Veröffentlichtes Profil

Wüstrich Arbeitsrecht

Wüstrich Arbeitsrecht: Beratung und Interessenvertretung in Iserlohn

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht · Wüstrich Arbeitsrecht

Friedrichstraße 43, 58636 Iserlohn

Telefon: +49 2371 79000

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Wüstrich Arbeitsrecht
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Wüstrich Arbeitsrecht ist eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Iserlohn. Die Kanzlei konzentriert sich auf die individuelle Beratung und die Interessenvertretung ihrer Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht und das kirchliche Arbeitsrecht. Die Ausrichtung umfasst damit sowohl individuelle als auch kollektive arbeitsrechtliche Angelegenheiten. Daniel Wüstrich wird auf der Webseite als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bezeichnet. Die individuelle Beratung der Mandanten steht neben der Vertretung ihrer Interessen im Mittelpunkt der beschriebenen Tätigkeit. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichstraße 43 in 58636 Iserlohn. Für die Kontaktaufnahme sind die Telefonnummer +49 2371 79000 und die E-Mail-Adresse info@wuestrich-arbeitsrecht.de angegeben. Termine werden nach Vereinbarung angeboten. Die Webseite führt außerdem die Bereiche Arbeitsrecht, RA Wüstrich, RAin Kazmierski und Kontakt auf.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: wuestrich-arbeitsrecht.de, wuestrich-arbeitsrecht.de

Beratung in Iserlohn – Einordnung der Redaktion

Wüstrich Arbeitsrecht ist eine auf Arbeitsrecht ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei in Iserlohn. Daniel Wüstrich wird als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht geführt. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als individuelle Beratung und Interessenvertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Genannt werden das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht und das kirchliche Arbeitsrecht. Damit umfasst das Profil sowohl Fragen aus einzelnen Arbeitsverhältnissen als auch Themen, die betriebliche Regelungen und kirchliche Beschäftigungsverhältnisse betreffen. Für Ratsuchende bietet diese Einteilung eine erste Orientierung, welchem Bereich ihr Anliegen zuzuordnen sein könnte. Im Individualarbeitsrecht stehen die Rechtsbeziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen sind die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Arbeitszeiten, Urlaub, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse gehören zu diesem Rechtsgebiet. Hinter einer Anfrage kann deshalb sowohl eine einzelne Vertragsklausel als auch eine umfassendere Veränderung der beruflichen Situation stehen. Für die rechtliche Einordnung sind regelmäßig die vertraglichen Grundlagen, der zeitliche Ablauf und vorhandene Schreiben von Bedeutung. Bei manchen Anliegen können zudem kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Das Kollektivarbeitsrecht betrifft insbesondere die Beziehungen zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten, Gewerkschaften und weiteren Arbeitnehmervertretungen. Dazu zählen allgemein Fragen der Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen und Tarifregelungen. Das kirchliche Arbeitsrecht berücksichtigt daneben die Besonderheiten kirchlicher Arbeitgeber und ihrer Regelungs- und Vertretungsstrukturen. Welche Vorschriften im einzelnen Beschäftigungsverhältnis maßgeblich sind, hängt unter anderem vom Arbeitgeber und den einbezogenen Regelwerken ab. Die ausdrücklich genannten Bereiche prägen somit das fachliche Profil von Wüstrich Arbeitsrecht über rein individualvertragliche Fragen hinaus. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichstraße 43, 58636 Iserlohn. Der örtliche Bezug umfasst Ratsuchende aus Iserlohn, etwa aus der Innenstadt, Letmathe und Hennen. Eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei oder konkrete Verkehrsverbindungen sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Das am Standort genannte Amtsgericht Iserlohn ist für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich nicht zuständig; diese gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Zur Kontaktaufnahme können Ratsuchende die auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktdaten nutzen: angegeben sind +49 2371 79000 und info@wuestrich-arbeitsrecht.de. Eine kurze Schilderung des Anliegens und ein Hinweis auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Termine werden nach Vereinbarung angeboten; welche Unterlagen benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Iserlohn

Der Kanzleistandort von Wüstrich Arbeitsrecht liegt in der Friedrichstraße 43 in 58636 Iserlohn. Zum örtlichen Umfeld gehören die genannten Stadtteile Innenstadt, Letmathe und Hennen. Aus diesen Angaben lässt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil und auch keine belegte Innenstadtlage ableiten. Für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient deshalb die vollständige Anschrift als Ausgangspunkt. Konkrete Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Da Termine nach Vereinbarung stattfinden, können Fragen zum Zugang und zur Anreise vorab angesprochen werden. Für die konkrete Verbindung empfiehlt sich eine aktuelle Fahrplan- oder Routenabfrage. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Iserlohn genannt. Für die arbeitsrechtlichen Schwerpunkte dieses Profils ist es allerdings typischerweise nicht das zuständige Gericht. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor der Arbeitsgerichtsbarkeit geführt. Das örtlich zuständige Arbeitsgericht richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den Angaben nicht aufgeführt. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen werden häufig im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren behandelt. Bei kirchlichen Beschäftigungsverhältnissen ist zu unterscheiden: Individuelle Ansprüche aus Arbeitsverträgen fallen regelmäßig ebenfalls in die staatliche Arbeitsgerichtsbarkeit, während für bestimmte kirchliche Mitarbeitervertretungsangelegenheiten eigene kirchliche Gerichte oder Schlichtungsstellen vorgesehen sein können. Das Amtsgericht Iserlohn übernimmt demgegenüber insbesondere Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, etwa in allgemeinen Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
Welche Unterlagen wichtig sind, richtet sich nach dem Thema. Häufig bilden der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen die Grundlage. Hinzukommen können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Schriftwechsel, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis. Bei Fragen zu betrieblichen Regelungen können auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen relevant sein. Hilfreich ist außerdem eine kurze chronologische Darstellung mit den wesentlichen Daten und dem eigenen Klärungsbedarf. Ob bereits für die erste Anfrage Dokumente übersandt werden sollen und welcher Übermittlungsweg dafür geeignet ist, lässt sich vorab abstimmen.
Warum spielt bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag der Zeitpunkt der Anfrage eine Rolle?
Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können an kurze Fristen gebunden sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Auch bei Zahlungsansprüchen können tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen bedeutsam sein. Ein Aufhebungsvertrag unterscheidet sich von einer Kündigung, weil er auf einer Vereinbarung beruht und unterschiedliche rechtliche sowie sozialversicherungsrechtliche Folgen haben kann. Für eine erste Einordnung sind deshalb das Eingangsdatum eines Schreibens, vorgesehene Unterschriftstermine und bereits getroffene Vereinbarungen wichtige Informationen. Welche Fristen tatsächlich gelten, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
Woran erkenne ich, ob mein Anliegen zum Individualarbeitsrecht oder zum Kollektivarbeitsrecht gehört?
Das Individualarbeitsrecht betrifft vor allem das einzelne Arbeitsverhältnis, etwa Vergütung, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen oder Zeugnisse. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich dagegen mit gemeinsamen Regelungen und den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Interessenvertretungen. Typische Themen sind Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Beide Bereiche können sich überschneiden: Eine betriebliche Arbeitszeitregelung kann beispielsweise zugleich Auswirkungen auf den individuellen Arbeitsvertrag haben. Für eine Mandatsanfrage genügt zunächst eine verständliche Beschreibung des Problems. Eine abschließende rechtliche Zuordnung müssen Ratsuchende nicht selbst vornehmen.
Welche Besonderheiten können bei einem kirchlichen Arbeitgeber wichtig werden?
Bei kirchlichen Arbeitgebern können neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften besondere kirchliche Regelwerke eine Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise arbeitsvertraglich einbezogene Arbeitsvertragsrichtlinien und Vorschriften über Mitarbeitervertretungen. Wichtig ist deshalb, wer genau der Arbeitgeber ist und auf welche Regelungen der Arbeitsvertrag verweist. Nicht jede Einrichtung mit kirchlichem Bezug unterliegt automatisch denselben Bestimmungen. Auch der Rechtsweg hängt vom Gegenstand der Auseinandersetzung ab: Individuelle arbeitsvertragliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor staatliche Arbeitsgerichte, während bestimmte mitarbeitervertretungsrechtliche Fragen kirchlichen Verfahren zugeordnet sein können.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Wüstrich Arbeitsrecht

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: wuestrich-arbeitsrecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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