Veröffentlichtes Profil

Alexander Grundmann

Alexander Grundmann – Rechtsanwalt für Erbrecht und Nachfolge in Leipzig

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M. Erbrecht; Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz · Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte, Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Kurt-Eisner-Straße 15, 04275 Leipzig

Telefon: +49 341 2153946

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte, Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Alexander Grundmann ist Rechtsanwalt in Leipzig. Er hat sich auf das Erbrecht, die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen sowie das dafür wichtige Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht spezialisiert. Andere Rechtsgebiete bearbeitet er nach eigener Angabe nicht; hierfür empfiehlt er spezialisierte Anwaltskollegen. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht die Beratung zu Nachfolgelösungen. Er unterstützt Mandanten bei der Erstellung ihres Testaments, erstellt Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten und berät zu Grundstücksschenkungen. Auch erbrechtlich motivierte Adoptionen begleitet er. Nach einem Todesfall berät und unterstützt er beispielsweise im Erbscheinsverfahren, bei der streitvermeidenden Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen sowie bei der Nachlassabwicklung. Sein Angebot richtet sich auch an Menschen, die einen komplexen Nachlass oder einen Nachlass aus größerer Entfernung nicht selbst auflösen möchten. Dazu gehören unter anderem Vertragskündigungen, die Auflösung von Konten und Depots, die Kommunikation mit Versicherungen sowie der Verkauf von Immobilien. Als Hauptziel seiner Arbeit nennt er die möglichst vorbeugende Vermeidung unnötigen Streits. Zur Terminvereinbarung bittet er vorzugsweise um eine E-Mail mit Telefonnummer und Angaben zur telefonischen Erreichbarkeit.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: alexandergrundmann.de, alexandergrundmann.de

Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Alexander Grundmann ist bei Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, in der Kurt-Eisner-Straße 15 in Leipzig tätig. Seine belegte Tätigkeitsbeschreibung konzentriert sich auf Erbrecht, vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen sowie das damit verbundene Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht. Er führt die Bezeichnung LL.M. Erbrecht und ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Gewerblichen Rechtsschutz. Die Profilangabe „Arbeitsrecht“ als Hauptschwerpunkt steht allerdings im Widerspruch zu seiner eigenen Beschreibung: Danach bearbeitet er andere Rechtsgebiete nicht, sondern empfiehlt hierfür spezialisierte Anwaltskollegen. Für Ratsuchende ist deshalb die ausdrücklich beschriebene erbrechtliche Ausrichtung maßgeblich; arbeitsrechtliche Anfragen sollten hinsichtlich einer möglichen Weiterempfehlung geklärt werden. Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen Nachfolgelösungen zu Lebzeiten. Dazu gehören die Unterstützung bei der Erstellung eines Testaments, die Erstellung von Vorsorge- und Generalvollmachten sowie die Beratung zu Grundstücksschenkungen. Auch erbrechtlich motivierte Adoptionen zählen zu den genannten Tätigkeiten. Typische Anliegen betreffen die Verteilung des späteren Nachlasses, die Absicherung nahestehender Personen und das Zusammenspiel von Schenkungen, Erbfolge und steuerlichen Folgen. Solche Gestaltungen berühren häufig persönliche Familienverhältnisse und unterschiedliche Vermögensarten. Grundmann nennt die möglichst vorbeugende Vermeidung unnötigen Streits als Ziel seiner Arbeit, ohne dass sich Konflikte dadurch generell ausschließen lassen. Nach einem Todesfall unterstützt Alexander Grundmann unter anderem im Erbscheinsverfahren, bei Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen sowie bei der Nachlassabwicklung. Sein beschriebenes Angebot richtet sich auch an Personen, die einen komplexen Nachlass oder einen Nachlass aus größerer Entfernung nicht selbst auflösen möchten. Genannt werden Vertragskündigungen, die Auflösung von Konten und Depots, die Kommunikation mit Versicherungen und der Verkauf von Immobilien. Was davon im einzelnen Mandat übernommen wird, ist Gegenstand der vorherigen Abstimmung. Die Kanzlei liegt in der Leipziger Südvorstadt. Damit besteht ein konkreter örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus dem Zentrum, Connewitz, Plagwitz und Gohlis. Für erbrechtliche Angelegenheiten kommen insbesondere das Amtsgericht Leipzig als Nachlassgericht und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten das Amtsgericht oder Landgericht Leipzig in Betracht; entscheidend bleibt die jeweilige Zuständigkeit. Über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die Profilinformationen zur Vorbereitung einer Anfrage nutzen und sich an den dort ausgewiesenen Kontaktmöglichkeiten orientieren. Zur Terminvereinbarung bittet Grundmann vorzugsweise um eine E-Mail mit Telefonnummer und Angaben zur telefonischen Erreichbarkeit. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und gegebenenfalls bestehender Fristen erleichtert die erste Einordnung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig

  • Amtsgericht Leipzig
  • Landgericht Leipzig
  • Arbeitsgericht Leipzig
  • Bundesverwaltungsgericht

Die Kanzlei Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte befindet sich in der Kurt-Eisner-Straße 15, 04275 Leipzig, in der Südvorstadt und damit südlich des Zentrums. Der Standort ist von einer Lage unmittelbar in der Innenstadt zu unterscheiden. Als weitere Leipziger Stadtteile sind im örtlichen Umfeld des Profils Zentrum, Plagwitz, Gohlis und Connewitz genannt. Für einen Kanzleibesuch lässt sich die Anfahrt grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten tatsächlich verfügbar sind, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Fahrtzeiten oder eigene Kanzleiparkplätze sind nicht belegt. Für die von Alexander Grundmann beschriebene erbrechtliche Tätigkeit ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Leipzig von Bedeutung. Als Nachlassgericht bearbeitet es bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich dabei regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht nach der Kanzleianschrift. Streitige Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils oder Erfüllung eines Vermächtnisses, können abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht Leipzig oder dem Landgericht Leipzig verhandelt werden. Das Arbeitsgericht Leipzig ist dagegen typischerweise für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern zuständig. Die Angabe „Arbeitsrecht“ im Profil widerspricht jedoch der belegten Tätigkeitsbeschreibung. Das ebenfalls in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht ist kein reguläres Gericht für private Erbstreitigkeiten oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Zur Terminvereinbarung schreiben Sie am besten eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer und den Zeiten, in denen Sie gut telefonisch erreichbar sind. Herr Schreier oder Alexander Grundmann rufen Sie dann an.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Zur Terminvereinbarung schreiben Sie am besten eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer und den Zeiten, in denen Sie gut telefonisch erreichbar sind. Herr Schreier oder Alexander Grundmann rufen Sie dann an.

Bevorzugter Kontaktweg: email

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zur Nachfolgeplanung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist ein Überblick über die familiäre Situation, die wesentlichen Vermögensarten und die persönlichen Vorstellungen zur Nachfolge hilfreich. Auch vorhandene Testamente, Erbverträge, frühere Schenkungen und Vollmachten können eine Rolle spielen. Grundstücke, Unternehmensbeteiligungen oder Auslandsbezüge sollten als solche benannt werden. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine knappe Beschreibung; welche Unterlagen anschließend benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich im weiteren Austausch klären. Die Planung kann erbrechtliche, steuerliche und formelle Fragen miteinander verbinden.
Worin unterscheiden sich Testament, Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht?
Ein Testament regelt grundsätzlich, was nach dem Tod mit dem Nachlass geschehen soll. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht einer bevollmächtigten Person, in festgelegten Angelegenheiten zu handeln, insbesondere wenn die vollmachtgebende Person diese nicht mehr selbst regeln kann. Als Generalvollmacht wird üblicherweise eine weitreichende Vollmacht bezeichnet; ihre tatsächliche Reichweite hängt jedoch vom Inhalt und den gesetzlichen Grenzen ab. Die Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben und ersetzen einander nicht ohne Weiteres. Formanforderungen, mögliche Beglaubigungen oder Beurkundungen sowie die Abstimmung bestehender Dokumente sind typische Themen einer individuellen Prüfung.
Braucht man nach einem Todesfall immer einen Erbschein?
Ein Erbschein ist ein gerichtlicher Nachweis über die Erbenstellung, wird aber nicht in jedem Erbfall benötigt. Ob er erforderlich ist, hängt unter anderem von vorhandenen letztwilligen Verfügungen und den Anforderungen der beteiligten Stellen ab. In bestimmten Konstellationen können andere Nachweise genügen, beispielsweise ein notarielles Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Das Erbscheinsverfahren wird beim zuständigen Nachlassgericht geführt. Für eine erste anwaltliche Einordnung sind insbesondere Angaben zur verstorbenen Person, zur familiären Situation und zu vorhandenen Testamenten oder Erbverträgen relevant.
Wie unterscheiden sich Pflichtteil, Vermächtnis und Erbenstellung bei der Nachlassabwicklung?
Erben treten grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein; dabei können neben Vermögenswerten auch Verbindlichkeiten zum Nachlass gehören. Ein Vermächtnis verschafft demgegenüber regelmäßig einen Anspruch auf eine bestimmte Zuwendung, ohne selbst eine Erbenstellung zu begründen. Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei der Abwicklung müssen diese Positionen auseinandergehalten werden. Häufig sind der Inhalt letztwilliger Verfügungen, Auskünfte über den Nachlass und dessen Bewertung zu klären. Auch Fristen können für die Beteiligten bedeutsam sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Alexander Grundmann

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Alexander Grundmann liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 62 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte, Gesellschaft bürgerlichen Rechts insgesamt und nicht auf Alexander Grundmann persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: alexandergrundmann.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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