- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Bamberg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Ulrich E. Fischer
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Ulrich E. Fischer ist Rechtsanwalt in Würzburg sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht. Seine Kanzlei hat ihren Sitz am Marienplatz 5 und eine Zweigstelle in Kitzingen. Bearbeitet werden vorwiegend Scheidungs- und Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Unfallregulierung. Hinzu kommt allgemeines Zivilrecht mit Vertragsrecht. Im Familienrecht gehören Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Scheidung, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich zu den genannten Themen. Im Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei mit Kündigungen, Zeugnissen, Abmahnungen und der Haftung des Arbeitnehmers. Das Verkehrsrecht umfasst unter anderem Bußgeldbescheide, Einsprüche, Fahrverbote sowie Lenk- und Ruhezeiten. Die Zusammenarbeit mit Mandanten ist darauf ausgerichtet, den Sachverhalt gemeinsam zu erarbeiten und Lösungen zu finden. Dabei werden konkrete Schritte und die damit verbundenen Risiken aufgezeigt. Gespräche mit der Gegenseite sollen genutzt werden, solange diese Möglichkeit besteht. Die Kanzlei nennt regelmäßige Fortbildungen als Bestandteil ihrer Tätigkeit. Fischer hält außerdem Vorträge zum Verkehrsrecht im Rahmen des BKrfQG und kooperiert mit Rechtsanwalt Rainer Fischer, Richter am OLG a.D. in Bielefeld.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: xn--rechtsanwalt-fischer-wrzburg-n7c.de, xn--rechtsanwalt-fischer-wrzburg-n7c.de
Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Ulrich E. Fischer führt seine Kanzlei am Marienplatz 5 in 97070 Würzburg; eine Zweigstelle befindet sich in Kitzingen. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Nach der Kanzleibeschreibung gehören außerdem Verkehrsrecht, Unfallregulierung und allgemeines Zivilrecht mit Vertragsrecht zum Tätigkeitsspektrum. Fischer gehört der Rechtsanwaltskammer Bamberg an. Für Ratsuchende ergeben sich damit mehrere Anknüpfungspunkte, insbesondere bei Veränderungen im Arbeitsverhältnis, familiären Trennungen oder rechtlichen Fragen nach einem Verkehrsunfall. Im Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei mit Kündigungen, Arbeitszeugnissen, Abmahnungen und der Haftung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses, zur Bewertung von Arbeitsleistungen oder zur Verantwortung für Schäden im beruflichen Alltag. Für die rechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel von Bedeutung. Je nach Anliegen können kurze Fristen eine Rolle spielen. Eine erste Sachverhaltsdarstellung sollte deshalb auch erkennen lassen, wann wichtige Schreiben zugegangen sind und welche Termine bereits feststehen. Im Familienrecht nennt die Kanzlei Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Scheidung, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich. Diese Bereiche betreffen unterschiedliche persönliche und wirtschaftliche Folgen einer Trennung. Während Unterhaltsfragen die laufende finanzielle Versorgung berühren, geht es beim Zugewinnausgleich um Vermögensentwicklungen während der Ehe und beim Versorgungsausgleich um Versorgungsanrechte. Im Verkehrsrecht kommen unter anderem Bußgeldbescheide, Einsprüche, Fahrverbote sowie Lenk- und Ruhezeiten hinzu. Die Unfallregulierung betrifft daneben insbesondere die Klärung und Abwicklung von Schadensersatzansprüchen. Der Kanzleisitz am Marienplatz liegt im zentralen Würzburger Stadtgebiet. Als örtliches Umfeld sind die Altstadt sowie Grombühl und Sanderau relevant. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Würzburg und das Landgericht Würzburg; für Familiensachen ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig vor die Arbeitsgerichte gehören. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung, da konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten hier nicht belegt sind. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und das Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, wichtige Daten und Hinweise auf laufende Fristen. Ob und unter welchen Bedingungen ein Mandat übernommen werden kann, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Die beschriebene Zusammenarbeit sieht vor, den Sachverhalt gemeinsam zu erarbeiten, mögliche Schritte und Risiken zu erläutern und Gespräche mit der Gegenseite zu nutzen, solange diese Möglichkeit besteht.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg
Die Kanzlei Ulrich E. Fischer hat ihren Sitz am Marienplatz 5 in 97070 Würzburg und damit im zentralen Stadtgebiet. Für die räumliche Orientierung sind insbesondere die Altstadt sowie die ebenfalls genannten Stadtteile Grombühl und Sanderau von Bedeutung. Die Adresse bildet einen Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Würzburg; daneben besteht eine Zweigstelle in Kitzingen. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw in Betracht. Welche Verbindung oder Route zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Bei den familienrechtlichen Schwerpunkten ist von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Würzburg relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren und Verfahren zu Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht Würzburg ist für diese familiengerichtlichen Verfahren nicht die reguläre Beschwerdeinstanz. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, etwa aus Verträgen oder über Ansprüche nach Verkehrsunfällen, kann abhängig von Streitwert und Gegenstand das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig sein. Der im Profil hervorgehobene arbeitsrechtliche Schwerpunkt gehört dagegen grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Abmahnungen, Zeugnisse oder Arbeitnehmerhaftung werden regelmäßig dort verhandelt, nicht vor Amtsgericht oder Landgericht. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kann nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht folgen. Der Kanzleisitz allein bestimmt dabei nicht, welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, etwaige Zusatzvereinbarungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können bisheriger Schriftwechsel, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Besonders wichtig ist die Angabe, wann ein Schreiben zugegangen ist. Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen können kurze Fristen gelten; eine Kontaktanfrage allein wahrt diese nicht. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Sensible Dokumente sollten erst über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Können Scheidung, Unterhalt und Vermögensausgleich gemeinsam eingeordnet werden?
- Diese Fragen hängen häufig zusammen, betreffen aber rechtlich unterschiedliche Bereiche. Eine Scheidung beendet die Ehe, während Unterhaltsfragen die finanzielle Versorgung betreffen. Beim Zugewinnausgleich geht es grundsätzlich um den Ausgleich unterschiedlicher Vermögenszuwächse während der Ehe; der Versorgungsausgleich betrifft insbesondere erworbene Altersversorgungsanrechte. Für eine erste Besprechung können Angaben zur Trennung, zu gemeinsamen Kindern, Einkommen, Vermögen und bestehenden Vereinbarungen hilfreich sein. Welche Punkte gemeinsam in einem Verfahren behandelt werden und welche gesondert zu klären sind, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Verfahrensstand.
- Worauf kommt es bei einer ersten Anfrage zum Kindesunterhalt an?
- Für die allgemeine Einordnung spielen unter anderem das Alter des Kindes, seine Betreuungssituation und die Einkommensverhältnisse der Beteiligten eine Rolle. Bei volljährigen Kindern können zusätzlich Ausbildung, Studium und eigene Einkünfte relevant werden. Hilfreich ist auch ein Hinweis darauf, ob bereits eine Unterhaltsvereinbarung, eine Jugendamtsurkunde oder eine gerichtliche Entscheidung besteht. Tabellen und Leitlinien bieten Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung des Einzelfalls. In einer Anfrage lässt sich zunächst schildern, ob Unterhalt erstmals geklärt, eine bestehende Zahlung überprüft oder eine bereits festgelegte Verpflichtung eingeordnet werden soll.
- Was sollte eine Anfrage zu einem Bußgeldbescheid oder Verkehrsunfall enthalten?
- Bei einem Bußgeldbescheid sind insbesondere der Tatvorwurf, das Zustellungsdatum und ein gegebenenfalls vorgesehenes Fahrverbot wichtige Ausgangspunkte. Bei einem Verkehrsunfall helfen Angaben zu Unfallzeit, Unfallort, Beteiligten, Versicherungen und vorhandenen Unterlagen, etwa Fotos oder Schriftwechsel. Bußgeldverfahren und die zivilrechtliche Regulierung von Unfallschäden sind unterschiedliche Angelegenheiten, können aber denselben Vorfall betreffen. Laufende Fristen sollten in der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden. Eine bloße Kontaktaufnahme ersetzt weder einen erforderlichen Einspruch noch andere fristgebundene Schritte; die Übernahme einer Vertretung muss gesondert geklärt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ulrich E. Fischer
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