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- Rechtsanwaltskanzlei - Karsten Krügerke
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Gelsenkirchen vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Karsten Krügerke hat Standorte in Gelsenkirchen und Gladbeck. In Gelsenkirchen befindet sich die Kanzlei an der Bottroperstraße 7, 45899 Gelsenkirchen. Als Tätigkeitsgebiete nennt Karsten Krügerke Strafrecht und Strafverteidigung, Jugendstrafrecht, Verkehrsrecht sowie Unfallrecht. Darüber hinaus gehören Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Erbrecht zu den ausdrücklich aufgeführten Gebieten seiner Tätigkeit. Nach den Angaben auf der Webseite ist er berechtigt, an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten aufzutreten. Die Webseite stellt das Dienstleistungsangebot der Kanzlei vor und bietet Kontaktmöglichkeiten per Telefon und E-Mail. Für den Standort Gelsenkirchen sind die Telefonnummer 0209 272133 und die E-Mail-Adresse gelsenkirchen@anwalt-kruegerke.de angegeben. Der weitere Standort liegt an der Hochstraße 39 in 45964 Gladbeck und verfügt über eigene telefonische und elektronische Kontaktdaten. Nähere Angaben zu einem bestimmten Mandantenkreis oder zur konkreten Arbeitsweise enthält der vorliegende Quelltext nicht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-kruegerke.de, anwalt-kruegerke.de
Beratung in Gelsenkirchen – Einordnung der Redaktion
Das Anwaltsbüro Krügerke ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Karsten Krügerke an der Bottroperstraße 7, 45899 Gelsenkirchen, vertreten. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses von der Einstellung bis zur Beendigung. Für Ratsuchende können beispielsweise die Gestaltung eines Arbeitsvertrags, eine Abmahnung, ausstehendes Arbeitsentgelt oder ein Arbeitszeugnis Anlass für eine Anfrage sein. Auch Kündigungen und Aufhebungsverträge gehören zu den typischen Themen. Welche Fragen im Einzelfall zu prüfen sind, hängt insbesondere von den vertraglichen Vereinbarungen, dem zeitlichen Verlauf und den vorhandenen Unterlagen ab. Neben dem Arbeitsrecht nennt die Kanzleibeschreibung Strafrecht und Strafverteidigung, Jugendstrafrecht, Verkehrsrecht sowie Unfallrecht. Im Strafrecht geht es etwa um den Umgang mit einem Tatvorwurf und den Ablauf eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens. Das Jugendstrafrecht berücksichtigt besondere gesetzliche Regeln für Jugendliche und unter bestimmten Voraussetzungen für Heranwachsende. Verkehrs- und unfallrechtliche Anliegen können Bußgeldverfahren, die Haftung nach einem Verkehrsunfall oder die Regulierung von Schäden betreffen. Diese Themen können sich überschneiden, etwa wenn ein Verkehrsgeschehen sowohl Ersatzansprüche als auch strafrechtliche Fragen aufwirft. Ausdrücklich aufgeführt sind außerdem Mietrecht, Familienrecht und Erbrecht. Typische Anliegen reichen von Fragen zu Mietverträgen und Betriebskosten über Trennung, Scheidung und Unterhalt bis zu Erbfolge und Nachlass. Für eine erste Einordnung ist es hilfreich, das Anliegen einem dieser Bereiche zuzuordnen und mögliche Zusammenhänge zu benennen. Eine bereits zugestellte gerichtliche Entscheidung oder ein Schreiben mit einer Frist kann dabei ebenso wichtig sein wie Verträge, Abrechnungen oder bisherige Korrespondenz. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Der örtliche Bezug liegt in Gelsenkirchen mit seinen Stadtteilen, darunter Altstadt, Buer, Erle, Horst und Ückendorf. Am Standort sind insbesondere das Arbeitsgericht Gelsenkirchen und das Amtsgericht Gelsenkirchen relevant; Gelsenkirchen gehört außerdem zum Bezirk des Landgerichts Essen. Die Kanzlei unterhält einen weiteren Standort in Gladbeck. Für eine Anfrage im Anschluss an die Profilansicht auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die angegebenen Kontaktdaten nutzen: 0209 272133 oder gelsenkirchen@anwalt-kruegerke.de. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie eine Besprechung stattfindet, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gelsenkirchen
- Amtsgericht Gelsenkirchen
- Landgericht Essen (zuständiger Bezirk)
- Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist vor allem das Arbeitsgericht Gelsenkirchen von Bedeutung. Arbeitsgerichte behandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Ob das Arbeitsgericht Gelsenkirchen im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Arbeitsverhältnisses. Das Amtsgericht Gelsenkirchen kommt bei weiteren genannten Tätigkeitsgebieten in Betracht: beispielsweise für Wohnraummietsachen, familiengerichtliche Verfahren sowie bestimmte Straf- und Jugendstrafsachen. Auch Nachlassangelegenheiten gehören grundsätzlich zu den Aufgaben der Amtsgerichte. Das Landgericht Essen ist das für Gelsenkirchen zuständige Landgericht und befasst sich unter anderem mit bestimmten erstinstanzlichen Zivil- und Strafverfahren sowie Rechtsmitteln gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Unfallbezogene Schadensersatzstreitigkeiten können abhängig von der gesetzlichen Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt werden. Die Gelsenkirchener Kanzleianschrift lautet Bottroperstraße 7 im Postleitzahlengebiet 45899. Eine konkrete Zuordnung zu einem der genannten Stadtteile Altstadt, Buer, Erle, Horst oder Ückendorf ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ausdrücklich. Ebenso ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich die vollständige Adresse als Ziel verwenden; aktuelle Verbindungen und die jeweilige Verkehrslage sollten bei der Planung berücksichtigt werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Organisatorische Fragen zur Anreise und zum Besuch können deshalb vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Der zusätzliche Standort in Gladbeck ist von der Gelsenkirchener Anschrift zu unterscheiden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Lohnabrechnungen und Schriftwechsel zum Anlass des Konflikts. Wichtig ist auch der zeitliche Ablauf, insbesondere wann ein Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine knappe, chronologische Darstellung hilft, das Anliegen verständlich zu machen. Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und wird im Rahmen der Anfrage geklärt.
- Worin unterscheiden sich Strafverfahren, Bußgeldverfahren und Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall?
- Diese Verfahren betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. In einem Strafverfahren wird geprüft, ob eine Straftat vorliegt und welche strafrechtlichen Folgen daraus entstehen. Ein Bußgeldverfahren betrifft dagegen eine mögliche Ordnungswidrigkeit, etwa im Straßenverkehr. Bei der zivilrechtlichen Schadensregulierung geht es um Ersatzansprüche, beispielsweise wegen beschädigter Sachen oder Verletzungen. Ein einzelner Unfall kann mehrere dieser Bereiche berühren. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich, anzugeben, welche Behörden, Gerichte oder Versicherungen bereits geschrieben haben und ob Fristen genannt wurden. Bei jungen Beschuldigten können zusätzlich Besonderheiten des Jugendstrafrechts relevant sein.
- Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu einem Mietkonflikt?
- Zunächst ist eine kurze Beschreibung sinnvoll, ob es etwa um Betriebskosten, einen Mangel, eine Kündigung oder die Rückzahlung einer Kaution geht. Häufig bilden der Mietvertrag, spätere Vereinbarungen und die bisherige Korrespondenz die Grundlage für eine rechtliche Einordnung. Je nach Thema können Abrechnungen, Übergabeprotokolle oder eine zeitliche Dokumentation des Geschehens hinzukommen. Bei Wohnraummietstreitigkeiten sind grundsätzlich die Amtsgerichte zuständig. Ob überhaupt ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird, ist damit jedoch nicht gesagt; viele Anfragen betreffen zunächst die Klärung der rechtlichen Ausgangslage.
- Wie lässt sich eine erste Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder einer Erbschaft vorbereiten?
- Familienrechtliche und erbrechtliche Anliegen benötigen jeweils unterschiedliche Angaben. Bei einer Trennung können der Familienstand, gemeinsame Kinder und die zeitliche Entwicklung wichtig sein; bei Unterhaltsfragen spielen häufig wirtschaftliche Verhältnisse eine Rolle. In Erbsachen können vorhandene letztwillige Verfügungen, verwandtschaftliche Beziehungen und Schreiben des Nachlassgerichts relevant werden. Für die erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Beschreibung des Themas, ohne bereits sämtliche persönlichen Unterlagen zu übersenden. Ob Fristen laufen oder gerichtliche Schreiben vorliegen, sollte deutlich werden. Der weitere Informationsbedarf lässt sich anschließend gezielt abstimmen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Rechtsanwaltskanzlei - Karsten Krügerke
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4,8 von 5 · 72 Bewertungen
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Bottroperstraße 7, 45899 Gelsenkirchen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-kruegerke.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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