Redaktionell geprüft

Volker Schmidt

Volker Schmidt: Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Verwaltungsrecht

Redaktionell geprüftZuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner · KHG Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Glacisstraße 6, 01099 Dresden

Telefon: +49 351 82800-42

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
KHG Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Volker Schmidt ist Rechtsanwalt und Partner der KHG Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB in Dresden. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren berät er im Privaten Baurecht, im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, im Architekten- und Ingenieurrecht, im Vergaberecht sowie im Verwaltungsrecht. Neben der forensischen Arbeit in diesen Bereichen verfügt er über Erfahrung in der Beratung regionaler Unternehmen. Bauvorhaben begleitet er sowohl auf Auftragnehmer- als auch auf Auftraggeberseite. Seit 2010 ist er Rechtsanwalt bei KHG, seit 2016 Partner. Zu seiner Tätigkeit gehören außerdem Dozententätigkeiten, unter anderem für die eVergabe.de GmbH, sowie regelmäßige Inhouse-Seminare für Mandanten. Er hält Fortbildungen für Kammern und Verbände, darunter die Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Seine Veröffentlichungen behandeln unter anderem Bauverträge, Architektenverträge, Bauhandwerkersicherung und Gewährleistungsfragen. Er ist Vorsitzender des Eintragungsausschusses der Architektenkammer Sachsen und Mitglied im Deutschen Anwaltsverein.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: khg-dresden.com, khg-dresden.com

Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion

Volker Schmidt ist Rechtsanwalt und Partner der KHG Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB in Dresden. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Sein Profil nennt Baurecht als Hauptschwerpunkt und daneben Vergaberecht. Seit 2010 ist er als Rechtsanwalt bei KHG tätig, seit 2016 als Partner. Seine langjährige Beratung umfasst das private Baurecht, das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, das Architekten- und Ingenieurrecht sowie das Verwaltungsrecht. Bauvorhaben begleitet er auf Auftragnehmer- und Auftraggeberseite; hinzu kommt Erfahrung in der Beratung regionaler Unternehmen. Im privaten Baurecht stehen häufig Bauverträge, Leistungsänderungen, Vergütungsforderungen, Verzögerungen und Mängel im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten können dabei mit Fragen zur Vertragsgestaltung ebenso konfrontiert sein wie mit Auseinandersetzungen während der Ausführung oder nach der Abnahme. Das Architekten- und Ingenieurrecht betrifft insbesondere Planungs- und Überwachungsleistungen, Honorare und Haftungsfragen. Im öffentlichen Baurecht geht es dagegen etwa um die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens, Genehmigungen oder bauaufsichtliche Maßnahmen. Diese unterschiedlichen Perspektiven können bei einem einzelnen Bauprojekt nebeneinander Bedeutung haben. Das Vergaberecht betrifft die Beschaffung von Leistungen durch öffentliche Auftraggeber. Typische Anliegen sind die Gestaltung und Auslegung von Vergabeunterlagen, Anforderungen an Angebote, Eignungsnachweise sowie der Umgang mit Ausschlussentscheidungen. Schmidts fachliche Arbeit umfasst auch Dozententätigkeiten, unter anderem für die eVergabe.de GmbH, und Inhouse-Seminare für Mandanten. Er hält Fortbildungen für Kammern und Verbände, darunter die Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Seine Veröffentlichungen behandeln unter anderem Bau- und Architektenverträge, Bauhandwerkersicherung und Gewährleistungsfragen. Außerdem ist er Vorsitzender des Eintragungsausschusses der Architektenkammer Sachsen und Mitglied im Deutschen Anwaltsverein. Die Kanzlei befindet sich in der Glacisstraße 6 in der Dresdner Neustadt. Damit liegt sie in einem innerstädtischen Umfeld, das auch für Ratsuchende aus Altstadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen einen örtlichen Bezug bietet. Für zivilrechtliche Baustreitigkeiten kommen insbesondere das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden in Betracht; das Oberlandesgericht Dresden kann in Rechtsmittel- und bestimmten Vergabeverfahren zuständig sein. Zur Vorbereitung einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de helfen eine kurze Beschreibung des Anliegens, die Benennung der Beteiligten und Hinweise auf laufende Fristen. Über die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben lässt sich anschließend anfragen, ob eine Beratung oder Vertretung übernommen werden kann. Vertragsunterlagen, Bescheide oder Vergabeunterlagen können nach Abstimmung für die weitere Prüfung zusammengestellt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden

  • Amtsgericht Dresden
  • Landgericht Dresden
  • Arbeitsgericht Dresden
  • Oberlandesgericht Dresden

Der Kanzleistandort Glacisstraße 6 liegt in der Dresdner Neustadt und damit im innerstädtischen Bereich. Für Ratsuchende aus der Altstadt sowie aus Blasewitz, Plauen oder Pieschen ist die Adresse ein Bezugspunkt innerhalb des Stadtgebiets. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw planen. Welche Verbindung zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zum barrierefreien Zugang sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Termin geklärt werden. Für den baurechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden relevant. Dort werden zivilrechtliche Streitigkeiten etwa über Werklohn, Baumängel oder Ansprüche aus Architektenverträgen geführt, sofern die sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Diese richtet sich unter anderem nach Streitwert, Streitgegenstand und gesetzlichen Gerichtsständen. Das Oberlandesgericht Dresden ist insbesondere für Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts zuständig. Im Vergaberecht kann es über sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern entscheiden; das förmliche Nachprüfungsverfahren oberhalb der maßgeblichen Schwellenwerte beginnt grundsätzlich bei einer Vergabekammer. Bei bauplanungs- oder bauordnungsrechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise um Baugenehmigungen oder bauaufsichtliche Verfügungen, ist grundsätzlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit einschlägig. Die hierfür zuständigen Gerichte gehören nicht zur angegebenen Gerichtsliste. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Dresden entscheidet arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen Bau- und Vergabeverfahren regelmäßig nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • KG - Höhe der "großen" Kündigungsvergütung beim Gerüstbauvertrag?, IBR (2026)
  • LG Darmstadt - Ingebrauchnahme nach Aufbau: Gerüstbauarbeiten abgenommen!, IBR (2025)
  • OLG Düsseldorf - Gerüstnutzung in verlängerter Standzeit ist nach Mietrecht zu beurteilen!, IBR (2022)
  • OLG Nürnberg - Bauhandwerkersicherung bei selbständigem Gerüstbauvertrag?, IBR (2021)
  • HOAI 2021 – Was folgt aus dem Wegfall des verbindlichen Preisrechts?, NJW (2021)
  • Preisexplosionen bei Baumaterial, NJW-Spezial (2021)
  • Eintragungsausschuss, DAB (2021)
  • Kommentierung "Bauvertrag" in Westphalen, Graf von/Thüsing, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, 46. EL Oktober 2020 (2020)
  • Update Bauhandwerkersicherung, NJW-Spezial (2020)
  • OLG Jena/BGH - Bedarfsposition im VOB-Gerüstbauvertrag: Keine Preisanpassung bei längerer Vorhaltezeit!, IBR (2020)
  • Fallstricke der baurechtlichen Gewährleistung, NJW (2020)
  • Mangelbegriff und (Un-)Verhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigung, NJW-Spezial (2019)

Mitgliedschaften

  • Eintragungsausschuss der Architektenkammer Sachsen
  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines Baukonflikts hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Bauvertrag einschließlich Anlagen, das Leistungsverzeichnis und wesentliche Nachträge relevant. Je nach Konflikt können Rechnungen, Abnahmeprotokolle, Mängelanzeigen, Fotos und der bisherige Schriftwechsel hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft, den Verlauf des Projekts nachvollziehbar zu machen. Wichtig ist außerdem, die Beteiligten und die eigene Rolle als Auftraggeber oder Auftragnehmer zu benennen. Bestehende gerichtliche Schreiben oder erkennbare Fristen sollten bereits in der Anfrage erwähnt werden. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Prüfung ab.
Was unterscheidet privates Baurecht von Bauplanungs- und Bauordnungsrecht?
Das private Baurecht betrifft vor allem die Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Bauvorhaben beteiligten Personen und Unternehmen. Dazu gehören etwa Vergütung, vereinbarte Leistungen, Abnahme und Mängelansprüche. Das öffentliche Baurecht regelt dagegen die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an ein Vorhaben. Das Bauplanungsrecht befasst sich insbesondere damit, ob und in welcher Weise ein Grundstück bebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht enthält unter anderem Anforderungen an die bauliche Sicherheit. Ein Projekt kann beide Bereiche berühren, ohne dass eine privatrechtliche Vereinbarung die erforderliche öffentlich-rechtliche Zulässigkeit ersetzt.
Welche Fragen können bei Verträgen mit Architekten oder Ingenieuren entstehen?
Häufig geht es darum, welche Planungs- oder Überwachungsleistungen vereinbart wurden, wie zusätzliche Leistungen einzuordnen sind und welche Vergütung beansprucht wird. Auch Terminabsprachen, Änderungen der Planung und die Verantwortlichkeit für Fehler können Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Bei behaupteten Schäden ist die Abgrenzung zwischen Planungsfehlern, Überwachungsfehlern und Ausführungsfehlern bedeutsam. Für eine erste Anfrage sind deshalb neben dem Vertrag insbesondere Leistungsbeschreibungen, Planungsstände und einschlägiger Schriftverkehr hilfreich. Ob technische Fachkunde zusätzlich erforderlich ist, lässt sich erst anhand des jeweiligen Sachverhalts beurteilen.
Worauf kommt es bei einer Anfrage zu einem laufenden Vergabeverfahren an?
Für die allgemeine Einordnung sind die Art des Auftrags, der Verfahrensstand und die Frage wichtig, ob die Anfrage von Auftraggeber- oder Bieterseite kommt. Aussagekräftig sind insbesondere Bekanntmachung, Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Mitteilungen über beanstandete Entscheidungen. Auch das Datum des Zugangs solcher Mitteilungen kann erheblich sein. Im Vergaberecht können kurze Fristen und besondere Anforderungen an Rügen und Rechtsschutz gelten. Welche Verfahrenswege eröffnet sind, hängt unter anderem vom Auftragswert und dem anwendbaren Vergaberegime ab. Eine Anfrage sollte daher zeitliche Eckdaten und das konkrete Anliegen klar benennen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Volker Schmidt

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Stand 20.09.2026

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf KHG Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB insgesamt und nicht auf Volker Schmidt persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Sylwia SchlegelGoogle · Bewertung der Kanzlei KHG Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB · vor 3 Jahren

Herr Haselier ist kompetent, vertrauenswürdig, sehr menschlich und sympathisch im Umgang. Er konnte mir sehr schnell und mit gutem Ergebnis helfen. Ich kann ihn mit reinem Gewissen weiter empfehlen!

Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.

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mario zeisbergGoogle · Bewertung der Kanzlei KHG Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB · vor 7 Jahren

Wer kompetente Beratung sucht, ist bei dieser Kanzlei in den besten Händen! Vielen Dank für die gute Arbeit.

Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.

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T GGoogle · Bewertung der Kanzlei KHG Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB · vor 6 Jahren

Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.

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Kritische Stimmen

Dr. med. Gabriele SchierzGoogle · Bewertung der Kanzlei KHG Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB · vor 3 Jahren

Ausser Spesen nichts gewesen. Der Kunde ist nicht annähernd wichtig für diesen Dienstleister. Herr Kiermeier ist nicht annähernd nett und normal zu seinem Klienten, so wie es eigentlich zu sein hat. Nicht empfehlenswert.

Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: khg-dresden.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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