch Regelungen zu Überstunden, Nebentätigkeiten oder Ausschlussfristen können für das spätere Arbeitsverhältnis bedeutsam sein. Zur Einordnung gehören gegebenenfalls außerdem Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder ergänzende Vertragsunterlagen. Bei einer Mandatsanfrage ist es hilfreich, den vorhandenen Entwurf und offene Fragen zu benennen. Welche Regelungen im Einzelfall wirksam sind und welche Folgen sie haben, erfordert eine individuelle Prüfung.
- Worin unterscheiden sich eine Abmahnung und eine Kündigung?
- Eine Abmahnung beanstandet grundsätzlich ein bestimmtes Verhalten im Arbeitsverhältnis und verbindet dies mit einer Warnung vor möglichen Folgen bei einer Wiederholung. Eine Kündigung ist dagegen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet. Beide können deshalb unterschiedliche Fragen und zeitliche Anforderungen auslösen. Für die Einordnung einer Abmahnung sind ihr Wortlaut, das geschilderte Geschehen und vorhandene Unterlagen bedeutsam. Ob sie berechtigt ist und welche Reaktion in Betracht kommt, lässt sich nicht allein aus ihrer Überschrift ableiten. Auch mündliche Vorgänge können für den Zusammenhang wichtig sein.
- Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu ausstehendem Lohn oder einem Arbeitszeugnis?
- Bei offenen Vergütungsfragen sind Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls Arbeitszeitaufzeichnungen häufig aufschlussreich. Wichtig ist außerdem, welche Zeiträume und Vergütungsbestandteile betroffen sind. Bei einem Arbeitszeugnis helfen der vorhandene Zeugnistext, eine Beschreibung der Aufgaben und Angaben zur Dauer der Beschäftigung. Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber kann bei beiden Themen den bisherigen Verlauf verdeutlichen. Ansprüche können gesetzlichen Verjährungsregeln oder wirksamen Ausschlussfristen unterliegen. Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine geordnete Darstellung; die benötigten Dokumente und einen geeigneten Übermittlungsweg kann man anschließend abstimmen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Stein
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,7 von 5 · 20 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-stein.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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