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18. September 2026
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilungen im Zusammenhang mit dem "Goldraub in Manching"
Worum geht es? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach der vorliegenden Pressemitteilung die Verurteilungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Goldraub in Manching weitgehend bestätigt. Die Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 18. August 2026 werden unter dem Aktenzeichen 1 StR 149/26 geführt. Grundlage war ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 29. Juli 2025.
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Stand: 20. September 2026
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